Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1594191 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16290 am: 29. August 2023, 10:20:21 »
Wie im Fitzek-Faden zuerst nur vermutet aber mittlerweile bestätigt wird seine Nichtigkeit Nerling den König der Konserve bei seiner 1elf-Feier in Bärwalde beehren und hat sogar die große Veranstaltungshalle dafür bekommen, um den Nachmittag und Abend mit seiner Volxvortanzerei zu beglücken.

Das erinnert doch an Eva Braun in der Reichskanzlei 1945 so schön.

Ein Tänzchen inmitten von Ruinen...
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16291 am: 29. August 2023, 13:12:59 »
Tja, eventuell ist das ja auch eine Veranstaltung, die der Volksblödi gar nicht absagen konnte, weil er nämlich ab Oktober "wieder festangestellt ist" - als Vollzeit-Entlauser für Fitzeks königliche Fleece-Robe.
 
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Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16292 am: 29. August 2023, 13:58:11 »
Was ist eigentlich aus seinem Mindestlohnjob geworden?


Und wann steht der nächste Gang vor ein deutsches Gericht an?
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16293 am: 29. August 2023, 14:18:25 »
Was ist eigentlich aus seinem Mindestlohnjob geworden?

Den scheint er ja irgendwie eingebüßt zu haben, sonst wäre er jetzt nicht arbeitslos.

Und wann steht der nächste Gang vor ein deutsches Gericht an?

Hoffentlich bald.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16294 am: 29. August 2023, 14:26:33 »
Was ist eigentlich aus seinem Mindestlohnjob geworden?

Den scheint er ja irgendwie eingebüßt zu haben, sonst wäre er jetzt nicht arbeitslos.



Aber nichts Genaues weiß man nicht?
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16295 am: 29. August 2023, 14:41:20 »
Nach eigener Aussage ist der Volksblödi schon seit ein paar Monaten arbeitslos oder arbeitssuchend, also noch nutzloser als sonst. Über den Daumen hat der vielleicht ein halbes bis ein Jahr im China-Armbrüstchen-Versand gemindestlohnt und sich auch zwischendurch einmal beschwert, wie ungerecht der Lohn doch für einen studierten Volksschwachkopf sei. Der Volkslügner hat den Job vielleicht aus den für ihn üblichen Gründen verloren (Dummheit, Unzuverlässigkeit, Faulheit, null Motivation) oder die Erhöhung des Mindeslohnes hat Nazi-Schmidtke dazu bewogen, seinen Ramschversand nur noch mit produktivem Personal zu betreiben.
 
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Offline dieda

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16296 am: 29. August 2023, 16:47:42 »
Der Volkslügner hat den Job vielleicht aus den für ihn üblichen Gründen verloren (Dummheit, Unzuverlässigkeit, Faulheit, null Motivation) oder die Erhöhung des Mindeslohnes hat Nazi-Schmidtke dazu bewogen, seinen Ramschversand nur noch mit produktivem Personal zu betreiben.


M.E. ist das ein typisch links-grün-versiffter Denkfehler.

Vermutlich bestand der benannte "Mindestlohnjob" beim Nikki-VolxGenossen Schmidtke gar nicht vordergründig in einem von beiden Seiten auch ernsthaft angestrebten und wirklich produktiven Arbeitsverhältnis zwischen AG und AN, um den Verlag voran zu bringen, sondern eher und daher auch nur mindestlohnmäßig für die mindestens 12 Monate vorzugsweise auf dem Papier, damit Nikki beim Jobcenter erst einmal wieder umkategorisiert werden kann, schließlich muss er ja nun eine Familie versorgen oder so...

Wer will denn das schon beim diesem Versand hinterher so genau kontrollieren, wann wer wo welche Tüte verpackt hat, solange der Mindestlohn vom Blondschopf nicht gleich ganz offen bei den Werbungskosten verbucht wurde.

National und kameradschaftlich sowie eine (sozialistische) Schattenwirtschaft, es wird bisweilen da sowas gemunkelt. Aber die echte oder nur angebliche "Schaffung von (sozialversicherungspflichtigen) Arbeitsplätzen" war ja schon immer ein so heiliges Diktum, dass man da jahrzentelang lieber nicht so genau hingeschaut hat.

Stellt sich mir hier persönlich noch die Frage, ob Nikki für seinen angekündigten "Auftritt" in Bärwalde in Verbindung mit seinen sicher "gewaltigen Unkosten" eine entsprechende "Entschädigung" kassiert, vorbei am Jobcenter.

Nicht nur Nazibuchversandklitschen oder Abriss- und Tiefbaufirmen etc. eignen sich u.U. zur finanziellen Absicherung von Kamertratten, auch Vereine und gewisse "Königreichfirmen" lassen sich mitunter zur gezielten Transferierung von Mitteln einsetzen, wie immer gegenseitiges Einvernehmen und Stillschweigen vorausgesetzt.

Also wenn der Nikki jetzt bei der Einself-Bärwalde- Sause ganz offen zum Zopf-Peter zwecks Vorhopsen kommt, passt das m.E. so ziemlich faustig aufs Auge und 1a zum weiteren Werdegang von diesem anderen, auch wieder aus dem Off aufgetauchten einst soager sehr engem Ex Petervertrauten und heutigen Anastasia- Berufs- Hopser, hier bekannt auch als der so genannte "Unaussprechliche".
Ich sage nur mal wieder: ganz sicher "Zufall". Nikolai wird in der Recherche auch gleich mehrfach lobend erwähnt, allerdings nicht wegen seiner so genannten "tänzerischen Anmut":

https://naziwatchdd.noblogs.org/post/2023/06/14/tanzend-zur-normalisierung-brauchtumspflege-voelkischer-gruppierungen-in-dresden/
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Offline nixweiter

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16297 am: 29. August 2023, 16:52:27 »
nur mindestlohnmäßig für die mindestens 12 Monate vorzugsweise auf dem Papier, damit Nikki beim Jobcenter erst einmal wieder umkategorisiert werden kann,

Übersetzt: Er ist ein Sozialschmarotzer?
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16298 am: 29. August 2023, 17:10:56 »
Vermutlich bestand der benannte "Mindestlohnjob" beim Nikki-VolxGenossen Schmidtke gar nicht vordergründig in einem von beiden Seiten auch ernsthaft angestrebten und wirklich produktiven Arbeitsverhältnis zwischen AG und AN, um den Verlag voran zu bringen, sondern eher und daher auch nur mindestlohnmäßig für die mindestens 12 Monate vorzugsweise auf dem Papier, damit Nikki beim Jobcenter erst einmal wieder umkategorisiert werden kann, schließlich muss er ja nun eine Familie versorgen oder so...

Wäre eine schlechte Idee, rein wirtschaftlich gesehen. Ein Mindestlöhner in Vollzeit verdient 2.080 Euro brutto, kostet den Arbeitgeber etwa 2.500 Euro und macht etwas mehr als 1.000 Euro Umsatz für die BRD GmbH.
Off-Topic:
(und trotzdem reicht es gewissen politischen Gruppierungen noch nicht mit den Steuern und Abgaben)

Dafür gibt es dann 902,10 Euro monatlich Arbeitslosengeld über zwölf Monate, während das Bürgergeld mit KdU in Berlin für einen Alleinstehenden 928 Euro wären. Er darf also aufstocken und hat dann genausoviel wie mit Bürgergeld ohne Arbeitslosengeld.

Aber es geht hier um Nazis. Von mir aus sollen sie gerne ihr Geld verbrennen.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16299 am: 29. August 2023, 19:39:43 »
Ich vermute, das rechnet sich für einige Spezel schon irgendwie, z.B. über den Wiedereingliederungszuschuss von bis zu 50%.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16300 am: 30. August 2023, 00:18:02 »
Off-Topic:
Der andere - war das nicht so, dass er gar kein richtiger Koch ist, sondern nur mal so in die Küche reingeschnuppert hat? Gibt es da noch mehr?

Verschiedene Quellen wie die Allwissende Müllhalde oder Psiram berichten, er habe eine Ausbildung zum Koch absolviert (Wikipedia) bzw. er sei gelernter Koch (Psiram). Bei Psiram ist man etwas vorsichtiger, es gehen die Angaben zur weiteren Qualifikation schnell ins Ungewisse; gemacht haben soll er viel, es klingt aber nicht so, als sei das gesichert.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16301 am: 30. August 2023, 08:44:40 »
Ich vermute, das rechnet sich für einige Spezel schon irgendwie, z.B. über den Wiedereingliederungszuschuss von bis zu 50%.

Ich weiß nicht, wie es in Berlin ist, aber der Wiedereingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung, und nach meiner Erfahrung wird er in der aktuellen Situation, in der eher Arbeitskräftemangel herrscht als Arbeitslosigkeit, nur dann bewilligt, wenn etwas mehr vorliegt als ein paar Monate Arbeitslosigkeit. Also entweder Langzeitarbeitslosigkeit oder Krankheit oder Behinderung.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16302 am: 30. August 2023, 09:00:22 »
Zitat
Behinderung

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16303 am: 30. August 2023, 11:51:57 »
Ihr verwechselt da etwas. Der Wiedereingliederungszuschuss geht an den Arbeitgeber, damit er den Arbeitslosen überhaupt erst einstellt. Gezahlt wird maximal 50% des Arbeitsentgeltes für 12 Monate, der Arbeitnehmer sieht von dem Geld nichts - oft erfährt er nicht einmal von dem Vorgang.
Arbeitslose mit einem neuen Job können beim Jobcenter Einstiegsgeld beantragen, das sind dann maximal 50% des Bürgergeldes zusätzlich zum Gehalt, wenn sie eine Stelle antreten, die ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis verspricht. Den Zuschuss gibt es maximal 2 Jahre, die Höhe ist variabel und ob überhaupt gezahlt wird, liegt im Ermessen der Sachbearbeiter.
« Letzte Änderung: 30. August 2023, 12:19:25 von Metamaterie »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16304 am: 30. August 2023, 13:00:53 »
Der Wiedereingliederungszuschuss geht an den Arbeitgeber, damit er den Arbeitslosen überhaupt erst einstellt. Gezahlt wird maximal 50% des Arbeitsentgeltes für 12 Monate
Wenn diese Summe größer ist als das, was an Sozialabgaben wieder an den Staat zurückfließt, hat es sich für den Arbeitgeber ja schon gelohnt. Den Lohn muss er ja vielleicht nicht zahlen oder er bekommt ihn zurück, wenn der Volxhopser ALG bekommt. Dafür erhält der Hopser Rentenpunkte und später höheres ALG. Lohnt vielleicht dann, wenn er anderswo unterkommt und keine teure Miete in Berlin zahlen muss?
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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