Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1607130 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7305 am: 20. September 2019, 13:01:14 »
Wenn er auf über 180 Tagessätze kommt, dann wird daraus eien Bewährungsstrafe werden, was er groß als Sieg feiern kann, weil er dann nix zahlen wird.

Gem. 40 Abs. 1 StGB können für eine Tat bis zu 360 Tagessätze verhängt werden. Davon abgesehen: wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, kann das Gericht nach § 56 b StGB auch Geldzahlungen auferlegen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline mork77

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7306 am: 20. September 2019, 13:07:45 »
Sein Arsch war seit Monaten überfällig. Und nun kommt die Inkassoagentur. Grüsse nach München!  :clap:

Was für ein armseliger Feigling! Wie schon gesagt, die anderen stehen wenigstens zu ihren Ansichten. Nicht aber dieses Wüstchen.

Na, da binn ich aber mal auf den weiteren Verlauf gespannt

 :happy1:
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7307 am: 20. September 2019, 13:09:03 »
Ich fände Bewährung gar nicht so schlecht. Bei einem Feigling wie dem Volxhosenschisser kann das beruhigend wirken, hat bei Dennis auch geklappt. Außerdem kann er dann schön sammeln, bis die Gesamtstrafe irgendwann nicht mehr bewährungsfähig ist. Bei Geldstrafen würde er dagegen noch Nachteilsausgleich kriegen.
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Offline Agrippa

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7308 am: 20. September 2019, 13:09:52 »
Sehr gut. Der erste rechtliche Einschlag bei ihm. Nach meiner Zählung stehen mindestens noch 14 andere Verfahren im Haus. Wenn Justitia mit der Höhe einsteigt, dann werden doch die nächsten Verfahren höher ausfallen... sehr prima...
Der VolXEntleerte könnten doch Vermögenswerte veräussern zur Begleichung des Strafbefehls.
Sein Schrott-Wohnmobil, seine Kameraausstattung oder gar seine hochwertige Stickersammlung...  ;)

Ach ja, noch eine Frage des unbedarften, aber interessierten Rechtslaien:
Die Unterschrift und Dienstbezeichnung des Urkundsbeamten halte ich auch für sehr undeutlich. Insbesondere da unter der Unterschrift kein Name und Dienststellung steht wie beim Richter. Es ist dadurch natürlich nicht rechtsungültig. Bin ja kein Reichsdepp.
Aber ist das Sinn der Sache, diese Unkenntlichkeit?
« Letzte Änderung: 20. September 2019, 13:14:21 von Agrippa »
Tertius gaudens!
 

Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7309 am: 20. September 2019, 13:15:38 »
Sein Arsch war seit Monaten überfällig.

Sehe ich auch so.  ;D

Und nun kommt die Inkassoagentur.

Nein, wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, kann man auf Antrag stattdessen freie Arbeit leisten. Ansonsten muß man halt die Tagessätze zahlen oder absitzen.
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Offline Metamaterie

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7310 am: 20. September 2019, 13:15:58 »
Mit einer Vorstrafe ist er für den Schuldienst endgültig erledigt, selbst wenn er in 10 Jahren die Wende zum reumütigen Ex-Neonazi vollziehen sollte. Gute Nachrichten. Wenn ich mich recht erinnere, wird bei ersatzweisem Haftaufenthalt wegen Nichtzahlung pro Tagesatz jeweils ein Hafttag fällig.

Respekt für die Münchener Justiz und auch für das Personal von Dachau, daran sollten sich die Sachsen mal ein Beispiel nehmen.
« Letzte Änderung: 20. September 2019, 13:19:33 von Metamaterie »
 

Offline Gerichtsreporter

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7311 am: 20. September 2019, 13:39:37 »
Dabei könnte es doch so schön sein im Knast für den Nikki. Da könnte er jeden Dienstag abend beim Aufschluss mit der Gitarre vom Anstaltspfarrer Volkslieder singen und dazu tanzen lassen. Feschen Weibern in Dirndln wäre vermutlich etwas knapp, aber dafür plärrt auch keine Antifa dazwischen.

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Offline Frankonius

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7312 am: 20. September 2019, 13:39:58 »
Den Tag an dem Nazilai in den Knast einfährt sollte man groß feiern. Leider darf so etwas aus guten Gründen nicht live übertragen werden.
Aber zu sehen, wie ihm sein dämliches überlegenes Grinsen aus dem Gesicht gleitet wäre unbezahlbar......

Aber ein Summe im Bereich 10.000 + X dürfte ihn auch schon schwer treffen. Kann es mir auch ganz schön vorstellen, wenn er sich langsam in eine Richtung wie Wolfgang oder Atze entwickelt.
« Letzte Änderung: 20. September 2019, 13:43:13 von Frankonius »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7313 am: 20. September 2019, 13:41:49 »
Der blonde Unwitz scheint mir recht entspannt zu sein, trotz der nicht unerheblichen Strafe. Entweder er hat genügen Geld um zu prozessieren, was ich nicht glaube, nicht zuletzt weil seine Rechtsschutz ihm gekündigt hat, oder er hat einen Plan B - Flucht ins Ausland? Einen Gefängnisaufenthalt wird er wohl unbedingt vermeiden wollen. Zwar würde er sich wohl gern die Märtyrerkrone aufsetzen wollen, aber jeden Tag auf die Fresse zu bekommen, dafür ist er nicht hart genug.

Kann einer von euch einschätzen, wie viele Fliegen auf N.N. reinfallen und was er monatlich an Spenden erbettelt und wurde auf Grundlage seiner Spendeneingänge der Tagessatz ermittelt? Ich war unvorsichtig genug mir das Video vom lispelnden Dummdennis - https://www.bitchute.com/video/JKAKO6DS4sLY/ - anzuschauen in dem er seine Spendeneingänge aus 09/19 vorliest. Das waren in der Summe einige hundert Euro, die Reichweite des Volksverlierers schätze ich höher/größer ein.
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Offline RaichskasperDavidFriedric

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7314 am: 20. September 2019, 13:47:35 »
Ich hätte nicht gedacht, dass der so viele Mäuse macht. Das sind immerhin 2500 im Monat.

Kann mir jemand sagen ob das Einkommen geschätzt wird oder ob er sein Einkommen für den Strafbefehl angeben musste?
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7315 am: 20. September 2019, 13:52:55 »
Die Rechtsschutzversicherung hätte ihm nix genützt, Rechtsschutz zahlt nicht bei Verfahren wegen Straftaten, die man nur vorsätzlich begehen kann.

Es wurden mal die Spendenzusagen unter seinem "Schokolade für Stalingrad" Video analysiert, das waren alles zweistellige Beträge, die sich zu einem dreistelligen Betrag summiert hatten. Das Gericht wird sein altes Lehrergehalt angesetzt haben.

Kleiner Hinweis Nikki: Man kann den Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränken.

Was Dennis angeht so war bei seiner Verlesung angeblich ein Spender mit 1.000 EUR dabei, sowie viele mit 14,88. Für Miete, Essen und Rumgereise scheint der Volxbelustiger schon 1.500 EUR im Monat zu haben.

Einkommen geschätzt wird oder ob er sein Einkommen für den Strafbefehl angeben musste
Geschätzt. Wobei es zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft gehört, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten aufzuklären. Angaben dazu muss niemand machen. Ist auch nicht ratsam, weil Gerichte meist zu niedrig als zu hoch greifen bei der Tagessatzhöhe.
« Letzte Änderung: 20. September 2019, 13:55:29 von Gerichtsreporter »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7316 am: 20. September 2019, 14:07:37 »
Habe mich gerade in der Arbeit eingeloggt - was ich sonst nie mache! - um meiner Freude über die näher kommenden Einschläge Ausdruck zu verleihen.

@Volksentleerter: Kleiner Tipp von mir - lass dich in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg besser nicht sehen.  :whistle:
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7317 am: 20. September 2019, 14:56:23 »
Zitat
Der blonde Unwitz scheint mir recht entspannt zu sein, trotz der nicht unerheblichen Strafe

Eine andere, meines Erachtens wahrscheinlichere Möglichkeit ist, dass der Volksdepp derartig in seiner Filterblase gefangen ist, dass er die Realität nicht mehr erkennen kann.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7318 am: 20. September 2019, 15:08:00 »
Bitte langsam mit den Schlussfolgerungen..........


Wenn tatsächlich ein Strafbefehl erging, ohne Anhörung, dann scheint das mir bedenklich ! Aber wohl "heilbar"

Wenn es jetzt zu einer mündlichen Verhandlung kommt, dann bin ich neugierig , an was sich die vielen Schüler noch erinnern.

Man geht wohl von seinem "früheren" Einkommen aus, die Höhe wird mit Sicherheit reduziert.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7319 am: 20. September 2019, 15:13:28 »
Es ist aber auch nicht unwahrscheinlich, dass der Nervling in bester Reichi-Manier die Anhörung geschwänzt/ignoriert/verpennt hat. Oder genau weiss, dass er sich dort noch mehr in die Shice reitet... ausserdem muss er bei seiner sinkenden Popularität den Mehrtürerstatus sichern und das geht am einfachsten mit Strafbefehl. Ist auch strategisch ein "guter" Weg, er vermeidet Knast und kann um Spenden für konkreten Zweck betteln. Dass er um die Vorstrafen nicht mehr drum rum kommt müsste er inzwischen eingesehen (und für den MMehrtürer auch akzeptiert) haben. Dann ist er endlich auf einer Ebene mit Mahler und Oma Hetz. Selbst mitt Rüdi und dem Föhnicht kann er sich dann messen.
 
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