Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 221008 mal)

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Offline Das Chaos

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #465 am: 15. November 2017, 17:25:26 »
Wohnungsdurchsuchungen gibt es außer im Strafprozessrecht auch im Polizeirecht, da geht das (u.U.) formloser.
Geregelt ist das hier in den § 43-45  Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
(SOG LSA)
.
« Letzte Änderung: 15. November 2017, 17:40:25 von Das Chaos »
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Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #466 am: 15. November 2017, 18:47:03 »
Da lese ich z. B.:
Zitat
§ 45 Sicherstellung

Sicherheitsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen,
[...]
4. wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sie zur Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebraucht oder verwertet werden soll.

Oder:
Zitat
§ 47 Verwertung, Unbrauchbarmachung und Vernichtung

(1) Die Verwertung einer sichergestellten Sache ist zulässig, wenn
[...]
4. sie nach einer Frist von einem Jahr nicht an einen Berechtigten herausgegeben werden kann, ohne dass die Voraussetzungen der Sicherstellung erneut eintreten würden, oder
5. der Berechtigte sie nicht innerhalb einer ausreichend bemessenen Frist abholt, obwohl ihm eine Mitteilung über die Frist mit dem Hinweis zugestellt worden ist, dass die Sache verwertet wird, wenn sie nicht innerhalb der Frist abgeholt wird.

Oder auch das:
Zitat
§ 43 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
[...]
(2) Die Sicherheitsbehörden und die Polizei können eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn
1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 45 Nr. 1 sichergestellt werden darf, oder
2. dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist.

(3) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person aufhält, die nach § 35 Abs. 4 vorgeführt oder nach § 37 in Gewahrsam genommen werden darf.

[...]

(6) Wohnungen dürfen jedoch zum Zwecke der Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort
a) Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben oder
b) sich Straftäter verbergen.

Ohne Kenntnis der genauen Umstände bei der Räumung lässt sich aber nicht sagen, welche Bestimmungen wirklich anwendbar waren oder gewesen wären.
Der Punkt, um den es mir in meinem vorherigen Beitrag ging, ist aber der: Wenn der Verteidiger so tut, als ob es sich bei dem Einsatz von SEK und weiteren Polizeieinheiten um einen Vorgang nach der Strafprozessordnung gehandelt hätte, dann ist das abwegig. Grundlage des Einsatzes war, wie erwähnt, ein Räumungsbescheid nach Zwangsvollstreckungsrecht, also mithin bürgerlichem Recht (Privatrecht, Zivilrecht). Das Strafrecht kam erst mit Ursaches Widerstandshandlung ins Spiel, die Strafprozessordnung vermutlich erst im Zuge der Beweissicherung.

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #467 am: 15. November 2017, 19:51:01 »
Die!
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #468 am: 15. November 2017, 20:39:36 »
Hier dürfte eher § 892 iVm 758 Abs. 3 ZPO in Betracht kommen.

Der Gerichtsvollzieher ist, wenn er Widerstand findet, zur Anwendung von Gewalt befugt und kann zu diesem Zweck die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen.

Unser rechter Rechtler verkennt, dass die Vollstreckung auf der Grundlage eines rechtskräftigen Titels erfolgte, um den Eigentümern endlich den Besitz ihres teuer ersteigerten und bezahlten Grundstücks zu verschaffen und die Besetzer zu räumen.
« Letzte Änderung: 15. November 2017, 20:48:18 von Reichsbedenkenträger »
Die Zahl p=0,2732 wird von Detlef Konagel die Plichta-Konstante genannt, weil Peter Plichta sie in der Geometrie entdeckte (Detlef Konagel, "Murmelmathe")
 
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Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #469 am: 15. November 2017, 21:05:06 »
Wenn ich den etwas spärlichen Bericht richtig verstehe, geht es bei dem Mimimi allerdings nicht um das Grundstück der Ursaches, sondern um das der H. und deren Verhalten. Wenn ich das richtig deute, dann haben eben H. und seine Angehörigen sowie weitere Personen vom unmittelbar angrenzenden Grundstück der H. aus gepöbelt, gefilmt usw. Für ein Einschreiten der Polizei gegen diese Störer dürfte der Räumungstitel gegen Ursache unerheblich gewesen sein.
Allerdings sind die Angaben - wie erwähnt - ungenau und spärlich, ich war nicht anwesend und kann daher nur spekulieren, was da wirklich mit der Familie H. ablief.
Die Räumung des Grundstücks der Ursaches erfolgte aber natürlich auf zivilrechtlicher Grundlage. Das dürfte hier wohl allen Mitforisten klar sein, nur Ursache selbst, seinen Angehörigen und Sympathisanten nicht. Sein Verteidiger müsste es eigentlich auch wissen.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #470 am: 15. November 2017, 21:35:42 »
Wenn ich den etwas spärlichen Bericht richtig verstehe, geht es bei dem Mimimi allerdings nicht um das Grundstück der Ursaches, sondern um das der H. und deren Verhalten. Wenn ich das richtig deute, dann haben eben H. und seine Angehörigen sowie weitere Personen vom unmittelbar angrenzenden Grundstück der H. aus gepöbelt, gefilmt usw. Für ein Einschreiten der Polizei gegen diese Störer dürfte der Räumungstitel gegen Ursache unerheblich gewesen sein.

An Stelle dessen tritt "Gefahr im Verzug" und zwar sowohl durch das Handeln der Schwiegereltern und weiterer Personen auf den zweiten Grundstück als auch durch dort mögliche Vernichtung von Beweismitteln. Das rechtfertigt auch die sofortige Durchsuchung dieses Hauses und des Nebengelasses ohne richterliche Anordnung.
 
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Offline Das Chaos

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #471 am: 15. November 2017, 22:04:53 »
Hier dürfte eher § 892 iVm 758 Abs. 3 ZPO in Betracht kommen.

Der Gerichtsvollzieher ist, wenn er Widerstand findet, zur Anwendung von Gewalt befugt und kann zu diesem Zweck die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen.

Unser rechter Rechtler verkennt, dass die Vollstreckung auf der Grundlage eines rechtskräftigen Titels erfolgte, um den Eigentümern endlich den Besitz ihres teuer ersteigerten und bezahlten Grundstücks zu verschaffen und die Besetzer zu räumen.

Alles richtig, aber die 'polizeilichen Vollzugsorgane' gehen halt nicht nach Zivilrecht vor, sondern nach Poizeirecht.
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Igor Strawinski

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #472 am: 16. November 2017, 10:02:31 »
An Stelle dessen tritt "Gefahr im Verzug" und zwar sowohl durch das Handeln der Schwiegereltern

Wo war denn da  "Gefahr im Verzug" ???

Die alten wollten sich doch nur zum Frühstück ein Brot schmieren mit dem Messer am Stiel.  :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm:
 

Offline kairo

Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #473 am: 16. November 2017, 10:11:09 »
Die alten wollten sich doch nur zum Frühstück ein Brot schmieren mit dem Messer am Stiel.

Na ja, das berüchtigte "Messer am Stiel" war eine Astsäge, ein übliches Gartengerät.
 

Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #474 am: 16. November 2017, 12:25:31 »
Die alten wollten sich doch nur zum Frühstück ein Brot schmieren mit dem Messer am Stiel.

Na ja, das berüchtigte "Messer am Stiel" war eine Astsäge, ein übliches Gartengerät.
Ach, ihr streicht euch kein Brot mit einer Astsäge?

Dem Chaos(@Das Chaos) ist beizupflichten: Die Polizei handelt natürlich nach dem jeweiligen Landespolizei-  bzw. -sicherheitsgesetz. Wenn es sich um eine polizeiliche Tätigkeit im Rahmen eines Strafverfahrens handelt, kommt natürlich die Strafprozessordnung hinzu.
Der Gerichtsvollzieher handelt dem gegenüber, um zivilrechtliche (privatrechtliche, bürgerlich-rechtliche) Forderungen zu vollstrecken. Die Rechtsgrundlage für die Forderung und deren Zusprechung durch die Gerichte bildet das Privatrecht (je nach dem BGB, also "bürgerliches Recht" im engeren Sinne, aber auch "Sonderprivatrecht", etwa HGB). Die Zivilprozessordnung bildet für die Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen die Grundlage.
Zur Vollstreckung zivilrechtlicher Forderungen ist die Polizei allerdings nicht berufen. Dafür ist der Gerichtsvollzieher da, der die Polizei als Hilfsorgan bezieht. Das ändert aber nichts daran, dass die Polizei nach den für sie geltenden Vorschriften handelt. Im Grunde ist die Aufgabe der Polizei ja dann nur, den Widerstand zu brechen, damit der GV seine Arbeit tun kann. In Fällen wie dem Ursaches nimmt natürlich der Einsatz der Polizei andere Dimensionen an und verselbstständigt sich gleichsam (die Spuren- und Beweissicherung muss ja erfolgen, Straftäter müssen festgenommen werden, die Sicherung der Umgebung ist ggf. über Stunden vorzunehmen usw.), aber der Kern der Aktion, die Räumung, wird dadurch ja nicht verdrängt oder aufgehoben und bleibt in der Verantwortung des GV.

Vielleicht habe ich es jetzt geschafft, die Zuständigkeiten und die einschlägigen Gesetze deutlicher zu benennen als in meinen früheren Bemerkungen zum Thema. Unter unseren Juristen gibt es aber sicher einige, die das klarer ausdrücken können als ich.
« Letzte Änderung: 16. November 2017, 12:28:26 von Pantotheus »
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Der viereckige Trompeter

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #475 am: 16. November 2017, 17:46:50 »
Ach, ihr streicht euch kein Brot mit einer Astsäge?

 :shifty:

Nein, da ich sie regelmäßig zum Kürzen meiner Zehennägel verwende ist mir das ehrlich gesagt zu unhygienisch.
 
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Offline R. Kimble

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #476 am: 16. November 2017, 19:04:56 »
Manfred Fehling berichtet auf Facebook vom 8. Verhandlungstag

-  diese SEK und andere am Einsatz beteiligte Kräfte, handelten ohne gesetzliche Grundlage !!
- Adrian rief ihnen mehrmals zu, schießt doch! [er hat es scheinbar so gewollt...]
- der schwarze Mann zur Schwiegermutter:  ,,halt die Schnauze oder wir knallen Dich auch ab“.

Spoiler
Facebook blockiert weiterhin verstärkt meine Aktivitäten.
Deshalb teilt diese Informationen in Gruppen, Hafensänger oder wo auch immer!!
Es gibt in den Medien keine Informationen darüber.
BITTE UNBEDINGT WEITER VERBREITEN !!!
8. Verhandlungstag am Landgericht Halle/Saale am 14.11.2017
gegen Adrian Ursache aus Reuden
Den Angeklagten werden versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Verstößen gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.
Es ist neuerdings zu vermerken, dass das vermummte und bewaffnete Personal nicht mehr so zahlreich im Gerichtssaal aufgestellt wird.
Am Verhandlungstag befanden sich 5 Maskierte im Verhandlungssaal.
Davon waren 2 mit Pistolen ausgestattet. Vor der Tür stand 1 Posten mit Maschinenpistole.
Zu Beginn der Verhandlung hat Adrian U. eine Stunde lang seinen erneuten Befangenheitsantrag gestellt und vorgelesen. Sicherlich wird auch dieser Antrag abgelehnt werden, wie alle Anderen vorher auch.
Adrian hat vor Gericht erklärt, dass die Staatsanwaltschaft einen Deal unterbreitet hat.
Dabei will man den Vorwurf des versuchten Mordes fallen lassen.
Adrian habe das Angebot mit den Worten:
,, ICH BRAUCHE VON IHNEN KEINEN FREISPRUCH“ abgelehnt.
Nun wurde der 47 jährigen Heiko M. in den Zeugenstand gerufen.
Heiko M. ist Chef der Soko Peißnitz in Halle und hat angeblich eine 20 jähriger Berufserfahrung. Er wurde mit der Organisation als Sachbearbeiter im Ermittlungsverfahren um das Geschehen am 25.08.2016 in Reuden beauftragt.
Angeblich habe er den Helm, der dem vermeintlichen SEK-Mann laut Anklage wo möglich das Leben rettete, an sich genommen. Weiterhin ihm 5 - 7 Smartphones von Beteiligten am Einsatz übergeben.
Von diesen wurden die Bilder und Videos ausgelesen und anschließend von ihm als nicht beweisrelevant eingestuft.
Nun schaltet sich der Verteidiger ein und will wissen, wo die Originale seien.
,,Gelöscht, sagt M., es gebe jedoch noch Kopien bei der Polizei“.
Die Smartphones hingegen, deren Besitzer die Rücknahme verweigert hätten, habe er „löschen lassen und ins Fundbüro gegeben“.
Auch zu Fragen des Helmes, welcher mehrere Beschädigungen aufweist, machte er nur ausweichende Aussagen teilweise mit der Begründung:
,,Das war nicht mein Auftrag den Helm zu untersuchen“ oder ,,Ich bin kein Sachverständiger". Er bestätigte auch, dass die ,,Kratzer“ am Helm nicht unbedingt vom 25.08.2016 stammen müssen.
Rechtsanwalt Martin Kohlmann möchte nun wissen, ob es einen Durchsuchungsbeschluss für das Haus der Familie Hoffmann. gegeben habe.
Nein, antwortete Heiko M. „Dann haben Sie das also quasi geklaut“,
spitzt der Anwalt zu.
Das bedeutet also, diese SEK und andere am Einsatz beteiligte Kräfte, handelten ohne gesetzliche Grundlage !! Wo bleiben hier die Medien die das veröffentlichen??
Es ist schon mehr als bedenklich wenn solche Zeugen aussagen müssen.
Wer die Wahrheit bei Gericht sagen darf, hat es garantiert einfacher!!

Nun ist auch für die Schwiegereltern von Adrian, Heidi und Detlef Hoffmann der
schwerer Tag zur Aussage vor dem Landgericht gekommen.
Beide haben das 70. Lebensjahr bereits vor längerer Zeit gefeiert.
Der Schwiegermutter von Adrian Ursache war die Anspannung deutlich anzumerken.
Trotz dieser hohen Belastung machte sie einen gefassten Eindruck.
Zum Geschehen wurde sie über eine Stunde auf der Zeugenbank befragt.
Hier ihre Ausführungen:
,,Gegen 8,00 Uhr rief plötzlich Adrian, ,,ES GEHT LOS“ und rannte zum Grundstück mit der Hausnummer 5. Im gleichen Moment stürmten vermummte Kräfte auf das Grundstück von der Familie von Adrian sowie auf das zur Hausnummer 6 gehörende fremdes Grundstück“.
,,Ich bewegte mich mit schnellen Schritten in Richtung des Hauses von meiner Tochter und ihrer Familie.
Im gleichen Augenblick, kam Adrian aus dem Haus und forderte die maskierten Kräfte auf, das Grundstück zu verlassen“.
,,Mehrere bewaffnete Personen haben mit gezogener Waffe auf Adrian gezielt.
Adrian rief ihnen mehrmals zu, schießt doch!
Kurz darauf wurden Schüsse abgefeuert, es müssen mindestens 5 Schüsse gewesen sein. Welche Personen diese Schüsse abgegeben haben, konnte ich nicht sehen.
Jedoch habe ich die Geräusche der Schüsse deutlich wahrnehmen können“.
Ich sah danach wie Adrian wie ein ,,Fragezeichen“ bewusstlos in sich zusammenbrach und auf dem Boden fiel. Ich sagte zu meiner Tochter, sie soll den Rettungsdienst anrufen.
Einer der ,,schwarzen Männer" sagte, sie brauchen nicht anrufen das machen wir schon. Kurze Zeit später, ca. 1-2 Minuten kniete eine Person mit einer orange Jacke über Adrian und sprach immer wieder, ,,Herr Ursache Herr Ursache, hören Sie mich?“
In dieser Situation habe ich durch rufen den Uniformierten zu verstehen gegeben, endlich aufzuhören und meinen Schwiegersohn am leben zu lassen“.
,,Danach wurde ich von den schwarzen Männern sinngemäß mit den Worten beschimpft, ,,halt die Schnauze oder wir knallen Dich auch ab“.
Jetzt kamen mehrere dieser schwarzen Männer und brachten mich gewaltsam vom Ort des Überfalls weg.
In einem anliegenden Haus auf einem benachbarten Grundstück, (welchen nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung war) wurde ich von den schwarzen Männern zu Boden gestoßen und mit Füßen mehrfach in den Oberkörper sowie gegen den Beinen getreten.
Mehrere Blutergüsse und Schwellungen sowie erhebliche Schmerzen waren die Folgen, unter denen ich noch heute leide“.
,,Anschließend wurde ich mit Kabelbinder gefesselt und in ein Einsatzfahrzeug der Polizei verbracht, wo Andere und ich mehrere Stunden festgehalten wurden.
Durch die Angst, dass mein Schwiegersohn lebensgefährlich verletzt sein
muss oder im schlimmsten Fall tot ist, war es für mich jetzt kaum noch auszuhalten.
Meinen Mann wurde anfangs noch sein INSULIN verweigert, was er sich
5x am Tag spritzen muss.
Diese Gedanken gingen mir laufend durch den Kopf sowie auch die Frage,
weshalb muss das alles sein?“
Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, wie weit sie vom ,,Tatort“ entfernt stand gab sie zur Antwort ca. 3Meter. Im stehen machte sie dazu eine Handbewegung und zeigte ungefähr den Abstand vom Zeugenstand bis zum Platz des Staatsanwaltes an.
Nun darf der Schwiegervater von Adrian Ursache, Detlef Hoffmann in den Zeugenstand.
Auch er wurde ausführlich zum Vorgang am 25.08.2016 befragt.
Er innere sich noch genau, wie diese vermummten dunklen Gestalten aus
den Einsatzfahrzeugen sprangen und auf sein Grundstück stürmten.
„Wie die Gazellen sind die rausgesprungen“, schildert Detlef H.
Er bringt zum Ausdruck, dass seine Familie hinter Adrian steht und ihm Unterstützung gibt.
Die Empörung von Detlef H. ist groß als er anfing über die Einsatzkräfte zu sprechen.
Diese haben am 25.08.2016 nicht nur das Grundstück seiner Tochter gestürmt sondern auch das von ihm und seiner Frau sowie ein drittes Grundstück. ,,Einer stand mit der MP direkt vor mir“, beschreibt der 72-Jährige. „Es ist klar, die wollten Adrian ermorden.“
Adrian U. hört den Aussagen seines Schwiegervaters konzentriert zu,
es ist nicht zu verkennen das ihm dabei manchmal das Schmunzeln im
Gesicht anzusehen ist. So zum Beispiel als sein Schwiegervater klar macht,
wie er früher mit Leuten umgesprungen wäre, die sein Haus überfallen hätten.
Er ist zuckerkrank, er läuft seit ca. 4 Jahren mit einer ,,Krücke".
„Aber ich war 40 Jahre im Bergbau“, sagt er, „früher hätte ich die Fäuste genommen.“
Vom Staatsanwalt habe er 2016 einen Strafbefehl über 800 Euro erhalten,
weil er einem SEK-Beamten damals im August 2016 angedeutet hatte,
er würde ihm die „Krücke über den Wanst hauen“, wenn er sein Grundstück nicht sofort verlasse.
Tat er aber nicht.
Weshalb die Mitteldeutsche Zeitung (mz) solche Aussagen nicht in den
Zeitungsberichten vom Prozess aufnimmt, dürfte wohl unschwer zu erraten sein.
Irgendwie habe ich mal etwas von Lügenmedien auf Demos gelesen.
Wie ist es bei der MZ ?
Bisher hat aus meiner Erfahrung wenigstens die mz als EINZIGE Zeitung
vom Prozess am Landgericht Halle/Saale gegen Adrian Ursache berichtet.
Das möchte ich hier auch einmal ausdrücklich lobend hervorheben.
Diese Berichterstattungen waren bisher allerdings sehr sparsam vom Inhalt und einseitig gegen den Angeklagten formuliert. Für die zukünftige realistische Berichterstattung vom Prozess, hat die MZ noch Reserven!
Gegen 15.12 Uhr wurde die Verhandlung beendet.
Der 9. Verhandlungstag findet am 21.11.2017 im Landgericht Halle/Saale statt.
[close]

https://www.facebook.com/nilpferd2015/posts/2003856789858705

Unter dem Artikel gibt es noch ein paar schlimme Kommentare der Urfans
« Letzte Änderung: 16. November 2017, 19:13:10 von R. Kimble »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #477 am: 16. November 2017, 23:16:04 »
Die alten wollten sich doch nur zum Frühstück ein Brot schmieren mit dem Messer am Stiel.

Na ja, das berüchtigte "Messer am Stiel" war eine Astsäge, ein übliches Gartengerät.

In dem illegal veröffentlichten Video (was bitte bezogen auf die polizeilichen Maßnahmen NICHT öffentlich diskutiert werden möge) ist für einen Sekundenbruchteil etwas zu sehen, was keine Astsäge war - sondern selbstgebaut wirkte. Im Übrigen werden auf diesem Wege die Behauptungen der Schwiegereltern ad absurdum geführt.
 

Offline DerDude

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #478 am: 17. November 2017, 09:32:33 »
Es handelt sich um eine Astsäge. Diese kann zusätzlich zu der Astschere angeschraubt werden. So ein Kombigerät besitze ich selber.
Das andere Gartengerät ist ein Dreizack.
Natürlich kann man mit beiden Geräten ernsthaft Verletzungen zufügen, es handelt sich definitiv aber um nichts selbst gebautes, wie es "Messer am Stiel" wäre.




btw: Ich wundere mich, dass das Video immer noch online ist.
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Igor Strawinski

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #479 am: 17. November 2017, 10:51:25 »
Es handelt sich um eine Astsäge. Diese kann zusätzlich zu der Astschere angeschraubt werden. So ein Kombigerät besitze ich selber.

Egal, die Heidi Hoffmann wollte damit nur ihr Frühstücksbrötchen schmieren.

btw: Ich wundere mich, dass das Video immer noch online ist.

Warum sollte es nicht öffentlich zu sehen sein? Da find ich es schlimmer, dass das Video mit dem Tötungsaufruf samt Privatadresse des GV noch online ist!
 
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