Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 220949 mal)

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #600 am: 19. Dezember 2017, 17:07:12 »
Ja woher soll denn auch so ein nachvollziehbarer Beleg kommen? Wer bitteschön, hat denn überhaupt eine Ahnung, wie das SEK so arbeitet? Ich nicht und ich behaupte mal, es dürften die Wenigsten sein. Oder gibt es da im Netz irgendwelche Handbücher, anhand derer man das annehmen kann?

Da bin ich mal wieder ganz Systemschaf und behaupte, die werden schon wissen, wie so eine Räumung abzulaufen hat und selbige mehrfach geübt haben.

Mit dem "nachvollziehbaren Beleg" meine ich (natürlich) eine nachvollziehbare Begründung dafür, wie man überhaupt erst zu der Einschätzung "chaotischer Einsatz" kommt. Nicht nur die Deppen aus dem Gefolge Ursaches sondern (zum Teil) auch die Lügenkresse hat das ja verbreitet, aber ich kann mich nicht an eine Begründung dafür erinnern.
Nicht das ich etwa glauben würde, es gäbe eine, aber zumindest die Lügenkresse sollte doch über Fakten berichten und nicht einfach die Hirngespinste irgendwelcher Reichsdeppengroupies aufgreifen und unreflektiert wiederkäuen!

Im Übrigen gehe ich mal davon aus, dass das Gericht den Ursache-Fanboys (hoffentlich) nur wenig Glauben schenken wird, denn wer sich bereits als Gegner des Staats "geoutet" hat, dürfte gegenüber der Staatsmacht wohl kaum unbefangen sein. Der Polizeibeamte hat heute ausgesagt, dass Ursache, selbst als er schon getroffen war und am Boden lag, noch versucht hat, die Waffe auf die Beamten zu richten. Das sagt imho alles über unser "Justizopfer" aus!  :whistle:

Nur der "Qualitätspresse" aus Mitteldeutschland fällt nichts besseres ein, als auf der "Trittleiter" und den "Ermittlungspannen" rumzureiten. So kann man den Begriff auch abwerten!
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #601 am: 19. Dezember 2017, 17:18:52 »
Zu dieser Einschätzung trägt wohl hauptsächlich das weiter oben im Thread bereits thematisierte Video bei. Was offenbar weder Ursaches Fans, noch seine Anwälte, noch die Presse zu begreifen scheint: Der SEK-Einsatz wird darin überhaupt nicht gezeigt. Es handelt sich dabei lediglich um den Einsatz unterstützender Kräfte, die das Umfeld sichern sollten.
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2017, 17:30:49 von Gast aus dem Off »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #602 am: 19. Dezember 2017, 18:57:50 »
Um das Ganze etwas zusammenzufassen:
Herr Ursache hatte eine Waffe in der Hand. Auf mehrfache lautstarke (!) Aufforderung legte er sie nicht ab sondern zielte auf Beamte. Ursache war zu diesem Zeitpunkt eine Lebensbedrohung sowohl für Einsatzbeamte als auch für beteiligte bzgw. unbeteiligte Dritte. In dieser Situation sind weitere Aufforderungen oder auch Warnschuss nicht erforderlich - sie sind gegebenenfalls sogar kontraproduktiv.

Es stimmt: In dem illegal veröffentlichten Video (was wir daher nicht in Einzelheiten durchsprechen sollten) sind nur für ganz wenige Sekunden SEK-Beamte im Hintergrund zu sehen. Der eigentliche Ablauf bzgl. Ursache war nicht im Bild. Sichtbar waren die Handlungen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE): Außensicherung, Ruhigstellung Dritter. Die waren auch dringend nötig - einige SEK-Beamte waren laut Medien offenbar kurz abgelenkt.

Tatsächlich lassen sich derartige Situationen nicht in jeder denkbaren Einzelheit wie ein Computer programmieren: Solche Situationen unter Lebensgefahr sind von hoher Dynamik und somit schnellen Situationsänderungen gekennzeichnet.

Da jemand sagte, dass alle das nicht einschätzen können: Im Forum sind so einige Teilnehmer, die das auch nicht zu nennenden Gründen sehr wohl einschätzen können - sie halten sich allgemein in solchen Fragen etwas zurück.

Ich traue mich mal: Soweit ich das sehen kann, ist der Einsatz korrekt gelaufen.

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #603 am: 19. Dezember 2017, 19:07:11 »
Immer wieder ist es lustig zu sehen, an welchen Einzelheiten manche Leute so hängen bleiben. Die Frage nach einer verwendeten Trittleiter dürfte ziemlich belanglos sein. Selbst die Frage danach, ob Ursache zuerst geschossen hat oder nicht, ist nur von untergeordneter Bedeutung. Wenn das SEK zuerst geschossen hat, dann hat es dies getan, um eine gegenwärtige Gefahr zu beseitigen, nämlich den bewaffneten und nicht auf die Warnungen reagierenden Ursache. Sollte es tatsächlich so sein, dass Ursache selbst schwer verletzt und am Boden liegend noch gezielt zu schießen versuchte, dann könnte diese Einzelheit sogar die Mordanklage der Staatsanwaltschaft stützen.
Dass der Einsatz "chaotisch" verlaufen sei, kann man so sehen. Allerdings machen viele Einzelheiten, die inzwischen bekannt geworden sind, doch deutlich, dass der Einsatz zumindest gut geplant und vorbereitet war. Ich erinnere daran, dass es augenscheinlich an jenem Morgen doch so etwas wie ein Überraschungsmoment gab, dass es gelang, das Gelände weiträumig abzusperren und zu sichern, dass das SEK ein gutes Stück weit auf Ursaches ehemaliges Grundstück vordringen konnte, ohne dass es zu einer Konfrontation oder zu sonstigen Schwierigkeiten gekommen wäre, dass vor allem auch die verbliebenen Unterstützer Ursaches unter Kontrolle gehalten wurden und es diesbezüglich nicht zu weiteren Ausschreitungen kam. Das erweckt nicht den Eindruck, als ob der Einsatz ungeplant und "chaotisch" durchgeführt worden wäre.
Aber einen Punkt muss man sich vergegenwärtigen: Solche Einsätze sind nur bedingt planbar. Unbekannte Faktoren oder die Reaktionen der Betroffenen lassen sich nun mal weder genau vorhersehen noch mit völliger Sicherheit beherrschen. Ursache hat sich in einer Weise benommen, die letztlich zu einem Schusswechsel führte. Dass Ursache nicht in einer angemessenen Weise reagierte, d. h. sich auf Aufforderung des SEK hin nicht ergab und namentlich die Waffe nicht ablegte, scheinen nicht einmal seine Unterstützer zu bestreiten. Die einzige Alternative, die ich sehe, um den Einsatz danach nicht "chaotisch" werden zu lassen, wäre wohl die gewesen, Ursache einfach nach dem ersten erfolglosen Warnruf über den Haufen zu knallen. Das hat das SEK nicht getan, sondern im Gegenteil geduldig versucht, ihn zur Aufgabe zu bewegen, soweit es angesichts der gegenwärtigen Gefahr durch eine scharfe Waffe möglich war.
Wenn so etwas geschieht, dann läuft jeder Einsatz anders als geplant und bis zu einem gewissen Grad auch "chaotisch".
Nun gibt es natürlich Leute, die denken, die Polizei könne jedweden Einsatz so planen, dass er nicht aus dem Ruder laufen könne. Dann müsste die Polizei aber göttliche Allmacht besitzen. Was es zum Thema "es nicht so weit kommen lassen" zu sagen gibt, hat @Pirx schon geschrieben: Ursache hätte ausziehen müssen. Hat er aber nicht getan, also war früher oder später Zwang erforderlich. Die Polizei ist hier dann nur das letzte Glied in einer langen Kette. Eine Räumung wird ja nicht vom Staat betrieben, sondern von Privaten. Es kommt darauf an, ob die Gläubiger Geduld haben oder schnell den Rechtsweg beschreiten. Bei Liegenschaften kommt es irgendwann zur Zwangsversteigerung. Der neue Eigentümer muss dann wiederum den Rechtsweg gehen, um eine Räumung gegen den Willen des ehemaligen Eigentümers, der nicht von selbst auszieht, durchzusetzen. Dann kommt erst einmal der Gerichtsvollzieher, wie bei Ursache geschehen. Wenn dieser vor einer Übermacht zurückweichen muss, dann rückt als letztes Glied in dieser Kette endlich die Polizei an. Auf die Ereignisse vorher hat sie als letztes Glied in der Kette verständlicherweise keinen Einfluss. Man müsste hier also die Gläubiger, deren Rechtsvertreter, die Gerichte usw. kritisieren, wenn man der Meinung ist, es sei nicht vorgebeugt worden. Die Polizei kann in einem solchen Fall nur "nachbeugen", aber nicht vorbeugen.
Im Fall Plan kritisierte die Verteidigung ja auch die Planung und gab vor, ein Abwarten, bis Plan einmal das Haus verlassen hätte, um ihn dann gleichsam "auf freier Wildbahn" festzunehmen, wäre besser gewesen. Nun gab es im Fall Plan allerdings keinen Haftbefehl, sondern nur die Anordnung, seine Waffen sicher zu stellen. Das von der Verteidigung geschilderte Vorgehen wäre also wohl unrechtmäßig gewesen. Ein Zugriff in aller Öffentlichkeit ist zudem auch nicht sicherer als der Einsatz in einem Haus.
Bei Ursache liegt die Sache noch etwas anders: Auf dem Grundstück hielten sich ja mehrere Personen auf, zudem gab es zahlreiche Unterstützer, die nicht nur das zu räumende Gelände, sondern auch Nachbargrundstücke benutzten. Darauf zu warten, dass niemand mehr im zu räumenden Gebäude bzw. auf dessen Grundstück gewesen wäre, hätte somit bis St. Nimmerlein dauern können, wäre jedenfalls kein gangbarer Weg gewesen.
Abgesehen von dem bereits erwähnten finalen Schuss auf Ursache wäre vielleicht an den Einsatz nicht-letaler Waffen zu denken gewesen. Ich habe mich einmal danach umgesehen, was es in diesem Bereich so alles gibt. Inzwischen sind recht zahlreiche nicht-letale Waffen erhältlich. Doch eins vorweg: Keine dieser Waffen ist völlig unschädlich oder ungefährlich. Manche können je nach Umständen auch tödlich sein.
Die meisten dieser Waffen haben gegenüber herkömmlichen Waffen auch Nachteile. Zum Beispiel gibt es einen schnell härtenden Schaum, der einen Gegner gleichsam "erstarren" lässt. Allerdings muss dieser genau getroffen werden, sonst verpufft die Wirkung, zudem dauert es eine Weile, bis der Schaum hart geworden ist und der Getroffen somit bewegungsunfähig. Schließlich muss dieser Schaum aus relativ kurzer Entfernung gesprüht oder mittels "Bombe" geworfen werden. Eine realistische Einsatzdistanz beträgt somit vielleicht drei bis fünf Meter. Man muss also erst einmal selbst unbehelligt so nahe herankommen können.
Eine andere Waffe ist ein Netz, in das sich ein Gegner verstrickt. Je mehr er sich wehrt, desto mehr verheddert er sich darin. Das Netz wird aus einem Werfer abgefeuert, die praktische Einsatzentfernung beträgt etwa vier bis sechs Meter. Fraglich bleibt aber auch hier neben der kurzen Entfernung, ob zum Beispiel jemand, der eine Schusswaffe schon in der Hand hält, durch dieses Netz von einer Schussabgabe abgehalten werden kann. Das verwendete Material ist zwar zäh, aber ob ein Gegner, der schon ein Messer in der Hand hält, nicht in der Lage wäre, das Netz zu zerschneiden, müsste auch erst einmal die Praxis zeigen.
Bei Ursache wäre vielleicht auch ein "Punch" genanntes Gewehr in Frage gekommen. Dieses verschießt einen dicken Hartgummiball als Geschoss. Ein Treffer auf die Brust nimmt einem erst einmal den Atem und wirft einen Mann von Ursaches Statur in der Regel um. In Anbetracht dessen, dass Ursache von mehreren Schüssen getroffen immer noch in der Lage war, einen Schuss abzugeben, hege ich allerdings Zweifel daran, ob ein "Punch" besser gewirkt hätte. Angesichts der Größe, des Gewichts und der "Klobigkeit" eines "Punch" dürfte dieser für ein SEK auch eher nicht als Waffe in Frage kommen.
Kurz: Ich sehe nicht, wie man es hätte besser machen sollen. Vielleicht wäre es den Gläubigern möglich gewesen, die Zwangsvollstreckung schneller und energischer zu betreiben, doch darüber wissen wir nichts. Als die Polizei ins Spiel kam, war jedenfalls die Lage schon so, dass kaum mehr Vorbeugung oder Deeskalation möglich war.

Edit: Der @Wittenberger hat schon wesentliche Punkte geschrieben, bevor ich meinen etwas länger geratenen Beitrag abgesetzt hatte. Ich streiche jetzt die Doppelungen nicht heraus, da vielleicht das Eine oder Andere deutlicher wird, ohne dass ich etwas verrate, was man nicht verraten sollte.
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Offline kairo

Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #604 am: 19. Dezember 2017, 19:48:19 »
Eine andere Waffe ist ein Netz, in das sich ein Gegner verstrickt. Je mehr er sich wehrt, desto mehr verheddert er sich darin. Das Netz wird aus einem Werfer abgefeuert, ...

Im alten Rom nannte man einen Gladiator, der mit einem solchen Netz kämpfte, "Retiarius" ("Netzkämpfer"), auch "iaculator" ("Werfer").

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dtx

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #605 am: 19. Dezember 2017, 19:57:24 »
-> Dem stehen so einige Videos entgegen, in denen Ursache die Anwendung von Gewalt angekündigt hat.

Nun, nicht nur das. Soweit ich mich erinnere, soll auch mal in einem Vortrag, in dem er die Schuldenstände thematisierte, von einem erweiterten Suizid die Rede gewesen sein.

Wenn denn die Staatsanwaltschaft clever genug ist, mal bei Youtube reinzuschauen, ...

Die Links darauf sind der StA schon vor dem Räumungstermin auf dem Silbertablett präsentiert worden. Und das sicherlich nicht nur vom Sonnenstaatland. Die StA hat das, wie man weiß, nicht verschlafen. Sie hat auch noch mindestens einen Inhaber einer Plattform ausfindig gemacht, welche Ursaches Zeug spiegelte.

Man hat den Fehler gemacht und Ursache unterschätzt (ebenso wie Plan).

Wie kommst Du darauf? Plan vielleicht, aber nicht Ursache. Die Lage war vom Vortag bekannt. Und selbst in Anbetracht dieser Erkenntnisse hatte Ursache nicht mehr als ein SEK und zwei Hundertschaften Bepo zu beanspruchen (zahlen konnte er die sowieso nicht).

zum vermeintlichen Chaos. Einsatz ist etwas anderes als Übung.

Ich bin 12 Jahre regelmässig Notarzt gefahren und habe einige Reanimationen durchgeführt, manchmal erfolgreich, meistens nicht. Keine ist gleich abgelaufen. Egal wie häufig man das geübt hat. Und bei einer Reanimation hält dir in der Regel keiner eine Waffe ins Gesicht, eine Situation, die der Ausgeglichenheit nicht gerade förderlich ist.

Stimmt wohl. Aber die Jungs (und Mädels?) der SEK sind gerade diejenigen, die solche Situationen bereinigen müssen. Zumindest solange, wie man noch nicht die Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung einsetzen will.

Eine Räumung wird ja nicht vom Staat betrieben, sondern von Privaten. Es kommt darauf an, ob die Gläubiger Geduld haben oder schnell den Rechtsweg beschreiten. Bei Liegenschaften kommt es irgendwann zur Zwangsversteigerung. Der neue Eigentümer muss dann wiederum den Rechtsweg gehen, um eine Räumung gegen den Willen des ehemaligen Eigentümers, der nicht von selbst auszieht, durchzusetzen.

M. W. ist der Zuschlag in der Zwangsversteigerung bereits ein vollstreckbarer Räumungstitel (zumindest gegen einen das Objekt selbst bewohnenden Schuldner).

Dann kommt erst einmal der Gerichtsvollzieher, wie bei Ursache geschehen. Wenn dieser vor einer Übermacht zurückweichen muss, dann rückt als letztes Glied in dieser Kette endlich die Polizei an. Auf die Ereignisse vorher hat sie als letztes Glied in der Kette verständlicherweise keinen Einfluss. Man müsste hier also die Gläubiger, deren Rechtsvertreter, die Gerichte usw. kritisieren, wenn man der Meinung ist, es sei nicht vorgebeugt worden. Die Polizei kann in einem solchen Fall nur "nachbeugen", aber nicht vorbeugen.

Eine denkbare Vorbeugungsmaßnahme wäre sicherlich eine durchkalkulierte Kreditvergabe gewesen, so daß man für ein Objekt nicht mehr ausreicht, als bei der Verwertung erlöst werden kann. Eine andere, konsequenter gegen ihn wegen der zahlreichen Beleidigungen vorzugehen, die er sich gegenüber Staatsbediensteten geleistet hat.

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2017, 20:11:07 von dtx »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #606 am: 20. Dezember 2017, 00:02:19 »
Das ursprüngliche YT-Video vom Einsatztag scheint gelöscht worden zu sein.

Am 15.12.17 ist aber wohl unter einem neuen Account wieder eine Version eingestellt worden. Link setze ich bewusst hier nicht rein.

Ich kann aus der Erinnerung nicht beurteilen, ob es die identische Version ist.

Wer könnte den zuständigen Behörden einen Hinweis im Hinblick auf die erneute Veröffentlichung geben, dann würde ich bei Bedarf den Link per PM schicken.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #607 am: 20. Dezember 2017, 01:51:35 »
Das ursprüngliche YT-Video vom Einsatztag scheint gelöscht worden zu sein.

Sehr schön.

Gib den Link allen, die danach fragen und die Du für seriös hältst.
 

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #608 am: 20. Dezember 2017, 04:17:12 »
In der Aufzählung der "alternativen Mannstopp-Mittel" vermisse ich den Taser, der aus meiner Sicht in solchen Situationen ein sinnvolles Mittel sein könnte und in einigen Bundesländern auch von SEKs genutzt wird. In Sachsen-Anhalt gab es vor vielen Jahren mal eine wenig erfolgreiche Erprobung aber ich meine mich zu erinnern, dass sie vor ein paar Jahren für SEKs dann doch beschafft werden sollten...

Aber aus mir nicht ganz erklärlichen Gründen werden Taser in Deutschland immer höchst kritisch beäugt und extrem selten eingesetzt, während sie in anderen Ländern längst zur Standardausrüstung der normalen Polizei gehören. Wobei ich letzteres nicht propagieren möchte! Aber bei einem SEK fände ich diese Waffen als Einsatzoption durchaus angebracht.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #609 am: 20. Dezember 2017, 14:19:52 »
@Reichsbedenkenträger Wenn es darum geht, Behörden etwas "durchzustechen", kennt meine Wenigkeit keinerlei Bedenken. In unserer Dienstordnung steht sogar etwas davon, dass wir mir anderen Stellen zusammen arbeiten sollen.

@BlueOcean Ob Ursache mit einer Elektroschockwaffe besser zu überwältigen gewesen wäre, lässt sich wohl kaum beurteilen. Die für Privatpersonen erhältlichen Elektroschockgeräte sind keine Distanzwaffen. Eine Elektroschockpistole, die Elektroden verschießt, hat grundsätzlich die Nachteile aller Elektroschockwaffen und auch diejenigen einer wie auch immer gearteten Schusswaffe. Nach Angaben eines Herstellers sollen die Elektroden bis zu 5cm Kleidung durchschlagen. Den Rest kann man sich selbst denken.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #610 am: 20. Dezember 2017, 21:41:58 »
@BlueOcean
In den Videos, die die nordamerikanischen "Über-Land-Reisenden" so gerne von ihren Erfolgen ins Netz stellen, kann man ganz gut sehen, wie und in welchen Situationen die Sheriffs ihre Taser einsetzen. Ursache würde dort die Fuchtelei mit seiner aufgebohrten Handschrotflinte sicher nicht überlebt haben:

https://www.n-tv.de/panorama/US-Polizisten-erschiessen-gehoerlosen-Mann-article20046813.html
 

Offline Wittenberger

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #611 am: 20. Dezember 2017, 22:19:09 »
In der Aufzählung der "alternativen Mannstopp-Mittel" vermisse ich den Taser, der aus meiner Sicht in solchen Situationen ein sinnvolles Mittel sein könnte und in einigen Bundesländern auch von SEKs genutzt wird.

Vor einigen Jahren ist bei einem SEK-Einsatz im südlichen Brandenburg ein Teaser erfolgreich zum Einsatz gekommen, allerdings auch erst beim zweiten Ansetzen. Da ein Fernsehteam anwesend war, gab es eine kurze veröffentlichte Sequenz dieses Einsatzes.

Ich möchte (ohne es begründen zu wollen) sagen, dass das erwartete und dann eingetretene Szenario im Fall Ursache den Einsatz der Waffe "Teaser" nicht als sinnvoll erscheinen lies.
 

Offline BlueOcean

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #612 am: 21. Dezember 2017, 00:52:14 »
Das "zu erwartende und dann eingetretene Szenario" ist ein aus meiner Sicht wesentlicher Fakt, der bisher kaum zur Sprache kam. Die Polizei hatte nämlich vor dem Einsatz keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass Ursache über eine Schusswaffe verfügte und diese einsetzen würde. Aber angesichts der bekannten Videos hat man sicher mit massiven Widerstand gerechnet und Ursache als unberechenbar eingeschätzt (ich sag mal: "bei dem müsst ihr vorsichtig sein, der tickt nicht ganz richtig"). Dann stürmt man und plötzlich steht einem der nicht ganz richtig tickende Ursache mit einem Revolver gegenüber und zielt auf die Polizisten. Ursache kann mehr als nur froh sein, dass das Team nach den bisher bekannten Tatsachen sehr professionell darauf reagiert hat.

Den Einsatz eines Tasers hab ich bewusst nur als mögliches Mittel erwähnt, als eine Einsatzoption für das SEK. Und die Videos aus den US of A kenne ich auch. Ich habe aber manchmal schon den Eindruck, dass diese Waffen hierzulande ähnlich übertrieben kritisch betrachtet werden wie anderswo übertrieben unkritisch.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #613 am: 21. Dezember 2017, 02:52:05 »
Das "zu erwartende und dann eingetretene Szenario" ist ein aus meiner Sicht wesentlicher Fakt, der bisher kaum zur Sprache kam. Die Polizei hatte nämlich vor dem Einsatz keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass Ursache über eine Schusswaffe verfügte und diese einsetzen würde.

Das spielt überhaupt keine Rolle. Zudem spielt es für die Einsatzplanung eines SEK keine Rolle, welche Videos oder Webseiten oderoderoder irgendwo veröffentlicht wurden. Ein SEK kommt nie zu Kindergeburtstagen, wenn ein SEK kommt, wird grundsätzlich von einer bzgw. mehreren Waffen ausgegangen. Und soweit irgend möglich ist das Zielobjekt aufgeklärt und es gibt einen Einsatzplan.

Den Einsatz eines Tasers hab ich bewusst nur als mögliches Mittel erwähnt, als eine Einsatzoption für das SEK.

Gibt es. Hat jedes SEK.

Ich habe aber manchmal schon den Eindruck, dass diese Waffen hierzulande ähnlich übertrieben kritisch betrachtet werden wie anderswo übertrieben unkritisch.

Mit Bezug auf SEK's stimmt das nicht.

Wie soll ich es in einem weltweit lesbarem Forum nur sagen? Vielleicht so: Im Grunde hängt es vom Handlungsablauf ab. Den Handlungsablauf bestimmt bis zum Zeitpunkt seiner Fixierung allerdings der Täter. Es gibt Handlungsabläufe bei denen die Waffe "Teaser" zum Einsatz kommen kann. Viele Handlungsabläufe schließen den Einsatz aber völlig aus - der Einsatz in Sachen Herr Ursache war so einer.

Im Brandenburger Fall war das anders: Der Täter hatte eine Hiebwaffe. Und selbst da ging der erste Angriff schief, der ausführende Beamte war sofort in Lebensgefahr.

P.S: "Keine Rolle" ist natürlich falsch. Alle Informationen fließen ein, natürlich auch Yt und so weiter, sofern bekannt. Ich wollte sagen: Ein SEK-Einsatz bedingt, dass immer von aktiver Waffe der Zielperson ausgegangen wird. Egal was da nun bekannt ist.
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2017, 02:55:58 von Wittenberger »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #614 am: 21. Dezember 2017, 09:22:25 »
Ich habe aber manchmal schon den Eindruck, dass diese Waffen hierzulande ähnlich übertrieben kritisch betrachtet werden wie anderswo übertrieben unkritisch.

Mit Bezug auf SEK's stimmt das nicht.

Wie soll ich es in einem weltweit lesbarem Forum nur sagen? Vielleicht so: Im Grunde hängt es vom Handlungsablauf ab. Den Handlungsablauf bestimmt bis zum Zeitpunkt seiner Fixierung allerdings der Täter. Es gibt Handlungsabläufe bei denen die Waffe "Teaser" zum Einsatz kommen kann. Viele Handlungsabläufe schließen den Einsatz aber völlig aus - der Einsatz in Sachen Herr Ursache war so einer.

Im Brandenburger Fall war das anders: Der Täter hatte eine Hiebwaffe. Und selbst da ging der erste Angriff schief, der ausführende Beamte war sofort in Lebensgefahr.

Wenn ich (hoffentlich) hilfreich zur Seite springen darf: Im vorliegenden Fall spricht bereits eine, meiner Auffassung nach recht offenkundige Überlegung gegen den Einsatz von Tasern: Deren Wirkung.

Taser wirken, indem der Getroffene einen (oder mehrere) starke Stromstöße erhält, die ihm durch Überlagerung seiner eigenen neuralen Signale (Muskeln bewegen sich, weil sie von den Nerven winzige Stromstöße erhalten) die Kontrolle über seinen Bewegungsapparat nehmen. Die Folgen sind einerseits starke Schmerzen, andererseits krampfen die Muskeln. Bedeutet auch, dass, je nachdem, wo getroffen wurde, sich eine Faust schließt. Oder einen Finger krümmt. Ich muss garnicht erst die fahrlässige Art und Weise der meisten ungeübten Menschen, die Waffe zu halten (Stichwort Finger lang am Abzug) referenzieren um zu sagen: Setze ich einen Taser gegen eine Person mit Schusswaffe ein, besteht die konkrete Gefahr, dass sich mindestens ein Schuss löst. Im Falle einer automatischen Waffe ist im Zweifel das Magazin leer.

Ich denke, ich verrate nicht zuviel über Einsatztaktik oder -planung von bewaffneten Einheiten der Polizei (etc.) wenn ich anfüge, dass 'im Zweifel' (also worst case scenarios) immer mit bedacht wird. Aus gutem Grund.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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