Autor Thema: Die Ibiza-Affäre der FPÖ in Österreich und ihre Auswirkungen  (Gelesen 66080 mal)

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Offline BlueOcean

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Der Macher des „Ibiza-Videos“ ist pleite

Nicht spenden! Einfach mal fragen was er für ein "Korfu-Video" mit Alice Weidel haben möchte.
« Letzte Änderung: 19. September 2023, 00:19:51 von BlueOcean »
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Offline Reichsschlafschaf

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So ein Ibiza-Besuch hat manchmal längere Nachwirkungen?


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Mögliche Falschaussage
Prozess um mögliche Falschaussage von Österreichs Ex-Kanzler Kurz

Rund zwei Jahre nach seinem Rücktritt als österreichischer Kanzler muss sich Sebastian Kurz ab diesem Mittwoch vor dem Landgericht Wien verantworten.
Publiziert: 05:36 Uhr
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Aktualisiert: 07:24 Uhr

Sebastian Kurz (37) ist wegen des Verdachts der Falschaussage angeklagt. Er hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Ibiza-Untersuchungsausschuss des Parlaments gelogen. So soll der Ex-Regierungschef deutlich mehr Einfluss auf die Berufung seines Vertrauten Thomas Schmid zum Chef der Staatsholding Öbag gehabt haben, als er vor dem Ausschuss zugegeben hat. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die neben Kurz zwei weitere Verdächtige umfasst, umfasst 108 Seiten.

Kurz bestreitet die Vorwürfe vehement. Sein Anwalt spricht von einer «blossen Anhäufung von Scheinargumenten.» Auf das Delikt stehen bis zu drei Jahre Haft. Der Prozess ist zunächst auf drei Tage anberaumt, dürfte aber deutlich länger dauern. Das Medien-Interesse ist enorm. Rund 100 Journalisten haben sich für den Prozess angemeldet.

In Befragung zugegeben
Der Ibiza-Untersuchungsausschuss wurde eingerichtet, um möglichen Postenschacher und Korruption in der Regierung Kurz aufzudecken. Im Juni 2020 wurde der damalige Kanzler und ÖVP-Chef Kurz als Auskunftsperson vier Stunden lang befragt. Rund um die Top-Personalie bei der neu aufgestellten Staatsholding Öbag wollten die Abgeordneten wissen, wie sehr Kurz in die Berufung von Schmid zum neuen Öbag-Chef eingebunden war. «Eingebunden im Sinne von informiert, ja», antwortete Kurz an einer Stelle.

Die Planung der Personalie sei nicht aktiv von ihm ausgegangen. Die Leitung der Staatsholding, die die milliardenschweren Unternehmensbeteiligungen des Staats managt, ist einer der Top-Jobs in der österreichischen Wirtschaft.

Vorsätzlich oder fahrlässig gelogen?
Abgeordnete der Opposition sahen in den Äusserungen eine Falschaussage. Deren Anzeige mündete nach langen Ermittlungen in einen Strafantrag. Das Gericht müsste für eine Verurteilung zu dem Schluss kommen, dass Kurz vorsätzlich und nicht nur fahrlässig gelogen hat. Die Verteidigung argumentiert, dass die Staatsanwaltschaft verschiedene Aussagen von Kurz unzutreffend interpretiere.

Den Aussagen werde ein falscher «Bedeutungsgehalt» zugeschrieben, heisst es in einer Gegenäusserung. Insgesamt müsse auch die äusserst aggressive Stimmung während der vierstündigen Befragung im Untersuchungsausschuss im Juni 2020 bedacht werden. «Sebastian Kurz wurde mehr als 30 Mal unterbrochen oder mit Zwischenrufen bei seiner Aussage gestört», so die Verteidigung weiter.

Koalition zerbrach wegen Ibiza-Video
Der Prozess gegen Kurz gehört zur Aufarbeitung der Regierungs-Ära aus konservativer ÖVP und rechter FPÖ von 2017 bis 2019. Die Koalition zerbrach 2019 nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos. In dem heimlich aufgenommenen Zusammenschnitt wirkte der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache anfällig für Korruption. Daraufhin wurde der Ibiza-Untersuchungsausschuss eingerichtet, der Hinweisen auf Postenschacher und Korruption in der Regierung Kurz nachgehen sollte.

Kurz war im Herbst 2021 vom Amt des Kanzlers zurückgetreten und hatte sich wenig später ganz aus der Politik verabschiedet. Er betreibt inzwischen ein Cybersecurity-Unternehmen mit 50 Angestellten in Tel Aviv sowie eine Beratungs- und eine Investmentfirma.

Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft auch noch wegen der sogenannten Inseratenaffäre. Dabei geht es um den Verdacht der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit. Geschönte Umfragen sowie Regierungs-Inserate in Boulevard-Zeitungen – beides zum Vorteil für Kurz – sollen mutmasslich mit Steuergeld bezahlt worden sein. Die Ermittlungen laufen gegen mehrere Verdächtige. Auch hier bestreitet Kurz die Vorwürfe. (SDA)
https://www.blick.ch/ausland/moegliche-falschaussage-prozess-um-moegliche-falschaussage-von-oesterreichs-ex-kanzler-kurz-id19051690.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Reichsschlafschaf

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Er gibt keine Gerechtigkeit mehr!   :o


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OGH-Entscheid
Gudenus wollte Honorar für Ibiza-Video einklagen

Ex-FPÖ-Vizechef Johann Gudenus strebte gegenüber Anwalt Ramin M. Rechnungslegung und Geldersatz für das Ibiza-Video an – vergeblich.

Von Leo Stempfl
20.11.2023, 11:03

Die beiden Hauptdarsteller des Videos werden dafür wohl kein Honorar bekommen.
Michael Gruber / EXPA / picturedesk.com

Schauspieler erhalten für ihre Auftritte ein Honorar. Das gilt freilich auch für unfreiwillige Auftritte, insbesondere wenn es sich um eine bekannte Persönlichkeit handelt und das Bildmaterial nur dadurch besondere Aufmerksamkeit erfährt. Über genau solch einen Fall hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.

Beim Streifen handelt es sich quasi um eine Low-Budget-Produktion, offiziellen Titel hat sie nicht. Schnell etablierte sich allerdings der Name "Ibiza-Video". Hauptdarsteller sind Politiker der FPÖ, im OGH-Entscheid wird der Kläger nur mit Anfangsbuchstaben "J." und seinen früheren Funktionen, etwa Klubobmann der FPÖ und Wiener Landesparteiobmann, genannt. Klar ist, dass es sich um Johann Gudenus handelt.
Keine Rechnungslegung

Schon seit 2019 geht er gerichtlich gegen Anwalt Ramin M. vor, der einer der Drahtzieher war und später versuchte, das Video zu Geld zu machen. Gudenus begehrte unter anderem auf Unterlassung, 20.000 Euro Schadenersatz und Rechnungslegung, um darauf aufbauend einen Verwendungsanspruch und Geldersatz für seine Rolle zu stellen. Wie erst der "Standard" und später die "Presse" berichteten, gibt es hier jetzt eine rechtskräftige Entscheidung.

Gudenus bekam in seiner Revision an das Höchstgericht zwar teilweise Recht was Fragen rund um die Bekanntgabe der Empfänger und Löschung des Videos betrifft; das aber nur, weil das allgemeine Ibiza-Verfahrensstadium noch nicht weit genug fortgeschritten ist. In Sachen Rechnungslegung schmetterte der OGH den Antrag ab, womit es auch keine Basis für eine darauf aufbauende Honorar-Forderung gibt.
Verfahren dauert an

Grund ist, dass nicht der Bekanntheitsgrad von Gudenus selbst ausgenutzt wurde, um zu versuchen, an Geld zu gelangen. Wegen dessen damaliger hohen politischen Funktion sei das aufgezeichnete Gespräch von öffentlichem Interesse. Noch offen sind neben dem Schadenersatz die Haftung für mögliche, künftige Schäden von Gudenus durch das Video, bestätigt dessen Rechtsvertretung dem "Standard". Der Anwalt von Ramin M. wollte keine Stellungnahme abgeben.
https://www.heute.at/s/gudenus-wollte-honorar-fuer-ibiza-video-einklagen-120005208
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