Das Originalbild stammt von pixabay (
Klick) und kann somit grundsätzlich frei verwendet werden. Die AfD hat das Bild zudem als Symbolbild gekennzeichnet.
Allerdings habe ich dennoch Zweifel, ob die Verwendung des Bildes in diesem Kontext zulässig ist, denn in den
Nutzungsbedingungen von pixabay heißt es u.a.
b) Erkennbare Personen dürfen durch die Darstellung nicht in ein schlechtes Licht gerückt oder in einer Art gezeigt verwendet werden, die als anstößig empfunden wird - außer es wurde dafür ausdrücklich eine Genehmigung erteilt. Die Inhalte dürfen ohne gesonderte Erlaubnis außerdem nicht eingesetzt werden, um eine Befürwortung oder Billigung von Produkten oder Dienstleistungen durch auf dem Bild gezeigte Personen, Marken, Organisationen, etc. zu suggerieren.
Man kann wohl davon ausgehen, dass das Mädchen auf dem Foto zumindest in ein schlechtes Licht gerückt wird, wenn man einen Zusammenhang mit einer Kinderhochzeit herstellt.
Dagegen vorgehen könnte vermutlich der Fotograf, der in den USA sitzt, gegebenenfalls auch das Model bzw. deren Eltern, die vermutlich ebenfalls US-Amerikaner sind. Ob den das interessiert, sei dahingestellt. Der Aufwand für ihn, gegen eine Verwendung des Bildes in Deutschland vorzugehen, ist jedenfalls recht hoch. Ob und wie pixabay dagegen vorgehen könnte, weiß ich nicht, die ziehen sich in der Regel ja darauf zurück, die Bilder nur zur Verfügung zu stellen.