Ein Reichsbürger war vom Landgericht wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Der BGH bestätigte im Wesentlichen die Verurteilung. Natürlich wurde der BGH mit Eingaben des Verurteilten überhäuft:
"Nach der Beschlussfassung des Senats, aber bereits beginnend vor der Zustellung des mit Gründen versehenen Beschlusses vom 26. Oktober 2017 an ihn, hat sich der Verurteilte mit zahlreichen Eingaben an den Bundesgerichtshof gewandt, mit denen teils "zusätzliche Revisionsgründe" geltend gemacht worden sind, teils "Haftbeschwerde" erhoben worden ist. In der Sache stellt er die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland in Frage, beanstandet aber auch in unterschiedlicher Weise das Verfahren und bestreitet seine Täterschaft."
Der 1. Strafsenat war so nett, das Geschreibsel als Anhörungsrüge auszulegen, die jedoch in der Sache ohne Erfolg blieb:
"Der Senat hat bei seiner Entscheidung weder zum Nachteil des Verurteilten Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen dieser nicht gehört worden ist, noch hat er zu berücksichtigendes entscheidungserhebliches Vorbringen des Verurteilten übergangen oder in sonstiger Weise dessen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. (...) Eine Auseinandersetzung mit der auch in dem Schreiben des Verurteilten vom 11. Dezember 2017 dargelegten Sichtweise des Verurteilten, der Internationale Gerichtshof in Den Haag habe der Bundesregierung mitgeteilt, dass alle Gerichtsakte der Bundesrepublik rechtswidrig seien, ist auch im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens nicht veranlasst."
Da freut man sich doch schon auf die Entscheidung des BGH über die Revision des Fitzekaspers. (Wenn sie der BGH inzwischen ohne weitere Begründung verworfen hätte, müsste Peterle doch die Residenz wechseln vom Untersuchungsgefängnis in den Vollzug?!)