Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1606293 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1305 am: 11. Juni 2018, 07:35:48 »
Möchte mal wissen wie er reagiert wenn man die Kundgebung stören würde!
P.S. Eine solche Störung würde ich übrigens nicht gutheißen.
Off-Topic:
Wie schön das wir hier im Sonnenstaatland sind, wo auch verschiedene Meinungen zugelassen sind  ;D. Eine Störung der Veranstaltung mit allen (rechtsstaatlich erlaubten) Mitteln heiße ich sogar ausdrücklich gut. Faschismus ist keine Meinung, Faschismus ist ein Verbrechen!
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1306 am: 11. Juni 2018, 08:07:16 »
Zitat
Klage in Berlin
„Volkslehrer“ wehrt sich vor Arbeitsgericht
Das Land Berlin hatte ihm fristlos gekündigt, nachdem bekannt geworden war, was für Inhalte er auf seinem YouTube-Kanal verbreitet.
Nicolai N. macht immer weiter. Unter dem Namen „Der Volkslehrer“ bestückte er seinen YouTube-Kanal auch in den vergangenen Tagen mit Videoclips. Problem: Er ist auch im echten Leben Lehrer, und die von ihm verbreiteten Inhalte passen der Bildungsverwaltung nicht. Sie kündigte N. vor einigen Wochen fristlos; dieser wehrt sich vor dem Arbeitsgericht. Am heutigen Montag um 12 Uhr gibt es einen Gütetermin vor dem Vorsitzenden der 60. Kammer. Scheitert dieser, dann muss streitig entschieden werden.
N. unterrichtete an der Vineta-Grundschule in Berlin-Wedding Englisch, Sport und Musik und wurde Anfang Januar zunächst freigestellt, nachdem der Tagesspiegel über ihn berichtet hatte. In seinen Videos nimmt er Stellung zu Alltagsvorgängen, etwa zu „Berlin trägt Kippa“. Er trägt in dem Clip eine selbstgebastelte Papierkippa in den früheren Nationalfarben schwarz-weiß-rot. Ob er ein Volksverhetzer oder Verschwörungstheoretiker ist, oder ob er sich noch im Bereich freier Meinungsäußerung befindet, ist eine schwierige Frage, zumal N. angestellt ist bzw. war und für ihn deshalb nicht das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot gilt. Für die Bildungsverwaltung ist jedenfalls klar, dass sie den Mann keinesfalls im Schuldienst haben will.
Am vergangenen Dienstag stellte er ein achteinhalb Minuten langes Video ein, in dem er auf den Prozess hinweist und Stellung zu den Vorwürfen nimmt. Er trete nur für das Grundgesetz ein und nehme die darin niedergelegten Rechte in Anspruch. Danach wird eine Minute lang die Nationalhymne gespielt – aber nur die dritte Strophe.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/klage-in-berlin-volkslehrer-wehrt-sich-vor-arbeitsgericht/22668452.html
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1307 am: 11. Juni 2018, 08:51:11 »
Zitat
Klage in Berlin
Danach wird eine Minute lang die Nationalhymne gespielt – aber nur die dritte Strophe.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/klage-in-berlin-volkslehrer-wehrt-sich-vor-arbeitsgericht/22668452.html
Schlecht recherchiert, die Damen und Herren vom Tagesspiegel. Die Nationalhymne (die deutsche, man darf davon ausgehen, dass die gemeint ist) hat nur eine Strophe. Es ist die dritte Strophe des Lieds der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben.

Amateure.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1308 am: 11. Juni 2018, 09:31:01 »
Ich hänge mich gleich mal an den @Rechtsfinder und seine berechtigte Kritik an:
Zitat
[...] Ob er ein Volksverhetzer oder Verschwörungstheoretiker ist, oder ob er sich noch im Bereich freier Meinungsäußerung befindet, ist eine schwierige Frage, zumal N. angestellt ist bzw. war und für ihn deshalb nicht das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot gilt. [...]
Ob der "Volksentleerer" ein Volksverhetzer ist, wird am Ende das Strafgericht, das über die angezeigten Taten letztinstanzlich urteilt, entscheiden.
Was das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot angeht, so gilt dieses für einen angestellten Lehrer grundsätzlich nicht, aber es gilt Paragraf 3, Absatz 1, Satz 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder:
Zitat
Die Beschäftigten müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.

Es gibt m. E. gleich mehrere Ansätze für eine Kündigung. Der Arbeitgeber könnte eine so genannte "Verdachtskündigung" aussprechen, indem er sich auf das doch immerhin wahrscheinliche Begehen von Volksverhetzung beruft. Im Zusammenhang mit der zitierten Regelung im TV-L wäre jedenfalls kein a priori unhaltbarer Grund gegeben.
Auch eine verhaltensbedingte Kündigung käme in Frage.
Zudem könnte man evtl. auch eine "Druckkündigung" begründen, indem argumentiert wird, dass ein solcher Lehrer von Eltern und Schülern nicht mehr angenommen würde und daher nicht mehr einsetzbar wäre, selbst wenn der Arbeitgeber das wollte.
Letztlich kann wohl auch Berufung auf Unzumutbarkeit der Wiedereinstellung geltend gemacht werden.
Ich hoffe einmal, dass das Land Berlin einen Rechtsdienst hat, der fähig ist, eine Kündigung gerichtsfest zu begründen.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1309 am: 11. Juni 2018, 09:39:04 »
Ich hoffe einmal, dass das Land Berlin einen Rechtsdienst hat, der fähig ist, eine Kündigung gerichtsfest zu begründen.

Ich auch. Und ich denke, das der Gütetermin heute kein Ergebnis bringen wird, sondern das ganze in die nächste Runde gehen wird.
Volxleererlein wird dazu nachher bestimmt ein Video veröffentlichen in dem er über die Beschneidung der Meinungsfreiheit, das lächerliche Auftreten des Landes Berlin und das das alles total grundlos ist, rumjammern wird.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1310 am: 11. Juni 2018, 09:50:50 »
Schlecht recherchiert, die Damen und Herren vom Tagesspiegel. Die Nationalhymne (die deutsche, man darf davon ausgehen, dass die gemeint ist) hat nur eine Strophe. Es ist die dritte Strophe des Lieds der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben.

Auch die Formulierungen sind, ähm, leicht verbesserungswürdig. Da schreibselt man:
Zitat
die von ihm verbreiteten Inhalte passen der Bildungsverwaltung nicht
So etwas kann man formulieren, wenn der Nerling immer den Parkplatz des Direktors belegt hätte. Aber nicht bei den Sachen, die der Nerling sonst so anstellt. Das provoziert ja gleich die mögliche Reaktion beim Leser "Nur weil denen was nicht passt, schmeißen sie ihn gleich raus.".
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1311 am: 11. Juni 2018, 10:37:22 »
Off-Topic:
Wie schön das wir hier im Sonnenstaatland sind, wo auch verschiedene Meinungen zugelassen sind  ;D. Eine Störung der Veranstaltung mit allen (rechtsstaatlich erlaubten) Mitteln heiße ich sogar ausdrücklich gut. Faschismus ist keine Meinung, Faschismus ist ein Verbrechen!

Off-Topic:
Nur damit keine Missverständnisse aufkommen - ich bin gegen jede Störung, die auf eine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung abzielt.
Gegenveranstaltung: Ja, auf alle Fälle! Aber ein Verhindern oder Unterbrechen der Veranstaltung: Nein.
Und ja - Faschismus ist ein Verbrechen.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1312 am: 11. Juni 2018, 10:41:35 »
Auch die Formulierungen sind, ähm, leicht verbesserungswürdig. Da schreibselt man:
Zitat
die von ihm verbreiteten Inhalte passen der Bildungsverwaltung nicht
So etwas kann man formulieren, wenn der Nerling immer den Parkplatz des Direktors belegt hätte. Aber nicht bei den Sachen, die der Nerling sonst so anstellt. Das provoziert ja gleich die mögliche Reaktion beim Leser "Nur weil denen was nicht passt, schmeißen sie ihn gleich raus.".
Es wäre noch viel schlimmer, wenn die fraglichen Inhalte der Bildungsverwaltung passten.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1313 am: 11. Juni 2018, 10:55:49 »
Auch die Formulierungen sind, ähm, leicht verbesserungswürdig. Da schreibselt man:
Zitat
die von ihm verbreiteten Inhalte passen der Bildungsverwaltung nicht
So etwas kann man formulieren, wenn der Nerling immer den Parkplatz des Direktors belegt hätte. Aber nicht bei den Sachen, die der Nerling sonst so anstellt. Das provoziert ja gleich die mögliche Reaktion beim Leser "Nur weil denen was nicht passt, schmeißen sie ihn gleich raus.".
Es wäre noch viel schlimmer, wenn die fraglichen Inhalte der Bildungsverwaltung passten.

He - ich war heute dran mit Wortklauberei!  ;D
Ich weiß, ich habe wieder mal zu viel offen gelassen. Mir erschien einfach die Formulierung "passt ... nicht" einfach zu verharmlosend. Mir passt nicht, wenn mein Nachbar an einem Sommersamstagabend um 21:00 seinen Rasenmäher anwirft. Aber deswegen würde ich eigentlich keinen ernstlichen Konflikt mit ihm sehen.
Bei Nerling hört sich ein "passt ... nicht" einfach so an, als wenn er nur etwas nervtötend wäre. Ist er zwar auch, primär ist er aber ein Vorzeige-Nazi, der einfach aufgrund seiner Einstellung nichts im Schuldienst verloren hat und für solch eine Tätigkeit untragbar ist.
Das "passt ... nicht" hätte man also meiner Meinung nach deutlich schärfer formulieren sollen, damit auch uneingeweihten Lesern klar wird, worum es da eigentlich wirklich geht.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1314 am: 11. Juni 2018, 11:02:42 »
Das provoziert ja gleich die mögliche Reaktion beim Leser "Nur weil denen was nicht passt, schmeißen sie ihn gleich raus.".

Die Formulierung insinuiert natürlich, es sei der persönliche Geschmack eines oder mehrerer Beamter.

Das ist aber Unsinn, da Nerling gegen objektiv feststellbare Tatbestände verstößt. Das Gericht wird das auch so feststellen, da bin ich mir sicher.

Das Problem ist, Journalisten werden angehalten, eine Text möglichst "persönlich" zu formulieren.

Hier geht es aber nicht um persönliche Vorbehalte gegenüber einen angestellten Lehrer, sondern z.B. um vertraglich klar vereinbarte zu vermittelnde Lerninhalte.
« Letzte Änderung: 11. Juni 2018, 11:05:28 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1315 am: 11. Juni 2018, 11:09:18 »
@Chemtrail-Fan Ich habe Deine Aussage schon verstanden. Es geht in der Tat nicht darum, ob Nervlings Ansichten der Bildungsverwaltung oder irgendeinem ihrer Mitarbeiter passen oder nicht, wobei "passen" verstanden ist als "der eigenen Meinung entsprechen, gebilligt werden".
Ich wollte nur zart andeuten, dass ich es durchaus auch gut finde, wenn die Bildungsverwaltung bzw. deren Mitarbeiter auch persönlich das Gedankengut, das Nervling verbreitet, ablehnen und missbilligen. Dass es nach den geltenden Vorschriften bei einem Lehrer im öffentlichen Schuldienst nicht geduldet werden kann, steht ja unabhängig von persönlichen Ansichten fest.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1316 am: 11. Juni 2018, 12:58:24 »
Wie vermutet hat das Land Berlin einen Vergleich abgelehnt. Und anscheinend war es recht voll, einige seiner Anhänger waren auch vor Ort, sagt Twitter.

Mal schauen, wann es weiter geht.
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1317 am: 11. Juni 2018, 13:10:33 »
Wie vermutet hat das Land Berlin einen Vergleich abgelehnt. Und anscheinend war es recht voll, einige seiner Anhänger waren auch vor Ort, sagt Twitter.

Er hatte ja auch auf seinem Kanal zu Beteiligung aufgerufen. Bei knapp 35.000 Abonennten brauchen da gar nicht viele zu kommen. Für das Verfahren sollten sie besser einen grösseren Saal wählen. Und mit Martin LeJeune war ja offensichtlich auch "Prominenz" da, mal sehen, wie der Volxleerer das selber beurteilt.
Wie dieser Beitrag bei Twitter zeigt, hat Nerling auch RT ein Interview gegeben. Mal schauen, was da noch so kommt.
« Letzte Änderung: 11. Juni 2018, 13:36:02 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1318 am: 11. Juni 2018, 13:38:37 »
Und mit Martin LeJeune war ja offensichtlich auch "Prominenz" da […]
Ich frage mich nur, auf welcher Seite er da steht. Der Volxleerer kann Erdoğan als Türken und strammen Islamisten ja eigentlich nicht gut finden, der Brüllaffe LeJeune ist (war?) aber ein ziemlich großer Fan des Despoten und kann somit eigentlich den Leerer nicht toll finden.

Oder finden die unabhängig von Herkunft und Religion alle gut, die irgendwie mies sind?
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1319 am: 11. Juni 2018, 14:25:14 »
Ich frage mich nur, auf welcher Seite er da steht. Der Volxleerer kann Erdoğan als Türken und strammen Islamisten ja eigentlich nicht gut finden, der Brüllaffe LeJeune ist (war?) aber ein ziemlich großer Fan des Despoten und kann somit eigentlich den Leerer nicht toll finden.

Oder finden die unabhängig von Herkunft und Religion alle gut, die irgendwie mies sind?

Vermutlich halten die sich alle für die wahren[tm] Schützer von Demokratie und Meinungsfreiheit und müssen sich gegenseitig unterstützen.

Ansonsten gibt es jetzt die ersten Presseberichte, hier aus dem Tagesspiegel.

Zitat von: Tagesspiegel
Berliner „Volkslehrer“ will weiter Videos verbreiten

Eine gütliche Einigung zwischen dem Land Berlin und dem gekündigten Lehrer Nikolai N. ist gescheitert. Nun wird die Sache 2019 vor Gericht ausgefochten.

Ungewöhnlich großer Andrang am Arbeitsgericht: Unter Polizeischutz hat am Montag Mittag hier der Gütetermin des „Volkslehrers“ Nikolai N. gegen das Land Berlin stattgefunden. Wie erwartet, kam es zu keiner Einigung. Die Vertreter des Senats waren mit der klaren Vorgabe erschienen, keinen Vergleich zu schließen. Das Land möchte den Lehrer definitiv loswerden.

Das Gericht sah zwei Szenarien als denkbar an: N. darf weiter Lehrer bleiben, stellt aber dafür seine Videoaktivitäten ein, oder aber, die Kündigung wird in eine ordentliche Kündigung umgewandelt, und N. bekommt eine Abfindung.


Applaus im Gerichtssaal


N. ist allerdings nicht bereit, mit seinen YouTube-Videos aufzuhören. Ihm war vorgeworfen worden, auf diesem Wege Verschwörungstheorien zu verbreiten. Als sein Anwalt Martin Geisler sagte, das Ziel N.s sei es, weiter als Lehrer tätig sein zu dürfen, gab es lauten Applaus im Saal. Offenbar waren viele Fans des Lehrers erschienen. Der Saal war auch überfüllt, einige mussten stehen.

Das nächste Mal wird die Sache erst im Januar 2019 vor Gericht verhandelt, früher hat die 60. Kammer des Arbeitsgerichts keinen Termin frei. Bis dahin haben beide Seiten Zeit, noch Schriftsätze zu schicken, in denen sie unter anderem zu der Frage Stellung nehmen, ob die Umdeutung in eine ordentliche Kündigung in Betracht kommt.

Und hier der Bericht des Berliner Kuriers, der aber im wesentlichen die DPA Meldung sein dürfte:

Zitat von: Berliner Kurier
Im Streit um die fristlose Kündigung eines Berliner Grundschullehrers nach der Veröffentlichung umstrittener und möglicherweise volksverhetzender Internet-Videos ist eine gütliche Einigung vor Gericht nicht zustande gekommen. „Hier und heute gibt es keinen Vergleich“, sagte der Vertreter der Bildungsverwaltung vor dem Arbeitsgericht. Der Fall soll nun am 16. Januar 2019 (9.00 Uhr) weiterverhandelt werden. Der Pädagoge hatte Klage eingereicht, weil er eine politisch motivierte Entlassung sieht.

Für eine Verhandlung am Arbeitsgericht ungewöhnlich kontrollierten bewaffnete Polizeikräfte mit Schutzwesten Taschen und Rucksäcke. Der Gerichtssaal war mit Unterstützern des Lehrers übervoll. Es habe Aufrufe im Netz gegeben, zu der Verhandlung zu kommen, sagte ein Gerichtssprecher. Nach 20 Minuten war der Termin beendet. Vor dem Gericht betonte der Lehrer, er habe sich nichts vorzuwerfen. „Schmierenpresse“ rief einer der Umstehenden.

Die Bildungsverwaltung hatte die Kündigung laut Gericht damit begründet, dass der Lehrer für Musik und Sport wegen seiner Äußerungen nicht für das Unterrichten geeignet sei. Er war im Januar vom Dienst freigestellt worden. Außerdem hatte die Bildungsverwaltung Anzeige gegen den Mann erstattet. Er betreibt einen Youtube-Kanal, in dem er sich selbst als „Volkslehrer“ bezeichnet. Ihm wird vorgeworfen, in Teilen seiner Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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