So, da bin ich mal wieder aus dem wohlverdienten Systemlings-Wochenende. Ich bin erstaunt, wie die Scheini-Diskussion hier hochgekocht ist
Nochmal zur Abgrenzung: Ein Auftraggeber / mehrere Auftraggeber ist ein Kriterium, aber bei weitem nicht das entscheidende. Das Kernkriterium, auf das auch die DRV abstellt, ist die Einbindung in den Betriebsablauf.
Einfaches Beispiel: Ihr habt eine Kfz-Werkstatt. Zu euch kommt jetzt Herr Schmidt mit seinem Golf und möchte die Inspektion gemacht haben. Ihr habt aber keine Zeit, also gebt ihr den Auftrag an:
- euren Mitarbeiter: "Da hinten steht der Golf von Herrn Schmidt. Hier ist der Schlüssel. DU machst JETZT eine Inspektion nach Serviceplan.
- eurem Subunternehmer: "Da hinten steht der Golf von Herrn Schmidt. Hier ist der Schlüssel. Es müsste Inspektion gemacht werden.
Unterschied: Der Subunternehmer entscheidet selbst, wann (die Möglichkeit, Termine vertraglich zu regeln mal außen vor gelassen), wie (im Rahmen der gesetzlichen Regeln bzw. von Vorgaben) und mit welchem Personal (theoretisch könnte er den Auftrag auch weitervergeben) er die Arbeit ausführt -> also Werk- statt Dienstvertrag.
Und wo wir grade bei SV-Recht sind: Ich persönlich sehe diesen Ansatzpunkt bei PIF kritisch. Das KRD ist ein neV, die "Untertanen" werden also für den Verein tätig, in dem sie selbst Mitglied sind. Solche Konstellationen will der Gesetzgeber grade nicht kriminalisieren (gut, er geht davon aus, dass eben die Hobbykicker des SV Hintertupfingen gemeinsam das Vereinslokal streichen, PIF hatte er nicht unbedingt auf der Rechnung). Von daher gehe ich davon aus, die Arbeiten für das KRD selbst nicht sv-pflichtig sind.
Anders siehts meiner Ansicht nach mit KRB- und NDGK-Mitarbeitern aus.