Autor Thema: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"  (Gelesen 105651 mal)

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Offline be-eh

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #465 am: 1. April 2015, 20:40:14 »
Und dann nennen die das noch "Völkerbund" ... mit 14 Mann!

Na und, ein paar wenige Einzelschnittläuche ergeben ja auch einen Bund Schnittlauch!
 

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #466 am: 1. April 2015, 21:19:44 »
Hiermit erkläre ich als freier beseelter Mann Badner: Eher gehe ich ins verfeindete Ausland nach Bayern als mich diesen Volldeppen anzuschließen. Vor allem what the fuck: 14 Hanswürste von ca 10 Millionen aus BW erklären ihre Unabhängigkeit. Naja Fakten haben die ja noch nie interessiert  :facepalm:

Zitat
Unklar bleibt auch, ob diese "Notregierung" sich der Reisregierung aus Jadeburg anschliesst,
Ist das diese "Vom Volk fürs Volk" vom dieser komischen Frau Richter und ihrem Bruder diesem Spaniol?
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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #467 am: 2. April 2015, 12:00:01 »
Hiermit erkläre ich als freier beseelter Mann Badner: Eher gehe ich ins verfeindete Ausland nach Bayern als mich diesen Volldeppen anzuschließen. Vor allem what the fuck: 14 Hanswürste von ca 10 Millionen aus BW erklären ihre Unabhängigkeit. Naja Fakten haben die ja noch nie interessiert  :facepalm:

Ha no, bisch doch von Schtuagard aus rägierd, Gelbfiaßler! *scrn*  ;D

Ontopic: Ich finde es immer herzallerliebst, mit welchem Ernst sich diverse Reichpräsidenten, Regierungen, Königreiche undsofort gegenseitig bekämpfen, sich hoch offiziell benennen, auflösen, abspalten etc.

So spielen Achtjährige Räuber & Gendarm.
 
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Müllmann

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #468 am: 2. April 2015, 12:03:36 »
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Meine Tochter ist aus dem Alter schon raus. Aber vielleicht kann ich meinen zukünftigen Enkeln vorschlagen, sie sollen doch lieber Reichsregierung spielen.  ;)

Dann gibt es nicht mehr Streit darüber, wer Winnetou und wer Old Shaterhand ist sondern wer ist Ebel und wer ist Klasen.
 
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Offline aargks

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #469 am: 2. April 2015, 12:10:10 »
So spielen Achtjährige Räuber & Gendarm.

Meine Tochter ist aus dem Alter schon raus. Aber vielleicht kann ich meinen zukünftigen Enkeln vorschlagen, sie sollen doch lieber Reichsregierung spielen.  ;)

Dann gibt es nicht mehr Streit darüber, wer Winnetou und wer Old Shaterhand ist sondern wer ist Ebel und wer ist Klasen.

Da braucht's aber noch ein paar mehr Player, ein gewisser Müllmann würde sich anbieten  :)

Im Unterschied zu unserer Kundschaft schaffen es Kinder übrigens regelmäßig, funktionierende Staaten zu simulieren (finde gerade keinen Link zu solchen ganz netten Aktionen).
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #470 am: 2. April 2015, 12:25:33 »

Ha no, bisch doch von Schtuagard aus rägierd, Gelbfiaßler! *scrn*  ;D
Leider, leider. Nicht nur unser "Landesvater" isch en Schwob, nein auch mein "Chef" im Finanzministerium ist einer :'(

Zitat
Ontopic: Ich finde es immer herzallerliebst, mit welchem Ernst sich diverse Reichpräsidenten, Regierungen, Königreiche undsofort gegenseitig bekämpfen, sich hoch offiziell benennen, auflösen, abspalten etc.
So spielen Achtjährige Räuber & Gendarm.
Ja das ist irgendwie süß. Beim Weinerle find ich das auch immer sehr putzig mit welchem Ernst er denkt er könnte Frau Merkel irgendwelche Dienstanweisungen geben oder Polizisten ernennen. Da wird jeder 4-Jährige neidisch über die Phatasie  ;D

Naja Fakten haben die ja noch nie interessiert  :facepalm:
Da wollte ich eigentlich noch ein Bild dazu posten auch ganz gut zu unsereren Reichsdeppen passt, aber habs vergessen:
Da das mit dem Bilder einfügen bei mir nie funktioniert, nur ein Link auf Ruthe.de
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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #471 am: 2. April 2015, 13:33:11 »
So spielen Achtjährige Räuber & Gendarm.

Meine Tochter ist aus dem Alter schon raus. Aber vielleicht kann ich meinen zukünftigen Enkeln vorschlagen, sie sollen doch lieber Reichsregierung spielen.  ;)





Da hätt ich aber was dagegen :think:
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Müllmann

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #472 am: 2. April 2015, 18:06:20 »
Da hätt ich aber was dagegen :think:

Du wirst merken, dass es Kinder in der Regel wenig interessiert, wogegen die Eltern was haben. Sei doch mal ehrlich  :)
 
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Müllmann

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #473 am: 9. April 2015, 10:10:23 »
Peter der Kahle hat mal wieder eine ganz alte Kamelle ausgegraben

https://staseve.wordpress.com/2015/04/09/zwangsversteigerungen-waren-und-sind-absolut-illegal-2/

Hat er wohl bei unserem Freund Ken Davis gefunden.
 

Offline Nestor

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #474 am: 9. April 2015, 10:44:13 »
Aber davon lebt er doch, dass er solche alten Kamellen immer wieder an neue frustrierte und verzweifelte Menschen heran trägt um sie noch tiefer in die kaka zu reiten und dabei noch zu melken.
 

Müllmann

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #475 am: 4. Mai 2015, 12:12:56 »
Frühwald hat mal wieder was Neues, er versucht aus Strafzetteln Wechsel zu machen:

https://staseve.wordpress.com/2015/05/04/das-bezahlen-von-forderungen-und-strafzettel-im-rahmen-des-internationalen-handelsrechts-ucc/

Da geht so viel durcheinander, ich weiss gar nicht wo ich anfangen soll.

Also zunächst das Grundsätzliche:

Ein Wechsel ist ein Wertpapier, welches ein Zahlungsversprechen enthält, zu einem bestimmten Tag, an eine bestimmte Person einen bestimmten Betrag zu leisten. Bis hierher war es noch einfach.
Die Besonderheit beim Wechsel ist, dass derjenige, der den Wechsel ausstellt nicht derjenige ist, der die Zahlung leisten will. Es handelt sich um ein Dreiecksverhältnis.

Begünstigter = derjenige, der laut Wechsel die Zahlung empfangen soll
Aussteller = derjenige, der das Zahlungsversprechen abgegeben hat
Bezogener = derjenige, der das Zahlungsversprechen zu erfüllen hat

Verpflichtet wird der Bezogene aber erst, wenn er den Wechsel durch Unterschrift auf der Wechselurkunde akzeptiert hat. Aus dem Wechsel ist ein Akzept geworden. Dieser Akzept kann dann durch Indossament vom Begünstigten weitergegeben werden. Nach der Weitergabe ist nicht mehr der Begünstigte der Zahlungsempfänger sondern der Indossatar. Dazu unterschreibt der Begünstigten auf dem Wechsel als Indossant.

Wozu das Ganze? Mal ein Beispiel:

Kunde K kauft bei Händler H ein und will nicht gleich bezahlen. H stellt dann einen Wechsel aus (H ist Aussteller) mit K als Bezogenem. Da H noch Schulden bei seinem Großhändler G hat wird dieser als Begünstigter eingesetzt. Möglich wäre aber auch, dass sich H selbst als Begünstigter einsetzt.

Wir halten fest:
H = Aussteller
K = Bezogener
G = Begünstigter

Nach Unterschrift durch K wird das Wechselformular an G übergeben. Dadurch hat H seine Schulden bei G bezahlt. Am Fälligkeitstag legt G den Wechsel dem B vor und erhält sein Geld. Soweit der Normalfall.

Wenn G jetzt aber nicht so lange auf sein Geld warten will, dann kann er den Wechsel weitergeben. Er kann ihn zum Beispiel zu seiner Bank B bringen, die ihm das Geld sofort bezahlt. Da es sich um eine Art Kredit handelt, wird G allerdings nicht den vollen Betrag von B erhalten sondern einen geringeren Betrag. Die Differenz, der Disagio, sind dann sowas wie die Zinsen auf den Kredit. G vermerkt das Indossament auf dem Wechsel und B ist dann der neuen Begünstigte. B legt am Fälligkeitstag den Wechsel bei K vor und erhält sein Geld.

B kann den Wechsel nun wieder weitergeben. Früher konnte sich B mit dem Wechsel als Sicherheit Geld bei der Bundesbank leihen, zum Diskontsatz. Die EZB macht jedoch keine Diskontgeschäfte mehr.

Und das alles soll mit einem Strafzettel gehen? Die Idee dahinter ist, dass durch Akzeptieren des Strafzettels nicht die Person selber sondern ihr "Strohmann" verpflichtet wird. Und der hat angeblich ein Konto bei der FED (oder wo auch immer) von dem die Forderung dann gezahlt werden soll. Hier geht es aber schon durcheinander. Der Akzept verpflichtet ja den Bezogenen (also den mit der Unterschrift). Hier wird versucht, aus dem Bezogenen den Aussteller zu machen, der jemand anderen, nämlich seinen Strohmann verpflichtet.

Nicht nur, dass der Staat sich somit den Strafzettel selbst bezahlen soll, nein, der Starfzettel soll dann auch noch per Indossament weitergegeben werden. Der Reichsbürger will seinen Strafzettel somit verkaufen und damit noch andere Schulden zahlen, also zweimal kassieren.

Und damit ihm das nicht auf die Füße fällt schreibt er "accepted for value" und nicht bloß "accepted". Der Zusatz "for value" sorgt dafür, dass Ansprüche für Mängel des Wertpapiers erhoben werden können. Das funktioniert aber nur im amerikanischen Handelsrecht, im deutschen Wechselrecht gibt es keine entsprechende Regelung.

Fazit:  :facepalm:
 
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Offline Richard Sharpe

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #476 am: 4. Mai 2015, 12:53:08 »
Zitat
Das funktioniert aber nur im amerikanischen Handelsrecht, im deutschen Wechselrecht gibt es keine entsprechende Regelung.
Frühwald glaubt doch, der UCC würde weltweit gelten, deshalb kommt er natürlich nicht auf die Idee, mal ins deutsche Wechselgesetz zu gucken. Wenn doch, behauptet er bestimmt, es wäre ungültig, da es 1933 in Kraft getreten ist.
Hinsichtlich der Quelle des ganzen Unfugs tippe ich auf die 'Freemen-on-the-land'-Spinner.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Müllmann

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #477 am: 4. Mai 2015, 13:11:20 »
Ursprüngliche Quelle ist das "Meet Your Strawman". Allerdings gilt in UK auch nicht das UCC.

Schön ist auch, dass das US Schatzamt for solchen Geschäften warnt:

http://www.treasury.gov/about/organizational-structure/ig/Pages/fraud-alerts_index2.aspx

Zitat
Another scheme is a variation of a common fraud generally known as "redemption" or "acceptance for value" that incorrectly asserts the United States government has trust accounts linked to each citizen. The theory is not supported in fact or law and has been soundly rejected by the federal courts. Perpetrators will annotate or stamp invoices with "Accept for Value" or similar language, with various numbers purporting to be account numbers. Such annotations are without merit and establish no rights or privileges in any federal or state account or agency.



 

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #478 am: 4. Mai 2015, 13:39:32 »
Meet Your Strawman? Das dieser Peter Marchchert der hier auch seinen eigenen Thread hat, auch mal "hochgeladen und um deutsches Recht ergänzt" Da sieht man es wieder. Der eine schreibt beim anderen ab und keiner weiß was er tut.
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Offline Pantotheus

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Re: Sammlung der Opfer von Frühwalds "Beratungen"
« Antwort #479 am: 4. Mai 2015, 14:22:10 »
Zwei Anmerkungen: Beim Wechsel muss man unterscheiden zwischen dem Eigenwechsel und dem gezogenen Wechsel. Der Eigenwechsel wird vom Schuldner ausgestellt, braucht nicht akzeptiert zu werden und stellt kein rechtliches Dreiecksverhältnis dar. Der gezogene Wechsel wird nicht vom Schuldner ausgestellt, sondern von einer anderen Person, oft vom Geschäftspartner (Kontrahenten). Nur dieser Wechsel kann und muss akzeptiert werden und stellt dann ein rechtliches Dreiecksverhältnis dar, wenn Aussteller, Schuldner und Gläubiger je verschiedene Personen sind.
Die Sache ist also an sich nicht ganz einfach, aber auch nicht derart schwer, dass man sie nicht verstehen könnte.

Das "deutsche" Wechselrecht von 1933 geht auf eine internationale Übereinkunft über das Wechsel- und Checkrecht zurück, die von vielen Staaten ins nationale Recht übernommen wurde. Das deutsche Reich war 1933 relativ schnell bei der Übernahme, die Schweiz z. B. hat sich (wen erstaunt's?) bis 1937 Zeit gelassen. Teilweise finden sich aber dieselben Formulierungen in den Gesetzen beider Staaten, und zwar eben deshalb, weil die erwähnte Konvention dahinter steht. Es handelt sich beim "deutschen" Wechselrecht daher eben gerade nicht um genuin deutsches Recht, das so einzigartig wäre, auch nicht um Nazi-Recht. Im Gegensatz zu UCC ist also das Wechselrecht tatsächlich international weitgehend gleich.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )