Das würde sogar ein der Müllmann schaffen (ein wenig nach Sozialklausel, Mietvertrag, Härtegrund googeln), aber dann würde er die bittere Wahrheit meines Berufes nachvollziehen können: Der ärgste Feind des Rechtsanwalts ist der Mandant.
Ick betanke mir für dit fatraun
Schauen wir mal:
Auf die folgende Härtegründe kann sich ein Mieter berufen, die gerichtlich anerkannt sind:
- hohes Alter
- Individualität
- Gebrechlichkeit
- körperlicher oder seelischer Schwächezustand CHECK
- lange Mietdauer und Verwurzelung in der Wohngegend
- Schwangerschaft
- Kinder CHECK
- Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel CHECK
- geringes Einkommen CHECK
- bevorstehendes Exame CHECK
Werde ich also mal den Romanowski Damen einen Brief schreiben und sie auf den Widerspruch zur Kündigung hinweisen (muss bis Ende Oktober beim Vermieter ankommen), die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu bekommen und sich damit an einen Rechtsanwalt zu wenden (die 15 EUR kann sie dem Alten ja wieder vom Taschengeld abziehen, mach ich auch so, wenn meine Tochter Mist baut) sowie die Meldung der drohenden Wohnungslosigkeit beim Jugendamt zwecks nötigenfalls Einweisung in die Wohnung durch das Amt.
Das schwierigste an der Nummer wird ab, da hat Chaos völlig recht, den Alten dazu zu kriegen die entsprechenden Dokumente zu unterschreiben, ohne seine übliche Kaka beizufügen (z.B. Zahnersatzvertrach).
Ick betanke mir für dit Aufmerchsamkeet
in latentem Suff
Euer Müllmann im Wochenende (und nicht im Dienst)