Wenn jemand noch etwas mehr Hintergrundinformationen zum BG MUN-Fall sucht, lese sie/er weiter. (Es gibt hierzu viel weiter oben schon einige Infos).
Ich bin schon etwas länger an diesem Fall dran.
Die Heilpraktikerin heißt Renate Gampl und betreibt mit ihrer Tochter eine Praxis in Schrobenhausen (das ist die Stadt mit dem Spargel). Genauer gesagt, betrieb sie die Praxis, weil ihr - vorübergehend - die Lizenz zum Töten, also die Berufserlaubnis, entzogen wurde (war das jetzt zu böse?). Der Name ist übrigens leicht im Netz zu finden, deshalb schreibe ich ihn hier auch aus.
Der Unternehmer heißt Ulrich Breiter, seine Firma Breiter-Group.
Das betreffende Präparat heißt BG MUN (nähere Infos siehe Psiram-Artikel
www.psiram.com/de/index.php/BG-MUN).
Angeklagt ist eine zweistellige Zahl von Fällen wegen einer Behandlung mit BG MUN. Die Hauptvorwürfe sind Betrug und Körperverletzung. Nebenschauplätze sind Verstöße gegen des AMG (fehlende Herstellungserlaubnis) und Titelmissbrauch (beide Damen waren zeitweise als Professorinnen unterwegs). Ferner ist man bemüht, den erzielten Gewinn einzuziehen.
Der Stern-Fall war quasi nur der Aufhänger für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Somit dürfte es nicht weiter relevant sein, ob die in diesem Fall angefertigten unerlaubten Bild- und Tonaufnahmen einem Beweisverwertungsverbot unterliegen.
Hier ist der Link zum Stern:
www.sterntv.de/so-skrupellos-ist-das-geschaeft-mit-dem-krebs40 Verhandlungstage ergeben sich wohl daraus, dass fürjeden Fall ein medizinisches Gutachten eingeholt werden musste. Wenn man dann in jedem Fall den Sachverständiger zur Erläuterung laden muss, zieht sich das hin. Offensichtlich ist man nicht an einem Deal interessiert.