Autor Thema: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer  (Gelesen 45911 mal)

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #300 am: 28. Mai 2019, 09:56:10 »
Sinnfreies Tanzvideo von der Stolz. Der Ittner kündigt neue Huldigungsvideos von ihm und diesem Fabio an. Das gestrige Fabio-Video ist schon wieder gelöscht.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #301 am: 11. Juni 2019, 11:37:39 »
Der Ittner Schwurbelt mal wieder zum Fall Haverbeck.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #302 am: 9. August 2019, 08:29:33 »
Noch ein Urteil gegen Schäfer.


Spoiler
8. August 2019, 18:13 Uhr
Prozess gegen Holocaust-Leugner
"Wahrheiten" eines Volksverhetzers

    Feedback

    Der Holocaust-Leugner Alfred S. aus Tutzing ist zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
    Er war wegen Volksverhetzung angeklagt - und weil er in einem früheren Prozess zwei Hitlergrüße auf offener Bühne des Gerichtssaals gezeigt hatte.
    Wie die mehr als dreijährige Haftstrafe aus dem ersten Verfahren ist auch dieses neue Urteil noch nicht rechtskräftig.

Von Martin Bernstein

"Ja, ich bin unbelehrbar", sagt der Mann mit dem akkurat getrimmten grauen Bart in seinem Schlusswort. Vor zehn Monaten, als er schon einmal in demselben Saal B275 des Münchner Strafjustizzentrums saß, hatte das letzte Wort des Angeklagten noch eineinhalb Tage gedauert. Alfred S., 64, hatte sie genutzt, um vor großem Publikum auszubreiten, was er noch immer für die "Wahrheit" hält: dass "der so genannte Holocaust nur eine perfide Lüge war, um viel Geld zu ergaunern und vom Massenmord an den Deutschen abzulenken". Wegen Volksverhetzung und zwei Hitlergrüßen auf offener Bühne des Gerichtssaals steht S. am Donnerstag erneut vor Gericht. Justizbeamte bringen den Mann in Handschellen direkt aus Stadelheim.

Der Deutsch-Kanadier Alfred S. ist ein Leugner der Schoah. Ein "Verblendeter" ist er nicht und auch mehr als nur ein "Unbelehrbarer", findet Oberstaatsanwalt Andreas Franck. Denn das wäre im Fall des Tutzingers verharmlosend. Die angeklagten Handlungen seien der "worst case", der schlimmste Fall, den die Paragrafen des Strafrechts zu Volksverhetzung und zum Verwenden von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen abdecken - S. habe in einem voll besetzten Gerichtssaal und vor Kameras genau das wiederholt, weswegen er damals angeklagt gewesen sei. "Und er bleibt bis heute dabei." Während der Oberstaatsanwalt das ausführt, lacht der Angeklagte. Franck sagt, S. habe "eine Botschaft, eine Mission". Er wisse genau, dass es die Gaskammern und den Massenmord an den Juden gegeben habe. Doch: "Er ist ein Judenhasser."

Das hat der 64-Jährige während seines Prozesses vor einem Jahr deutlich gemacht, von Anfang an. Zusammen mit seiner vier Jahre jüngeren Schwester hatte er sich da wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten müssen. Er hatte - in einer Rede und in selbstproduzierten Youtube-Videos - den Holocaust geleugnet. Seine Schwester befand sich bei Prozessbeginn im Juli 2018 bereits in Untersuchungshaft. Als sie in den Gerichtssaal geführt wurde, hob S. zunächst die rechte Hand zum Hitlergruß, dann erst folgte die Umarmung. Unmittelbar danach, so beschrieb es am Donnerstag eine Zeugin, habe sich S. Richtung Zuschauerraum gedreht und den Hitlergruß wiederholt. Dazu sagte er: "Ich habe einen Hund, der so hoch springt." Niemand, auch kein Verteidiger, sei eingeschritten.

Das vermeintliche Spiel mit dem Unsagbaren und Verbotenen gefällt S. offenkundig. Einen Tierexperten würde er gerne als Sachverständigen haben: "Wie hoch darf ein Hund springen, dass es nicht verfassungswidrig ist?" Dann wieder insistiert S., er habe gar nicht den "deutschen", sondern den "römischen Gruß" gezeigt. Und schließlich behauptet er, als Kanadier nicht gewusst zu haben, dass die Geste in Deutschland verboten ist. S. lebt allerdings schon seit 34 Jahren wieder in Deutschland. "Letztendlich war es nur ein Gruß", spielt der Verteidiger die verbotene Nazi-Geste herunter. Und die Leugnung der NS-Verbrechen hält er für "politische Meinungsäußerungen". Der Anwalt aus Fürth, immer wieder die rechte Szene verteidigt, lässt sich in seinem Plädoyer auch über den angeblichen "Einfluss zionistischer Kreise" aus und sagt: "Kein Weg führt an der Wahrheit vorbei."

Was sein Mandant darunter versteht, hat er im Oktober deutlich gemacht: "Ein Betrug von beispiellosem Ausmaß" sei der Holocaust. Juden hätten ein anderes "Betriebssystem", sie seien eine "tödliche Gefahr". Dreimal hatte ihn der Richter damals unterbrochen, ihn auf die Strafbarkeit seiner Aussagen hingewiesen. S. ließ sich nicht stoppen. Diesmal glaubt er offenbar, vorsichtiger sein zu müssen.

Vielleicht fehlt ihm auch das Publikum, das nach Aussagen einer Zeugin vergangenes Jahr zu zwei Dritteln aus Gesinnungsgenossen bestanden habe. Mehrmals hatte der Vorsitzende Richter damals die Zuschauer ermahnen müssen. Videos des Angeklagten waren nach Erinnerung von Prozessbeobachtern mit zustimmendem Gelächter quittiert worden, für die Ausführungen der Schwester hatte es gar Applaus gegeben. Diesmal sitzen nur zwei Freunde und seine Ehefrau im Zuhörerraum. S. geht am Donnerstag nicht auf die Ermordung von sechs Millionen Menschen ein und spricht lieber ganz allgemein von einer "Lügenmatrix" - und davon, dass man ihn gerne "sechs Millionen Jahre ins Gefängnis" stecken könne.

Es werden dann ein Jahr und sechs Monate. Ohne Bewährung. Denn Alfred S. habe deutlich gesagt, dass er weitermachen wolle, urteilt die Amtsrichterin. Wie die mehr als dreijährige Haftstrafe aus dem ersten Verfahren ist auch dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Es sei ihm egal, hatte S. bereits vor dem Spruch der Richterin getönt. S. verlässt die diesmal für ihn gar nicht so große Bühne des Gerichtssaals B275, wie er gekommen ist. In Begleitung von zwei Justizbeamten, in Handschellen.
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https://www.sueddeutsche.de/muenchen/holocaust-leugner-prozess-urteil-1.4557583

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #303 am: 9. August 2019, 08:46:43 »
Noch ein Urteil gegen Schäfer.

Dann warten wir mal ab, dass die ganzen Urteile rechtskräftig werden und dann schauen wir mal, ob es ihm dann immer noch gefällt, ein "Märtyrer" zu sein. Vorzeitige Entlassung ist bei seinem Verhalten und seinen Äußerungen wie bei den anderen "harten Fällen" ja eigentlich ausgeschlossen.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #304 am: 9. August 2019, 14:13:00 »
Sitzt der eigentlich in (U-) Haft?
 

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #305 am: 9. August 2019, 14:36:54 »
Er saß bei der letzten Verhandlung bereits in UHaft, hat dann ja drei Jahre bekommen. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wie in der Süddeutschen steht, ist nir nicht bekannt dass er freigelassen wurde. Das wäre auf einschlägigen Seiten bestimmt berichtet worden.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #306 am: 9. August 2019, 15:32:23 »
Haftgrund dürfte dann wohl Fluchtgefahr sein. Er hat hier eine ruinierte Existenz, nur Nazi-Freunde und im Ausland eine Schwester mit entsprechender Staatsangehörigkeit (und ggf. sogar selbst eine entsprechende ausländische Staatsangehörigkeit). Das ist quasi die Lehrbuch-Definition von Fluchtgefahr.

Edit: Okay, Kollege @Rolly weiß: Wohl doch Verdunkelungsgefahr. Wie... sympathisch.
« Letzte Änderung: 9. August 2019, 16:11:49 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #307 am: 9. August 2019, 15:46:07 »
Der ursprüngliche Grund für die UHaft war, dass er zwei möglichen Zeugen Postkarten geschrieben hat, die das Gericht als Bedrohung eingeschätzt hat (siehe mein Bericht vom entsprechenden Verhandlungstag).
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #308 am: 31. Oktober 2019, 17:59:15 »
Jetzt ist es amtlich und wohl auch rechtskräftig. Die Schäfers dürfen einen längeren Urlaub auf Staatskosten machen.

Zitat
Urteil des Landgerichts München II wegen Volksverhetzung rechtskräftig

Ausgabejahr
2019
Erscheinungsdatum
31.10.2019

Nr. 142/2019

Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 190/19

Das Landgericht München II hat den Angeklagten Alfred Sch. wegen Volksverhetzung in elf Fällen und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Gegen die Angeklagte Monika Sch. hat es wegen Volksverhetzung in vier Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verhängt. Auf die hiergegen gerichteten Revisionen der Angeklagten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Schuldsprüche geringfügig geändert und die Rechtsmittel im Übrigen verworfen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts produzierte Alfred Sch. in der Zeit von Januar 2015 bis Juli 2017 elf Videos, in denen er den Völkermord an den europäischen Juden in der Zeit des Nationalsozialismus leugnete. In den meisten Fällen stachelte er außerdem zum Hass gegen Juden, in einigen Videos außerdem zum Hass gegen Flüchtlinge auf. Zehn der Videos veröffentlichte er selbst im Internet, ein Video stellte er einem Mittäter zu diesem Zweck zur Verfügung. Monika Sch. beteiligte sich in mehreren Fällen an der Produktion der Videos, wobei sie ebenfalls den Holocaust leugnete und in einem Fall zum Hass gegen Juden aufstachelte.

Die Angeklagten haben mit ihren Rechtsmitteln die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt. Die Überprüfung durch den 3. Strafsenat hat lediglich zu geringfügigen Änderungen der Schuldsprüche geführt, weil das Landgericht das Verhältnis, in dem die einzelnen Gesetzesverletzungen zueinander stehen, nicht in jedem Fall rechtsfehlerfrei beurteilt hat. Die Strafaussprüche bleiben davon indes unberührt und weisen ihrerseits keinen Rechtsfehler auf. Das Verfahren vor dem Landgericht ist beanstandungsfrei geführt worden.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG München II - 3 KLs 12 Js 22685/16 - Urteil vom 26. Oktober 2018

Karlsruhe, den 31. Oktober 2019
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019142.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2019&nr=100805&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf

https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Prozesse-OBERBAYERN-Bayern-Rechtsextreme-Videos-Urteil-Volksverhetzung-rechtmaessig;art155371,4370278
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #309 am: 5. November 2019, 07:05:47 »
Leider ja nur der Alfred, die Monika ist schon wieder frei, da sie ja hinreichend lang in Untersuchungshaft hing  :(
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #310 am: 5. November 2019, 08:17:14 »
Leider ja nur der Alfred, die Monika ist schon wieder frei, da sie ja hinreichend lang in Untersuchungshaft hing  :(

Das muss dieser nicht existierende Rechtsstaat sein, den die Schneeflocken immer beklagen.
Im Endeffekt ist es egal, sie hat ihre Zeit hinter Gittern verbracht.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #311 am: 13. November 2019, 19:34:47 »
Der nächste Prozess gegen Alfred.
Spoiler
13. November 2019, 17:45 Uhr
Prozess in München:Holocaust-Leugner steht erneut vor Gericht

    Alfred S. gilt als notorischer Propagandist der Nazi-Ideologie. Die Vorwürfe gegen ihn lauten: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung.
    Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft für den 64-Jährigen, der im Moment bereits eine Gefängnisstrafe verbüßt.
    "Er gehört nicht belächelt, er gehört bestraft", sagte der Oberstaatsanwalt vor Gericht.

Von Martin Bernstein

"Jämmerlich!" So bewertet Oberstaatsanwalt Andreas Franck den Versuch des Angeklagten, "seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen". Als es um den Hitlergruß geht, den der 64-Jährige bei anderer Gelegenheit zweimal kurz nacheinander im Gerichtssaal gezeigt haben soll, behauptet der gebürtige Seefelder, er habe nur "zeigen wollen, wie hoch mein Hund springen kann". Wegen des Eklats im Gerichtssaal vor eineinhalb Jahren und weil er damals in seinem Schlusswort den millionenfachen Mord an den Juden geleugnet hat, muss Alfred S. sich seit diesem Dienstag erneut vor dem Landgericht München I verantworten. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung lauten die Vorwürfe.

S. betritt den Gerichtssaal in Handschellen. Der notorische Propagandist der Nazi-Ideologie verbüßt in Stadelheim bereits eine Haftstrafe von mehr als drei Jahren, unter anderem, weil er in selbst produzierten Filmchen die Schoah geleugnet und gegen Juden gehetzt hat. "Millionenfach" seien die Videos im Internet angeschaut worden, behauptet der Deutsch-Kanadier - in Wirklichkeit waren es wohl ein paar tausend Aufrufe. Immer noch schlimm genug. Denn S. ist für Oberstaatsanwalt Franck ein "geistiger Brandstifter".

S. wolle die Grundlage für andere legen, die dann aktiv würden, zieht der Vertreter der Anklagebehörde eine Verbindung von der verbalen Hetze des 64-Jährigen zu antisemitischen Straftaten der jüngsten Zeit. "Ein Denker - ein Ausführender", das sei inzwischen das klassische Schema im Rechtsextremismus. Franck lässt in seinem Plädoyer keinen Zweifel, wie er S. einschätzt: Dem Angeklagten gehe es darum, "Juden töten zu lassen, vernichten zu lassen". Deshalb fordert der Oberstaatsanwalt, sich nicht vom konfusen Auftritt des 64-jährigen Mannes vor Gericht täuschen zu lassen: "Er gehört nicht belächelt, er gehört bestraft." Fünf Jahre soll S. nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim bleiben.

Unter Umständen könnte es noch länger werden. Denn auch am Dienstag nutzt S. den Prozess und insbesondere das letzte Wort, das ihm als Angeklagten zusteht, um die deutschen Verbrechen der Nazi-Zeit zu leugnen - und um die Legitimation des gesetzlichen Hitlergruß-Verbots in Frage zu stellen. Erneut bezeichnet S. die "Holo-Geschichte" (wie er sagt) als Lüge, als "Unsinn", als "Märchen". Die Vorsitzende Richterin der 18. kleinen Strafkammer weist ihn vergeblich darauf hin, dass er sich damit erneut strafbar mache. S. ficht das nicht an, im Gegenteil. Sein letztes Wort, bevor er für "sechs Millionen Jahre" im "Gulag" verschwinde, wie er seine Haft nennt, werde wohl mehrere Tage dauern, kündigt er an. An diesem Donnerstag wird er weitermachen dürfen. Wie lange das letzte Wort eines Angeklagten maximal dauern darf, ist unter Juristen umstritten.

S. legt es offenkundig darauf an, Gerichtssäle möglichst lange als Bühne nutzen zu können. "Ich bin gesegnet, dass ich mich in dieser Rolle befinde", sagt er an einer Stelle, Gerichtsverfahren und Haft seien für ihn gleich in mehrfacher Hinsicht ein "Jackpot". Seine Zuhörerschaft freilich ist überschaubar. Waren zum ersten Prozess gegen Alfred S. und dessen Schwester Monica noch etwa 30 Gesinnungsgenossen gekommen, sitzen am Dienstag nur noch eine gute Handvoll Freunde neben der Ehefrau des Tutzingers in den Zuschauerreihen. In Sitzungspausen kann man aus der Gruppe lautstarkes Schwadronieren darüber hören, dass das Landgericht "Rechtsbeugung" betreibe und dass immer am Schluss "abgerechnet" werde.

S. sieht das wohl ähnlich. Die Ausführungen des Oberstaatsanwalts kommentiert er mit Kopfschütteln und Lachen. Ob sie sich vorstellen könne, dass sie eines Tages ihre Plätze im Gerichtssaal tauschen, fragt der Angeklagte eine Staatsanwältin, die als Zeugin aussagt. Mit seinen Veröffentlichungen habe er zu einem "Flächenbrand" beigetragen, glaubt der 64-Jährige. In diesem Punkt stimmt ihm Andreas Franck zu: "Ein Judenhasser schlimmster Sorte", sei S.: "Völlig unbelehrbar - und gefährlich."
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https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-prozess-holocaust-leugner-1.4680219

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #312 am: 21. November 2019, 14:49:06 »
Eine Reportage von Spiegel zu den Schäfers, ganz aktuell.

Auch der Volksleerer findet Erwähnung.  ;)

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #313 am: 21. November 2019, 20:45:06 »
Es gab für Schäfer wohl 4 Jahre "Nachschlag".

Spoiler
21. November 2019, 19:08 Uhr
Prozess in München:Holocaust-Leugner zeigt vor Gericht Hitlergruß und hetzt gegen Juden - vier Jahre Haft

    Ein 64-jähriger notorischer Holocaust-Leugner muss für weitere vier Jahr in Haft.
    Der Mann hat 2018 während einer Gerichtsverhandlung in München den Hitlergruß gezeigt, gegen Juden gehetzt und die Schoah geleugnet.

Von Martin Bernstein

Eine Berufungskammer am Landgericht München hat am Donnerstag einen notorischen Holocaust-Leugner zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der 64-Jährige, der wegen ähnlicher Delikte bereits rechtskräftig verurteilt ist und in Stadelheim einsitzt, hatte 2018 während einer Gerichtsverhandlung in München zweimal den verbotenen Hitlergruß gezeigt und in seinem Schlusswort gegen Juden gehetzt sowie die Schoah, den planmäßigen Mord an sechs Millionen Juden während der NS-Zeit, mehrmals geleugnet.

Das Amtsgericht hatte ihn daraufhin wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft München I hatte fünf Jahre Haft für den Deutsch-Kanadier gefordert, zeigte sich aber nicht unzufrieden mit der Entscheidung der Strafkammer.

Dem Urteil vorausgegangen war ein sich über drei Verhandlungstage erstreckendes letztes Wort des Angeklagten. Vor einer Handvoll Anhänger machte der Judenhasser deutlich, worum es ihm vor allem ging - um den Beifall seiner Gesinnungsgenossen. Immer wieder fielen in dem mit Verschwörungstheorien gespickten Vortrag, den der Angeklagte mit Hilfe eines mit Briefen und Zeitungsausschnitten gefüllten Aktenordners improvisierte, Sätze wie: "Über dich wird man in tausend Jahren noch reden" oder "Dein Name wird nicht vergessen".

Offenbar, auch das deutete der Tutzinger an, strebt er eine ähnliche Rolle in der Szene an wie die inhaftierte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck. Da die Strafprozessordnung das letzte Wort eines Angeklagten zeitlich nicht begrenzt, musste das Gericht den 64-Jährigen zunächst gewähren lassen, allerdings immer wieder unterbrochen von Hinweisen, sich nicht zu wiederholen und keine neuen Straftaten zu begehen. Genau das habe er aber vor, sagte der Angeklagte. Was eine "ketzerische" Straftat sei, interessiere ihn nicht. Und das war dann tatsächlich sein letztes Wort - die Vorsitzende Richterin beendete die Tirade.
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https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-holocaust-leugner-haft-1.4691471
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #314 am: 21. November 2019, 23:13:08 »
Es gab für Schäfer wohl 4 Jahre "Nachschlag".

Nachdem ich ihn damals in Dresden bei der Verhandlung erlebt habe, kann ich nur sagen: Sehr schön. Soll er doch versuchen Märtyrer zu werden, aber dafür schön hinter Gittern sitzen. Bei dem Typen sind Hopfen und Malz verloren, der wird auch nichts mehr lernen. Und seine akustischen Widerlichkeiten sind wirklich unschön, das arme Gericht.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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