Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 168146 mal)

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Offline theodoravontane

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1470 am: 18. Mai 2022, 18:39:38 »
Neulich im Strafrecht: Ist ein Versuch, jemanden mit homöopathie oder Bachblüten jemanden umzubringen, ein (straffreier) abergläubischer Versuch, oder ein untauglicher Versuch, der noch strafbar ist? Die Rechtsprechung soll sich noch nicht abschließend positioniert haben.

Wenn die Täterin/der Täter glaubte, daß es funktioniert, würde ich das genau so werten. Untauglich ja, aber davon ab war der Wille zur Tötung da.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1471 am: 18. Mai 2022, 18:43:31 »
Das ist nicht so einfach.

Wenn der Täter mit irrealen, der menschlichen Beherrschbarkeit und Verfügungsgewalt entzogenen Mitteln, z.B. Totbeten, Zaubern, Verhexen, Voodoo-Kult etc. handelt, ist das der abergläubische Versuch. Der ist straffrei.

Wenn's nur einfach auf grobem Unverstand beruht, etwa der Versuch, mit einer Steinschleuder auf ein Flugzeug in 20.000 Fuß Höhe zu schießen, ist das nur ein untauglicher Versuch.

Jetzt müsste mir nur jemand erklären, was eigentlich der Unterschied von Zaubern/Beten und grobem Unverstand ist, dann kommen wir vielleicht der Sache näher, wie das bei Homöopathie ist.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1472 am: 18. Mai 2022, 18:53:17 »
Der abergläubische Versuch wird als straffrei betrachtet, weil es

a) an einem hinreichenden Tatentschluss fehle, weil gar keine eventuell wirksame Tathandlung beabsichtigt sei.

b) der Taterfolg nicht mehr zurechenbar wäre (der Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg wäre fern der Lebenserwartung)

Es heißt, der Rechtsfrieden sei durch sowas nicht erschüttert, man habe eher Mitleid mit dem Täter.


Ich behaupte nicht, dass ich das schon vollständig durchdrungen habe.  ::)
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1473 am: 18. Mai 2022, 19:03:13 »
Das ist nicht so einfach.

Wenn der Täter mit irrealen, der menschlichen Beherrschbarkeit und Verfügungsgewalt entzogenen Mitteln, z.B. Totbeten, Zaubern, Verhexen, Voodoo-Kult etc. handelt, ist das der abergläubische Versuch. Der ist straffrei.

Wenn's nur einfach auf grobem Unverstand beruht, etwa der Versuch, mit einer Steinschleuder auf ein Flugzeug in 20.000 Fuß Höhe zu schießen, ist das nur ein untauglicher Versuch.

Jetzt müsste mir nur jemand erklären, was eigentlich der Unterschied von Zaubern/Beten und grobem Unverstand ist, dann kommen wir vielleicht der Sache näher, wie das bei Homöopathie ist.

Vielleicht könnte hilfreich sein, dass homöopathische Zuckerpillen in Apotheken ausgestellt werden, (Ich finde bei uns keine einzige Apotheke, die nicht regalweise Packungen von der DHU ausstellt.) und daher die Meinung beim Täter vorherrscht, er könne jemanden mit den Zuckerpillen vergiften. Andererseits können diese Zuckerpillen durchaus von Gefahr sein, wenn sie an Stelle wirksamer (und beim Opfer lebensnotwendiger Medikamente) dem Opfer aufgeschwatzt werden. 
 
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Offline kairo

Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1474 am: 18. Mai 2022, 19:05:52 »
Neulich im Strafrecht: Ist ein Versuch, jemanden mit homöopathie oder Bachblüten jemanden umzubringen, ein (straffreier) abergläubischer Versuch, oder ein untauglicher Versuch, der noch strafbar ist? Die Rechtsprechung soll sich noch nicht abschließend positioniert haben.

Das wurde doch kürzlich mal im Postillon diskutiert ...
 
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Offline Lonovis

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1475 am: 18. Mai 2022, 19:11:52 »
 30 Gramm pro Kilogramm Körpergewicht. Bei 80 kg sind das 2400 g. Soweit so gut. Aber ob jemand in der Apotheke (15 € pro 10 g) 3.600 € bezahlen möchte.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1476 am: 18. Mai 2022, 19:20:48 »
Vielleicht könnte hilfreich sein, dass homöopathische Zuckerpillen in Apotheken ausgestellt werden, (Ich finde bei uns keine einzige Apotheke, die nicht regalweise Packungen von der DHU ausstellt.) und daher die Meinung beim Täter vorherrscht, er könne jemanden mit den Zuckerpillen vergiften.

Das gilt auch für jeden abergläubischen Versuch. Es gibt auch Leute, die glauben, sie könnten andere totbeten.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1477 am: 18. Mai 2022, 19:42:57 »
...
Das gilt auch für jeden abergläubischen Versuch. Es gibt auch Leute, die glauben, sie könnten andere totbeten.

Das mag sein. Aber es ist erst weniger als 250 Jahre her, da man glaubte, dass Verhexen wirken könnte und man die Täter(innen) nach damaligen (un)rechtsnormen betrafte.
Hier geht es eigentlich darum, dass wissenschaftlich ausgebildete Personen (o.K., halt Pharmazeuten) nach altem Aberglauben hergestellt "Medikamente" anbieten. Für den Otto Normalbürger ohne tieferen logischen Hintergrund kann da durchaus der Eindruck entstehen, dass sowas auch schwere Wirkungen in Bezug auf die Gesundheit haben könnte.
(Totbeten, verhexen und Vodoomethoden sind in den meisten Religionen zwischenzeitlich als obsolet gebrandmarkt. Obwohl, wenn ich in Erfahrung bringen würde, dass mir irgendjemand mittels Vodoo oder Hexenkunst ans Leder wollte, könnte es sein, dass ich mich trotz Aberglaubens gerichtlich wehren würde.)
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1478 am: 18. Mai 2022, 19:52:50 »
Trotzdem ist nach heutiger Einschätzung durch Totbeten wie durch Homöopathie keine schädliche Einwirkung nötig. IMHO spricht vieles dafür, dies als Aberglauben einzustufen.

Aber, hey, andere Ansicht mit entsprechender Begründung vertretbar.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1479 am: 18. Mai 2022, 20:18:46 »
Jetzt müsste mir nur jemand erklären, was eigentlich der Unterschied von Zaubern/Beten und grobem Unverstand ist, dann kommen wir vielleicht der Sache näher, wie das bei Homöopathie ist.

Homöopathische Mittel sind doch Arzneimittel, damit wirksam (sonst kein Arzneimittel) und daher zur Überdosierung geeignet, sprich der Täter geht von einem tauglichen Versuch aus. Zaubern/Beten ist eben nicht als tauglicher Heilversuch anerkannt, also untauglich.
Die Wissenschaft lassen wir Außen vor, denn ansonsten hätte der Täter nicht zu dem homöopathische Mittel gegriffen.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1480 am: 18. Mai 2022, 20:52:30 »
Arzneimittel sind lediglich Stoffe, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind. Woher nimmst Du, dass Wirksamkeit gefordert ist?
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1481 am: 18. Mai 2022, 20:52:55 »

Homöopathische Mittel sind doch Arzneimittel, …

Bist Du da sicher? Dann müssten die Hersteller doch die Wirksamkeit nachweisen! Und davor scheuen diese sich doch!
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1482 am: 18. Mai 2022, 20:57:45 »
Auch falsch.

Arzneimittel sind erst mal alle zur Anwendung am Menschen bestimmte Stoffe, egal ob wirksam oder nicht. Nichthomöopathische brauchen eine Zulassung, bevor man sie in Verkehr bringt, Voraussetzung dafür ist ein Wirksamkeitsnachweis. Homöopathische müssen nur registriert werden.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1483 am: 18. Mai 2022, 21:05:08 »
Ich wollte gerade einwenden, dass es auch Arzneimittel für Tiere gibt.



Aber dann habe ich im AMG nachgelesen (dort §2). Hier wird begrifflich zwischen Arzneimitteln (zur Anwendung am Menschen) und Tierarzneimitteln (zur Anwendung am ...) unterschieden.
Wieder was gelernt!
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Offline Habra

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1484 am: 18. Mai 2022, 21:35:27 »
Auch falsch.

Arzneimittel sind erst mal alle zur Anwendung am Menschen bestimmte Stoffe, egal ob wirksam oder nicht. Nichthomöopathische brauchen eine Zulassung, bevor man sie in Verkehr bringt, Voraussetzung dafür ist ein Wirksamkeitsnachweis. Homöopathische müssen nur registriert werden.

Und hier sehe ich das Problem zwecks Unterscheidung in Aberglauben und untauglichem Versuch. Otto Normalbürger, der den Unterschied zwischen qualifizierter Zulassung und Registrierung nicht kennt, wird Homöopathika immer als Medikamente betrachten.
Letztendlich erzielt er keinen Erfolg damit. Und im anschließenden Prozeß wird jeder halbwegs intelligente Rechtsanwalt seinen Mandanten auf den Aberglauben hinlotsen.
Off-Topic:
Mal wieder ein Schwank aus meiner ehemaligen beruflichen Tätigkeit (Ich bin endlich Rentner und meine Haupttätigkeit ist jetzt das Rentnern):
Auf der Umladestation mit angeschlossener Problemstoffannahme für Haushalte kam ein armer Apotheker, der größere Mengen von Arsen D10, Strychnin D12 usw. entsorgen wollte. Er sagte den Mitarbeitern der Umladestation, dass dies so hochgiftig sei, dass das sofort weggeschlossen gehöre. Bei meinen regelmäßigen Sortieraktionen habe ich dann  das Zeug (ca. 10 kg) in den Hausmüll zur Verbrennung geschmissen. Soviel zur Kenntnis über die Gefahren selbst bei "wissenschaftlich" ausgebildeten Personen
« Letzte Änderung: 18. Mai 2022, 21:47:19 von Habra »
 
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