Hallöle,
Ich bin mir nicht sicher, was du mit Fremdeinwirkung meinst.
Mich deucht, mein schräger Humor ist in diesem Fall kontraproduktiv. Da ich selber ein kleiner Unternehmer bin, sind Fremdeinwirkungen eher in Richtung Staat gemeint.
Zum Thema:
Typischerweise stellt sich doch aus kaufmännischer Sicht die Frage: make it or buy it? Aufgaben, die sich nur gelegentlich stellen, werden doch meist ausgelagert, wenn sie intern im Betrieb nicht ausgeführt werden können und/oder ich dazu keine Fachkraft einstellen möchte oder das Wissen (auch Konzessionen, Befähigungen oder Ausbildungen, gesetzliche Prüfungen) darum nicht vorhanden ist. Kaum jemand betreibt in dieser Situation ein Verfahren, um ScheiSe feststellen zu lassen. Gelbe Seiten, sonstige Quellen für Anbieter und fertig. Bei mir wären das Wartung/Reparatur von Maschinen, Kurierfahrten, Reparatur/Wartung Firmenfahrzeug, soweit es keinen Kundendienst des Herstellers dazu gibt.
Wenn ein externer Dienstleister am Markt auftritt und für mich erkennbar auch für andere Auftraggeber arbeitet, dann sehe ich als Arbeitgeber kein Problem und würde immer von einer unternehmerischen selbständigen Tätigkeit ausgehen. Sehe ich das soweit als gängige Praxis an?
Kritischer sind stetig vorkommendem betriebliche Aufgaben, die ich dann als Unternehmer aus Kostengründen auslagere und dabei "rein zufällig" der vorher damit beauftragte Angestellte selbstständig wird. Da sehe ich prinzipiell noch kein Problem, wenn man
anschließend wirklich unternehmerisch tätig würde, was wahrscheinlich dann aber in der Praxis unterbleibt. Der bekommt einen Knebelvertrag und man lässt den ehemaligen AN am langen Arm mehr oder weniger verhungern.
Mir ging es um die für mich praxisnahe Erkennung, wer wirklich selbstständig ist oder nicht. Würde ich jedesmal ein Verfahren vor einer Beauftragung abwarten, dann wäre die Sonne längst erloschen.
Brick