Autor Thema: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade  (Gelesen 36890 mal)

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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #120 am: 20. März 2019, 15:18:00 »
Oje! Da hat er sich aber ganz schön in die Bredouille geritten.
Er hat also auf Strafbefehle mit "Zurückweisungen" reagiert. Da es kein Rechtsmittel dieses Namens gibt, musste das Gericht überlegen, was er damit gemeint haben könnte. Zu Gunsten einer rechtsunkundigen Partei geht man davon aus, dass auch ein falsch bezeichnetes Rechtsmittel wirksam ist. Ein Gericht muss dann im Einzelfall entscheiden, welches Rechtsmittel überhaupt offen steht und in diesem Fall dem erkennbaren Willen der Partei am ehesten entspricht, im Zweifel wird das am weitesten gehende Rechtsmittel angenommen, also z. B. Berufung, falls Revision oder Berufung möglich wären.
Das Amtsgericht ist in seinem Fall davon ausgegangen, dass am ehesten die sofortige Beschwerde in Frage käme, und hat seine "Zurückweisungen" in diesem Sinne ans Landgericht weitergegeben, das aber diese vermuteten sofortigen Beschwerden mangels begründeter Argumente verworfen hat. So weit ist das rechtsstaatlich völlig in Ordnung. Wer halt nichts Triftiges vorzubringen hat, bekommt auch nicht Recht. Aber jeder ist seines eigenen Unglückes Schmied.

Am Beschluss des Landgerichts arbeitet er sich nun ab. Zunächst "weist" er diesen "nach internationalem Seerecht" "zurück". Dafür wird sich das Landgericht gewiss interessieren. Übrigens wechselt Gehlken später seine Rechtsgrundlagen und beruft sich aufs Grundgesetz, das BGB usw., scheint es also selbst mit dem "internationalen Seerecht" nicht ganz ernst zu meinen.
Zitat
Bitte weisen sie mir nach, mit welchem Schreiben ich sie für diese Entscheidung beauftragt habe!
(Ich habe "diplomatisch" abgeschrieben, alle Sprach- und Schreibfehler stammen also von Gehlken.)
Gerichte sind von Gesetzes wegen beauftragt, Fälle zu entscheiden. Wer eine Eingabe gleich welcher Art an ein Gericht richtet, braucht sich daher nicht zu wundern, wenn es auch etwas tut und einen Entscheid zustellt. Genau dazu sind Gerichte nämlich da. Warum Gerichte "Zurückweisungen" auch mal als Rechtsmittel entsprechend den jeweiligen Prozessordnungen betrachten, habe ich eingangs schon dargelegt.
Zitat
Als weiteres bekomm ich hier einen Beschluss zugesandt, ein Beschluss ist eine Willenserklärung und hat mit einem Urteil absolut gar nichts gemeinsam.
Hier irrt der Superjurist völlig. Gerichte entscheiden in verschiedenen Formen, eine ist das Urteil, es gibt aber auch den Beschluss und noch einige andere Arten. Grob gesagt entscheidet ein Gericht in der Form des Urteils aufgrund einer Verhandlung, in der Form eines Beschlusses ohne Verhandlung. In Beschwerdeverfahren herrscht daher der Beschluss vor. Er ist allerdings ebenso eine gerichtliche Entscheidung wie ein Urteil und entfaltet ggf. dieselben Rechtswirkungen.
Zitat
Ihr Wille entspricht nicht dem Meinigen.
Hier haben wir RD-Denken in nuce. Nur spielt eben bei einer gerichtlichen Entscheidung der Wille einer Partei keine Rolle, Gerichte sind gehalten, nach Recht und Gesetz, den bewährten Auslegungs- und Rechtsanwendungsregeln und gestützt auf Beweisergebnisse zu entscheiden.

Nun folgt ein ganzes RD-Sammelsurium: fehlende Unterschriften, Urkundsbeamtin, Niedersachsen existiere nicht, Einigungsvertrag ungültig, GG ungültig, BRD kein Staat, keine Beamten, Gesetze ohne Geltungsbereich ungültig, Polizei eine Wortmarke usw.
Zitat
Wir haben es hier nach § 174 BGB mit einem einseitigen Rechtsgeschäft zu tun, wovon ich keinen Gebrauch machen will und ihr Angebot zurückweise.
Offensichtlich gilt jetzt plötzlich doch das BGB, dem "internationalen Seerecht" vertraut er anscheinend nicht mehr. Er hat aber auch keine Ahnung, was ein einseitiges Rechtsgeschäft ist, gerichtliche Entscheidung sind jedenfalls keine Rechtsgeschäfte. Auch der grammatikalische Absturz am Ende gehört notwendig dazu.
Der Typ ist durch und wird sich auf diese Weise nur noch tiefer in die Bredouille reiten.
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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #121 am: 20. März 2019, 15:24:25 »
Zitat
Ihr Wille entspricht nicht dem Meinigen.

Made my day.
Ich stelle mir grade einen Mordprozess vor, der Angeklagte ist eindeutig schuldig, entsprechend fällt das Urteil aus.
Und dann der o.g. Spruch. Am besten verbunden mit dem Satz "Und damit verlasse ich jetzt diese Veranstaltung und gehe nach Hause!".
:rofl:

Der ganze Briefinhalt hört sich ja nach sowas von "potentiell erfolgreich" an...
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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #122 am: 20. März 2019, 15:29:47 »
M. W. gibt es keinen einseitigen Rechtsgeschäfte. Selbst eine Schenkung ist nicht einseitig, da sie angenommen werden muss.

Es gibt aber einseitige (empfangsbedürftige) Willenserklärungen. Das Lustige an solchen einseitigen Willenserklärungen ist, dass sie einseitig sind. Wenn sie abgegeben wurden, müssen sie nur noch ankommen und sind dann wirksam. Man kann sie nicht "zurückweisen". Dann wären sie ja nicht einseitig.

Wenn es also "einseitige" Rechtsgeschäfte gäbe", könnte man sie nicht zurückweisen ....

Besser als in diesem Satz konnte er seine komplette Unkenntnis nicht komprimiert quasi als Essenz verdeutlichen.


 

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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #123 am: 20. März 2019, 15:43:21 »
M. W. gibt es keinen einseitigen Rechtsgeschäfte.
Doch, die gibt es schon. Die Eigentumsaufgabe (Fachbegriff "Dereliktion") etwa oder die "Verfügung von Todes wegen" (Testament). Auch ein Widerruf oder eine Anfechtung sind einseitige Rechtsgeschäfte. Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (Miete, Arbeitsvertrag, Zeitungsabo) ist ebenfalls einseitig.

Und die können auch zurückgewiesen werden. Das ergibt sich sogar aus dem von Gehlken zitierten Paragraphen des BGB. § 174 BGB, der ist übrigens (amtlich) mit "Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten" überschrieben, regelt nämlich tatsächlich die Zurückweisung einseitiger Rechtsgeschäfte. Nämlich dann, wenn sie von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden und dieser seine Bevollmächtigung nicht nachweist.

Die Konstellation ist also, dass nicht derjenige das Rechtsgeschäft vornimmt, der es darf, sondern ein anderer und dieser andere nur behauptet, vom Berechtigten bevollmächtigt zu sein, ohne es nachzuweisen. Der andere vom Rechtsgeschäft betroffene (der gekündigte Mieter/Arbeitnehmer etc.) darf dann unverzüglich zurückweisen.

Das ist aber alles Zivilrecht. Gegenüber Gerichten, der Polizei usw. usf. hat das keinerlei Bedeutung, da es sich bei deren Handlungen eben nicht zum bürgerliche Rechtsgeschäfte, sondern um staatliche Verwaltungs- oder Realakte handelt, die auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen, als dem BGB.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #124 am: 20. März 2019, 15:47:19 »
@Aldebaraner Da muss ich allerdings widersprechen. Im BGB kommt der Begriff des einseitigen Rechtsgeschäfts immerhin in den Paragrafen 111, 174, 180, 182, 1367 und 1831 ausdrücklich vor, was sinnlos wäre, wenn es keine einseitigen Rechtsgeschäfte gäbe.
In der Praxis vielleicht das am meisten verbreitete Rechtsgeschäft ist die Kündigung eines bestehenden Rechtsverhältnisses. Hier kommt es nicht darauf an, dass der Empfänger zustimmt, sondern nur, dass er davon erfährt. Auch ein Testament ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das zudem noch nicht einmal empfangsbedürftig ist (jedenfalls nicht sofort). Auch die Aufrechnung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, und auch sie dürfte in der Praxis weit verbreitet sein. Auch manche Verfügungen z. B. über Grundstücke sind einseitige Rechtsgeschäfte (wobei "Empfänger" dabei das Grundbuch ist), etwa wenn ich ein bestehendes Grundstück teile oder zwei angrenzende Grundstücke vereinige, ein Wegerecht einräume o. dgl. mehr.
Einseitige Rechtsgeschäfte gibt es also schon, nur ist ein Gerichtsentscheid eben kein Rechtsgeschäft.

Witzig ist ja an Gehlkens Argumentation, dass BGB 174 gar nicht das einseitige Rechtsgeschäft regelt, sondern nur den Fall, dass es über Bevollmächtigte abgewickelt wird. Davon kann ja in seinem Fall nicht die Rede sein.

@Chemtrail-Fan Den eigenen Willen unbedingt durchzusetzen, ist ja eben das Grundmuster allen RDtums. Im Grunde stellen RD sich wohl "Recht" so vor, dass sie eben gerade alles Mögliche mittels "einseitigen Rechtsgeschäfts" regeln könnten, eben indem sie ihren Willen immer und überall vollständig durchsetzen. Nur klappt das halt notorisch nicht.
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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #125 am: 20. März 2019, 15:49:39 »
Das ist aber alles Zivilrecht. Gegenüber Gerichten, der Polizei usw. usf. hat das keinerlei Bedeutung, da es sich bei deren Handlungen eben nicht zum bürgerliche Rechtsgeschäfte, sondern um staatliche Verwaltungs- oder Realakte handelt, die auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen, als dem BGB.

Aha. Also dem Seerecht und dem Handelsrecht! Wussten wir doch immer schon dank unserer Kundschaft!
Und jetzt ganz schnell duck und wech...
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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #126 am: 20. März 2019, 16:01:34 »
Ok, an Eigentumsaufgabe, Testament  etc. habe ich nicht gedacht.

aber die Kündigung ist m. E. eine einseitige Willenserklärung, kein Rechtsgeschäft
 

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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #127 am: 20. März 2019, 16:31:33 »
aber die Kündigung ist m. E. eine einseitige Willenserklärung, kein Rechtsgeschäft
Eine Willenserklärung ist die Kundgabe des Willens zur Herbeiführung einer Rechtsfolge.
Ein Rechtsgeschäft geht darüber hinaus und führt die Rechtsfolge tatsächlich herbei.

Eine Kündigung ist damit beides. ;)
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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #128 am: 20. März 2019, 16:43:16 »
Jetzt wissen wir, woran er scheitern wird. Am Wort "eigentlich"!

Es wäre sicher Auch hilfreich gewesen, wenn er das Wort "Völkermord" erwähnt hätte.

So wird das nichts!!
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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #129 am: 20. März 2019, 17:28:04 »
Ich les grad spaßenshalber das Seerechtsübereinkommen von 1982. Da ist die Rede von Vertragsstaaten bei der Streitbeilegung... ist Herr Gehlken Vertragsstaat des Übereinkommens? ;) Darüber hinaus vermisse ich leider nachprüfbare Verweise, nach welchen Herr Gehlken das Seerecht denn nun für seinen Fall als Nichtvertragsstaat das Seerecht heranziehen will. Den Begriff "Zurückweisung" gibt es im Seerechtsübereinkommen nicht, genausowenig wie "Beschwerde".

Ziemlich schlechte Quellenarbeit ;) :D
 
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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #130 am: 20. März 2019, 17:37:42 »
Vermutlich meint er mit "Seerecht" Admirality law" oder etwas in dieser Art und nicht das Seerechtsübereinkommen.
Übrigens wurde dieses ja von Vertragsstaaten geschlossen, setzt also voraus, dass es tatsächlich Staaten gibt.

Auch einige erfundene Straftatbestände wirft Gehlken dem Landgericht vor, etwa "Täuschung im Rechtsverkehr". Er lässt wirklich fast nichts aus.
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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #131 am: 20. März 2019, 18:23:16 »
Ah, jetzt wird mir einiges klar, gerade auch, warum die "freemen" und alle die dort abschreiben so eine Obsession mit dem "Seerecht" haben (Stamp act enforced by Admirality Court vs. trial by jury). Das wollte mir bisher nicht in den Kopf, ist aber "logisch", da diese Art der Rechtssprechung doch eher kontinental ist. Gleichzeitig ist es aber auch interessant, dass trotz der Präferenz für Jury trials im angloamerikanischen Raum die Admirality Courts ihren Platz hatten und haben. Was wiederrum ein extrem mieses Licht auf das Verständnis von Recht, Rechtstheorie und -geschichte bei der Kundschaft wirft.
 

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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #132 am: 22. März 2019, 13:30:19 »
Wie wir ja schon wissen, hat Gehlken selbst gar kein Gewerbe mehr (da Untersagung) und das Ganze läuft über eine "Strohfrau".

Die scheint wohl sogar ein Firmenkonto zu haben...oder auch nicht mehr.  ;D

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5237.msg172304;topicseen#msg172304

Auf jeden Fall wurde das Konto wohl gepfändet und jetzt umgebucht. Das kann der Gute natürlich gar nicht akzeptieren, er will das Geld zurück...sofort....
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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #133 am: 22. März 2019, 13:40:34 »
@Finanzbeamter

Habe ich etwas verpasst oder kommuniziert man Vorgänge die das Finanzamt betreffen via Facebook?
So ganz ohne Einreichen von schriftlichen Erklärungen, Nachweisen etc?  :D
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Wir sahen
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Re: Michael Ronald Gehlken / Buxtehude / Stade
« Antwort #134 am: 22. März 2019, 14:41:46 »
Kann man machen, nützt aber nichts! :D

Ach so: Bingo!
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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- Gustl Bayrhammer -
 
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