Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 217661 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #345 am: 21. Oktober 2017, 12:02:33 »
@emz Was das Strafverfahren angeht, siehe hier:
Spoiler
§ 149 StPO
Zulassung von Beiständen

(1) 1Der Ehegatte oder Lebenspartner eines Angeklagten ist in der Hauptverhandlung als Beistand zuzulassen und auf sein Verlangen zu hören. 2Zeit und Ort der Hauptverhandlung sollen ihm rechtzeitig mitgeteilt werden.

(2) Dasselbe gilt von dem gesetzlichen Vertreter eines Angeklagten.

(3) Im Vorverfahren unterliegt die Zulassung solcher Beistände dem richterlichen Ermessen.
[close]

Allgemein ist ein Beistand jemand, der einem anderen beigegeben wird, um diesen in rechtlichen Handlungen zu beraten, zu unterstützen und ggf. zu vertreten, der dazu nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist. Beistände sind, mit oben erwähnter Ausnahme, im Strafverfahren m. W. nur für Zeugen, Opfer/Verletzte und Privat- sowie Nebenkläger vorgesehen.
Beistände sind allerdings keine Verteidiger, natürlich kann es aber auch Beistände geben, die Juristen und sogar Anwälte und als Verteidiger zugelassen sind.

Der Verfahrensbeistand für Kinder im familiengerichtlichen Verfahren ist allerdings nicht dasselbe wie der oben erwähnte Beistand durch den Ehe- oder Lebenspartner eines Angeklagten im Strafverfahren. Da Kinder grundsätzlich nicht im selben Sinne wie Erwachsene handlungsfähig sind, benötigen sie zur Wahrung ihrer Interessen im familiengerichtlichen Verfahren einen Beistand, der diese Interessen wirksam vertritt. Der Verfahrensbeistand ersetzt somit teilweise die Vertretung des Kindes durch die Eltern, was gerade bei Scheidungen, Obhutsentzug u. dgl. wichtig ist. Der Verfahrensbeistand ist somit auch Partei im Verfahren und kann alle Parteirechte ausüben, die dem Kind zustehen.
Nun ist es an und für sich so, dass das Gesetz keine bestimmte Qualifikation von Verfahrensbeiständen vorsieht, dass diese aber bestimmte Qualifikationen mitbringen müssen, um das Ziel einer wirksamen rechtlichen Vertretung des Kindes vor dem Familiengericht zu erreichen. RD scheiden damit schon grundsätzlich aus. Zudem bestimmt das Gericht den Verfahrensbeistand, man kann also nicht einfach kommen und sagen, man sei nun der Verfahrensbeistand für X oder Y. Da hat der Gesetzgeber weise vorgesorgt.
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Offline kairo

Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #346 am: 21. Oktober 2017, 12:21:43 »
Ist es denn nach StPO vorgeschrieben, dass der Angeklagte Gelegenheit haben muss, sich zu äußern, wenn das Gericht ihn von der Verhandlung ausschließen will? Das tut es doch meist gerade darum, weil der Angeklagte sich hinreichend, sogar ein wenig zu viel geäußert hat. Mit dem Argument, ihm sei rechtliches Gehör verweigert worden, ist daher wohl nicht viel zu machen.
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2017, 12:23:41 von kairo »
 

Offline suicidebycop

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #347 am: 21. Oktober 2017, 12:32:13 »
Nach Herrn U, hat jetzt also Frau U die Aufgabe übernommen, dass Verfahren zu blockieren, indem sie (Frau U) verfahrens-irrelevante Anträge an das Gericht stellt

um es mit Herrn F auszudrücken: es wird krasser  :rabbit:
 

Offline emz

Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #348 am: 21. Oktober 2017, 12:36:19 »
Zudem bestimmt das Gericht den Verfahrensbeistand, man kann also nicht einfach kommen und sagen, man sei nun der Verfahrensbeistand für X oder Y. Da hat der Gesetzgeber weise vorgesorgt.

Es ist also Mutter X und Vater Y verwehrt, nach Gutdünken mit einem frei gewählten Verfahrensbeistand bei Gericht aufzuschlagen und so die Nichtöffentlichkeit eines familiengerichtlichen Verfahrens partiell zu unterlaufen.

Sei bedankt für deine Ausführungen.

 

dtx

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #349 am: 21. Oktober 2017, 12:57:34 »
Es ist also Mutter X und Vater Y verwehrt, nach Gutdünken mit einem frei gewählten Verfahrensbeistand bei Gericht aufzuschlagen und so die Nichtöffentlichkeit eines familiengerichtlichen Verfahrens partiell zu unterlaufen.

Da ist wohl die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens noch das geringste Problem (notfalls können die Eltern eben - wie Fridi - alles ins Internet blasen). Wenn das Kind zur Wahrnehmung seiner Interessen einen Verfahrensbeistand braucht, anstatt auf Mutter und Vater zurückzugreifen, dann ist es auch naheliegend, daß die Eltern sich eine vom Gesetzgeber verwehrte Einflußnahme nicht mittels eines Verfahrensbeistandes ihrer Wahl sichern können sollen.
 

Offline klingsor3

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #350 am: 21. Oktober 2017, 12:57:56 »
Jetzt hat sich auch sein größter Fan Donatus Schmidt geäußert ....

https://www.facebook.com/donatus.schmidt


Zitat
Aktuelle Zusammenstellung von Informationen über den immer kurioser werdenden Fall Adrian Ursache. An seinem eigenen Exempel wollte er dieses System bloßstellen, Ihnen die Maske vom Gesicht reißen.

Was die Wahl der Mittel betrifft, könnte man sich streiten. Dass eigentlich Polizei und Staatsanwaltschaft hier mit diesem korrupten System aufräumen müsste n ist eh klar. Tun sie aber nicht, da die allermeisten in leitender Funktion Günstlinge eben dieses bis ins Mark verkorrumpierten Systems sind.
 Er wollte Aufmerksamkeit Erlangen ein Momentum schaffen, um die ignorante Gesellschaft an das Verstehen des kriminellen Geldsystems heranzuführen, um eine Veränderung damit möglich zu machen, damit auch seine Kinder eine Zukunft haben. Dabei war er sogar bereit dafür in den Tod zu gehen.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

dtx

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #351 am: 21. Oktober 2017, 13:02:02 »
Die Kinder hätten wohl am ehesten eine Zukunft gehabt, indem sie das Erbe ausschlagen.
 
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Offline emz

Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #352 am: 21. Oktober 2017, 13:34:42 »
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/chronologie-reichsbuerger-prozess-adrian-ursache-100.html

Zitat
Der Vorsitzende Richter warf Ursache schließlich aus dem Gerichtssaal. Die Verhandlungen sollen künftig ohne ihn stattfinden.
Dann scheint wohl auch die Urteilsverkündung ohne ihn stattzufinden, oder?

Zitat
Zwölf Verhandlungstage innerhalb von knapp zwei Monaten sind für den Prozess gegen Ursache angesetzt. Der 29. November soll der letzte Verhandlungstag sein.
Fünf Verhandlungstage sind doch jetzt rum, wenn ich das richtig nachgerechnet habe.
Wenn also der neue Anwalt weiterhin durch Abwesenheit glänzt  :whistle:

 

Offline Gast aus dem Off

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #353 am: 21. Oktober 2017, 15:16:21 »
Tja Donatus, leider sieht die überwältigende Mehrheit der Offentlichkeit das völlig anders. Für die ist nicht das Geldsystem kriminell, sondern Schuldner die ihre Schulden nicht zurückzahlen wollen.
Pech, für Deinen Kumpel Adi.
 

Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #354 am: 21. Oktober 2017, 15:54:04 »
Ich erinnere an die Strafprozessordnung:
Zitat
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 231b Fortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung

(1) Wird der Angeklagte wegen ordnungswidrigen Benehmens aus dem Sitzungszimmer entfernt oder zur Haft abgeführt (§ 177 des Gerichtsverfassungsgesetzes), so kann in seiner Abwesenheit verhandelt werden, wenn das Gericht seine fernere Anwesenheit nicht für unerläßlich hält und solange zu befürchten ist, daß die Anwesenheit des Angeklagten den Ablauf der Hauptverhandlung in schwerwiegender Weise beeinträchtigen würde. Dem Angeklagten ist in jedem Fall Gelegenheit zu geben, sich zur Anklage zu äußern.
Im vorliegenden Fall könnte man wohl argumentieren, dass Ursache sich sehr wohl zur Anklage geäußert habe, vielleicht sogar etwas zu viel. Über ein letztes Wort eines zur Aufrechterhaltung der Ordnung entfernten Angeklagten sagt die StPO nichts. Man könnte vielleicht dahin gehend entscheiden, dass man den Angeklagten nach den Schlussvorträgen wieder in den Gerichtssaal holt und sein letztes Wort eben geduldig erträgt, wie das in Hof mit Kollege F. gemacht wurde.
Das Urteil muss nach §268 verkündet werden, allerdings nur die Urteilsformel und die wesentlichen Urteilsgründe, mit Rücksicht auf schutzwürdige Interessen z. B. von Zeugen darf heikler Inhalt im Einzelnen ausgespart werden. Eine Anwesenheitspflicht des Angeklagten stellt die Strafprozessordnung hier nicht auf, nach den Paragrafen 276ff. darf in Deutschland auch gegen Abwesende verhandelt werden.
Dem Angeklagten entsteht durch Abwesenheit während der Urteilsverkündung kein Nachteil, da ihm das Urteil und die Urteilsbegründung ja zuzustellen sind und die entscheidenden Fristen zur Erklärung von Rechtsmitteln bzw. zu deren Begründung erst mit Zustellung des Urteils (Urteilsformel, Tenor) bzw. der Urteilsbegründung zu laufen beginnen.
Weiter wird ja ein abwesender oder entfernter Angeklagter auch anwaltlich verteidigt. Man erinnert sich, dass auch Fatzke zumindest der Verkündung der Urteilsgründe nicht mehr beiwohnen konnte.
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2017, 16:22:58 von Pantotheus »
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #355 am: 21. Oktober 2017, 16:15:33 »
Wieviel muss sich sein Wahlverteidiger eigentlich noch leisten, bis er die Zulassung verliert? Was der abzieht, dient weder der Verteidigung noch seinem Mandanten.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #356 am: 21. Oktober 2017, 17:19:07 »
Wieviel muss sich sein Wahlverteidiger eigentlich noch leisten, bis er die Zulassung verliert? Was der abzieht, dient weder der Verteidigung noch seinem Mandanten.

Das ist doch aber das Problem des Mandanten, der ihn beauftragt hat. Soll jede schlechte oder unzweckmäßige Verteidigung den Anwalt die Zulassung kosten?
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #357 am: 22. Oktober 2017, 17:03:31 »
Tja Donatus, leider sieht die überwältigende Mehrheit der Offentlichkeit das völlig anders. Für die ist nicht das Geldsystem kriminell, sondern Schuldner die ihre Schulden nicht zurückzahlen wollen.
Pech, für Deinen Kumpel Adi.

Wenn ich mich recht entsinne, haben Ursache und die absolute Mehrheit der den Weg der Staatenlosen und Rechsbürger eines gemein:

Sie treffen eine Reihe von finanziellen Entscheidungen, die sie dann in der Folge aus eigener Kraft - vorhersehbar - nicht bedienen können und/oder wollen.

Statt dann den Weg Richtung Sparen bei der Lebensführung, Aufnahme eines Zweitjobs (Oder gerne: Eines ERSTJOBS), einer Privatinsolvenz driften sie in das Fantasiereich der Ablehnung des Systems, in dem sie scheiterten, statt sich ihr Scheiten einzugestehen.

Das ist der kleinste gemeinsame Nenner:

"Ich habe keine Schuld, das waren die Anderen."
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #358 am: 23. Oktober 2017, 07:17:18 »
Statt dann den Weg Richtung Sparen bei der Lebensführung, Aufnahme eines Zweitjobs (Oder gerne: Eines ERSTJOBS), einer Privatinsolvenz driften sie in das Fantasiereich der Ablehnung des Systems, in dem sie scheiterten, statt sich ihr Scheiten einzugestehen.
Oft erkennen Leute dieser Art, da stehen unsere Reichsquatscher leider nicht mal allein, die Schlechtigkeit in unserem System gerade daran, dass sie gescheitert sind. Denn daran können sie ja nicht selbst auch nur ein wenig Schuld haben.
Auch ich würde ein anderes System befürworten, dennoch scheitere ich in diesem System nicht.
Manche erinnern mich an Kinder bei Brettspielen, die sie zuvor spielen wollen ohne die Regeln geblickt zu haben, und sich dann ärgern, dass sie verlieren.
Schei Spiel!!111!!!!
Und bei Leuten wie Adi fliegen dann halt die Männchen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #359 am: 24. Oktober 2017, 17:58:05 »
Hallo
Ich habe da mal eine Frage an die Juristen:
Nehmen wir mal an, dass die Polizei als erstes geschossen hat, weil Ursache versuchte auf die Polizisten zu zielen. Ist dann der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt?
Sind die Tatsache, dass er eine scharfe Waffe in der Hand hatte sowie seine Drohungen ausreichend ihm eine Tötungsabsicht nachzuweisen?
Ich meine er könnte ja z.B. behaupten, dass er nicht auf die Polizisten zielen wollte und sich beim Fallen auf den Boden der Schuss gelöst hat, da er keine Kontrolle mehr über seinen Körper hatte.