es kann nicht mehr dazwischen richtig abtrocknen.
Eigentlich wollte ich ja hier nichts schreiben, denn ich habe in gewisser Weise selbst einen verdammt ähnlichen Fall
. Allerdings bin ich hier diejenige mit der materiell und rechtlich exakt im Rahmen des (noch) Zulässigen errichteten Mauer und Grenzgebäude und meine "Blutfleischmenschen" diejenigen mit der DPHW und dem Mimimi durch alle Instanzen, nur leider mitunter auch mit nicht immer strafrechtlich sauberen Mitteln.
Was aber in solchen Fällen. (nd deswegen my 5ct.) eben immer wieder zu beobachten ist, ist nämlich das Problem, dass die "Betroffenen" (bisweilen sogar "Bauexperten"
) regelmäßig schon krachend daran scheitern, nur die Baugesetze und/ oder den schriftlichen Teil von Bebauungsplänen richtig zu lesen und zu verstehen.
Und ganz offensichtlich fehlt da auch regelmäßig das grundlegende räumliche Vorstellungsvermögen, so dass die hübschen Altmädchenträume vom "Postkarten- Schlösschen" auf dem Papier häufig in der bitteren Enttäuschung enden und dann sind gleich alle böse.
Kommt dann nur noch ein weiteres kleines Unbill oder wie in dem Fall die nachgenehmigten 3 Zentimeter auf dem aber sonst baurechtlich zulässigen und grenzständigen Nebengebäude des Nachbarn hinzu, ist gleich mindestens "Politskandal" und "Völkermord".
Was diese "Opfer" ihrer eigenen falschen Vorstellungen immer wieder nicht verstehen: die Schutzziele des Abstandsflächenrechtes bestehen nun mal nicht in der "schönen Aussicht" oder der Möglichkeit der Nutzung als richtiger "Wäschetrochenplatz" sondern betreffen Brandschutz, Belichtung und Belüftung allgemein. Deswegen war die bauliche Anlage der Nachbarn nach Abwägung auch folgerichtig nachzugenehmigen und das ist keine NWO- Verschwörung. Scheint der Dame aber von ihren tollen "Anwälten" leider noch keiner so richtig erklärt zu haben.
Dass also nun eine rein gefühlte "Besitzstörungen" der Frau "Traumhausbesitzerin" dazu führt, sich gleich zu ermächtigen, nun ihrerseits massiv in die Grundrechte der Nachbarn einzugreifen, die betreffende Nachbarschaft mit Psychoterror zu überziehen und/ oder namentlich ins Licht der Öffentlichkeit zu ziehen bzw. nun auch noch gegen die wiederum daraus folgenden staatlichen Sanktionsmaßnahmen mit Gewalt zu reagieren, ist schon nur noch pathologisch. Aber der Fall ist ja auch bei Heerlein und Co. nun auch an der "richtigen" Adresse.
Darin ist man sich immerhin einig: man hat nicht bekommen, was man sich vorgestellt hat oder meint, dass es einem zustünde, also tritt man die (Grund-)Rechte der anderen mit den Füßen und/oder verunglimpft den Staat.
Wer aber ein "Recht auf schöne Aussicht" und Trockenplatz als sein Grundrecht annsieht, darf eben einfach nicht im B- Plangebiet bauen, oder muss gestalterisch selbst maximal vorsorgen, oder sich vorab ein entsprechend unverbaubares Grundstück suchen (gern auch in Ostsibirien bei "Retter" Vladi und auch auf dem Mond ist zur Zeit noch ganz viel Platz, gleich ohne jegliche Nachbarn
), oder sollte besser doch lieber in der Mietwohnung bleiben.
Dass die betreffenden Nachbarn sich von dem Spuk dieser Tante und dem der selbsternannten "Aufklärer" trotzdem nicht psychisch erpressen oder schlimmstenfalls sogar ganz vertreiben lassen, finde ich übrigens richtig, ich wünsche denen noch viel Kraft.