Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305389 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #92 am: 18. Oktober 2017, 16:05:01 »
Och, wir können ruhig Landtag und Bundestag zählen.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

dtx

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #93 am: 18. Oktober 2017, 18:46:03 »
Lieber nicht. Das verfälscht das Bild von den Verhältnissen in der Bundestagsfraktion. Und die Unterschiede zwischen Bundes- und Landespolitik sollte man auch nicht verwischen:

https://www.gmx.net/magazine/politik/sachsens-regierungschef-stanislaw-tillich-cdu-tritt-zurueck-32586198#.homepage.hero.Stanislaw%20Tillich%20wirft%20hin.0

Zitat
Sachsens Ministerpräsident und CDU-Chef Stanislaw Tillich schmeißt hin: Dreieinhalb Wochen nach der schweren Niederlage der sächsischen CDU bei der Bundestagswahl kündigte der 58-Jährige am Mittwoch überraschend an, im Dezember beide Ämter aufzugeben.

Als Nachfolger für beide Positionen schlägt er den langjährigen sächsischen CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer (42) vor. ...

Kretschmer ist wohl dadurch als Landesvorsitzender und sächsischer Ministerpräsident qualifiziert, daß er sein Bundestagsdirektmandat in Görlitz an Tino Chrupalla (AfD) verlor und nun "versorgt werden muß".
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 18:48:31 von dtx »
 

Offline SchlafSchaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #94 am: 23. Oktober 2017, 20:41:45 »
[facebook]https://www.facebook.com/GegenDieAlternativeFuerDeutschland/photos/a.414040782034323.1073741828.358546407583761/1273631749408551/?type=3[/facebook]
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #95 am: 24. Oktober 2017, 16:08:35 »
"Läuft" wie gefitzt für die NSAfDeppen:

AfD-Kandidat Glaser fällt im ersten Wahlgang durch
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-10/wahl-bundestagsvizepraesident-albrecht-glaser-afd

Spoiler
AfD-Kandidat Glaser fällt im ersten Wahlgang durch
Die Abgeordneten haben Albrecht Glaser mehrheitlich ihre Stimme verweigert. Die AfD hält an ihrem Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten fest.

Der AfD-Kandidat für das Amt des Bundestags-Vizepräsidenten, Albrecht Glaser, ist im ersten Anlauf gescheitert. 115 Abgeordnete – 23 Stimmen mehr, als die AfD-Fraktion Abgeordnete hat – stimmten für Glaser, 550 votierten gegen ihn, 26 enthielten sich, und zwölf stimmten ungültig. Glaser war wegen seiner Äußerungen zur Religionsfreiheit und dem Islam in die Kritik geraten.

Zuvor war Wolfgang Schäuble (CDU) mit breiter Mehrheit zum Bundestagspräsidenten gewählt worden. Als seine Stellvertreter wurden im ersten Wahlgang der frühere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU, 507 Ja-Stimmen), für die SPD der ehemalige Fraktionschef Thomas Oppermann (396 Stimmen), für die FDP Parteivize Wolfgang Kubicki (489 Ja-Stimmen) gewählt. Im Amt als Bundestagsvizepräsidentin bestätigt wurden Petra Pau von der Linksfraktion (456 Ja-Stimmen) und die Grüne Claudia Roth (489 Stimmen).

Der AfD-Kandidat Glaser konnte schon vor Beginn der konstituierenden Sitzung des Bundestags nicht mit einer Mehrheit rechnen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen hatten den Abgeordneten ihr Abstimmungsverhalten freigestellt. Bei der SPD gab es eine Empfehlung, mit Nein zu stimmen. Auch bei den Linken lautete ein Fraktionsbeschluss darauf, Glaser nicht zu wählen. Bei Union, FDP und Grünen hatten die Spitzen der Fraktionen in persönlichen Äußerungen deutlich gemacht, dass Glaser für sie nicht wählbar sei.
Bundestag stimmt in zweiter Runde über Glaser ab

Die AfD hatte den rechtskonservativen Glaser dennoch nominiert – wohlwissend, dass es zum Eklat kommen könnte. Der AfD-Fraktionsvorsitzende und Vizeparteichef Alexander Gauland hatte zudem angekündigt, seine Partei werde Glaser nach einem Scheitern in der ersten Runde erneut ins Rennen schicken. Dies gelte auch für die dritte oder weitere Abstimmungsrunden, in denen dann die einfache Mehrheit genügt.

Die zweite Abstimmungsrunde begann unmittelbar, nachdem Schäuble das Ergebnis der ersten Runde verkündet hatte. Glaser müsste auch im zweiten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen des Bundestags erreichen, das wären 355 Stimmen.
Keine Antwort auf Nahles-Brief

Glaser hatte im vergangenen April bei einer AfD-Parteiveranstaltung gesagt: "Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen."

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahes hatte Glaser vor der Sitzung des Bundestags einen Brief geschrieben, in dem sie ihn aufforderte, zu seinen umstrittenen Äußerungen Stellung zu nehmen. Doch Glaser blieb eine Antwort schuldig.
[close]

Und das große im Kommentarbereich hat schon begonnen!
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 16:14:24 von Evil Dude »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #97 am: 24. Oktober 2017, 17:41:42 »
Wenn es doch nur immer so einfach wäre!  :whistle:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #99 am: 24. Oktober 2017, 19:18:41 »
"Läuft" wie gefitzt für die NSAfDeppen:

AfD-Kandidat Glaser fällt im ersten Wahlgang durch
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-10/wahl-bundestagsvizepraesident-albrecht-glaser-afd

Spoiler
AfD-Kandidat Glaser fällt im ersten Wahlgang durch
Die Abgeordneten haben Albrecht Glaser mehrheitlich ihre Stimme verweigert. Die AfD hält an ihrem Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten fest.

Der AfD-Kandidat für das Amt des Bundestags-Vizepräsidenten, Albrecht Glaser, ist im ersten Anlauf gescheitert. 115 Abgeordnete – 23 Stimmen mehr, als die AfD-Fraktion Abgeordnete hat – stimmten für Glaser, 550 votierten gegen ihn, 26 enthielten sich, und zwölf stimmten ungültig. Glaser war wegen seiner Äußerungen zur Religionsfreiheit und dem Islam in die Kritik geraten.

Zuvor war Wolfgang Schäuble (CDU) mit breiter Mehrheit zum Bundestagspräsidenten gewählt worden. Als seine Stellvertreter wurden im ersten Wahlgang der frühere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU, 507 Ja-Stimmen), für die SPD der ehemalige Fraktionschef Thomas Oppermann (396 Stimmen), für die FDP Parteivize Wolfgang Kubicki (489 Ja-Stimmen) gewählt. Im Amt als Bundestagsvizepräsidentin bestätigt wurden Petra Pau von der Linksfraktion (456 Ja-Stimmen) und die Grüne Claudia Roth (489 Stimmen).

Der AfD-Kandidat Glaser konnte schon vor Beginn der konstituierenden Sitzung des Bundestags nicht mit einer Mehrheit rechnen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen hatten den Abgeordneten ihr Abstimmungsverhalten freigestellt. Bei der SPD gab es eine Empfehlung, mit Nein zu stimmen. Auch bei den Linken lautete ein Fraktionsbeschluss darauf, Glaser nicht zu wählen. Bei Union, FDP und Grünen hatten die Spitzen der Fraktionen in persönlichen Äußerungen deutlich gemacht, dass Glaser für sie nicht wählbar sei.
Bundestag stimmt in zweiter Runde über Glaser ab

Die AfD hatte den rechtskonservativen Glaser dennoch nominiert – wohlwissend, dass es zum Eklat kommen könnte. Der AfD-Fraktionsvorsitzende und Vizeparteichef Alexander Gauland hatte zudem angekündigt, seine Partei werde Glaser nach einem Scheitern in der ersten Runde erneut ins Rennen schicken. Dies gelte auch für die dritte oder weitere Abstimmungsrunden, in denen dann die einfache Mehrheit genügt.

Die zweite Abstimmungsrunde begann unmittelbar, nachdem Schäuble das Ergebnis der ersten Runde verkündet hatte. Glaser müsste auch im zweiten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen des Bundestags erreichen, das wären 355 Stimmen.
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Glaser hatte im vergangenen April bei einer AfD-Parteiveranstaltung gesagt: "Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen."

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahes hatte Glaser vor der Sitzung des Bundestags einen Brief geschrieben, in dem sie ihn aufforderte, zu seinen umstrittenen Äußerungen Stellung zu nehmen. Doch Glaser blieb eine Antwort schuldig.
[close]

Und das große <mimimi> im Kommentarbereich hat schon begonnen!
Die Zeit greift aber rigoros ein wenn das Mimimi über die Stränge schlägt und der Tenor den ich beim nicht zensierten Rest herauslese ist "Es gibt bei einer Wahl kein Recht darauf gewählt zu werden", "Warum soll man jemand wählen der sich offen gegen ein Grundrecht ausspricht" und "Die AfD hätte genug konsensfähige Kandidaten gehabt". Das macht doch Hoffnung.
<Edit> Schönes mimimi aus dem Orginal nicht mit zitiert...
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #100 am: 24. Oktober 2017, 22:09:59 »
Die Linke Hessen würdigt nicht nur Albrecht Glasers Verdienste um die Religionsfreiheit, sondern auch die, die er sich als Kämmerer der Stadt Frankfurt am Main mit den nach ihm benannten "Glaser-Fonds" erwarb:
 

Online Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #101 am: 26. Oktober 2017, 19:20:07 »
Ohne weiteren Kommentar:

Jemand im Bundestag hat versucht, die Wikipedia-Seite eines AfD-Politikers zu frisieren

Spoiler
26.10.2017, 16:14 · Aktualisiert: 26.10.2017, 17:41

Marc Röhlig

Die AfD sitzt seit Dienstag im Bundestag. Und damit geraten ihre Abgeordneten mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit.

Nun hat jemand versucht, den Wikipedia-Eintrag eines AfD-Abgeordneten zu schönen – aus dem Netz des Bundestags heraus.

Es geht zunächst um den 77-jährigen Wilhelm von Gottberg. Er gilt als Holocaust-Leugner. Und genau das wollte jemand nicht in einem Wikipedia-Eintrag veröffentlicht sehen.

Laut der "Zeit" hat Gottberg den Massenmord an den europäischen Juden als "Mythos" und als "wirksames Instrument zur Kriminalisierung der Deutschen und ihrer Geschichte“ bezeichnet. Darauf wurde in nun in einem Wikipedia-Artikel über einen anderen AfD-Abgeordneten Bezug genommen, Bernd Baumann.

Baumann hatte die erste AfD-Rede im Bundestag gehalten, statt Gottberg.

Das erklärt der Artikel kurz – und bezeichnet Gottberg dabei als "rechtsextremen Holocaust-Relativierer".

Das Projekt bundesedit hat bemerkt, wie jemand von einem Bundestags-Rechner diese Passage ändern wollte:

Das Team von bundesedit überprüft, ob jemand von IP-Adressen des Bundestags oder eines Landtags Wikipedia-Einträge verändert. Passiert das, wird es sofort getwittert.

Was das Team jedoch nicht feststellen konnte: Wer genau die Änderungen vorgenommen hat. Es könnte ein AfD-Abgeordneter gewesen sein – aber auch ein besonders wohlwollender Grünen-Politiker.

Nutzer bei Wikipedia haben den Eintrag wieder zurückgesetzt – der "rechtsextreme Holocaust-Relativierer" bleibt bestehen.
[close]
http://www.bento.de/today/bundestag-ein-mitarbeiter-hat-heimlich-versucht-einen-afd-wikipedia-post-zu-schoenen-1795697/

 
Wie die Historie des Artikels zeigt, wurde die Seite auch gleich gegen Vandalismus geschützt.

Link zum Artikel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_von_Gottberg
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline SchlafSchaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #102 am: 26. Oktober 2017, 21:35:07 »
[facebook]https://www.facebook.com/GegenDieAlternativeFuerDeutschland/photos/a.414040782034323.1073741828.358546407583761/1276195995818793/?type=3[/facebook]  :clap: :clap: :clap:
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Offline kairo

Re: AfD im Bundestag
« Antwort #104 am: 28. Oktober 2017, 18:57:54 »
Glaser:

Zitat
Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und diese nicht respektiert. (...) Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.

Na gut, wohin führt diese Logik, wenn man sie auf einen Mörder anwendet, der das Grundrecht anderer Leute auf Leben und körperliche Unversehrtheit missachtet? Zu einem Konflikt mit mit Art. 102 GG.

Gerade bei religiösen Lehren muss man da feine Unterschiede machen. Auch die römisch-katholische Kirche lehrt ja, dass der Weg zur Rettung nur in ihr gefunden werden kann. Missachtet sie damit nicht auch das Recht der Protestanten und sonstigen Nicht-Katholiken? Muss sie verboten werden? Wohl kaum, so lange sie nicht versucht, andere Konfessionen wegen Irrlehre konkret zu bekämpfen.

Analog dazu kann eine Partei nicht allein deswegen verboten werden, weil sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt. Es müssen schon konkrete kämpferische Aktivitäten dazukommen, die sie zu diesem Zweck entfaltet (siehe KPD-Urteil des BVerfG 1956). Und selbst dann ist ein Verbot nicht zwingend, wenn der Umfang dieser Aktivitäten einfach nur lächerlich ist (siehe letztes NPD-Urteil des BVerfG).
 
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