@dtx Der Punkt ist nicht neu, darauf hattest Du (oder jemand Anderer) bereits hingewiesen: Dass Fatzke zumindest Tatsachen
eingestanden hat, ist zwar für die Beweiswürdigung bedeutsam, aber ein Eingeständnis ist eben noch nicht ein
Geständnis, das über das reine Eingeständnis der Tatsachen hinaus zumindest so etwas wie Einsicht in die Fehlerhaftigkeit des eigenen Handelns, also etwas wie ein
Schuldeingeständnis umfassen sollte. Eingeständnisse von Tatsachen mögen dem Gericht die Arbeit erleichtern, aber nach meinem Verständnis der einschlägigen Regelungen sollten sie nicht als straferleichternd gewürdigt werden, weil ihnen jedes Element der Einsicht, des Schuldeingeständnisses oder der Reue fehlt. Bei Fatzke ist noch nicht einmal von Kooperation zu sprechen, da er ja nicht willentlich und wissentlich Tatsachen eingesteht, sondern immer nur im Zuge der Absicht, sich rein zu waschen, weil er es einfach nicht besser versteht, also unwissentlich und unwillentlich eine Tatsache eingesteht.
@aitmatow Mir ist schon früher aufgefallen, dass Fatzke Züge auch der anti- oder dissozialen Persönlichkeit zeigt. Seine Verachtung aller Regeln, die für andere Menschen gelten, gehört dazu. Dabei ist fraglich, ob er diese Regeln überhaupt wahrnimmt oder ob er sie zwar wahrnimmt, aber für sich selbst nicht als bindend ansieht. Ein weiteres Merkmal, das mit diesem eng zusammenhängt, ist eine "polyvalente" Kriminalität. Viele "professionelle" Kriminelle haben sich - wie Berufsleute - auf bestimmte Arten von Delikten spezialisiert, die sie immer wieder begehen. Menschen, die nur ausnahmsweise Straftaten begehen, können zwar leicht verschiedenartige Delikte begehen, diese aber in der Regel nur vereinzelt. Dissoziale Persönlichkeiten neigen aber dazu, wiederholt ganz unterschiedliche Delikte zu begehen. Bei Fatzke sind zumindest drei Bereiche erkennbar, in denen er wiederholt straffällig wurde: Verkehrsdelikte (und hierbei wiederum unterschiedliche wie überhöhte Geschwindigkeit, Missachten verschiedener Verkehrsregeln, Fahren ohne Fahrerlaubnis; der Unfall 2015 ist dabei noch gar nicht aufgearbeitet worden); Wirtschaftsdelikte (unerlaubte Bankgeschäfte, unerlaubte Versicherungsgeschäfte, Untreue); Gewaltdelikte (Körperverletzung; unerlaubter Waffenbesitz); Urkundendelikte (Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung); Ehrendelikte (Beschimpfung). Von verschiedenen Ordnungswidrigkeiten sehe ich einmal ganz ab, weiter auch davon, dass er nach eigenen Aussagen seit Jahren offenbar weder eine Steuererklärung abgegeben noch Steuern bezahlt hat und auch der Versicherungspflicht nicht nachkommt. Ich habe nur rechtskräftige Strafurteile und die bekannt gewordenen Einträge im Verkehrszentralregister berücksichtigt. Diese allein verteilen sich aber eben auf die bereits genannten vier verschiedenen Bereiche. Endlich kommt auch die bereits erwähnte Unfähigkeit, aus Erfahrung, insbesondere aus Strafe zu lernen, als weiteres Element hinzu.