Nun gut, da entwerfe ich mal die Grundzüge seiner Organisation und Verfahrensordnung:
Es gibt mehrere Abteilungen. Auf der einen Seite stehen die Verwaltungseinheiten, auf der anderen die urteilenden Kammern.
Die Verwaltung besteht aus dem Präsidium des Gerichts, aus der Verwaltung mit Personalabteilung und vor allem der Finanzverwaltung mit angeschlossener Inkasso-Stelle.
Die urteilenden Kammern teilen sich auf in das Kompetenzgericht, das über Zuständigkeitsfragen entscheidet, in das Superrevisionsgericht, dessen Kammern die eigentlichen Urteile fällen, sowie ins Beschwerdegericht, dessen Kammern über Ablehnungen, Zwangsmittel u. dgl. entscheiden.
Verfahrensvoraussetzung ist die Erschöpfung jeglichen sonstigen Rechtswegs. Also müssen z. B. auch bereits internationale Gerichte und interstellare angerufen worden sein. Wir sind ja das allerhöchste Gericht.
Eine Rechtsschrift muss in der offiziellen Amtssprache eingereicht werden, Atlantisch. Jede Seite ist zu paraphieren und mit einer Haager Apostille zu versehen. Sonst könnte ja jeder kommen und irgendeinen Schmuh einreichen.
Tatsachen müssen durch beglaubigtes, mit Haager Apostille versehenes Affidavit belegt werden. Zudem müssen sieben Zeugen die Authentizität bezeugen. Über jedes Zeugnis ist eine eidesstattliche Erklärung aufzunehmen und zu beglaubigen. Die Personalnummer nach NWO-Zentralverordnung 1944/217 nicht vergessen.
Beizulegen sind zudem die vollständigen Urteile aller Vorinstanzen in beglaubigten Ausfertigungen sowie deren vollständige Übersetzungen durch amtlich bestellte Übersetzer in unserer atlantischen Amtssprache.
Die Rechtsschriften samt Beilagen sind binnen 180 Tagen seit Eröffnung des letzten Urteils einzureichen bei Verlust des gesamten Prozesses.
Gegenanträge sind in gleicher Weise binnen 180 Tagen nach Zugang bei den Parteien einzureichen. Werden Tatsachen bestritten, muss darüber ein beglaubigtes und mit neun Zeugen bekräftigtes Affidavit wie oben beschrieben erstellt und eingereicht werden.
Prozessvertretung ist notwendig und zugelassenen NWO-Anwälten mit atlantischer Muttersprache oder Zertifikat über atlantisches Sprachlevel C2 vorbehalten.
Der Gerichtskostenvorschuss wird vom Gericht festgesetzt und ist binnen zehn Tagen in Feinunzen Gold zu erlegen bei sonstigem Verlust des gesamten Prozesses.
Verhandelt werden kann nur auf einem Schiff auf hoher See, während mindestens Seegang 5 herrscht. Die Parteien und Parteivertreter müssen sich mit Lebenderklärungen, die mit Haager Apostille versehen sind, und ihren Geburtsurkunden ausweisen. Bis zum Ausgang des Verfahrens sind die Geburtsurkunden zu hinterlegen und werden mit einem Pfandrecht belegt.