Wie verlässt man ein Trauma?
Ernsthafte Antwort: Gar nicht. Man hat es zeitlebens, kann aber damit leben lernen. Wenn gewünscht, kann ich das auch mal beschreiben.
Hatten wir das schon:
Schröpfer ist mit Frau und Kind mal wieder zur Polizei um eine Zeugenaussage wegen Kindswohlgefährdung in der Grundschule zu machen. Das ist leider etwas eskaliert. Ich hoffe wirklich das Schröpfer bald das Kind weggenommen wird, das ist ja nicht zum aushalten, was das arme Kind alles mitmachen muss.
Da bleibt einiges sehr fragwürdig:
Wurde er (und Partnerin) zur Schule zitiert wegen einer Kindeswohlgefährdung?
Oder: Glaubt er selbst, dass die Schule das Kindeswohl gefährdet?
Egal wie es sein mag: Es ist bemerkenswert! Sollte er finden, dass die Schule das Kindeswohl gefährdet so darf ich konstatieren: Dem dürfte nicht so sein. Staatliche (wie auch private) Schulen unterliegen einer Aufsicht und das sind im Falle der staatlichen Schulen zumindest das Staatliche Schulamt. Das Schulamt stellt sicher, dass die Schule als Institution "ordnungsgemäß" arbeitet, also als Institution die Vorgaben erfüllt, nach Recht und Gesetz das tut, was jede staatliche Institution tun muss.
Eine Grundschule im Besonderen (wie jede Schule im Allgemeinen) hat neben dem Lehr- und Bildungsauftrag auch die Aufgabe, das Wohl des Kindes im Blick zu haben, ist also qua Institution schon mal beauftragt, sich auch darum zu kümmern. Ich würde nun mal behaupten wollen, dass eine Schule als Institution das Kindeswohl nicht gefährden kann. Wenn dem so wäre, würde die Schule ausschließlich Sadisten, Perverse und Pädophile beschäftigen.
Es gibt aber natürlich auch den Fall, dass einzelne Lehrer "daneben hauen". Siehe Halbdackelleererlein. Das kommt vor in allen Institutionen vom Amt bis zum Sportverein. Eine Kindeswohlgefährdung in einem solchen Fall gibt es aber nicht, wenn es um Ideologie geht. Extrem noch nicht mal dann, wenn es um Vergewaltigung geht. Das sind klare Straftaten, die jetzt stattfinden. Eine Gefährdung aber ist etwas, das in Zukunft stattfindet oder stattfinden könnte. Das Wort Gefahr drückt es schon aus.
Ich würde daher sagen wollen: Eine Schule KANN gar nicht kindeswohlgefährdend sein, es sei denn sämtliche Organe vertuschen alles und versagen auf der ganzen Linie und alle Lehrer ziehen am selben menschenverachtenden Strang. Dann mag das evtl. gehen. Aber nur dann.
Aaaaalso. Und dann sind wir bei der Kindeswohlgefährdung, die durch ihn ausgehen könnte. Einfach mal weil der Schröpfer so dermaßen konfus ist und nicht so recht weiß, was er sabbelt eine kurze Erklärung:
Kindeswohlgefährdung ist geregelt gem. §1666BGB plus §8aSGBVIII. Genauer ist es so, dass Schulen, Kitas, Ärzte etc. eine solche Anzeige machen KÖNNEN. Institutionen die der Jugendhilfe unterliegen MÜSSEN einen Verdacht anzeigen. Das macht schon mal einen Unterschied. Wenn also eine Schule einen solchen Verdacht anzeigt müssen die Anzeichen immens groß sein, weil Schulen halt auch darauf angewiesen sind (und das ja auch gefordert wird), mit den Eltern zusammenzuarbeiten, so schwierig das auch sein mag. Heißt: Eine Institution wie die Schule schaut im Zweifel ein kleines Weilchen durchaus zu, ehe sie mit dem Prügel kommt (v.a. auch deshalb, weil Vormundschaftsgerichte in der Vergangenheit wenig bis gar nicht gegen die Eltern entschieden haben), weil: Wenn man schon den Prügel auspackt, dann will man damit auch prügeln sonst in die letzte Autorität gleich futsch. Nur bellen und nicht beißen ist eben schwierig.
Insgesamt. Conclusio. Wenn vonseiten der Schule das 8a-Verfahren inkraft ist dürfte er sich eine ganze Menge geleistet haben (was aber leider noch nicht heißt, dass auch was passiert, wenngleich die Richter im Zuge dessen, was in Freiburg vor ein paar Wochen herausgekommen ist, eine neue Sensibilität hervorgerufen hat7 haben könnte). Da liegt wesentlich mehr im Argen als "Kind kommt zu spät" oder "Kind hat nicht ausreichend Futter mit" oder "Eltern erziehen Kind falsch". Wesentlich mehr! Ob das aber ausreicht, ein Kind aus der Familie zu nehmen: Ich zweifle daran. Bislang haben sich die Richter nahezu ausschließlich auf "Gefahr für Leib und Leben" entschieden.
Was Schröpfer unter "Trauma" versteht, nimmt mich schon länger wunder.
Überhaupt ist die ganze Schilderung sehr unklar und vage.
Ganz exakt! Was Schröpfer unter "Trauma" versteht ist völlig beliebig und deshalb ist der Begriff für ihn simplerweise nur ein Schlagwort dafür, wenn ihm etwas nicht passt. Und genau deshalb bleibt das auch so unklar und vage.