@Müllmannjoar ne f21 (
http://www.icd-code.de/icd/code/F21.html) würde schon passen. Um sicher zu sein müsste man ihn aber ein Tage Untersuchen und Beobachten, Stationär oder Teilstationär. Aus der ferne is das immer bissl schwer zu sagen. Weil die Diagnosen F60.0 , F60.1 , F60.8 würden auch in frage kommen. Aber wie immer ich bin kein Arzt daher kann ich das nicht sagen.
Aber mal davon abgesehen tipe ich auf eine F21 kombiniert mit einer F60.8 (narzistisch+exentrich). Wobei letztere immer schon vorhanden war und aufgrund des erlebten und der sozialisation in den Vordergrund getreten ist. Im Rahmen dieser Störung hat sich dann die F21 manifestiert und festgesetzt.
Aber wie andere schon schrieben, eine Indikation für eine Zwangsbetreuung bestehen derzeit wohl nicht. Er stellt keine akute nicht anders abzuwendende Gefahr für sich oder andere Personen dar. Auch ist kein Leidensdruck zu erkennen, insofern es sich um eine Erkrankung handelt.
Daher gilt: Grundgesetz Artikel 2
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122Ps.: war das verständlich und für euch ausreichend geschrieben? Ich will nicht zuviele Fachbegriffe verwenden und euch mit 5 Seiten Abhandlungen langweilen. Brauch mal Feedback