Es wurde in diesem Kreis spekuliert, ob die Berliner Staatsanwaltschaft auf den Ausgang des AG Dachau wartet, weil die Kundschaft dann mutmaßlich schon vorbestraft ist.
Es kommt aber nicht auf Vorstrafen zur Zeit der Verhandlung sondern zum Tatzeitpunkt an. Die Gesamtstrafenbildung würde sich möglicherweise vereinfachen, wenn die Strafe aus München (Dachau war die erste Instanz, LG München die zweite) schon rechtskräftig ist (Berlin müsste dann eine höhere Einzelstrafe als das LG München raushauen und die Taten müssten gesamtstrafenfähig sein).
er scheint sich einen Platzverweis für das gesamte Flutgebiet eingehandelt zu haben.
Er fragt nach der Rechtsgrundlage. Da kann ich helfen: § 13 Abs. 1 S. 2 POG RLP
Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Abwehr einer Gefahr eine Person zeitlich befristet von einem Ort verweisen oder ihr zeitlich befristet das Betreten eines Ortes verbieten (Platzverweisung). Die Maßnahme kann insbesondere gegen Personen angeordnet werden, die den Einsatz der Polizei, der Feuerwehr oder von Hilfs- und Rettungsdiensten behindern.
Das zeigt aber auch, dass der Platzverweis nicht "für das ganze Flutgebiet" gelten kann, weil Teile davon auch in NRW liegen. Der Platzverweis der Polizei RLP kann sich aber nur auf Gebiete in RLP beziehen, außer sie wären in Amtshilfe für die Polizei NRW tätig geworden. Also
der Leerer mal wieder.
Ich erwarte einen Platzverweis für den Planeten.
Die nächste Stufe ist erst einma Köln-Kalk Verbot.