Autor Thema: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben  (Gelesen 19399 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« am: 6. April 2018, 14:41:55 »
Zitat
Freitag, 06.04.2018, 14:17

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe gegen den selbsternannten "König von Deutschland", Peter Fitzek, wegen Untreue aufgehoben.


Nun muss der Fall neu aufgerollt werden, wie das Landgericht Halle am Freitag mitteilte. Fitzek war dort wegen wegen unerlaubter Bankgeschäfte und Untreue in besonders schwerem Fall zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Fast 600 Menschen zahlten in sogenannte Kooperationskasse ein

Fitzek soll den Richtern in Halle zufolge zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg ungenehmigte Bankgeschäfte betrieben haben. Dies wertete das Gericht als Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Fast 600 Menschen zahlten teils erhebliche Summen in eine sogenannte Kooperationskasse ein. Mindestens 1,3 Millionen Euro davon habe Fitzek abgehoben, ohne das klar sei, wo das Geld geblieben sei.

Dem BGH zufolge hatte das Landgericht nicht ausreichend aufgeklärt, ob es sich bei den eingezahlten Beträgen um Einlagen im Sinne des Kreditwesengesetzes handelte. Dies Prüfung muss nun nachgeholt werden.

Fitzek hatte 2012 ein eigenes Königreich ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Weil er auch unerlaubt eine eigene Krankenversicherung betrieb, wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik nicht an

Sowohl die Reichsbürgerbewegung als auch sogenannte Selbstverwalter wie Fitzeks "Königreich" werden in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz beobachtet. "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik nicht an und gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. Einige Anhänger vertreten rechtsextremistische Positionen. Auch das "Königreich Deutschland" sieht sich nach eigenem Bekunden als "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reichs.

https://www.focus.de/politik/deutschland/selbsternannter-koenig-von-deutschland-bgh-hebt-urteil-gegen-peter-fitzek-wegen-untreue-auf_id_8722987.html

______________________________________

Zitat
Landgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 013/2018

Halle (Saale), den 6. April 2018

(LG HAL) Bundesgerichtshof hebt Urteil des LG Halle gegen Peter F. auf

Das Urteil des Landgerichts Halle gegen Peter F. aus Wittenberg ist vom Bundes-gerichtshof aufgehoben worden.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten mit Urteil vom 15.03.2017 wegen Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte unter anderem unter der Bezeichnung „Kooperationskasse“ von Unterstützern Einzahlungen in Höhe von insgesamt rund 2,4 Millionen Euro entgegen genommen hat, wobei die Einzahlungen in sogenannten Sparbüchern vermerkt wurden. Rund 1,35 Millionen habe der Angeklagte abgehoben, rund 350.000,00 Euro habe er wieder zurückgezahlt. Der Verbleib der übri-gen Beträge konnte nicht vollständig aufgeklärt werden.
Die Kammer hatte dieses Verhalten dahingehend gewertet, dass der Angeklagte uner-laubte Bankgeschäfte betrieben habe, da die eingezahlten Beträge als Einlagen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) anzusehen seien. Darüber hinaus habe er den Tatbestand der Untreue verwirklicht, weil er hinsichtlich der eingezahlten Gelder eine sogenannte Vermögensbetreuungspflicht gehabt habe, die er dadurch verletzt habe, dass er keine ordentliche Buchführung vorgenommen habe (Gesch.-Zeichen 13 KLs 20/16).

Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 26.03.2018 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen (4 StR 408/17).

Zur Begründung hat er im Wesentlichen ausgeführt, es sei nicht hinreichend aufgeklärt, ob es sich bei den eingezahlten Beträgen um Einlagen im Sinne des KWG handele. Da-ran würde es fehlen, wenn die Kunden durch eine sogenannte „Nachrangabrede“ gehin-dert gewesen wären, die eingezahlten Gelder jederzeit zurückzufordern. Die hiesige Kammer hatte diese in den Verträgen enthaltene Nachrangabrede für unwirksam erach-tet. Die diesbezügliche Begründung hat der Bundesgerichtshof als nicht tragfähig erach-tet. Darüber hinaus sei nicht geklärt, ob der Angeklagte die Gelder in der Absicht entge-gen genommen habe, mit dem Geld im eigenen Aktivgeschäft gewinnbringend zu arbei-ten - auch dies wäre für die Verurteilung nach dem KWG aber erforderlich.

Hinsichtlich der Verurteilung wegen Untreue hat der Bundesgerichtshof angenommen, es sei in dem aufgehobenen Urteil nicht hinreichend begründet worden, dass den Angeklag-ten hinsichtlich der eingezahlten Beträge gegenüber den „Kapitalüberlassern“ eine soge-nannte „Vermögensbetreuungspflicht“ getroffen habe, was Voraussetzung für eine Verur-teilung wegen Untreue ist. Eine solche Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen der Kapitalüberlasser sei nicht durch die bloße Einzahlung der Beträge auf die „Sparbücher“ begründet worden.

Die neue Kammer wird nunmehr eine vollständig neue Hauptverhandlung durchzuführen und den Sachverhalt unter Berücksichtigung der Rechtsausführungen des Bundesge-richtshofs aufzuklären haben. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest.
Die Kammer wird auch über die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden haben. Eine Entscheidung hierzu hat der Bundesgerichtshof nach den hier vorliegenden Unter-lagen nicht getroffen.

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=890889&identifier=7e62135501b3b6a3cdeebc84548f7464

Globaler Moderator Kommentar Ich habe den Beitrag aus dem "Nichts Neues ... 04/18"-Faden abgetrennt. -- Tuska
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 15:09:29 von Tuska »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Pirx

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Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #1 am: 6. April 2018, 15:08:59 »
Was für eine endlose Seifenoper. Na, dann gibt's ja bald neue Bilder vom laufenden Pilz. Bin gespannt, wie er so als 67jähriger aus der Wäsche guckt.
Ist das KRD nun eigentlich ein Staat? Hat der BGH bestimmt drüber geurteilt, aber die Mainstreampresse unterdrückt die Meldung.
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 15:11:58 von Tuska »
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #2 am: 6. April 2018, 15:15:09 »
Puuuh, da musste ich jetzt tief durchschnaufen.
Hab zuerst auf das Datum geschaut, ob da irgendwo 1. April draufsteht.
Auf den ersten Blick nicht, auf den zweiten auch nicht.
Da bin ich ja jetzt gespannt wie das weitergeht, und wie die jubeln.

Ja Sackel Zement, hod des jetz sei miassn, hods des jetzt braucht?
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Tuska

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #3 am: 6. April 2018, 15:24:07 »
Hrmpf. Na wat soll's. Fitzek bleibt (hoffentlich) in Haft (klick) und wir müssen das Budget für unseren Außendienst etwas erhöhen (danke NWO).

Vielleicht klärt die zuständige Kammer dann die Frage, die mMn. endlich einmal beantwortet werden sollte:

Spoiler
WO IST DAS GELD?
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« Letzte Änderung: 6. April 2018, 15:33:17 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Nichts Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #4 am: 6. April 2018, 15:31:08 »
Dieda's Worte
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5297.msg162536#msg162536
in "Gottes Ohr", aber DAS

Zitat
Zur Begründung hat er im Wesentlichen ausgeführt, es sei nicht hinreichend aufgeklärt, ob es sich bei den eingezahlten Beträgen um Einlagen im Sinne des KWG handele. Da-ran würde es fehlen, wenn die Kunden durch eine sogenannte „Nachrangabrede“ gehin-dert gewesen wären, die eingezahlten Gelder jederzeit zurückzufordern. Die hiesige Kammer hatte diese in den Verträgen enthaltene Nachrangabrede für unwirksam erach-tet. Die diesbezügliche Begründung hat der Bundesgerichtshof als nicht tragfähig erach-tet. Darüber hinaus sei nicht geklärt, ob der Angeklagte die Gelder in der Absicht entge-gen genommen habe, mit dem Geld im eigenen Aktivgeschäft gewinnbringend zu arbei-ten - auch dies wäre für die Verurteilung nach dem KWG aber erforderlich.

klingt für mich als juristischen Amateur gar nicht gut! Zumal wohl niemand, der seine 5 Sinne halbwegs richtig sortiert hat, glauben konnte, die Pudel würden gewinnbringend arbeiten können!

Da kann ich nur hoffen, dass das unsere juristischen "Koniferen" und die nächste Kammer anders sehen!  :fingerscrossed:

@Tuska

Schon das sollte imho Grund genug sein, ihn so lange (im wahrsten Sinn des Wortes?) im Knast schimmeln zu lassen, bis er damit rausrückt, wo die 1,3 Mio abgeblieben sind!
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 15:35:17 von Evil Dude »
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #5 am: 6. April 2018, 15:39:03 »
Sein wichtigstes Ziel hat er erreicht, ein weiterer Auftritt wo er seine üblichen Beweisanträge stellen kann.

Offline Evil Dude

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #6 am: 6. April 2018, 15:44:40 »
Sein wichtigstes Ziel hat er erreicht, ein weiterer Auftritt wo er seine üblichen Beweisanträge stellen kann.

Nicht das ich etwas (weitere) gute "Unterhaltung" (womöglich sogar mal live) nicht zu schätzen wüsste, aber zusammen mit dem Gejammer aus der (U-)Haft ist es einfach gleich nochmal so schön!
 :snooty:
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Offline Neubuerger

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #7 am: 6. April 2018, 15:48:49 »
Oha, das kommt jetzt relativ unerwartet.

Sein wichtigstes Ziel hat er erreicht, ein weiterer Auftritt wo er seine üblichen Beweisanträge stellen kann.

Soll er mal machen, je mehr er redet, desto schlechter wird das vermutlich für ihn.
Spannend wird jetzt auch, wann die Pudel die tollen Neuigkeiten verbreiten. Die Wochenarbeitszeit ist ja bestimmt schon aufgebraucht.

Edit: Erstaunlicherweise ist es sowohl auf der Homepage des Königreichs als auch auf deren Facebookseite zu finden. Nicht aber bei VK. Da war dann ja jemand sehr schnell. Bisher noch ohne weitere Text, mal sehen, was sie später dazu schreiben. Es wird den Nasen aber erstmal Auftrieb geben.

« Letzte Änderung: 6. April 2018, 15:57:25 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #8 am: 6. April 2018, 15:51:20 »
Beim LG Halle wird es auf jeden Fall nicht langweilig. Je nach Rotationsgeschwindigkeit der Justizmühlen gehen dort bald gleich zwei Staatsoberhäupter ein und aus. Ab wievielen muss man einen roten Teppich ausrollen? Scnr.

Wir dürfen uns bestimmt auch darauf freuen, dass Peter der (nach eigenen Angaben!) Schimmelnde bei einer erneuten Verurteilung ein Strafzumessungs-Leckerli wegen überlanger Verfahrensdauer erhält. Yäy.
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 15:53:28 von Tuska »
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Jean Dark

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #9 am: 6. April 2018, 16:02:45 »
Puh. Ich bin jetzt einfach mal fassungslos. Anscheinend kann man in der BRiD GmbH tun und lassen, was man will ...
 
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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #10 am: 6. April 2018, 16:11:12 »
Edit: Erstaunlicherweise ist es sowohl auf der Homepage des Königreichs als auch auf deren Facebookseite zu finden. Nicht aber bei VK. Da war dann ja jemand sehr schnell. Bisher noch ohne weitere Text, mal sehen, was sie später dazu schreiben. Es wird den Nasen aber erstmal Auftrieb geben.



Als sie heute Nachmittag den Beitrag "Räumung bleibt illegal - BaFin-Abwickler zieht Berufung zurück!" posteten und SSLTM 14:16 Uhr darüber berichtete, stand das Foto (denn mehr ist es ja nicht) noch nicht auf ihrer Seite. Da das Bild so spät kam, vermute ich, dass sie die Information über den überragenden FitzekerfolgTM dann erst beim SSLTM gefunden haben  ;D

Edith sagt:
SSL 14:41 Uhr (von Reichsschlafschaf), KRD zwischen 15:00 und 15:45 Uhr  :clap:
So schnell war das KRD noch nie  ;D ;D ;D
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 16:57:39 von x »
Kommen wir nun zu etwas völlig anderem.
 
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Offline klingsor3

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #11 am: 6. April 2018, 18:15:47 »
Beim LG Halle wird es auf jeden Fall nicht langweilig. Je nach Rotationsgeschwindigkeit der Justizmühlen gehen dort bald gleich zwei Staatsoberhäupter ein und aus. Ab wievielen muss man einen roten Teppich ausrollen? Scnr.


Mit zusätzlich Typen wie Sven Liebig und Donatus Schmidt vor Ort qualifiziert sich Halle tatsächlich so langsam als Deutsche Deppenmetropole.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline Mogelpackung

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #12 am: 6. April 2018, 18:47:46 »
Eine funktionierende Justiz in einem Rechtsstaat handelt eben ohne Ansehung der Person. Und deshalb wird eben auch ein Fitzek, der meint,

- das System zu bekämpfen
- in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Verfassung eines besseren Systems hingeschmiert zu haben, obwohl er unser System gar nicht versteht
- der auf Menschen herabblickt, zu denen er eigentlich aufschauen müsste

ohne Ansehnung der Person behandelt. Dass er das Urteil jetzt in völliger Fehlinterpretation als Beweis dafür missbrauchen wird, dass sein Königreich eine gute Sache sei, wird mit der Souveränität hingenommen, die Fitzek gerne hätte.

Offline Gerntroll

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #13 am: 6. April 2018, 19:57:18 »
OK, jetzt da Rechtssicherheit herrscht mach ich meine eigene Bank auf. Wer also sein Geld zu 9,5% Zinsen verlieren möchte darf es bei mir anlegen.  ;D
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Offline Dr. Who

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Re: Urteil des LG Halle vom Bundesgerichtshof aufgehoben
« Antwort #14 am: 6. April 2018, 20:04:01 »
 :whistle: War doch mit uns abgesprochen das die Revision Erfolg haben sollte. Sonst wird es für uns zu langweilig  :whistle:
 
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