Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 214171 mal)

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Offline Goliath

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2310 am: 31. Oktober 2025, 17:18:06 »
Und der Terpentineinlauf fehlt auch.
 
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Offline Leonidas

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2311 am: 31. Oktober 2025, 17:53:24 »
Domestos fehlt in der Liste
Und schwarze Salbe bitte noch :D

Die ganz Harten führen sich ein Dornenzweiglein in das Rektum ein. *) Und schwupps! sind die Schmerzen an den übrigen Körperteilen weg. Und vegan ist das auch noch.  ;D

*) Frei nach Peter Puck
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline Anmaron

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2312 am: 31. Oktober 2025, 18:10:04 »
Manche nehmen Ingwer dafür.
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Offline desperado

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2313 am: 1. November 2025, 01:49:11 »
Also nur damit ihr euch auch wohlfühlt

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Fertig?

nicht nur gegen den Ohrwurm
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2314 am: 5. November 2025, 07:11:08 »
Durch die Bezahlschranke wissen wir leider nicht, ob das Kind als (Klein-)Tier anerkannt wurde ...


Zitat
In Regensburg vor Gericht

Eltern wollen Kind nicht impfen lassen – und reichen Attest vom Tierarzt ein
05.11.2025|
 
Dr. Christian Eckl

Eltern aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab (Oberpfalz) weigerten sich, ihr Kind gegen Masern immunisieren zu lassen. Zunächst reichten sie beim Gesundheitsamt eine Bescheinigung einer angeblichen „Ärztin-Homöopathin“ vor, dann noch das Gutachten eines Tierarztes. So sahen das die Regensburger Richter.
https://www.mittelbayerische.de/nachrichten/bayern/eltern-wollten-kind-nicht-impfen-lassen-und-reichten-attest-vom-tierarzt-ein-19862110


 :facepalm:
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Offline kairo

Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2315 am: 5. November 2025, 09:15:23 »
Zitat
In Regensburg vor Gericht

Eltern wollen Kind nicht impfen lassen – und reichen Attest vom Tierarzt ein
05.11.2025|
 
 Zunächst reichten sie beim Gesundheitsamt eine Bescheinigung einer angeblichen „Ärztin-Homöopathin“ vor, dann noch das Gutachten eines Tierarztes.
Das dürfte ungünstige Folgen für den Tierarzt haben, und auch für die ganzen kleinen Häschen und Mäuschen, die er behandelt.
 
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Offline -:D-

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2316 am: 5. November 2025, 14:02:25 »
Bezahlschranke

Spoiler
Zitat
Eltern aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab (Oberpfalz) weigerten sich, ihr Kind gegen Masern immunisieren zu lassen. Zunächst reichten sie beim Gesundheitsamt eine Bescheinigung einer angeblichen „Ärztin-Homöopathin“ vor, dann noch das Gutachten eines Tierarztes. So sahen das die Regensburger Richter.

Irgendein Attest mit einer Diagnose eines selbst gewählten Arztes reicht nicht aus, um den vorgeschriebenen Masern-Schutz von Kindern beziehungsweise die Befreiung davon nachzuweisen. Das hat nun das Regensburger Verwaltungsgericht in einem Beschluss entschieden. Geklagt hatte die Mutter eines 2017 geborenen Kindes. Es war in zunächst in einer Kinderkrippe untergebracht und wechselte dann auf die Grundschule im Landkreis Neustadt an der Waldnaab.


Doch die Krippe meldete dem Gesundheitsamt, dass kein Impfschutz vorgelegt werden konnte. Lediglich ein Attest sei vorgelegt, aber nicht ausgehändigt worden. Ausgestellt hatte es eine „Ärztin-Homöopathin“, hieß es darauf.

Das Kind wurde laut dem sogenannten Attest „von mir im April untersucht. Hiermit bescheinige ich, dass er aufgrund einer medizinischen Kontraindikation dauerhaft nicht geimpft werden kann“. Weiter hieß es auf dem Schriftstück: „Damit ist die Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung ohne Meldung an das Gesundheitsamt möglich.“

Seit 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, wenn diese in Kitas oder später in die Schule kommen. Laut dem Bundesgesundheitsministeriums diene dieses Gesetz dazu, „dass Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden“. Masern seien eine hoch ansteckende Erkrankung, der Schutz der Impfung sorge dafür, dass es nicht zu Epidemien in Einrichtungen komme.

Das zuständige Gesundheitsamt im Landkreis Neustadt an der Waldnaab akzeptierte das Attest zunächst auch. Erst zwei Jahre später, als das Kind in die Schule kommen sollte, forderte das Gesundheitsamt die Eltern des Kindes auf, erneut die ärztliche Diagnose nachzuweisen, die dagegen sprechen, dass das Kind geimpft werden kann.

Dem kamen die Eltern auch nach. Allerdings legten sie 2023 ein angebliches Gutachten vor, das ein Tierarzt erstellt hatte. Selbst bezeichnete sich der Tierveterinär als „Unabhängiger Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden“. Beigefügt waren mehrere Anlagen, die Laborwerte des Kindes darlegen sollten, die angeblich eine Milch- und Hühnereiweiß-Allergie dokumentieren sollten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) berichtete bereits im März diesen Jahres von massiven Problemen bei der Durchsetzung der Impfpflicht. Demnach lag das vor allem daran, dass die Gesundheitsämter durch die Corona-Pandemie lange Zeit blockiert waren. Zudem sei laut RKI die Nachverfolgung aufgrund fehlender Digitalisierung im Gesundheitswesen nach wie vor schwierig. Grundsätzlich können die Ämter bei fehlenden Impfnachweisen Geldbußen bis zu 2500 Euro aussprechen. Während in Kitas sogar ein Hausverbot für ungeimpfte beziehungsweise noch nicht immunisierte Kinder verhängt werden kann, sticht die Schulpflicht die Impfpflicht.

Die Impfquoten sind zwar laut RKI-Studie gestiegen – bei Zweijährigen von 70 auf 77 Prozent, bei Sechsjährigen von 89 auf 92 Prozent –, doch die Umsetzung war vielerorts holprig. Etwa zehn bis zwölf Prozent der Eltern reagierten mit Trotz auf die Impfpflicht – und ließen zum Teil auch andere empfohlene Impfungen aus. Diese sogenannte Reaktanz zeigte sich vor allem bei Menschen mit geringem Vertrauen in staatliche Institutionen. Auch soziale Ungleichheit spielte eine Rolle: Eltern mit niedrigerem Bildungsstand oder Einkommen wussten oft weniger über die Regeln und drohenden Konsequenzen, hieß es weiter in der Studie. Deshalb kommt es immer wieder zu lokalen Masern-Ausbrüchen wie h 2023 in Halle. In Berlin wurden heuer mehrere Masernfälle registriert. Nach Angaben des Gesundheitsamtes sind es bisher acht Fälle, darunter drei Kinder und fünf Erwachsene im Alter von 25 bis 40 Jahren. Alle waren ungeimpft, und etwa die Hälfte der Betroffenen musste stationär behandelt werden. Einige hatten sich teilweise im Ausland aufgehalten, daher ist eine Ansteckung in Berlin nicht in allen Fällen sicher. Besonders problematisch war eine Infektion in Unterkünften für Obdachlose und Asylsuchende, wo eine rasche Verbreitung möglich war.

Das Gericht schloss sich im konkreten Fall der Einschätzung des Gesundheitsamtes an und stellte fest, dass die vorgelegten Atteste nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Sie seien teils lückenhaft, teils fachlich nicht nachvollziehbar und enthielten keine konkrete Diagnose, die eine Impfung medizinisch ausschließen würde. Insbesondere genüge es nicht, pauschal auf Allergien oder familiäre Vorerkrankungen zu verweisen – erforderlich sei eine nachvollziehbare ärztliche Begründung für den Einzelfall. Auch das Gutachten eines Tierarztes wurde als fachlich unzureichend zurückgewiesen.
[close]
"Tierveterinär"  :facepalm:

Tante Edith fragt sich, ob das der hier ist: https://www.xn--impfsachverstndiger-swb.de/
« Letzte Änderung: 5. November 2025, 14:08:38 von -:D- »
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2317 am: 5. November 2025, 14:25:27 »
Ich frage mich gerade, warum das Gesundheitsamt im Landkreis Neustadt ein Attest einer Homöopathie-Verdrehten erst mal akzeptiert. Das hätte schon da sofort zurückgewiesen werden müssen. Dann vergehen zwei Jahre, in denen allerlei hätte passieren können, bis dann gleiches Attest wiederum nicht mehr akzeptiert wird. Was zum Henker ist da los?
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2318 am: 5. November 2025, 14:51:07 »
Ich frage mich gerade, warum das Gesundheitsamt im Landkreis Neustadt ein Attest einer Homöopathie-Verdrehten erst mal akzeptiert. Das hätte schon da sofort zurückgewiesen werden müssen. Dann vergehen zwei Jahre, in denen allerlei hätte passieren können, bis dann gleiches Attest wiederum nicht mehr akzeptiert wird. Was zum Henker ist da los?

Ich verstehe das so: Gesundheitsamt bekommt einen Zettel von einer schamanischen Homöopsychopatie-Tante, die aber immerhin Humanmendizinerin ist. Deshalb haben sie das durchgehen lassen. Als die Schule dann was aktuelles sehen wollte, sind die Eltern zum Tierarzt. Und da wurde dann sogar das Gesundheitsamt vorsichtig skeptisch - vielleicht, weil die Schule mit Nachdruck ihnen vor die Tür gesch… geklingelt hat.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2319 am: 5. November 2025, 15:43:59 »
Tante Edith fragt sich, ob das der hier ist:
Ja, das ist er. Er it im Übrigen auch noch Heilpraktiker.

Zitat
Neu: Vermietung von Gästezimmern während Behandlung/ Begutachtung/ Erholung.

Ob das so OK ist? Begutachtung und Einnahmen aus Geschäftsbetrieb?

Wie der an das DIN/ISO-Zertifikat gekommen ist, möchte ich auch gerne wissen!

Auf seiner Homepage:
Zitat
Im Fall von Anerkennungsklagen auf Impfschaden muss immer ein ärztliches Gutachten nach § 109 SGG erstellt werden.

Wusste ich auch noch nicht.
« Letzte Änderung: 5. November 2025, 15:52:00 von Knallfrosch »
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2320 am: 5. November 2025, 15:49:28 »
Wie der an das DIN/ISO-Zertifikat gekommen ist, möchte ich auch gerne wissen!

Textverarbeitung und ein Drucker?

Die Eva P. ist auch ganz schön umtriebieg.

Zitat
In der Praxis für Frauengesundheit und Yoga finden sich vielseitige Angebote rund um das Wohlbefinden und die Selbstverwirklichung und Selbstheilung von Frauen. Besonders beliebt sind die Jahresgruppen der Doula-Kreise, in denen Frauen gemeinsam lernen, altes Wissen zu finden, anzuwenden und zu verbreiten. Die neue frauengerechte Geburtskultur vorbereitend, studieren sie gemeinsam, um Frauen während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit mit ihren Diensten zur Verfügung zu stehen.

Bis dahin noch  :facepalm:

Zitat
Weiters gibt es den neuen Zweig der Ganzheitlichen Krebsberatung, der sich momentan in Vorbereitung befindet. Allgemeine Beratungsanfragen zum Thema grundlegende Gesundheit &  Krebs können an Eva Patzak gestellt werden.

Aber hier fängt es an, sehr problematisch zu werden. Ganzheitliche Krebsberatung klingt für mich nach Totschlag.

Yoga darf natürlich auch nicht fehlen. Warum machen die Durchgeknallten immer in Yoga?
« Letzte Änderung: 5. November 2025, 15:55:27 von theodoravontane »
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2321 am: 5. November 2025, 16:10:47 »
Auch interessant, man hat wohl akzeptiert, dass die Eltern das Attest nicht aushändigen oder kopieren lassen wollten.
Anders ist kaum zu erklären, dass das Gesundheitsamt offensichtlich keine Unterlagen dazu hatte.
Allein schon hier hätte man skeptisch werden müssen, das Attest zumindest kopieren und prüfen lassen.

Aber gut ist nur eine Lainenmeinung.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2322 am: 5. November 2025, 16:14:36 »
So verkehrt ist die Laien-Meinung ja nicht. Vielleicht gab es inzwischen einen Mitarbeiterwechsel im Gesundheitsamt.
Ist schon seltsam, dass man sich ein Attest nur zeigen lässt, ohne darüber irgend etwas als Nachweis zu speichern.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2323 am: 5. November 2025, 16:24:44 »
Wie der an das DIN/ISO-Zertifikat gekommen ist, möchte ich auch gerne wissen!

Die K"I" sagt dazu
Zitat
Die Norm ISO/IEC 17024 ist eine internationale Norm zur Konformitätsbewertung von Zertifizierungsstellen, speziell für Personenzertifizierungssysteme. Kurz gesagt: Sie legt Anforderungen fest, wie eine Organisation Zertifizierungen von Personen durchführen sollte (unabhängig, kompetent, transparent).

Wichtiger Punkt: Die Norm zertifiziert nicht automatisch, dass eine Person fachlich kompetent in einem bestimmten Themengebiet ist (z. B. Medizin, Impfberatung). Sie zertifiziert das System, mit dem Personen zertifiziert werden.

Ich konnte nicht verifizieren, dass tatsächlich eine akkreditierte Zertifizierungsstelle existiert, die diesen konkreten Titel „Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden“ nach ISO 17024 vergeben hat (oder ob es eine reguläre Fachqualifikation im Sinne einer medizinischen Zulassung darstellt).

Es steht dort weiter: „EUCert-zertifiziert seit 2022“.
stadtphysicus.de
Das wirft Fragen auf, da „EUCert“ keine allgemein bekannte Akkreditierungsstelle ist, die standardmäßig in medizinischen Fachkreisen zitiert wird.

Die Zertifizierung könnte formal bestehen — das heißt: jemand hat sich vermutlich ein Zertifikat der Art ISO 17024 ausstellen lassen.

Aber: Das heißt nicht automatisch, dass die Fachkompetenz, die hier beansprucht wird (z. B. „Impfschäden“, „Sachverständiger“ im medizinisch/juristischen Sinne) den üblichen wissenschaftlich-medizinischen Standards, wie sie z. B. von Ärztekammern, wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder staatlichen Stellen gefordert werden, entspricht.

Also ist er zertifizierter Zertifizierer? Und was hat das mit Impfungen zu tun?

Edit meint, das wäre schon ok so. Irgendjemand hat ihn nach dieser DIN-Norm zertifiziert (oder das behauptet). Denn laut Internet gibt es bei der Suche nach "Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden" eigentlich nur den P., was die Frage aufwirft, wie echt sein "Zertifikat" ist.
« Letzte Änderung: 5. November 2025, 16:30:37 von theodoravontane »
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2324 am: 5. November 2025, 17:59:15 »
Ich habe mich auch erst einmal in die Besonderheiten der ISO17024 einlesen müssen. Seitens der DAkkS werden Unternehmen mit entspechendem Kompetenznachweis zunächst als Zertifizierungsstellen für Personenzertifizierungen nach ISO17024 akkreditiert. Diese akkreditierten Stellen dürfen dann nach bestimmten Regeln die Kompetenz von Personen für bestimmte Tätigkeiten prüfen und bestätigen.
Der Begriff "Zertifikat" an sich ist nicht besonders geschützt, so dass in vielen Fällen für eintägige Fortbildungen ein "Zertifikat" ausgestellt wird, was man besser als eine Teilnahmebestätigung ansehen sollte. Um mal einen greifbaren Vergleich zu haben, das Zertifikat der Sachkunde könnte einem Sprachkurs "Spanisch für Anfänger" bei der örtlichen VHS entsprechen, bei dem eine unabhängige Stelle die vermittelten Kenntnisse bestätigt.
 
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