N.N. hat ein weiteres Postschmutzauspackvideo verklappt und kündigt direkt noch zwei weitere Teile davon ab. Zusendungen von VAWS, Kopp-Verlag garniert mit den luftigen Sprechblasen von N.N., die es nicht verdienen, ein weiteres Mal notiert zu werden.
Allein die Zusendung der „Deutsche Warte,“ Hauspostille der „Russlanddeutschen Konservativen“ ist interessant. N.N. führt aus im Kontext eines Artikels über die Sonnenwende aus „Die Artgemeinschaft die feiert immer ganz ordentlich und die pflegt wie keine zweite Gemeinschaft dieses Brauchtum jedenfalls in der Breite. Ich bin da nicht willkommen, weil ich mich zu positiv mit dem Christentum beschäftigt habe, so hat man mir mal gesagt, und das sieht man dann nicht so gern. Das finde ich schade, weil mir das gut gefallen hat, ich war zweimal bei der Artgemeinschaft bei Veranstaltungen da, hat mir gut gefallen, auch die meisten Leute haben mir da gut gefallen. Aber das finde ich sehr kleingeistig und finde schade, wie sich Deutsche gegenseitig ein Bein stellen und reingrätschen. Ich würde da gern mal wieder hin […] Wenn vielleicht doch was möglich wäre, sprecht mich mal an, ansonsten macht jeder eben seins und dann hasst ihr das Christentum und ich bin da halt ein bisschen toleranter, so ist das eben.“
Bei der Zusendung einer Kollaboration zwischen dem Kategorie-Blöd-Sänger Hannes Ostendorf mit Naidoo ist N.N. nicht einmal in der Lage, den Namen Xavier fehlerfrei auszusprechen, stattdessen nennt er ihn Xaver.
Dass N.N. derweil ganz unten angekommen ist, Tendenz weiter fallend, kann man bei Minute 18:35 gut sehen. Er macht Werbung für sicherheit-fuer-jedermann.de und kann einen eigenen Rabattcode oder wie er es nennt „Nachlasskennwort“ anbieten.
Ab Minute 20:50 „referiert“ N.N. zum Thema Selbstverteidigung, natürlich im Kontext linksgrün bestialischer Terroristenhorden, die fortwährend rechtschaffende Rechte attackieren „Auch Beleidigungen dürfen durch körperliche Abwehr erwidert werden. Wenn jemand einen beleidigt und nicht damit aufhört, dann darf man den schlagen. Das ist auch Notwehr, weil es ein Angriff auf die Ehre ist, ja, das wissen viele nicht, jetzt wisst ihrs […].“ N.N. führt ein Urteil als Bsp. an, wo jemand, der seine „Ehre“ mit seinem Messer verteidigte und hierfür nicht wegen Körperverletzung, wenn ich es richtig verstanden habe, verurteilt wurde... wer das im Detail nachlesen möchte: 3 StR 622/17.