Ohje, ich hab noch viel zu lernen
In manchen Kantonen oder Städten gibt es auch Rechtsberatungsstellen. Die erste Stunde ist manchmal kostenlos, danach kostet es, aber nicht so viel wie nach dem ordentlichen Anwaltstarif. Müsste man mal schauen.
Eine Anzeige kann man ganz einfach schreiben. Das wichtigste ist die Darstellung der Tatsachen. Wie ich weiter oben schon schrieb: Beweismittel (hier die gesammelten Papiere) gleich beilegen oder, sofern nicht in Papierform vorliegend, benennen, also etwa die Namen von Zeugen usw. Dann eine kurze Darstellung, inwiefern man sich verletzt, hier: genötigt fühlt, also etwas in der Art "Wir empfinden diese ständigen brieflichen Belästigungen als Zwang, einen von Herrn XYs Verträgen zu unterschreiben und damit unser Recht an der Sache ZZ aufzugeben." Zum Schluss der Wunsch nach Bestrafung, also z. B.: "Daher reichen wir hiermit Strafanzeige wegen Nötigung ein." Eine rechtliche Würdigung oder die genaue Bezeichnung des Straftatbestandes ist nicht nötig, denn das muss ohnehin die Staatsanwaltschaft prüfen. Ist es nicht Nötigung, sondern etwas Anderes, dann wird sie's schon richtig benennen.
Datum und Unterschrift nicht vergessen, ab die Post und warten, was geschieht.
Ja, wir hatten bisher nur eine telefonische Rechtsberatung. OPPT und Freeman Bewegung war denen aber völlig unbekannt. Sie empfahlen uns auch eher einen Anwalt. Kennt hier jemand einen Anwalt in der Schweiz, der Erfahrung mit der Thematik hat?
Auf jeden Fall werden wir Anzeige erstatten, denn der Herr "Wegbereiter" hat uns heute die 2. Verzugsmeldung (per Mail) zukommen lassen, mit der Aufforderung bis zum 30. zu reagieren:
[...]Der Schreibende gewährt Ihnen mit dieser zweiten Verzugsmitteilung eine Frist bis zum Dreissigsten Tag des Achten Monats im Jahre des Herrn Zweitausensiebzehn ('30. August 2017'), Ihre Treuhandpflichten zu erfüllen und Ihren Beitrag zu einer ordnungsgemässen Auflösung und Entlastung der Treuhand zu erbringen.
Sofern Sie sich freimütig entscheiden, die ordnungsgemässe Auflösung der Treuhandschaft weiterhin zu behindern und/oder mit Massnahmen des Zwangs zu antworten und/oder für solche Massnahmen eine oder mehrere Drittparteien als Erfüllungsgehilfen zu bemühen und/oder sich weigern, Ihre ordentlichen
Treuhandpflichten wahrzunehmen, werden entsprechend den vereinbarten AGB folgende rechtmässigen Prozesse stattfinden, denen Sie bereits Ihre Zustimmung erteilt haben:
a) rechtmäßige Entlastung aller und jeglicher Instrumente mit einem «akzeptiert für Wert»;
b) übersenden eines Affidavits der Fakten mit Fristsetzung von 15 Tagen für ein Gegenaffidavit;
c) Erlass eines Versäumnisurteils nach dem 16. Tag;
d) Sicherung durch Eintragung der Erstrangigkeit eines Pfandrechts im UCC-1 Financing Statement und weitere Schritte....
Wie gesagt, wir haben ihn bisher ignoriert und nicht geantwortet. Ob das schlau war? Er geht nun davon aus, wir stimmen ihm zu. Sollten wir reagieren?
Ich würde ihm ja liebend gerne was zurückschreiben. Z.B.
- kein Vetrag
- wir haben Ihre Worte gelesen, aber nicht verstanden
- auch so lustige AGBs
- 10 Millionen mimimi's
- dass er sich seinen OPPT Scheiss dahin stecken kann wo die Sonne nie scheint...
Aber ob das sinnvoll ist?
Kann man ihn beim UCC austragen lassen?
https://perma.cc/
A Perma Link is a reliable, unbreakable link to an unalterable record of any page you’ve cited. It’s a time capsule for a web page, which your readers can easily access.
Habe deren AGB und UCC aber nicht geprüft.
Ein freier Account lässt nur 10 Einträge pro Monat zu:
https://perma.cc/docs/faq#generalSo auf die Schnelle hab ich in den
https://perma.cc/terms-of-service nur das gefunden: "Perma.cc helps authors and journals create links for citations in
legal and scholarly works."
Beim UCC kann man die bei den Abfragen erstellten Reports als PDF Datei speichern. Diese kann man evtl. permalinken.
Ich weiss nicht, ob man die Anfrage selber Permalinken kann. Ist ein Webservice und die URL zeigt immer auf
https://fortress.wa.gov/dol/ucc/search.aspx.