Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 221028 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #930 am: 14. Mai 2018, 21:54:22 »
"Superjournalist" Fehling bringt wieder einen Prozessbericht. Ich habe so langsam ja den Verdacht, dass die MZ zwischenzeitlich bei ihm abschreibt.  ;D

Hinterrücks durfte der Gutachter heute seinen Vortrag halten. Der Richter hat es ausgenutzt, dass "Super-Experte" und deapprobierte, von Scientology verfolgte Wilfried Meißner nicht anwesend war. So konnte der Anwalt natürlich auch nicht die richtigen Fragen stellen.  :facepalm: :facepalm:
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #931 am: 14. Mai 2018, 22:07:45 »
Offenbar werden da wieder Dinge vermengt.

Wie kann ein entfernt stehender Beobachter erkennen, dass jemand, der umfällt, ohne Bewusstsein ist? Es gibt viele Gründe, weshalb jemand umfallen kann, z. B. durch die Wucht des Aufschlags z. B. eines Geschosses. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass man dadurch auch bewusstlos wird.
Hat der psychologische Gutachter wirklich zu physiologisch-medizinischen Problemen ausgesagt?

Irgendwie wird der "Berichterstatter" zunehmend wirrer. Aber immer schön um Spenden bitten ...
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #932 am: 14. Mai 2018, 22:19:12 »
Wieso soll es dem Richter "nicht gefallen haben", dass keine Schuldunfähigkeit festgestellt worden ist? Es müsste doch eher andersrum sein, der Richter ist doch ein Systemrichter.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #933 am: 20. Mai 2018, 21:17:48 »
Wieso soll es dem Richter "nicht gefallen haben", dass keine Schuldunfähigkeit festgestellt worden ist? ...

Weil der Autor wohl davon ausgeht, daß Richter generell zu faul seien, Urteilsbegründungen zu schreiben? Daß er die gemütliche Forensik als eine schwerere Strafe als Strafhaft mit Arbeitspflicht hält, kann ich mir dagegen nicht vorstellen.
 

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #934 am: 23. Mai 2018, 16:40:04 »
Der wohl neueste Stand:

Zitat
Denn Marko Weber vom Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Halle, der Ursaches Wunden unmittelbar nach der Schießerei im Hof des Hauses der Familie Ursache im Krankenhaus hatte begutachten können, kann das von mehreren SEK-Beamten im Zeugenstand geschilderte Geschehen und die Lage der heute noch zu sehenden Narben nicht in Übereinstimmung bringen.



Spoiler
Halle (Saale) -

Als der Angeklagte beginnt, sich das Hemd vom Oberkörper zu streifen, scheint das erst wie ein neues Kapitel Aberwitz im Verfahren wegen versuchten Mordes, in dem sich der aus Reuden im Burgenland stammende Adrian Virgil Ursache seit Oktober vergangenen Jahres verantworten muss. Der 43-Jährige, von den Behörden als Reichsbürger eingeordnet, sucht immer mal wieder das Spektakel, er erschien schon verkleidet und wedelte mit der DDR-Verfassung.

Sein Striptease aber hat diesmal einen sachlichen Grund: Ursache konfrontiert einen zum wiederholten Male geladenen Rechtsmediziner mit den Narben, die er seit dem Tag seiner mutmaßlichen Tat über den Oberkörper verteilt trägt. Vier Kugeln aus einer Polizeiwaffe hatten den selbsternannten Gründer des Fantasiestaates Ur damals getroffen, acht Narben weist Ursache mit einigem Stolz vor. Thema des Tages ist das Trefferbild, das nach acht Monaten Prozessdauer überraschende Fragen aufwirft.
Sondereinsatzkräfte traten im Verfahren nur unter ihrer Dienstnummer auf

Denn Marko Weber vom Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Halle, der Ursaches Wunden unmittelbar nach der Schießerei im Hof des Hauses der Familie Ursache im Krankenhaus hatte begutachten können, kann das von mehreren SEK-Beamten im Zeugenstand geschilderte Geschehen und die Lage der heute noch zu sehenden Narben nicht in Übereinstimmung bringen.


So hatte der im Prozessverlauf als Schütze identifizierte Beamte ST321 – alle Sondereinsatzkräfte traten im Verfahren nur unter ihrer Dienstnummer auf – angegeben, er habe beim Showdown von Ursache aus gesehen links gestanden. Etwa vier Minuten lang hatten ST321 und drei weitere Beamte Ursache aufgefordert, seinen Revolver niederzulegen und sich zu ergeben. Ursache seinerseits hatte die Polizisten ebenfalls aufgefordert, ihre Waffen wegzustecken oder ihn zu erschießen.
Polizeieinsatz in Reuden: Zweimal drückte ST321 ab

Als sich der wegen einer verweigerten Räumung des zwangsversteigerten Hauses der Familie ins Visier der Behörden gerückte frühere „Mister Germany“ nach rechts abgedreht und kurzzeitig nicht mehr direkt auf seine Kollegen gezielt habe, so ST321, habe er dann geschossen. Ziel sei es gewesen, die von ihm eingeschätzte „akute Bedrohungslage“ zu beenden.

Zweimal drückte ST321 ab, in vor Gericht vorgeführten Aufnahmen von sogenannten Bodycams von Polizisten sind diese zwei Schüsse zu hören. Sekundenbruchteile danach folgt ein Schussgeräusch mit anderem Klang, weitere Sekundenbruchteile später feuern noch einmal Pistolen, die genauso klingen wie Waffe Marke Glock, die das SEK verwendet.
Polizeieinsatz in Reuden: Schusswechsel dauerte kaum vier Sekunden

Alles in allem dauerte der Schusswechsel kaum vier Sekunden. Doch auch 22 Monate nach dem Geschehen werfen die neue Rätsel auf: Denn die Schüsse, die Ursache trafen, kamen offenbar nicht von links, wo ST321 nach eigener Aussage stand. Sondern von rechts, wie Marko Weber aus den medizinischen Unterlagen schließt. Ursaches rechter Unterarm sei auf der Oberseite getroffen und durchschlagen worden.

Anschließend sei das Geschoss weitergeflogen und habe Ursache linke Schulter getroffen. Auch ein zweiter Einschuss am rechten Oberarm weist auf diese Schussrichtung hin: Auch hier liegt die Eintrittsnarbe außen am Bizeps, die Kugel wurde von den Leipziger Chirurgen im Schulterbereich am Rücken Ursaches gefunden.
Adrian Ursache selbst nimmt den Gutachter ins Verhör

Ursache selbst nimmt den Gutachter ins Verhör. Wie er sich diese Einschläge erklären könne, will der am letzten Verhandlungstag von einem psychiatrischen Gutachter als schuldfähig eingestufte Angeklagte wissen. Weber schüttelt den Kopf. „In die rechte Schulter kann der Beamte nicht geschossen haben“, ist der 47-Jährige sich sicher, nachdem er Ursaches Narben in einer Verhandlungspause mit den vorliegenden Fotos nach der Operation vor zwei Jahren verglichen hat.

Neue Ungewissheit in einem Prozess, der eigentlich schon im März auf der Zielgerade schien. Der Vorwurf der Anklageschrift, Ursache habe den Schusswechsel eröffnet, war durch Video- und Tonaufnahmen, aber auch durch Zeugenaussagen widerlegt worden. Umstritten zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung war nur noch die Frage, ob der bereits von zwei Kugeln getroffene Angeklagte noch wissentlich und willentlich zurückschoss. Oder, wie Adrian Ursache behauptet, bereits alle Steuerungsfähigkeit verloren hatte und sich ein Schuss aus seinem Revolver löste, als er zusammenbrach.

Marko Weber kann diese Frage auch heute nicht beantworten. Es sei möglich, dass Menschen auch nach mehreren schweren Treffern noch in der Lage zu koordiniertem Handeln seien. „Genauso gut ist es aber denkbar, dass eine Steuerung in diesem Fall noch möglich war.“ (mz)
[close]

https://www.mz-web.de/burgenlandkreis/prozess-gegen-adrian-ursache-neue-raetsel-nach-befragung-eines-rechtsmediziners-30506612
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #935 am: 23. Mai 2018, 18:48:25 »
Ich kann mir eine kurze Klug♥♥♥rei nicht verkneifen.
Dr. Bernd Langer ist zwar am Institut für Rechtspsychologie und Forensische Psychiatrie Halle tätig, ist aber - wie hier schon mehrfach behauptet - kein Psychologe, sondern Psychiater. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein Psychologe eben Psychologie studiert hat, ein Psychiater aber Medizin. Folglich ist der Doktortitel ein Dr. med. und kein Dr. rer. nat..

Die Psychiatrie ist eine von zahlreichen Weiterbildungsrichtungen der Medizin (wie auch Chirurgie, innere Medizin etc.), die man nach Erhalt der Approbation anstreben kann.

Psychologen können im Bereich der Krankenbehandlung Psychotherapien durchführen ("psychologischer Psychotherapeut"), aber keine Diagnosen stellen und auch keine Medikamente verordnen. Hierfür gilt der Arztvorbehalt.

Die beiden genannten Berufsgruppen leiden permanent unter der ungenügenden begrifflichen Abgrenzung. Auch die Gerichtsreporter begehen häufig diesen Fehler.

Nun aber wissen aber alle SSL-Foristen, was der Unterschied zwischen einem Psychologen und einem Psychiater ist, oder? Noch Fragen?


Die Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten in einem Strafverfahren ist folglich immer ärztliche Aufgabe!
Eine Subspezialisierung der Psychiatrie ist hierbei die forensische Psychiatrie (Forensik), die sich genau mit derartigen Fragestellungen auseinandersetzt.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #936 am: 23. Mai 2018, 19:13:26 »
Die Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten in einem Strafverfahren ist folglich immer ärztliche Aufgabe!

Hierzu möchte ich, ausdrücklich ohne das Gegenteil behaupten zu wollen, leise Zweifel anmelden.

Zunächst ein Trivium: An der Uni Bonn kann man einen Master in Rechtspsychologie machen; die Website wirbt damit, dass solche Spezialisten dann auch die Schuldfähigkeit begutachten. Aber das muss nichts heißen, Wir alle wissen, wie Marketing funktioniert.

Dennoch: Die Beurteilung der Schuldfähigkeit ist, wie alles im Verfahren, die Aufgabe des Gerichts. Rein wörtlich genommen könnte die zitierte Aussage daher nicht Aufrecht erhalten werden. Gemeint ist aber wohl etwas anderes. Dazu einen kurzen Exkurs: Über Tatsachen im Verfahren (dazu zählt letztlich auch die Schuldfähigkeit des Angeklagten) muss in der Regel Beweis erhoben werden. Grundsätzlich ist der Richter frei darin, was (also welches Beweismittel) er als einen Beweis anerkennt (sog. "Freibeweis"). Zu Tatsachen allerdings, die, verkürzt, zur Verurteilung führen könnten, muss der Richter mit sog. "Strengbeweis" den Beweis führen. Das bedeutet, dass er in der Wahl seiner Beweismittel eingeschränkt ist. Der (abschließende) Kanon der Beweismittel im "Strengbeweis" lautet: Augenschein (d.h der Richter nimmt etwas in Augenschein; guckt sich etwas an), Urkundsbeweis (eine Urkunde wird verlesen), Sachverständigenbeweis (der Richter bedient sich des Sachverstands des Sachverständigen und lässt diesen etwas begutachten), Zeugenbeweis und Einlassungen des Angeklagten (jew. wohl selbsterklärend).

Meine Skepsis hinsichtlich der zitierten Behauptung, als Sachverständiger zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten könne lediglich ein Arzt, nicht aber ein Psychologe auftreten, gründet auf den folgenden Punkten:
Zunächst entscheidet der Richter, ob es überhaupt des Sachverständigenbeweises bedarf. So er sich ausreichend Sachkenntnis zutraut, dies beurteilen zu können (in wohl den allermeisten Fällen einfacher Kriminalität der Fall), wird er schon gar keinen Sachverständigen bestellen. Das bedeutet, dass dann ein – psychologisch im Zweifel völlig ungeschulter – Jurist diese Entscheidung träfe. Wenn der es darf, dann sollte ihm der Psychologe erst Recht eine Empfehlung zu dieser Entscheidung (denn das ist ein Sachverständigengutachten: eine Empfehlung) dürfen.
Und schließlich ist der Richter in der Auswahl der Person, deren Sachverstands er sich bedient, wiederum recht frei. Vor ein paar Tagen hatte ich da in einem anderen Thread ähnliches gelesen, dass es zum Auftreten als Sachverständiger im Gericht irgendwelcher Qualifikationen bedürfe. Dem ist (jedenfalls in der Grundüberlegung) nicht so. Sachverständiger ist, wem der Richter mehr Sachverstand zutraut, als sich selbst und dessen Sachverstand er sich deswegen bedienen will. Grenzen sind lediglich grundlegende Regeln der Wissenschaftlichkeit (Nachvollziehbarkeit, Orientierung an anerkannten Grundsätzen der Naturwissenschaften etc.) und ggf. Register bei Gericht. Letztere sind aber, soweit ich das in Erinnerung habe, "soll"- und keine "muss"-Vorschriften. Was dem Richter (entsprechenden Begründungsaufwand impliziert) wiederum Freiheiten gewährt.

Insofern: Ich wäre nicht so sicher, dass Psychologen im Strafverfahren keine Gutachten durchführen dürfen.

Nun mag es allerdings sein, dass sich aufgrund der besonderen Bedeutung der Frage der Schuldfähigkeit Rechtsprechung der Obergerichte (bzw. des BGH) dazu ausgebildet hat. Solche ist mir nicht bekannt, ich bin aber auch kein Strafrechtler. @Knallfrosch, weißt Du da mehr?
« Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 19:15:11 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #937 am: 23. Mai 2018, 19:34:52 »
Nun aber wissen aber alle SSL-Foristen, was der Unterschied zwischen einem Psychologen und einem Psychiater ist, oder? Noch Fragen?
Da bin ich aber jetzt froh, dass du uns den Unterschied so ausführlich erklärt hast, dass sogar wir das begreifen konnten.
 

Offline Knallfrosch

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #938 am: 23. Mai 2018, 20:25:06 »
Meine Ausführungen zum Arztvorbehalt bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung bezogen sich konkret auf den hier zur Diskussion stehenden Fall.
Maßgeblich geht/ging es ja darum zu prüfen, ob § 20 StGB greift. Hierin werden drei mögliche Konstellationen aufgeführt:
- krankhafte seelische Störung
- tiefgreifende Bewusstseinsstörung
- Schwachsinn
- schwere seelische Abartigkeit

Die beiden ersten Konditionen können nur von einem Arzt diagnostiziert bzw. ausgeschlossen werden (Stichworte: krankhaft, Bewusstsein).
Schwachsinn im Kontext des § 20 ist eine profunde Intelligenzminderung. Dies könnte auch ein Psychologe feststellen, nachdem ein standardisierter Intelligenztest durchgeführt wurde. (Ich weiß, dass man im vorliegenden Kontext auch treffend über die triviale Bedeutung des Wortes Schwachsinn reflektieren könnte...)

In der Praxis dürften alle §20-Begutachtungen durch einen Psychiater (Facharzt für Psychiatrie) vorgenommen werden. Ich bin jedenfalls noch keinem anderen Fall begegnet (selbst bei Gustl M., bei dem es ja nicht um eine Psychose, sondern eine Persönlichkeitsstörung ging und bei König Peter - hier wurde die durchschnittliche Intelligenz auch von einem Psychiater festgestellt). Eine psychologische Zusatzbegutachtung kann aber durchaus ergänzend erfolgen (z.B. Intelligenztest, andere psychopathometrische Tests). Die Ergebnisse dieses psychologischen Zusatzgutachtens werden dann aber in aller Regel vom Psychiater mitbeurteilt und in die Gesamtbeurteilung einbezogen.

Im Falle von A.U. wäre aus meiner Sicht eine Begutachtung allein durch einen Psychologen nicht zielführend (und rechtlich zweifelhaft) gewesen.

Es ist natürlich richtig, dass das Gericht die Beweiswürdigung vornimmt, d.h. entscheidet, ob es den Feststellungen eines Sachverständigen folgt oder nicht. Auf der anderen Seite bedarf es einer entsprechenden Sachkunde des Gerichts. Diese dürfte bei Fragen zu krankhaften Störungen regelmäßig nicht der Fall sein. Sofern ein Gericht sich nicht den Schlussfolgerungen eines (sachkundigen) Sachverständigen anschließt, bedarf dies einer genauen Begründung im Urteil - ansonsten fitzt es bei der Revision.

Ich habe jetzt leider keine Zeit, um die entsprechenden Zitate einzupflegen, aber in den einschlägigen Kommentaren zum Medizinrecht steht dies alles drin.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #939 am: 23. Mai 2018, 20:31:59 »
Zitat
Vor ein paar Tagen hatte ich da in einem anderen Thread ähnliches gelesen, dass es zum Auftreten als Sachverständiger im Gericht irgendwelcher Qualifikationen bedürfe. Dem ist (jedenfalls in der Grundüberlegung) nicht so.

Ich bin zum Glück nur im Zivilrecht unterwegs. Da gilt, Sachverständiger ist der, der im Beschluss benannt wird. Ob er nun öffentlich bestellt und vereidigt ist oder nicht. Richter sollen sich bevorzugt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bedienen, müssen dies aber nicht. Auf medizinischen Gebieten gibt es auch relativ wenige öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige. Meist bedient man sich da der Expertise von Professoren oder Oberärzten. Wenn man Glück hat, haben die das Gutachten dann sogar selbst verfasst

Zitat
Sofern ein Gericht sich nicht den Schlussfolgerungen eines (sachkundigen) Sachverständigen anschließt, bedarf dies einer genauen Begründung im Urteil - ansonsten fitzt es bei der Revision.

Öh, in Zivilprozessen oft: "Die Kammer schließt sich den überzeugenden Ausführungen des SV an". Wie mein Lieblingsrichter mal so schön gesagt hat: Nicht gelesen oder nicht verstanden!
« Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 20:36:22 von echt? »
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #940 am: 23. Mai 2018, 21:08:24 »
Zitat
Vor ein paar Tagen hatte ich da in einem anderen Thread ähnliches gelesen, dass es zum Auftreten als Sachverständiger im Gericht irgendwelcher Qualifikationen bedürfe. Dem ist (jedenfalls in der Grundüberlegung) nicht so.

Ich bin zum Glück nur im Zivilrecht unterwegs. Da gilt, Sachverständiger ist der, der im Beschluss benannt wird. Ob er nun öffentlich bestellt und vereidigt ist oder nicht. Richter sollen sich bevorzugt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bedienen, müssen dies aber nicht. Auf medizinischen Gebieten gibt es auch relativ wenige öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige. Meist bedient man sich da der Expertise von Professoren oder Oberärzten. Wenn man Glück hat, haben die das Gutachten dann sogar selbst verfasst

Danke, genau das wollte ich sagen. Soweit mir bekannt, ist das (auch) im Strafprozess so. Vom Zivilprozess habe ich nämlich noch weniger Ahnung. :)
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #941 am: 23. Mai 2018, 22:34:01 »
Ich denke dass sich das Angebot der Uni auf folgendes richtet.
Ein Straftäter ist Verurteilt, während des Verfahrens wurde er von einem Psychiater (mit entsprechender Facharztausbildung) begutachtet, eine Diagnose wurde gestellt und eine Prognose erstellt.
Nun sitzt die betreffende Person, die Mindesthaftzeit ist verstrichen oder die Haftdauer welche vom Gericht verhängt wurde abgelaufen. Nun muss die Frage geklärt werden ob vom Strafgefangenen in Zukunft weiterhin eine Gefahr ausgeht und wenn ja wie hoch das Risiko hierfür ist.
Um das Idealziel, aktuell keine Gefährdung und in Zukunft kein Risiko, zu erreichen, muss der Strafgefangene eine Therapie absolvieren, den eine Gefährdungsminimierung ohne entsprechende Therapie ist kaum zu erreichen. Die Therapie muss durchgeführt werden, die Fort- oder Rückschritte dokumentiert werden, um wiederum eine Prognose stellen zu können.
Ich Denke hier kommt dieser Studiengang für Psychologen zum Zuge. Eben in der Durchführung und Beurteilung der Therapie. Die Entscheidung muss dann das Gericht treffen, die aber wiederum einen Psychiater beauftragen wird eine Prognose abzugeben. Dieser kann sich, muss aber nicht, auf die Dokumentation und Einschätzung des Psychologen stützen, bzw. diese zu seiner Entscheidungsfindung heranziehen.
Dennoch greift wohl immer der Arztvorbehalt, sprich ein Facharzt empfiehlt dem Gericht letzten Endes etwas, das Gericht entscheidet dann.

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #942 am: 23. Mai 2018, 23:15:27 »
Ich kann mir eine kurze Klug♥♥♥rei nicht verkneifen.
Dr. Bernd Langer ist zwar am Institut für Rechtspsychologie und Forensische Psychiatrie Halle tätig, ist aber - wie hier schon mehrfach behauptet - kein Psychologe, sondern Psychiater. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein Psychologe eben Psychologie studiert hat, ein Psychiater aber Medizin. Folglich ist der Doktortitel ein Dr. med. und kein Dr. rer. nat..

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Die Psychiatrie ist eine von zahlreichen Weiterbildungsrichtungen der Medizin (wie auch Chirurgie, innere Medizin etc.), die man nach Erhalt der Approbation anstreben kann.

Psychologen können im Bereich der Krankenbehandlung Psychotherapien durchführen ("psychologischer Psychotherapeut"), aber keine Diagnosen stellen und auch keine Medikamente verordnen. Hierfür gilt der Arztvorbehalt.

Die beiden genannten Berufsgruppen leiden permanent unter der ungenügenden begrifflichen Abgrenzung. Auch die Gerichtsreporter begehen häufig diesen Fehler.

Nun aber wissen aber alle SSL-Foristen, was der Unterschied zwischen einem Psychologen und einem Psychiater ist, oder? Noch Fragen?


Die Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten in einem Strafverfahren ist folglich immer ärztliche Aufgabe!
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.

Das die Psychologie mancherorts innerhalb der naturwissenschaftlichen Fakultät angesiedelt ist, finde ich bis heute befremdlich.
SCNR.
 

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #943 am: 24. Mai 2018, 08:15:50 »
Das die Psychologie mancherorts innerhalb der naturwissenschaftlichen Fakultät angesiedelt ist, finde ich bis heute befremdlich.
SCNR.

"Das muss geprüft werden..." Rüdiger H.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #944 am: 1. Juni 2018, 16:10:55 »
Der seit Jahren insolvente und nur noch reine Abzocker-MLMs betreibende Ursache ist bei der MZ jetzt zum "Solarunternehmer" aufgestiegen.

Als man kann mir sagen was man will, aber Tatsachen und Realität gehören nicht unbedingt zu den Kernkompetenzen dieses Journalisten. Wobei, es beschleicht einen ja der leise Verdacht, dass diese ausgefeilten, neutralen und äußerst sachkundigen Berichte vom "Superjournalisten" Fehling verfasst sind. Zumindest teilweise schreiben die beiden voneinander ab, wer von wem ist unklar.  ;D :whistle:
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Prozess gegen Adrian Ursache Verteidigung startet letzte Offensive

    Von Steffen Könau 01.06.18, 15:12 Uhr

Halle (Saale) -

Der Staatsanwalt hat sich Abkühlung mitgebracht. Den Angeklagten amüsiert das. „Ein Fächer“, ätzt Adrian Ursache am 27. Verhandlungstag im Verfahren wegen versuchten Mordes, den eben jener Staatsanwalt dem 43-jährigen früheren Schönheitskönig aus Reuden in der Elsteraue vorwirft.

Ursache selbst zieht seine Anzugjacke aus und hängt sie an die Heizung, auf der er dem Verfahren meist halb hockend, halb stehend folgt.
Prozess gegen Adrian Ursache: Verteidigung hat neun Anträge dabei

Es ist tatsächlich heiß im Verhandlungssaal des Landgerichtes Halle, aber das liegt heute am Wetter, nicht daran, dass der Mammutprozess besondere Höhepunkte zu bieten hätte. Es geht um Anträge, viele Anträge an diesem Tag. Verteidiger Manuel Lüdke hat gleich neun davon mitgebracht.

Hatten seine Kollegen Hartwig Meyer und Dirk Magerl zuletzt beantragt, neue Sachverständige zu beauftragen, Schussspuren an der Weste eines SEK-Einsatzbeamten zu untersuchen und zur bisher unbeantworteten Frage auszusagen, ob die von ihrem Mandanten am Tattag im August 2016 verwendete Waffe beim Abfeuern ein Mündungsfeuer erzeugt, geht es diesmal um die Streitfrage, ob Adrian Ursache nach mehreren Treffern aus einer Polizeiwaffe überhaupt noch in der Lage gewesen sein kann, bewusst und willentlich zurückzuschießen.

Prozess gegen Adrian Ursache: Gericht soll behandelnde Ärzte und Schwestern hören

Dazu müsse das Gericht die Ärzte und Schwestern hören, die den schwerverletzten Ex-Solarunternehmer, der von den Behörden als Reichsbürger bezeichnet wird, nach der Schießerei am Haus der Familie Ursache in einer Leipziger Klinik operiert hatten. „Bisher haben wir dazu nur ein paar Arztbriefe gelesen, die nur zusammengefasste Informationen enthalten“, beschwert sich Lüdke.
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– Quelle: https://www.mz-web.de/30551852 ©2018
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