Wie ich im KRD Forum lese wollen die ja, fals möglich, den Flügel wieder auslösen.
Wie wäre die möglich. Müssten die dann das gesamte Zwangsgeld zahlen oder nur
Den Wert des Flügels?
Es gibt die Möglichkeit des freihändigen Verkaufs an einen Dritten zum Zeitwert bei Zustimmung aller Beteiligten. Der Dritte kann auch eine nahestehende Person sein. Willigen Vollstreckungsschuldnern macht man da meist keinen größeren Ärger, wenn das Ergebnis stimmt und das Geld wirklich von Dritten kommt.
Doch ob man das bei Fitze will?
Das mit der Zustimmung aller Beteiligten kann man hier abhaken, da von den Reichsvollknallis zu nix, egal was, irgendeine Zustimmung kommt. Schon aus Prinzip nicht. Und weil sie es nicht begreifen.
Ich bin weiterhin der Meinung, daß der Flügel irgendwann bei
http://zoll-auktion.de/auktion/ auftauchen wird .
Wollen wir zusammenlegen? Für den Empfangsbereich der Sonnenstaatsresidenz z.B.? Oder das für Kaminzimmer mit der Trophäensammlung?
Da der Zeitwert entscheidend ist, dürfte der Kaufpreis zu stemmen sein. Die Reichsdödel werden mangels Ahnung mit Sicherheit keine werterhaltenden Maßnahmen durchgeführt haben. Wertbeeinträchtigende Faktoren sind ja vorhanden, wie den Vorpostings zu entnehmen ist.
Die Frage des Abtransportes, bzw. des Transportes an sich, stellt sich dann auch. Ich könnte AHK-bewehrte Fahrzeuge beisteuern und Willen wie auch Freude, an freakigen Aktionen solcher Art (wäre nicht das erste Mal für mich
) mitzuwirken - aber alleine kann und will ich das nicht machen. Weder viel Kohle für ein Trumm ausgeben, was ich nicht brauche, noch einen Konzertflügel zu wuchten.
Wenn das Teil bei der o.g. Plattform auftauchen sollte, sind den dort gemachten Angaben problemlos Glauben zu schenken. Das paßt schon. Wie auch bei Auktionen von
www.vebeg.de. Genaugenommen kann man dort in der absoluten Gewißheit einkaufen, auf keinen Fall beschissen zu werden.