Autor Thema: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer  (Gelesen 63396 mal)

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #330 am: 4. April 2026, 23:45:27 »
Ich frag mich ja immer, wie der dringende Tatverdacht, der eine notwendige Voraussetzung für die U-Haft ist, mit der vermuteten Unschuld einhergeht.

"Unschuldsvermutung" ist ein blöder Terminus dafür, dass die Beweislast beim Staat liegt und natürlich erst mit gerichtlicher Feststellung eine Bestrafung beginnen darf. Freilich gilt es immer, das Urteil abzuwarten. Aber deswegen muss niemand vermuten, dass am Ende ein Freispruch rauskommt.

Seit wann sieht sich die StA eigentlich veranlasst, diesen Satz mit der Unschuldsvermutung stets dazuzuschreiben?
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #331 am: 5. April 2026, 00:31:23 »
Der Begriff ist wirklich selten blöde. Denn faktisch wird die Person angeklagt, weil ihre Schuld vermutet wird und nicht etwa das Gegenteil. Und in dem Wort Vermutung ist ohnehin enthalten, dass keine Gewissheit über eine etwaige Schuld existiert.

Gemeint ist aus meiner Sicht doch eher: Jede Tatverdächtige oder Angeklagte ist als unschuldig zu betrachten und zu behandeln, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist.

Aber auch diese Binse wäre aus meiner Sicht nicht in Fettdruck in jeder Pressemitteilung hervor zu heben. Zumal die Vorwürfe der Anklage zurecht auch nur im Konjunktiv erfolgen.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #332 am: 5. April 2026, 00:59:50 »
Ich frag mich ja immer, wie der dringende Tatverdacht, der eine notwendige Voraussetzung für die U-Haft ist, mit der vermuteten Unschuld einhergeht.

Ist das so schwer? Nannte man vor einigen Jahren auch "Mausgerutscht"!

Und ich hatte immer den Eindruck, daß du dich wenigenstens iwie am Rande mit Uhtubehjura befasst hast - so kann man sich täuschen!


 :dontknow: :lol:
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #333 am: 6. April 2026, 09:50:44 »
Wie bekommt man eigentlich mit dass das Gerichtsverfahren startet? Frage für einen Freund.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=WrJPEqOWB48
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #334 am: 7. April 2026, 23:12:18 »
Man verfolge die Pressemitteilungen relevanter Behörden und Gerichte. Geht wahrscheinlich auch mit Google Alert.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #335 am: 20. April 2026, 21:11:14 »
Off-Topic:
Der Begriff ist wirklich selten blöde. Denn faktisch wird die Person angeklagt, weil ihre Schuld vermutet wird und nicht etwa das Gegenteil. Und in dem Wort Vermutung ist ohnehin enthalten, dass keine Gewissheit über eine etwaige Schuld existiert.
Es gibt kein Wort, zu dem Juristen nicht gleich zwei widerstreitende Begriffe erfinden könnten.

So auch zur "Vermutung".

Für den Normalbürger ist die "Vermutung" eine Hypothese über etwas Ungewisses.
Für den kundigen Juristen jedoch ist die "Vermutung" die Entscheidung, etwas Ungewisses als etwas Gewisses zu behandeln. Das erleichtert ungemein, Verfahren weiterzubetreiben, in denen man über bestimmte Tatsachen unbedingt Gewissheit benötigt, da sie entscheidungserheblich sind (mit anderen Worten der Fall anders ausgeht, je nachdem, wie es sich um die fragliche Tatsache verhält).

Damit nicht genug: Vermutungen können, so der Jurist, widerleglich und unwiderleglich sein. Im ersten Fall, der widerleglichen Vermutung, kennt der Jurist eine Tatsache nicht, er stellt also eine "Vermutung" an, mit der er weiterarbeiten kann, erkennt jedoch an, dass es sich in der Realität anders verhalten könnte und lässt sich daher durch geeigneten Beweis vom Gegenteil überzeugen. Im zweiten Fall, der unwiderleglichen Vermutung, interessiert sich der kundige Jurist nicht mehr für die Realität und wie es sich dort um die Tatsache tatsächlich verhält, denn das Gesetz weiß es besser und mit diesem fährt er fort. :dontknow:

Die Annahme, der Kannix sei wohl ein böser Bube und der Kerker der rechte Platz für ihn, nennt der Jurist hingegen "Verdacht"; bei U-Haft muss dieser sogar "dringend" sein.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #336 am: 18. August 2026, 09:15:07 »
Alfred Schaefer steht mal wieder im München vor Gericht, dieses Mal wegen 40 Fällen von Volksverhetzung. Ihm drohen dabei aufgrund seiner Vorstrafen 4 Jahre Haft. Endstation Rechts berichtet, bei der im Text erwähnten Verhandlung in Dresden war ich damals anwesend, war ein amüsantes Schauspiel, als der souverän verhandelnde Richter recht klar deutlich machte, wer Herr im Saal ist und Zwischenrufe und Störungen deutlich ahndete. Das hat damals eine seiner Unterstützer kalt erwischt.

Zitat
Holocaustleugner Alfred Schaefer drohen mehr als vier Jahre Haft

Ab dem 07. September verhandelt das Landgericht München II unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen gegen den einschlägig vorbestraften Deutsch-Kanadier Alfred Schaefer. Ihm wird Volksverhetzung in vierzig Fällen vorgeworfen. Die konkrete Straferwartung liegt offenbar bei mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe. Damit könnte sich das Strafmaß in einer Größenordnung bewegen, wie sie in vergleichbaren Verfahren etwa gegen Horst Mahler oder Ernst Zündel verhängt wurde.

Zur anstehenden Verhandlung teilte das Landgericht München II zunächst lediglich mit, dass mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen sei. Zehn angesetzte Verhandlungstage bis Ende Oktober deuten auf ein umfangreicheres Verfahren hin.

Auf Nachfrage nannte die Pressestelle zwei weitere Details: Gegen Schaefer gehe es unter anderem um vierzig Vorwürfe der Volksverhetzung. Normalerweise wäre für das Delikt zunächst das Amtsgericht zuständig. Weil hier jedoch eine konkrete Straferwartung von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe besteht, wird das Verfahren direkt vor dem Landgericht geführt.

Vorstrafen wirken sich strafverschärfend aus

Damit könnte Schaefer eine Freiheitsstrafe in einer Größenordnung drohen, wie sie in einschlägigen Verfahren bislang nur selten verhängt wurde. Direkt vergleichbar sind die Fälle allerdings nicht, da sich die Zahl der angeklagten Taten, mögliche weitere Straftatbestände und die Bildung von Gesamtstrafen auf das Strafmaß auswirken.


Ernst Zündel wurde 2007 wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu fünf Jahren Haft verurteilt. Gegen Horst Mahler verhängten Gerichte ebenfalls mehrfach mehrjährige Freiheitsstrafen. Das Landgericht München bildete 2010 aus mehreren Verurteilungen eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten.

Von Geld- zu Freiheitsstrafen

Bei Schaefer fallen zudem mehrere einschlägige Vorstrafen ins Gewicht. Den Anfang machte 2018 eine Geldstrafe von 5.000 Euro – 100 Tagessätze –, weil er bei einer Kundgebung des Neonazis Gerd Ittner zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens vor rund 200 Teilnehmern am Zwingerteich die Shoah geleugnet hatte.

Noch im Sommer desselben Jahres stand Schaefer gemeinsam mit seiner in Kanada lebenden Schwester Monica in München vor Gericht. Beiden wurde vorgeworfen, in Schaefers Haus in der Nähe von Tutzing Videos aufgenommen zu haben, in denen die Shoah geleugnet wurde.

Nach 21 Verhandlungstagen wurde Alfred Schaefer wegen Volksverhetzung in elf Fällen zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zu seinen Gunsten wurde damals berücksichtigt, dass er bis dahin strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. Dieser "Rabatt" fällt inzwischen weg. Der Bundesgerichtshof verwarf rund ein Jahr später die eingelegte Revision.

Hitlergruß bei Kundgebung und im Gericht


Seine Schwester kam glimpflicher davon. Sie erhielt wegen Volksverhetzung in vier Fällen zehn Monate Haft, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt galten. Inzwischen lebt sie wieder in Kanada.

2019 folgte die nächste Verurteilung. Gegenstand waren Äußerungen während des vorangegangenen Prozesses sowie ein im Gerichtssaal gezeigter Hitlergruß. In erster Instanz wurden anderthalb Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt.

Im April 2024, kurz nach seiner Haftentlassung, geriet Schaefer in Augsburg mit Polizisten aneinander, die Teilnehmer eines Vortrags kontrollierten, zu dem ein „Freundeskreis Alfred Schaefer“ eingeladen hatte. Für seine Äußerungen verhängte das Amtsgericht Augsburg weitere zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Volksverhetzung, der Verwendung verbotener Kennzeichen sowie verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.

Nach Angaben aus seinem Unterstützerumfeld wurde Schaefer nach Verbüßung dieser Freiheitsstrafe unmittelbar in Untersuchungshaft genommen. Welcher Haftgrund dem zugrunde liegt, ist bislang nicht bekannt. Angesichts der nun im Raum stehenden Straferwartung käme insbesondere Fluchtgefahr in Betracht. Schaefer besitzt sowohl die deutsche als auch die kanadische Staatsbürgerschaft.

Sorge vor Störern

Das Gericht wappnet sich insbesondere gegen mögliche Störungen durch Zuschauer sowie gegen verbotene Ton- und Videoaufnahmen. Reguläre Besucher dürfen keine Geräte mit in den Sitzungssaal nehmen, mit denen Bild oder Ton aufgezeichnet werden können. Wer sich Notizen machen möchte, erhält nach Angaben des Gerichts vom Personal einen Bleistift oder Kugelschreiber.

Die Personaldokumente aller Besucher sollen zudem vorsorglich kopiert werden, um mögliche Störer im Nachhinein leichter identifizieren zu können.

Die Sorge scheint nicht unbegründet. Prozesse gegen Holocaustleugner ziehen immer wieder auch Störenfriede an. Vier Tage Ordnungshaft erhielt ein Zuschauer, der 2006 beim Prozess gegen Ernst Zündel den Richter als „Freisler“ bezeichnet hatte. Drei weitere Männer wurden mit Ordnungsgeldern belegt, nachdem sie zum Prozessauftakt die erste Strophe des Deutschlandliedes im Gericht angestimmt hatten.

Vier Tage Ordnungshaft für Störer

Auch Verfahren gegen Schaefer zogen in der Vergangenheit Unterstützer und Störer an. Zu einem Prozess in Dresden erschienen laut Berichten etwa 30 Unterstützer. Der als „Volkslehrer“ bekannte Aktivist Nicolai Nerling hatte zuvor zur Unterstützung aufgerufen. Ein Besucher wurde wegen dauernder Zwischenrufe des Saales verwiesen und mit einem Ordnungsgeld von 900 Euro belegt. Andere wurden mehrfach zur Ordnung gerufen.

Beim ersten größeren Prozess gegen Alfred Schaefer 2018 in München fanden sich am ersten Verhandlungstag ebenfalls rund 30 Unterstützer ein. Sylvia Stolz erhielt für einen Zwischenruf zwei Tage Ordnungshaft. Ein weiterer Teilnehmer wurde wegen der Beleidigung der Staatsanwältin im Vorraum zu vier Tagen Ordnungshaft verurteilt.

Keine "Soli-Shirts" im Gericht erlaubt

Untersagt ist ausdrücklich das Zeigen oder Tragen von Kleidung bzw. Kleidungsbestandteilen mit politischen, weltanschaulichen oder religiösen Symbolen oder Aussagen, sofern sie Bezug zum Verfahren oder zu dessen Beteiligten haben.

Unmittelbar vor dem Schaefer-Prozess 2018 hatte es in Nürnberg eine größere Demonstration mit 250 Teilnehmenden gegeben, die die Freilassung inhaftierter Shoahleugner forderte. Alfred, damals noch in Freiheit, zeigte bei seiner Rede den Hitlergruß und sprach über die Auslöschung der "Kikes", einem Slangwort für Juden. Ein Schweizer Redner lobte Hitlers "Mein Kampf" und die aus Oberfranken stammende Rentnerin Marianne Wilfert leugnete direkt den Holocaust. Die Kundgebung konnte damals regulär zu Ende gehen ohne Eingriff der Polizei.

Verantwortlich für den Ablauf war als Versammlungsleiterin damals Angela Schaller, heute Lebensgefährtin des Sonneberger AfD-Landrats Robert Sesselmann. Sie gibt an, 2019 aus der rechten Szene ausgestiegen zu sein. An einer vollständigen Distanzierung bestehen allerdings Zweifel.

https://www.endstation-rechts.de/news/holocaustleugner-alfred-schaefer-drohen-mehr-als-vier-jahre-haft
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #337 am: 23. September 2026, 15:48:51 »
 Der Prozess ist vorbei und es ging nicht gut aus für Alfred Schaefer. Statt wie im Artikel vorher spekuliert zu vier Jahren, wurde er heute zu 7(!) Jahren Gefängnis verurteilt, die Richterin ging dabei noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Da man befürchtete (zu Recht) das Schaefer vor Gericht den Hitlergruß zeigt, trug er lange Handfesseln:



Endstation Rechts dazu:

Zitat
Am Ende ging es schneller als gedacht. Schon heute fiel am Landgericht München das Urteil gegen den einschlägig vorbestraften Holocaustleugner Alfred Schaefer. Ursprünglich waren Termine bis Mitte Oktober angesetzt.

Zweite Überraschung: Die Richterin ging mit sieben Jahren Haft ein Jahr über die Forderung der Staatsanwaltschaft.

Als Begründung nannte sie die einschlägigen Vorstrafen und die hohe Rückfallgeschwindigkeit.

Schon die Anklageschrift hatte hervorgehoben, dass Schaefer etwa einen Tag nach der jüngsten Verurteilung in Augsburg ein neues Video hochgeladen habe.

Schaefer war nicht nur „einfacher“ Leugner der Massenvernichtung der Juden im Zweiten Weltkrieg. Er sah es auch als gerechtfertigt an, Jüdinnen und Juden mit der Auslöschung zu drohen.

Schon bei einer Demonstration in Nürnberg 2018 für inhaftierte Holocaustleugner hatte er entsprechende Gedanken zur Vernichtung der „kikes“ geäußert.

Die Richterin betonte zudem die verheerende Wirkung seiner Aufrufe angesichts des gesellschaftlichen Klimas. Schaefer begleitete die Urteilsverkündung mit Gelächter und Faxen.

Das Verfahren konnte schon heute enden, weil die umfangreichen Videos transkribiert und im Selbstleseverfahren eingeführt wurden. Sie mussten deshalb nicht einzeln angeschaut werden.

Schaefer bekannte sich zudem stolz – so der Eindruck – zu dem Gesagten und zweifelte es nicht an.

Auch aus seiner Ankündigung, ein letztes Wort von mehreren Tagen zu sprechen, wurde nichts. Nach mehreren mutmaßlich strafbaren Aussagen wurde es vom Gericht zwangsweise beendet.

Die Strafverfolgungsbehörden hatten ursprünglich über 120 strafbare Äußerungen Schaefers in seinen Videos identifiziert.

Die Anklage, deren Verlesung allein 95 Minuten gedauert hatte, wurde auf 40 Fälle der Volksverhetzung reduziert. Nach weiteren Einstellungen blieben 22 Fälle.

Schaefer war 2018 zu über drei Jahren Haft verurteilt worden und später erneut einschlägig am Amtsgericht Augsburg.

Wegen seiner Neigung, auch im Gericht Hitlergrüße zu zeigen, trug er lange Handfesseln. Erst auf das Versprechen hin, sich dahingehend zu beherrschen, wurden sie ihm abgenommen. Zumindest diese Zusage hielt er ein.

https://www.instagram.com/p/DdoXLZwjEHN/
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #338 am: 23. September 2026, 16:20:51 »
Wie alt ist Schaefer? 70? Dann kommt er mit 77 raus. Ich würde meinen Ruhestand ja anders verbringen wollen, aber so hat eben jeder seine Vorlieben. :dontknow: :facepalm:
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #339 am: 23. September 2026, 16:27:45 »
Mit sieben Jahren ist der notorische und unbelehrbare Nazi ja noch gut weggekommen.

Ich dürfte nicht Richter sein.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #340 am: 23. September 2026, 17:01:04 »
Auch aus seiner Ankündigung, ein letztes Wort von mehreren Tagen zu sprechen, wurde nichts. Nach mehreren mutmaßlich strafbaren Aussagen wurde es vom Gericht zwangsweise beendet.
Da kommt ja hoffentlich noch ein Nachschlag auf die 7 Jahre! Vielleicht besteht doch noch die Chance, dass er nicht mehr lebend raus kommt
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #341 am: 23. September 2026, 17:24:31 »
Wie alt ist Schaefer? 70? Dann kommt er mit 77 raus. Ich würde meinen Ruhestand ja anders verbringen wollen, aber so hat eben jeder seine Vorlieben. :dontknow: :facepalm:

71 ist er. Und auf eine Entlassung nach 2/3 würde ich an seiner Stelle nicht wetten.

Da kommt ja hoffentlich noch ein Nachschlag auf die 7 Jahre! Vielleicht besteht doch noch die Chance, dass er nicht mehr lebend raus kommt

Vielleicht will er seinem Idol Horst Mahler nacheifern. Wobei es um den seit seiner Entlassung recht still geworden ist, scheint mir.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #342 am: 23. September 2026, 18:24:44 »
Zweite Überraschung: Die Richterin ging mit sieben Jahren Haft ein Jahr über die Forderung der Staatsanwaltschaft.


So muss das!

Nicht dass am Ende noch einer daherkommt mir Kuscheljustiz oder so ...  ;)
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #343 am: 23. September 2026, 18:39:38 »
Vielleicht will er seinem Idol Horst Mahler nacheifern. Wobei es um den seit seiner Entlassung recht still geworden ist, scheint mir.

Der ist ja mittlerweile auch tot.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #344 am: 23. September 2026, 19:54:42 »
Da man befürchtete (zu Recht) das Schaefer vor Gericht den Hitlergruß zeigt, trug er lange Handfesseln:

Ich hätte es drauf ankommen lassen.
Fast nichts ist besser als eine im Sitzungsprotokoll vermerkte, dort begangene Straftat. 3 Berufsrichter und einen Staatsanwalt hat man nicht immer als Zeugen.
« Letzte Änderung: 23. September 2026, 19:57:01 von Knallfrosch »
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