Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305991 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2040 am: 9. Januar 2020, 08:22:07 »
Hm, ich weiß nicht, was Facebook mir mit den vorgeschlagenen Seiten sagen will …


Du Glückliche!
So schöne Vorschläge!

Hingegen habe ich die Wahl zwischen



und
 ... nun, ja, hier sollte ein Screen von der Gruppe "Björn Höcke Fans" (oder so ähnlich) stehen.
Die war tage- ach, was - wochenlang zu sehen!
Nur heute, wo ich einen Screen zum Beweis machen möchte, will sie sich nicht zeigen!

Es kann sich also unfehlbar nur um eine Verschwörung handeln!    >:(
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Offline hair mess

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2041 am: 9. Januar 2020, 11:24:07 »
Das Zentrum ist halt links von ganz rechts.
Nur waren früher ganz rechts nicht genug sichtbar, sich als Partei aufzustellen.

Nicht genug sichtbar oder nicht genug vorhanden

Ich befürchte, genau das, was ich gesagt habe.
Ich genieße es bisweilen sehr sehr präzise zu formulieren.
Und bereits früher trieben mich die Stammtische aus den Doofwirtschaften dieses Landes.
Jedes Doof seine Doofwirtschaft.
Und Doofwirtschaft bleibt Doofwirtschaft.
« Letzte Änderung: 9. Januar 2020, 11:32:48 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Rabenaas

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2042 am: 9. Januar 2020, 11:29:37 »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2043 am: 9. Januar 2020, 17:49:56 »
War schon klar, daß man sich würde auf den 17er rausreden wollen.
Man kann sich natürlich auch keine professionelle Hilfe holen und der Bundestag oder die Länderparlamente stellen garantiert auch keinen Rat zur Verfügung ...    :whistle:



Zitat
AfD Jörg Meuthen  Bundestag
AfD-Spenden: Meuthen beruft sich vor Gericht auf Unerfahrenheit

Im Prozess der AfD gegen die Bundestagsverwaltung wegen fragwürdige Wahlkampfhilfe beruft sich Parteichef Meuthen auf eine “hemdsärmelige Organisation" 2016.
Die von einer Agentur beauftragten Wahlplakate und Flyer seien ohne Vertrag als “Freundschaftsdienst” angefertigt worden.
Die Bundestagsverwaltung sieht illegale Parteispenden und verlangt 296.000 Euro Strafzahlungen.

Jan Sternberg
|
09.01.2020, 11:58 Uhr
Spoiler
Berlin. Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe im Jahr 2016 hat sich AfD-Parteichef Jörg Meuthen auf seine damalige Unerfahrenheit berufen. Der Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg sei damals sehr „hemdsärmelig“ abgelaufen, „da gab es keine professionelle Organisation“, sagte Meuthen am Donnerstag im Berliner Verwaltungsgericht. Auf die Frage der Richterin, ob ihm die von der Schweizer Goal AG damals erstellten großformatigen Plakate, die Flyer und Anzeigen denn nicht aufgefallen seien, antwortete Meuthen, er sei sehr beschäftigt gewesen: „Ich habe vieles nicht mitgekriegt.“

Der Chef der Goal AG, Alexander Segert, sei für ihn ein guter Bekannter gewesen. Er habe sich damals gedacht: „Der Alexander hat da ein paar Plakate gemacht, nett vom Alexander.“ Über die Kosten habe er sich keine Gedanken gemacht.

Wie inzwischen bekannt ist, hatte die Goal AG 2016 Werbeaktionen für den Spitzenkandidaten Meuthen im Wert von 89 800 Euro organisiert. Die Bundestagsverwaltung wertet das als illegale Parteispende und hat eine Strafzahlung in dreifacher Höhe verhängt: 269 400 Euro. Dagegen wehrt sich die AfD. Ebenfalls beim Verwaltungsgericht anhängig ist eine weitere Streitsache, in der es um ähnliche Leistungen der Schweizer PR-Agentur für Guido Reil aus Nordrhein-Westfalen geht. Reil ist heute AfD-Europaabgeordneter.


Rücklagen von einer Million Euro
Bei AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel ist der Fall anders gelagert. Hier droht eine Strafzahlung von rund 396 000 Euro. Im Bundestagswahlkampf 2017 überwies eine Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen etwa 132 000 Euro an Weidels Kreisverband am Bodensee. Das Geld wurde später zurückgeschickt.

Die AfD hat wegen der Spenden-Problematik Rücklagen in Höhe von rund einer Million Euro gebildet. Die Finanzlage der AfD gilt aktuell als angespannt, aber nicht existenzgefährdend.

RND/dpa/jps
[close]
https://www.rnd.de/politik/afd-spenden-meuthen-beruft-sich-vor-gericht-auf-unerfahrenheit-Z2MLEMNMIND63DBF4QE7YXZSAQ.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2044 am: 9. Januar 2020, 17:53:24 »
Gibts nicht irgendwo einen Redebeitrag von Meuthen, wo er sich über die Parteispendenpraxis der "Altparteien" aufregt? Schliesslich haben die AfDer dies öfters in Wahlkämpfen thematisiert... damit wäre "Unwissenheit" über das, was dort erlaubt ist und was nicht doch hinfällig?
 

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2045 am: 9. Januar 2020, 17:57:30 »
Gibts nicht irgendwo einen Redebeitrag von Meuthen, wo er sich über die Parteispendenpraxis der "Altparteien" aufregt? Schliesslich haben die AfDer dies öfters in Wahlkämpfen thematisiert... damit wäre "Unwissenheit" über das, was dort erlaubt ist und was nicht doch hinfällig?

Könnte man annehmen, aber die AfD regt sich doch über so vieles auf, von dem sie keine Ahnung haben.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2046 am: 9. Januar 2020, 18:16:23 »
damit wäre "Unwissenheit" über das, was dort erlaubt ist und was nicht doch hinfällig?


Woher soll denn, bitte ein Professor der Volkswirtschaftslehre aus der edlen Professorenpartei afd wissen, daß das verboten sein könnte ...?
















 :rotfl:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2047 am: 9. Januar 2020, 18:44:34 »
Woher soll denn, bitte ein Professor der Volkswirtschaftslehre aus der edlen Professorenpartei afd wissen, daß das verboten sein könnte ...?

Er könnte doch einfach erklären:
Zitat
Was denken Sie denn, was so ein Professor den lieben langen Tag macht? Wir Professoren sitzen im gläsernen Elfenbeinturm, trinken Bier und surfen im Internet. Manchmal gehen wir auch raus in die Kneipe, in der Fachsprache Volkswirtschaft genannt. Glauben Sie doch bitte nicht alles, was in der Lügenpresse steht. Das war für mich wirklich absolutes Neuland! Mit Geld habe ich mich vorher nie beschäftigt, ich habe es lediglich ausgegeben.

Damit dürfte er zumindest für einen Großteil der AfD-Wählerschaft seine hemdsärmelige Unwissenheit plausibel dargelegt haben.
« Letzte Änderung: 9. Januar 2020, 18:47:28 von theodoravontane »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2048 am: 9. Januar 2020, 18:59:15 »
Kneipe, in der Fachsprache Volkswirtschaft genannt


Eine vollkommen überzeugende Definition!   :thumbright:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2049 am: 9. Januar 2020, 19:02:31 »
Kam gerade rein: Die AfD ist gescheitert.

Ok, ich weiß, das ist nicht neu, trotzdem:
Zitat
Die AfD ist mit ihrer Klage gegen ein Bußgeld wegen illegaler Spenden gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass das vom Bundestag verhängte Bußgeld von mehr als 260.000 Euro rechtmäßig ist.
https://www.deutschlandfunk.de/spendenaffaere-afd-unterliegt-im-streit-um-bussgeld.1939.de.html?drn:news_id=1089067
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2050 am: 9. Januar 2020, 19:11:40 »
Ist natürlich ungünstig in Zeiten von Geldknappheit.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2051 am: 9. Januar 2020, 19:33:55 »
Etwas ausführlicher in der FAZ.

Jetzt wird das Gejammer wieder losgehen, zudem natürlich die Allmachtsphantasien des Volkes, das bestimmt nicht nur die Richter, sondern am Besten gleich den ganzen Bundestag an Straßenlaternen hängen sehen will.

Es gibt auch ein kleines Video im Artikel.
Spoiler
Urteil in Berlin : AfD unterliegt vor Gericht im Streit um Bußgeld für Spendenaffäre

    Aktualisiert am 09.01.2020-18:34

Die AfD muss das vom Bundestag verhängte Bußgeld von knapp 270.000 Euro bezahlen. Im Verfahren um die Spendenaffäre hatte der Parteivorsitzende Jörg Meuthen sich zuvor auf einen Mangel an Wissen und Erfahrung berufen.

m Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen hat die AfD eine Niederlage erlitten. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstagabend eine Klage der Partei gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von knapp 270.000 Euro ab. Dabei ging es um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert wurden.

Im Verfahren berief sich der Parteivorsitzende Meuthen auf einen Mangel an Wissen und Erfahrung. Der Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg sei 2016 „hemdsärmelig“ abgelaufen, sagte Meuthen am Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht. „Da gab es keine professionelle Organisation.“ Vieles habe er nicht „mitgekriegt“. Meuthen beteuerte allerdings, er habe „nicht den geringsten Anlass gehabt zu glauben, dass ich unrechtmäßig handeln könne“.

Damals hatte Meuthen für den baden-württembergischen Landtag kandidiert. Eine Schweizer PR-Agentur, die Goal AG, hatte damals Werbeaktionen für Meuthen in einem Wert von knapp 90.000 Euro organisiert. Das Geld stammte von verschiedenen Spendern aus Deutschland und dem europäischen Ausland. Großformatige Plakate mit einem Foto Meuthens und dem AfD-Logo wurden aufgehängt, Flyer verteilt, Anzeigen in Lokalzeitungen geschaltet. Die Bundestagsverwaltung wertete die Wahlkampfhilfe als illegale Spende, die nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt gewesen sei, und verhängte ein Bußgeld von 269.400 Euro gegen die AfD, das ist die dreifache Höhe der Spende. Gegen diesen Bescheid richtete sich die Klage, über die die Berliner Richter zu entscheiden haben.

Meuthen erklärte am Donnerstag, dass der Geschäftsführer der Goal AG, Alexander Segert, ein guter Bekannter gewesen sei. Daher habe er sich damals gedacht: „Der Alexander hat da ein paar Plakate gemacht, nett vom Alexander.“ Segert ist Vizepräsident der rechtskonservativen Partei SVP in der Gemeinde Andelfingen. Über die Kosten habe er sich keine Gedanken gemacht, so Meuthen. Erst durch Medienberichte im Jahr nach dem Wahlkampf habe er erfahren, wie teuer die Werbemaßnahmen waren. Mehr als ein weiteres Jahr soll es gedauert haben, bis Meuthen erfahren habe, dass die Wahlkampfhilfe damals kein von Segert selbst finanzierter „Freundschaftsdienst“ war. Erst zu diesem Zeitpunkt habe die AfD eine Liste mit Namen von zehn angeblichen Geldgebern erhalten. Das Verwaltungsgericht muss klären, ob die Finanzierung der Werbeaktion als Spende zu werten ist und ob sie an die Partei oder an Meuthen persönlich ging.

Auch wegen Spenden an Alice Weidel, die Fraktionsvorsitzende im Bundestag, droht eine Strafzahlung. Im Bundestagswahlkampf 2017 überwies eine Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen insgesamt 132 000 Euro an Weidels Kreisverband am Bodensee. Das Geld wurde später zurückgeschickt. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-unterliegt-vor-gericht-im-streit-um-bussgeld-fuer-spendenaffaere-16572515.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Online Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2052 am: 9. Januar 2020, 19:43:51 »
Noch ein interessanter Artikel in der FAZ.
Mit Bild.
Titel könnte sein: "Gauleiter im Braunhemd ... ähh ... -mantel ...   ;)





Zitat
DIE GESCHICHTE DER AFD:
Frühe Radikale

Angeblich war die AfD anfangs sehr bürgerlich. In Wirklichkeit ist die Entwicklung der Partei im Denken ihrer Gründer angelegt, das sich erst in der Masse verstärkte.

VON WIBKE BECKER-AKTUALISIERT AM 09.01.2020-16:20

Es gibt eine Geschichte über die AfD, die sich tapfer hält. Sie erzählt, dass die Partei am Anfang bürgerlich und konservativ gewesen sei. Radikalisiert habe sie sich erst später, in zwei großen Häutungen.

Diese beiden Häutungen gab es. Erstmals im Jahr 2015, da löste sich die Partei von ihrem Vorsitzenden Bernd Lucke. Ein zweites Mal, 2017, von der Vorsitzenden Frauke Petry. Aber folgt aus der Wahrheit dieser Häutungen auch die Wahrheit der ganzen Geschichte?

Ihre Protagonisten waren im Gründungsjahr der AfD, 2013, bekannte Leute. Sie hatten hohe Posten in der Wirtschaft, in der Presse oder an der Universität. Sie publizierten oder hielten Vorträge, man wusste sehr viel über sie. Drei ihrer wichtigsten Köpfe waren der Wissenschaftler Bernd Lucke, der Politiker Alexander Gauland und der Manager Hans-Olaf Henkel. Schaut man sich heute an, was von ihnen schon damals bekannt war, erkennt man, dass das Radikale von Beginn an in der AfD angelegt war.
Spoiler
Henkel schämt sich nicht
Im Jahr 2000 erschien Hans-Olaf Henkels Buch „Die Macht der Freiheit – Erinnerungen“. Es war eine Autobiographie, die Henkels Leben von der Geburt bis zum Posten des Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie nachzeichnete. Er beschreibt sich darin als jemanden, der sich alles selbst erarbeitet hat, der gewitzt ist und schlauer als andere vorgeht; und als jemanden, der vieles früher als andere vorhergesehen hat. Diese Deutung seines Lebens und Charakters steht aber in einer gewissen Diskrepanz zu dem, was er tatsächlich über sich erzählt.

Henkel lebte als Jugendlicher in einem Internat. Dort beschwerte er sich darüber, dass er als gläubiger Katholik gezwungen werde, den protestantischen Abendgottesdienst zu besuchen. Weil im Internat „großer Respekt vor solcher Frömmigkeit herrschte“, bekam Henkel den Sonntagmorgen frei, um in die heilige Messe zu gehen. Er schrieb: „Das waren für mich schöne Tage. Natürlich machte ich um die katholische Kirche einen großen Bogen, spazierte stattdessen stundenlang an der Alster entlang. Ich genoss meine ,Religionsfreiheit‘ in vollen Zügen.“

Nach der Lehre wollte Henkel nicht zur Bundeswehr. Er war kein Pazifist, er befürwortete die Bundeswehr. Aber er wollte nicht selbst derjenige sein, der sich „einem strengen Reglement zu unterwerfen“ hatte. Also ließ er sich von der Mutter eines Freundes, einer „Seelenärztin“, ein Attest über eine „völlige Stiefelunverträglichkeit“ ausstellen. Später, im Beruf, gab er dann bei mehreren Vorstellungsgesprächen falsche Antworten, weil er ahnte, dass die bei den Vorgesetzten gut ankommen. Und noch später, nachdem „Der Spiegel“ aufgedeckt hatte, dass er einen verheimlichten, unehelichen Sohn hat, und die Zeitschrift ihm wegen vermeintlicher schwarzer Konten hinterhergespürt hatte, fühlte er sich gezwungen, Sozialabgaben für seine Putzfrau zu bezahlen, da er sie nach dem Presserummel ja „nicht ,schwarz‘ arbeiten lassen konnte“. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits BDI-Präsident. ...  (Artikel zu lange zum Einstellen)
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https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/geschichte-der-afd-die-partei-war-noch-nie-buergerlich-16565789.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2053 am: 9. Januar 2020, 22:17:45 »
Zitat
[…] dass das Radikale von Beginn an in der AfD angelegt war. […]

Mich irritiert, daß man das erst heute so irritiert zur Kenntnis nimmt. Es war doch immer klar, für jeden, der sehen und verstehen wollte.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2054 am: 10. Januar 2020, 00:54:41 »
Es gab ja mal Zeiten, da war ein schwerer politischer Fauxpass oder gar ein Schaden für die eigene Partei ein Grund, freiwillig abzutreten. Aber jetzt wird erst mal munter geklagt und der Schaden nochmal vergrößert.

Das mag natürlich erst mal ihr gutes Recht sein, und ich kann mich irgendwie des Eindrucks nicht erwehren, dass bei dieser ganzen Vorwärzverteidigung zeitweilig auch gewisse Strategien phasenweise fast inflationär verwendet werden: da ist es mal der §5 GG mit Meinungsfreiheit aber ohne(!) den ganzen lästigen Absatz 2, oder es war mal eine Weile "in", einen falsch verstandenen Datenschutz zu bemühen, oder gleich die §1 GG- Menschenwürde selbst, mal gab es streisandeffektartige "Sie-haben-mich-ins-Gesicht-gefilmt-das-dürfen-Sie-nicht-KuHG- Streiterein, oder den versuchten "Schadensersatz" aus irgendwelcher angeblichen Beleidigung oder irgendwelchen angeblich falschen Tatsachenbehauptungen, die sich dann aber allzu oft als "Recht auf Gegenschlag" oder als wahre Tatsache herausstellen.  :think:

So weit so traurig, aber wenn bei dieser vermeintlichen Vorwärzverteidigung auch noch die letzten Moral- und Schamgrenzen fallen und sogar die obersten Häuptlinge und Professoren einer selbsternannten "Rechtsstaatspartei" wie Herr Meuthen derartig auf den Hund §17 gekommen sind, muss man sich dann nicht langsam ernthaft Sorgen machen? Man fragt sich, was solche §17- Politiker mit nachweilich abgelegtem intellektuellem Offenbarungseid "leisten" sollen und ob sie die sonstigen Minimal- Regeln des sozialen Miteinanders kennen, geschweige einhalten können? Und man fragt sich, welche direkten und indirekten Folgen das alles für unsere Gesellschaft hat? Was kommt denn dann als Nächstes?
Der Griff ins Klo nach dem allerletzten, aber ultimativ rettenden §21? Volxxpolitiker unter gesetzlicher Betreuung? :think:
 :facepalm:
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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