Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 221120 mal)

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Offline theodoravontane

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1320 am: 2. Februar 2019, 07:09:41 »
Dann vielleicht, wenn damit gemeint ist: "Wenn das Projektil so nahe war, dann Hals oder wieder herausgekommen" und dadurch gefolgert werden soll "und da weder Hals noch wieder ausgetreten, kam es dem Polizisten nicht so nahe, dass eine versuchte Tötung vorliegt". Probieren kann man es.
Wobei dann zu klären wäre, wie ein Projektil, das gar nicht so nahe kam, daß es entweder den Hals des Beamten hätte treffen oder hinten aus der Kleidung wieder hätte ausstreten müssen, doch so nahe kommen konnte, daß es in der Kleidung aufgefunden wurde.

Schrödingers Projektil? Krümmung der Raumzeit um Ursaches Ego herum?

Daß bei dieser "Beweislage" die Verteidigung noch nicht auf die Idee kam, Ursache hätte mit einer Softairwaffe geschossen und selbst das nicht so gemeint … würde immerhin einiges erklären.

Mir wird noch nicht ganz klar, auf was die eigentlich hinaus wollen, aber vielleicht wissen sie das selbst noch nicht und schwurbeln vorsorglich in alle Richtungen, damit sie sich festlegen können, sobald erkennbar wird, was das Gericht denkt. Aber IANAL und habe von Prozesstaktik keine Ahnung. Vielleicht macht man das ja so …
« Letzte Änderung: 2. Februar 2019, 07:14:15 von theodoravontane »
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1321 am: 2. Februar 2019, 07:21:37 »
schwurbeln vorsorglich in alle Richtungen
Das ist der Vorteil der Verteidigung, die müssen nicht einen Ablauf beweisen, die müssen nur Zweifel am Ablauf der Staatsanwaltschaft erzeugen. Da  reicht ein einfaches: Es könnte aber auch so gewesen sein, oder so, oder noch ganz anders ...

 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1322 am: 2. Februar 2019, 07:39:44 »
Gibt es in Sachsen-Anhalt eigentlich Murmeltiere?
 

Offline Anmaron

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1323 am: 2. Februar 2019, 08:43:56 »
Vielleicht im Zoo. Denkst Du an Murmeltierknochenprojektile?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1324 am: 2. Februar 2019, 09:20:17 »
Ich dachte eher an den Film "Groundhog Day". In der GmbH als "Und täglich grüßt das Murmeltier" bekannt.
 

Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1325 am: 2. Februar 2019, 10:27:09 »
@Gelehrsamer Mir kämen da Zweifel an der Eignung der Notwehr. Immerhin muss die Notwehr zur Abwehr der Gefahr auch "erforderlich" sein. Das sage nicht ich, das sagt der BGH. Wenn ein Einzelner einer Gruppe von Polizisten gegenübersteht, welches Mittel hat er dann, das überhaupt geeignet ist, die Polizisten in die Flucht zu schlagen? Wenn das Mittel aber schon nicht geeignet ist, die Polizisten "abzuwehren", wie kann es dann erforderlich sein? Aber hier verzetteln wir uns in Nebensächlichkeiten.

Was die Strategie der Verteidigung angeht, hatte ich schon ein paar Bemerkungen gestreut. Sie kann natürlich Zweifel säen, aber am Ende wird das Gericht vielleicht doch dem Ablauf folgen, der sich aus den erhärteten Fakten ergibt. Was die Verteidigung bisher nicht aus der Welt schaffen konnte, ist eben dieses blöde Geschoss in der Kleidung eines Beamten. Irgendwie muss es ja da hinein geraten sein. Zudem hat die Staatsanwaltschaft m. W. nie behauptet, Ursache habe gezielt geschossen, im Gegenteil hat sie argumentiert, dass es ihm völlig gleichgültig gewesen sein, wen er ggf. treffe. (Über die genauen Umstände, womit und wie die Waffe geladen war, ist leider bisher nichts berichtet worden, nur dass die Munition nicht für diese Waffe bestimmt war. Je nach dem könnte es sogar nach diesem Befund unmöglich sein, mit der Waffe einen wirklich gezielten Schuss abzugeben. Doch auch das ist nur ein Nebengleis.)
M. E. hat also die Verteidigung bisher einen zentralen Punkt der Anklage nicht widerlegt, sondern im Gegenteil sogar noch eher dazu beigetragen, genau dieses Argument der Staatsanwaltschaft zu untermauern.

@dtx Journalisten beanspruchen spätestens seit Watergate, nicht nur zu berichten, sondern auch den Lauf der Geschichte zu beeinflussen. Mehr sag ich nicht.  :-X
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1326 am: 2. Februar 2019, 12:12:54 »
Der Grund war ein Zuschlag aufgrund offener Raten von mehreren 1000 Euro.

Das Ergebnis war die Enteignung eines Hauses mit einem Wer von 180.000 Euro.

Diese Behauptung ist falsch und wird auch durch vielfache Wiederholung nicht richtiger.

Unsere Klienten schlußfolgern kraft rudimentärer grammatikalischer Kenntnisse, daß Halbwahrheiten im Grunde auch Wahrheiten sein müßten. Schließlich trifft die Umschreibung "mehrere 1.000 Euro" sowohl auf einen Betrag von 4.000 Euro, als auch auf einen Betrag von 144.000 Euro zu.

Glatt gelogen ist dagegen, daß das Haus einen Wert von 180.000 Euro gehabt haben soll. Der Marktwert ergibt sich, das sagt schon der Name, aus dem, was am Markt erzielt werden kann. Das war im konkreten Fall gerade mal die Hälfte dessen, was der Dödel da behauptet (und das ist für eine Immobilie am Rande eines Tagebaues und bei der Nachbarschaft schon hoffnungslos überteuert).
Eine Wertermittlung auf der Basis erzielbarer Mieten ist im Falle einer Eigennutzung durch den Ersteher uninteressant. Genauso wenig interessiert es, was Ursache damals reingesteckt hat, denn da müßte man zum einen das abziehen, was er inzwischen abgewohnt hat und zum anderen das, was der Ersteher so nicht hätte haben wollen.

Wobei dann zu klären wäre, wie ein Projektil, das gar nicht so nahe kam, daß es entweder den Hals des Beamten hätte treffen oder hinten aus der Kleidung wieder hätte austreten müssen, doch so nahe kommen konnte, daß es in der Kleidung aufgefunden wurde.

Schrödingers Projektil? Krümmung der Raumzeit um Ursaches Ego herum?

Das wären zumindest brauchbare Ansätze, wenn man sich für Ballistik interessiert. In meinen Augen lautet die Frage im Prozeß jedoch, ob Ursache während des Polizeieinsatzes tatsächlich geschossen hat und dann ggf. noch, warum. Wohin, wäre mir schon egal. Denn ich weiß aus eigener Erfahrung, daß man als völlig ungeübter Schütze mit einer "Zimmerflak" bestenfalls zufällig das treffen wird, was man meinte anvisiert zu haben. 

schwurbeln vorsorglich in alle Richtungen
Das ist der Vorteil der Verteidigung, die müssen nicht einen Ablauf beweisen, die müssen nur Zweifel am Ablauf der Staatsanwaltschaft erzeugen. Da reicht ein einfaches: Es könnte aber auch so gewesen sein, oder so, oder noch ganz anders ...

Zweifel am Wahrheitsgehalt der Anklage zu säen, ist das Mindeste, was man von einer Verteidigung verlangen kann. Ob die Saat dann auch aufgeht, ist eine ganz andere Frage. Hier dagegen scheint es eher darum zu gehen, Zeit zu schinden, ohne daß man das dem Angeklagten zur Last legen kann.

@Gelehrsamer Mir kämen da Zweifel an der Eignung der Notwehr. Immerhin muss die Notwehr zur Abwehr der Gefahr auch "erforderlich" sein. Das sage nicht ich, das sagt der BGH. Wenn ein Einzelner einer Gruppe von Polizisten gegenübersteht, welches Mittel hat er dann, das überhaupt geeignet ist, die Polizisten in die Flucht zu schlagen? Wenn das Mittel aber schon nicht geeignet ist, die Polizisten "abzuwehren", wie kann es dann erforderlich sein? Aber hier verzetteln wir uns in Nebensächlichkeiten.

Erforderlichkeit der Notwehr und Eignung des zur Verfügung stehenden Mittels sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe. Es kann eine Notwehrsituation vorliegen, ohne daß der Bedrängte ein taugliches Mittel hat oder die Fähigkeit besitzt, es zielführend anzuwenden. Hier war aber Notwehr schon gar nicht erforderlich, weil es keinen rechtswidrigen Angriff gab.


@dtx Journalisten beanspruchen spätestens seit Watergate, nicht nur zu berichten, sondern auch den Lauf der Geschichte zu beeinflussen. Mehr sag ich nicht.  :-X

Das setzt aber voraus, daß man (die Geschichte) sich das gefallen läßt.

« Letzte Änderung: 2. Februar 2019, 12:56:10 von dtx »
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1327 am: 2. Februar 2019, 13:21:28 »
Kann mir mal irgendjemand erklären, unter welchem Aspekt es darauf ankommt, auf welchem Wege das Projektil in die Kleidung des Beamten geraten ist? Offenbar hat es sich dort nicht nach einem transdimensionalen Ausflug durch ein Wurmloch materialisiert, sondern weil der Angeklagte geschossen hat. Diese Kausalzusammenhang sollte ballistisch unschwer feststellbar sein - alles andere ist letztlich unerheblich. Der entscheidende Punkt ist imho vielmehr, ob sich dem Angeklagten (mindestens) bedingter Vorsatz nachweisen lässt. In diesem Falle gilt: Vorsatz + unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung (Abdrücken) = versuchter Mord, zumindest versuchter Totschlag, ohne dass es darauf ankommt, ob ein Projektil im Boden, in einem Baum oder in einer Schutzweste feststeckt.

Das ganze Lamento über Flugbahnen ist hingegen ebenso unerheblich, wie die angebliche Rechtswidrigkeit der Zwangsvollstreckung; da gibt es ggf. Rechtsbehelfe. Offenbar versuchen die Verteidiger, ein Maximum an Verwirrung zu stiften, um zu erreichen, dass das erkennbar hoffnungslos überforderte Gericht entnervt aufgibt und einem günstigen Deal zustimmt, um die Sache zu Ende zu bringen. Darauf sollte man sich nicht einlassen.

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1328 am: 2. Februar 2019, 13:28:07 »
Zitat
Offenbar versuchen die Verteidiger, ein Maximum an Verwirrung zu stiften, um zu erreichen, dass das erkennbar hoffnungslos überforderte Gericht entnervt aufgibt und einem günstigen Deal zustimmt, um die Sache zu Ende zu bringen.

Der Gedanke ist mir auch schon gekommen.
 

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1329 am: 2. Februar 2019, 13:45:00 »
Das ganze Lamento über Flugbahnen ist hingegen ebenso unerheblich

Die Verteidigung behauptet ja, dass aus der Waffe vom Urian nicht geschossen worden sein kann (Stellung der Trommel). Die Staatsanwaltschaft dagegen behauptet, dass die Metallstücke aus der Weste des Beamten die gleiche Zusammensetzung haben wie die Kugeln aus der Waffe vom schönen Adrian. Die Verteidigung sagt darauf, dass ihr Gutachter belegen könne, dass die Kugel dort wo sie gefunden worden sein soll gar nicht hingelangt sein kann. Sprich die Verteidigung behauptet, dass Beweise gefälscht wurden.
Darauf zielt auch das Argument mit den Schmauchspuren. DIe Verteidigung sagt, dass es keine Schussabgabe und somit auch keine Schusseinwirkung auf die Weste gegeben haben kann.

Aus dem Video wissen wir aber, dass aus zwei verschiedenen Waffen geschossen wurde. Das plus die Zusammensetzung der Kugel sind schon starke Argumente für eine Schussabgabe. Aus dem Video ergibt sich aber auch, dass der Schuss aus der zweiten Waffe nicht zuerst abgegeben wurde. Hier käme nun die Balistik ins Spiel, weil diese klären könnte, ob Ursache den Schuss im Fallen abgegeben hat, also möglicherweise in einem Zustand, in dem eine willentliche Schussabgabe nicht mehr möglich war. Ich sehe hier aber eher eine Rechtsfrage als eine Tatsachenfrage, daher weiß ich nicht, was dieses Gutachten an Klärung bringen soll.

Die Fragen für mich sind:

1. Hat Ursache zuerst geschossen?
2. Falls nein, ist ihm die Schussabgabe zuzurechen?

Bei beiden Fragen können die jtzt gestellten Beweisanträge nicht helfen, aber sie können das Gericht von den wesentlichen Fragen ablenken.

 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1330 am: 2. Februar 2019, 16:27:55 »
... Der entscheidende Punkt ist imho vielmehr, ob sich dem Angeklagten (mindestens) bedingter Vorsatz nachweisen lässt. In diesem Falle gilt: Vorsatz + unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung (Abdrücken) = versuchter Mord, zumindest versuchter Totschlag, ohne dass es darauf ankommt, ob ein Projektil im Boden, in einem Baum oder in einer Schutzweste feststeckt.

In Anbetracht der Tatsache, daß die Einladung zum Tanz, die Ursache in seiner mehr als direkten Art formulierte und bei YT online stellte, im Prozeß eingeführt worden ist, würde ich zumindest davon ausgehen wollen.

Das ganze Lamento über Flugbahnen ist hingegen ebenso unerheblich, wie die angebliche Rechtswidrigkeit der Zwangsvollstreckung; da gibt es ggf. Rechtsbehelfe.

Das dürfte zwar so sein, aber das Gericht scheint es nicht ganz ohne Grund für geboten zu halten, vermeintliche Entlastungsbeweise nicht rundweg abzulehnen.

Offenbar versuchen die Verteidiger, ein Maximum an Verwirrung zu stiften, um zu erreichen, dass das erkennbar hoffnungslos überforderte Gericht entnervt aufgibt und einem günstigen Deal zustimmt, um die Sache zu Ende zu bringen. Darauf sollte man sich nicht einlassen.

Ob es sich darauf einläßt, ist allweil noch nicht abzusehen. Und ob das Gericht tatsächlich überfordert ist oder lediglich möglichen Angriffspunkten für die nächsten Befangenheitsanträge bzw. für die Revision auszuweichen sucht, ist die Frage. Mit einer Zurückverweisung an eine andere Kammer ist am Ende auch niemandem geholfen.
 

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1331 am: 2. Februar 2019, 16:42:41 »
Die Frage,
die sich mir und hoffentlich auch dem Gericht stellt,
und verzeiht meine Laienhaftigkeit,
ist,
wie gemeingefährlich ist ein Mensch,
der bereit ist eine Sache,
wegen so einer Nichtigkeit,
wo er zukünftig wohnt,
dermaßen auf die Spitze zu treiben,
dass es um Menschenleben geht.
Einer, der eine grundsätzliche Nichtigkeit zu einer Frage der grundsätzlichen Gerechtigkeit hochstilisiert, und obwohl Vater sein eigenes oder fremdes Leben riskiert, ignorierend, dass auch die Alternative ein weiterhin gesichertes Leben ermöglicht hätte. Das was jetzt ist, der Prozess war nie von ihm beabsichtigt. Er wollte als Märtyrer noch den einen oder anderen Systemling mitnehmen. Nichts anderes. Und in dem Prozess lässt man ihn zeigen, dass er auch zukünftig nicht anders handeln würde, dass er noch immer nichts verstanden hat.   
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1332 am: 2. Februar 2019, 19:41:51 »
Fiat iustitia et pereat mundus ist ein alter Spruch, und Kleist hat einen ganzen Roman dazu geschrieben.

Aus dieser Haltung speisen sich große Teile des Terrorismus jeder Coleur, aber auch Leute wie Stalin oder Hitler, zumindest nach außen hin. Trump hat auch Anwandlungen in diese Richtung.
« Letzte Änderung: 2. Februar 2019, 19:46:47 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1333 am: 2. Februar 2019, 19:58:34 »
@hair mess
Man könnte vermuten, daß das neuerliche Ausbleiben von Frau Ursache Gründe hat, die mit den Ansichten und dem Verhalten ihres Angetrauten zusammenhängen.
 

Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1334 am: 3. Februar 2019, 09:58:13 »
@dtx Es ist zu hoffen, dass wenigstens Frau Ursache etwas gelernt hat und sich mit den Kindern auf einen besseren Weg begibt.
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