Dass eine Kündigung, insbesondere eine fristlose, nicht leichtfertig ausgesprochen wird, finde ich persönlich grundsätzlich gut. Was Nikolang angeht, so hat er sich seit seiner Freistellung deutlich radikalisiert.
Je nach Arbeitgeber ist vor einer Kündigung die Personalvertretung zu beteiligen. Bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber kommt zudem hinzu, dass ggf. besondere Regelungen beachtet werden müssen. Auch ein tarifrechtlich Angestellter bei einem öffentlichen Arbeitgeber unterliegt einer der Treuepflicht der Beamten ähnlichen Verpflichtung auf eine grundsätzlich den Staat bejahende Haltung, die nicht nur in der Berufsausübung, sondern auch im allgemeinen Verhalten zum Ausdruck kommen muss. Ganz leicht einzuschätzen ist deren Tragweite allerdings nicht.
Daneben käme im Falle Nikolangs auch eine so genannte "Druckkündigung" in Frage.
Zumal dann, wenn mögliche, aber zur Zeit noch nicht abgeurteilte Straftaten im Raum stehen, ist eine vertiefte Abklärung vor der Kündigung erforderlich. Dies dauert immer seine Zeit.
Vielleicht hätte alles etwas schneller gehen können, doch da geraten wir ins Spekulieren.