Laut Frühwald ist das erste Video aus dem Jahre 2112 während der vorgelagerten Güteverhandlung entstanden.
Zum Versäumnisurteil kann man spekulieren, daß vielleicht - wie so oft in diesen Kreisen - der Kläger beim Aufruf behauptet hat, er sei ja gar nicht der "Herr Sounso", sondern jemand ganz anderes (etwa die "natürliche Person aus dem Hause Soundso"). Der Prozeßbevollmächtigte wird dann abgelehnt. Darauf könnte dann die Richterin trocken - aufgrund des "abwesenden" Klägers" - zum Versäumnisurteil gelangt sein. Soll sich zumindest schon mal so ereignet haben, und daß Frühwald darüber nicht gerne haarklein berichtet, kann man sich denken.