Naja, versuchen kann man es mal ...
Ich erinnere mich einer Reise in Frankreich, während der wir u. a. Kleinbusse gemietet hatten. Bei einem davon wurde auf einem Parkplatz eine Scheibe eingeschlagen, aber nichts gestohlen (denn es gab darin nichts zu stehlen). Die Rückgabe des Mietbusses erfolgte nach Plan an einem Samstag-Abend, als der Verleih schon geschlossen hatte. Telefonisch hatten wir darauf hingewiesen, dass der Bus beschädigt und ein Eindringen ohne Probleme möglich sei, wobei wir nahe legten, man möge vielleicht jemanden aufbieten, der abends den abgestellten Bus vom offenen Parkplatz des Verleihs in dessen Garage führe.
So weit so gut. Nach der Reise traf dann eine Kreditkartenrechnung ein, auf der die Position zu finden war: "1 gestohlener Kleinbus, 50.000 Francs". Derjenige, der die Reise organisiert hatte, war allerdings angehender Jurist und strich mit einem etwas wenig freundlich gehaltenen Schreiben ein paar Nullen an der genannten Forderung, sodass am Ende 500 Francs Selbstbehalt übrig blieben (zum damaligen Wechselkurs umgelegt auf heute vielleicht 300 Euro).
Fazit 1: Wenn man mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, wehrt man sich besser. Ein Säumnisurteil ist ganz schön blöd, vor allem, wenn man dann etwa noch bestehende Nachfristen verpasst, um nachträglich Rechtsmittel einzulegen.
Fazit 2: Wenn das Gericht mehr als den Selbstbehalt anerkennt, dürfte dies auch Gründe haben.