Glaser:
Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und diese nicht respektiert. (...) Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.
Na gut, wohin führt diese Logik, wenn man sie auf einen Mörder anwendet, der das Grundrecht anderer Leute auf Leben und körperliche Unversehrtheit missachtet? Zu einem Konflikt mit mit Art. 102 GG.
Gerade bei religiösen Lehren muss man da feine Unterschiede machen. Auch die römisch-katholische Kirche lehrt ja, dass der Weg zur Rettung nur in ihr gefunden werden kann. Missachtet sie damit nicht auch das Recht der Protestanten und sonstigen Nicht-Katholiken? Muss sie verboten werden? Wohl kaum, so lange sie nicht versucht, andere Konfessionen wegen Irrlehre konkret zu bekämpfen.
Analog dazu kann eine Partei nicht allein deswegen verboten werden, weil sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt. Es müssen schon konkrete kämpferische Aktivitäten dazukommen, die sie zu diesem Zweck entfaltet (siehe KPD-Urteil des BVerfG 1956). Und selbst dann ist ein Verbot nicht zwingend, wenn der Umfang dieser Aktivitäten einfach nur lächerlich ist (siehe letztes NPD-Urteil des BVerfG).