Autor Thema: GG durch DDR- Verfassung außer Kraft  (Gelesen 3975 mal)

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Offline vollstrecker

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GG durch DDR- Verfassung außer Kraft
« am: 14. April 2014, 22:47:15 »
Ich habe heute ein neues Argument für die Unwirksamkeit des GG gehört: die Verfassung der DDR wurde vom deutschen Volk freiwillig angenommen, damit ist das GG gem. Artikel 146 seit 07.10.1949 aufgehoben!
 

Offline BlueOcean

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Re: GG durch DDR- Verfassung außer Kraft
« Antwort #1 am: 14. April 2014, 23:34:00 »
Nette Idee! 1949 ist aber falsch, da gab es keine Abstimmung. Dann gilt die "Sozialistische Verfassung" von 6.4.1968 mit Führungsrolle der SED; über die wurde abgestimmt. Vielleicht kann sich Gysi jetzt doch für die Reichsdeppen erwärmen (und er muss seinen Laden wieder umbenennen).

Allerdings war die Volksabstimmung keine geheime Wahl. Und nur die DDR-Bewohner haben "gewählt". Das reicht definitiv nicht für eine Verfassung laut Artikel 146, "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
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Offline Peter von Löwenstein

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Re: GG durch DDR- Verfassung außer Kraft
« Antwort #2 am: 15. April 2014, 00:09:35 »
Nette Idee! 1949 ist aber falsch, da gab es keine Abstimmung. Dann gilt die "Sozialistische Verfassung" von 6.4.1968 mit Führungsrolle der SED; über die wurde abgestimmt. Vielleicht kann sich Gysi jetzt doch für die Reichsdeppen erwärmen (und er muss seinen Laden wieder umbenennen).

Allerdings war die Volksabstimmung keine geheime Wahl. Und nur die DDR-Bewohner haben "gewählt". Das reicht definitiv nicht für eine Verfassung laut Artikel 146, "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Und sonderlich frei war die Entscheidung auch nicht...
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Offline dieda

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Re: GG durch DDR- Verfassung außer Kraft
« Antwort #3 am: 15. April 2014, 00:23:13 »
Ich habe heute ein neues Argument für die Unwirksamkeit des GG gehört: die Verfassung der DDR wurde vom deutschen Volk freiwillig angenommen, damit ist das GG gem. Artikel 146 seit 07.10.1949 aufgehoben![

War das vielleicht so eine olle Ex-Pionierleiterin, die Dir das erzählt hat?   :))

Zumindest ist das mal eine nette Anregung, sich mal wieder mit der Geschichte der Verfassung der DDR zu beschäftigen:

Zitat
Abschluss im Dritten Deutschen Volkskongress und im Zweiten Deutschen Volksrat 1949
Da somit auch die Inkraftsetzung des verfertigten Verfassungsentwurfes bevorstand, erachtete es die Parteiführung im Einvernehmen mit der SMAD für notwendig, zu diesem Zweck einen „Dritten Deutschen Volkskongress“ einzuberufen. Obwohl die Zusammensetzung der beiden vorigen Kongresse auch durch eine Quotenregelung bestimmt wurde, kam nun erstmals das spezielle Verfahren der Einheitslistenwahl offiziell zur Anwendung, bei dem schon vor dem Wahlgang das Verhältnis der politischen Kräfte bestimmt wird und die Bürger lediglich ihre Zustimmung oder Ablehnung der ihnen vorgelegten Verhältnisliste bekunden können. Unter dem Vorbehalt von CDU und LPD, lediglich einer Interimslösung ihre Zustimmung zu erteilen, fanden am 15. und 16. Mai die Wahlen zum Dritten Deutschen Volkskongress statt. Als dieser Ende Mai 1949 zusammentrat, wurde zwar einhellig der Verfassungsentwurf angenommen, doch war das weitere Vorgehen nach den ergebnislosen Verhandlungen auf der Außenministerkonferenz der Alliierten in Paris auch der Parteiführung noch ungewiss. Zwar galt der Volkskongress immer noch als eine gesamtdeutsche Initiative, doch schien sich der SED in Anbetracht der Verabschiedung des Grundgesetzes und des beginnenden Wahlkampfes für den ersten Deutschen Bundestag die Gründung eines ostdeutschen Teilstaats nun endgültig als einzig verbleibende Alternative zur Sicherung ihrer Machtposition herauszustellen. Nachdem die Parteiführung Josef Stalin in einem Brief konkrete Vorschläge über das Vorgehen zu einer ostdeutschen Staatsgründung unterbreitet hatte, erteilte die sowjetische Seite ihre Erlaubnis.
Konstituierung der Deutschen Demokratischen Republik
Am 7. Oktober 1949 trat der bereits zuvor durch den Dritten Deutschen Volkskongress gewählte Zweite Deutsche Volksrat zusammen, konstituierte sich als Provisorische Volkskammer und erklärte als Akt der Staatsgründung die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik zu geltendem Recht. Diese Verfassung wies „Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen“[4] auf.

Soviel zum alten Pionierleiterinnenmärchen von "freiwillig" und "vom deutschen Volk angenommen:snooty:

Nach Auflösung der Länder 1952 kam dann die 2. die "sozialistische Verfassung" von 1968, bei der es zumindest noch einen kleinen Anschein demokratischer Abstimmung gab.

Zitat
Nach der Veröffentlichung des Entwurfes im Februar 1968 erfolgte eine „Volksaussprache“, durch die geringfügige Änderungen wie beispielsweise die Ergänzung des Rechtes zum religiösen Bekenntnis bewirkt wurden. Abschließend wurde der Entwurf am 6. April 1968 per Volksabstimmung bestätigt, die jedoch ohne die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung und freien Diskussion nicht demokratischen Grundsätzen entsprach. Dennoch wagten eine relativ große Zahl der Bürger den Widerspruch. Anstelle der bei Wahlen in der DDR üblichen Ergebnisse im Bereich von 99 % Zustimmung wurde selbst im offiziellen Ergebnis eine Zustimmung von 96,37 % der abgegebenen Stimmen und 3,4 % Nein-Stimmen ausgewiesen.[5] Es handelte sich um den einzigen Volksentscheid der DDR-Geschichte. Drei Tage später trat die neue Verfassung offiziell in Kraft.
In ihr wurde unter anderem die Führungsrolle der SED festgeschrieben sowie in Artikel 6 Abs. 2 der „sozialistische Internationalismus“ manifestiert:
„(2) Die Deutsche Demokratische Republik pflegt und entwickelt entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten.“

Mit der 3 Fassung zum 25. Jahrestag der DDR 1974:

Zitat
sollte die Verfassung, wie es offiziell hieß, „in volle Übereinstimmung mit der Wirklichkeit“ gebracht werden, womit wiederum die Anpassung des Staatsrechts an die politischen Gegebenheiten vollzogen wurde, um diese letztlich zu legalisieren. Die Verfassung von 1968 wurde demnach „präzisiert und vervollkommnet“, d. h., sie wurde verstärkt darauf ausgelegt, den gesellschaftlichen und politischen Status quo zu sichern.(...)
Das Ziel der Vereinigung wurde jetzt offiziell aufgegeben, des Weiteren der Artikel 6 Abs. 2 insoweit abgeändert, als nun die Abhängigkeit der DDR von der Sowjetunion deutlich hervorgehoben wird.

Letzte Änderung erfolgte dann noch am 01.12.1989:

Zitat
Im Zuge der Ereignisse des Herbstes 1989 erfuhr diese Verfassung durch die Entfernung des Paragraphen zur diktatorischen Führungsrolle der SED am 1. Dezember unter dem massiven Druck der Öffentlichkeit ihre bedeutendste Änderung (...)


D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Offline dieda

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« Letzte Änderung: 15. April 2014, 00:40:10 von dieda »
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Offline Peter von Löwenstein

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Re: GG durch DDR- Verfassung außer Kraft
« Antwort #5 am: 15. April 2014, 03:08:44 »
Unsere Deppenfreunde berufen sich ja auch immer wieder gerne auf diese Aussage Karl-Eduard von Schnitzlers. Darauf kann man eigentlich nur mit einem Zitat Wolf Biermanns antworten: "Sogar wenn Du sagst, die Erde ist rund, dann weiß jedes Kind, unsere Erde ist eckig" ;)
https://www.youtube.com/watch?v=3OccyGrsmS0
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Offline Noldor

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Re: GG durch DDR- Verfassung außer Kraft
« Antwort #6 am: 15. April 2014, 06:47:20 »
Ich habe heute ein neues Argument für die Unwirksamkeit des GG gehört: die Verfassung der DDR wurde vom deutschen Volk freiwillig angenommen, damit ist das GG gem. Artikel 146 seit 07.10.1949 aufgehoben!

Wäre nach Reichsdeppenlogik die Verfassung der DDR nicht auf der ganzen Welt gültig...und auf der Rückseite des Mondes?

Wenn ich solche Gedankengänge nur irgendwie nachvollziehen könnte.
 

Offline Credo

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Re: GG durch DDR- Verfassung außer Kraft
« Antwort #7 am: 19. Dezember 2018, 00:39:52 »
die Verfassung der DDR wurde vom deutschen Volk freiwillig angenommen

Wirklich freiwillig?
 

Offline Credo

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Re: GG durch DDR- Verfassung außer Kraft
« Antwort #8 am: 25. Februar 2019, 14:46:34 »
Ich habe heute ein neues Argument für die Unwirksamkeit des GG gehört: die Verfassung der DDR wurde vom deutschen Volk freiwillig angenommen, damit ist das GG gem. Artikel 146 seit 07.10.1949 aufgehoben!

Wäre nach Reichsdeppenlogik die Verfassung der DDR nicht auf der ganzen Welt gültig...und auf der Rückseite des Mondes?


Genau!  ;D
 

Offline Schreibtischtäter

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Re: GG durch DDR- Verfassung außer Kraft
« Antwort #9 am: 25. Februar 2019, 16:49:19 »
Was noch erwähnenswert ist: Schon der Entwurf der ersten DDR-Verfassung wurde erst nach ausdrücklicher Zustimmung Stalins überhaupt weiterverfolgt und die Beratungen/Abstimmungen/Volkskongresse waren in ihrer Zusammensetzung von vornherein auf die SED ausgerichtet, der sog. Deutsche Volksrat hatte bei 300 Mitgliedern 153 SED-Angehörige plus Angehörige sed-naher Massenorganisationen. CDU und LDLP kamen auf 111 Mandate. Darüber hinaus konnte die SED sich bei der "zustimmung des Volkes" der Unterstützung der SMAD sicher sein. Auch wurde bei den Vorbereitungen für den Dritten Deutschen Volkskongress (Anspruch für Gesamtdeutschland, gewählt ausschliesslich aus der SBZ) die Einheitslistenwahl durchgesetzt, womit die Zusammensetzung bereits vorgegeben war. Der ganze Prozess der DDR-Verfassung zielte von Anbeginn ab auf die Sicherung der MAchtbasis der SED und Unterordnung aller staatlichen Belange (Wirtschaft, Justiz) unter die Doktrin der SED... mit freundlicher Unterstützung durch die SMAD.

Eine wirkliche, repräsentative Volksabstimmung war für die DDR-Verfassung nie vorgesehen und wurde mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert. Aber wahrscheinlich hängen Reichsdeppen an der Vorhersagbarkeit von politischen Prozessen und finden deshalb die DDR voll knorke.
 
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