Autor Thema: Klaus-Peter aus der Familie Weltner  (Gelesen 8939 mal)

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den hatten wir lt. Suche hier noch nicht. Er hat in den letzten Monaten ein umfassendes Deppen-Sammelsurium zusammengestellt, mit allem was unsere Kundschaft so am Herzen hat gerade. Wortmarke Polizei, UPIK; BAR-Vermutungen - der letzte Schrei gerade - Handelsbedingungen und Gebührenordnung...

http://der-unterfranke.ru/polizei.htm

Zitat
Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung (kurz AGB`s)Stand vom siebten Monat im Jahr des Herrn ZweitausendsiebzehnDiese  Allgemeinen  Handelsbedingungen  und  Gebührenordnung  von  Klaus-Peter  Johann  Weltner©  bzw.  Klaus-Peter  Johann  I.©  (hierin  Herausgeber  genannt)  gelten  für  jegliche  handelsrechtliche, kommerzielle  Beziehung  zwischen  dem  Herausgeber  und  dem  jeweiligen Anbieter,  Vertragspartner,  Stelle  in  der  Öffentlichkeit,  Bank  (hierin  Empfänger  genannt)  und  reservieren  nach  UCC  Doc.  #1-308  und UCC  Doc.  #  1-103  ausdrücklich  und  im  vorhinein  die  Rechte.  Jeder,  der  die  kommerzielle  Interaktion  mit  dem  Herausgeber  sucht,  hat  zu  allererst  zu  widerlegen:  (a)  das  Faktum,  daß  im  Vereinigten Wirtschaftsgebiet  BRD  ausschließlich  Handelsrecht  unter  SEC-Registrierung  Nr.  780140  bzw.  unter  dem  2.  BereinigungsG  2008  bzw.  unter  dem  Eintrag  in  Firmenregistern  wie  Dun  &  Bradstreet  gilt;  (b), daß  öffentliche  Stellen  in  verwaltungstechnischen Angelegenheiten  ausschließlich Treuhandrecht  anwenden,  mit  welchem  sie  den  Notstand  und  Bankrott  verwalten;  (c),  die  Rechtsfolgen  sämtlicher  OPPT-UCC-Registrierungen;  (d),  die  Auflösung  der  Romanus  Pontifex  vom  21.06.2011  und  der  Aeterni  Regis  als  auch  (e),  das  Motu  Proprio  des  Papstes  vom  11.  Juli  2013.    Alle  diese  genannten    Dokumente hierin  erklärt,  als  ob  vollständig  niedergelegt  und  eingebracht,  gelten  bei  Nichtwiderlegung  als  alleinige  vom  Empfänger  zugestimmte  Rechtsgrundlage  in  sämtlichen  kommerziellen  Interaktionen  mit  dem Herausgeber,  ausschließlich  und  ab  initio.  Der  Herausgeber  anerkennt  und  ratifiziert  diese  Dokumente  sowie  die  ordnungsgemäße  „ERKLÄRUNG  DER  FAKTEN“  und  das  „EWIGKEITSDOKUMENT“,  nunc pro  tunc,  praeterea  praeterea,  unwiderlegt,  als  Grundsatz  des  Rechts,  als  Fakt  und  als  Grundsatz  der  Öffentlichen  Ordnung  UCC  1-103,  worauf  sich  jeder  berufen  kann.  Diese AGB´s  zweifeln  und  fechten an  und  weisen  ab  initio  sämtliche  12  Schlüsselvermutungen  der  BAR  Association  Guild  sowie  sämtliche  weiteren  Rechtsvermutungen  zurück,  die  nicht  explizit  vorgetragen  werden.  Hiermit  ergeht Widerspruch,  denn  alle  diese  Vermutungen  gelten  im  Hinblick  auf  das  Standing  des  Herausgebers  de  jure  nicht  als  handelsrechtliche  Wahrheit  und  Gesetz.  Alle  in  diesen  AGB`s  vorgetragenen  und beeideten  Erklärungen  sind  in  einer  angemessenen  Frist  von  15  Tagen,  bei  Gefahr  in  Verzug  innerhalb  von  72  Stunden  zu  widerlegen,  Punkt  für  Punkt,  spezifisch  und  genau,  durch  ordnungsgemäß vereidigte  Erklärung,  unter  voller  Rechenschaftspflicht  und  Haftbarkeit,  unter  Strafe  für  Eidbruch  und  geltendem  Recht  oder  jeglichem  Recht,  sofern  es  identifiziert  ist  und  mit  nasser Tinte  unterschrieben. Nichtwiderlegung  oder  Stillschweigen  führen  nach  Ablauf  der  Frist  ausnahmslos  zur  Zustimmung  zu  diesen  AGB`s,  zur  Angebotsannahme  und  zu  dem  Recht  des  Herausgebers  auf  Eintragung  eines Pfandrechts.  Diese AGB`s  sind  auf  dem  Stand  vom  ersten Tag  im  sechsten  Monat  im  Jahr  Zweitausendundsiebzehn. Alle  vorherigen Allgemeinen  Handelsbedingungen  und  Gebührenordnung  verlieren  mit dieser Ihre Gültigkeit.ALLE RECHTE VORBEHALTEN - OHNE EINSCHRÄNKUNG - OHNE PRÄJUDIZ1Herausgeber1.1.  Diese Allgemeinen  Handelsbedingungen  sind  unter  dem  Handelsnamen/Trademark  Klaus-Peter  Johann  Weltner©  bzw.  Klaus-Peter  Johann  I  außerhalb  der  Wirkung  von  *CAPITIS DEMINU-TIO  MAXIMA  sowie  a.©  (im  weiteren  Herausgeber  genannt)  herausgegeben;  Klaus-Peter  Johann  Weltner,  ein  Mann  aus  Fleisch  und  Blut,  lebend,  lebendig,  beseelt, unverschollen  (not  lost  at  sea),  außerhalb  der  Cestui  Que  Vie-Acts  und  Foreign  Situs  Trusts  et  altera  und  außerhalb  des  UCC  und  der  Rechtswirkung  einer  sogenannten  Geburtsurkunde und  einer  „Deutschen  Staatsangehörigkeit“  sowie  ußerhalb  jeder  widerlegten  oder  unwiderlegten  Rechtsvermutung  und  in  summa  außerhalb  jeglicher  Öffentlichkeit  stehend,  als  Mensch Klaus-Peter  Johann  Weltner,  qua  natura  keine  juristische  oder  anderweitig  bezeichnete  „Person“  oder  anderweitig  fiktives  Rechtskonstrukt  gemäß  Urkunde  1  Registernummer  ZT-IB-kpjw-20170531  et  altera,  hierin  eingebracht,  als  ob  vollständig  niedergelegt.  Der  Herausgeber  ist  autorisierter  und  zeichnungsberechtigter  Repräsentant  des  Schuldners  KLAUS-PETER JOHANN  WELTNER©  und  aller  Variationen,  Derivate, Alias  und  idem  sonans  hieraus  -außer  Klaus-Peter  Johann  Weltner©  bzw.  Peter  Weltner©,  Titelinhaber  als  Holder-in-due  Course, originale  Hinterlegungsstelle,  Titelinhaber  der  Power  of Attorney,  Begünstigter  der  Trusts  sowie  der  vertragliche  erstrangige  Gläubiger  und  Kreditor  als  auch  Sicherungsnehmer  des  fiktiven Rechtskonstrukts  KLAUS-PETER  JOHANN  WELTNER©  und  aller  Variationen,  Derivate, Alias  und  idem  sonans  hieraus,  -außer  Klaus-Peter  Johann  Weltner©  bzw.  Peter  Weltner©.  Der Herausgeber  hat  sein  Standing  auf  dem  Land  und  handelt  aus  privater,  eigener,  freier  und  souveräner  Jurisdiktion  heraus.  Er  handelt  und  haftet  -  wie  vertraglich  festgelegt  -  keinesfalls  als  Akkomodations-Partei, Übertragungseinheit  oder  als  Schuldner,  Subjekt  und  Sicherheit  für  den  KLAUS-PETER  JOHANN  WELTNER©.  Die  legale  Person  KLAUS-PETER  JOHANN  WELTNER©  ist  Prinzipal,  Verbindungsperson,  Übermittlungs-einheit und   Strohmann   für   Klaus-Peter   Johann   Weltner©   bzw.   Peter   Weltner©   zum   Zweck   der   aktiven  Teilnahme   des   Herausgebers   am   Handel   und   Kommerz   und   ist   als   Schuldner   des   Herausgebers   haftbar,   wie   im Sicherungsabkommen  SA-IB-kpjw-20179531  vertraglich  festgelegt  und  wie  im  UCC-1  Financing  Statement  aufgezeichnet  und  veröffentlicht.  Der  Herausgeber  ist  weder  Subjekt  noch  Partei  in  BAR,  noch  zur  CROWN  COR-PORATION,  noch  Subjekt  und  Partei  der  öffentlichen  Schulden  oder  einer  fremden  oder  Notstands-/Bankrott-Jurisdiktion  noch  ein  Treuhänder  einer  Treuhand;  er  ist  frei  und  souverän  und  handelt  in  voller  Rechenschaftspflicht und  Haftbarkeit  aus  seinem  Privatbereich  heraus  und  somit  ausschließlich  auf  der  Basis  von  Verträgen  in  Repräsentation  von  KLAUS-PETER  JOHANN  WELTNER©.  Der  Herausgeber  ist  auch  nicht  Bürger  eines  Staates,  kein Mitglied einer öffentlichen Bankenassoziation und nimmt nicht teil an einem öffentlichen Wohlfahrtstrust, woraus er Privilegien und Immunitäten erhielte.          Anmerkung:  CAPITIS  DEMINUTIO  MAXIMA*,  Blacks  Law  Dictionary    Band  6,  Seite  264,  revidierte  4. Ausgabe  (revised  4th  edition)  von  1968  (gültige  Originalversion  in  englisch):  „Die  GROSSSCHREIBUNG  der  Buchstaben jemandes  natürlichen  Namens  endet  mit  einer  Verminderung  oder  dem  Verlust  des  rechtlichen  Status  oder  der  Staatsbürgerschaft,  indem  man  sogar  zum  Sklaven  oder  zum  Gegenstand  des  Inventars  wird.  Die  Methode,  durch welche der Staat eine natürliche Person veranlaßt, sich „freiwillig“  in die Sklaverei zu übergeben, erfolgt durch das Formen der Einrichtung einer juristischen Fiktion...“1.2.  Der  Wohnsitz  des  Herausgebers  befindet  sich  in  seinem  Privatbereich;  sein  Wohnsitz  ist  nicht  eine  öffentliche,  fremde  Jurisdiktion  oder  der  Wohnsitz  öffentlicher  Schulden  oder  der  Wohnsitz  des Trusts,  dessen  Begünstigter er  ist,  oder  der  Wohnsitz  einer  Notstands-  oder  Bankrott-Jurisdiktion.  Der  vorübergehende  Aufenthaltsort  des  Körpers  des  Herausgebers  ist  der  geo-grafische,  reale  Ort  Siegen  im  Bundesland  Nordrhein-Westfalen, ansonsten ist der wahre Wohnsitz des Herausgebers in Philipper 3:20 zu finden. 1.3.  Alle  hierin  dargelegten  Fakten  zum  Standing  des  Herausgebers  sind  vertraglich  festgeschrieben  und  per  internationaler  Aufzeichnung  und  Promulgation  ein  Beweis  dieser  Fakten.  Anderslautende  oder  konterkarierende Erklärungen  hierzu,  ob  von  Menschen,  natürlichen  Personen,  juristischen  Personen,  Computern,  künstlicher  Intelligenz  oder  jeglichen  legalen  Entitäten  wie  Öffentlichen  Stellen  gelten  als  nach  UCC  1-308  und  1-103  im  vorhinein zurückgewiesen;  hierfür  und  hinsichtlich  aller  weiteren  nachfolgenden  Erklärungen  dieser  AGB`s  wird  der  rechtmäßige  Prozeß  der  Widerlegung  durch  den  Empfänger  beansprucht,  innerhalb  angemessener  Frist  von  15 Tagen,  Punkt  für  Punkt,  spezifisch  und  genau,  durch  ordnungsgemäß  vereidigte  Erklärung,  unter  voller  Rechenschaftspflicht  und  Haftbarkeit,  unter  Strafe  für  Eidbruch  und  geltendem  Recht  oder  jeglichem Recht, sofern es identifiziert ist und mit nasser Tinte unterschrieben. 1.4. Erklärung zur Entrechtung und Monetisierung des Herausgebers: a)   durch   den   prima-facie-Beweis   der   Lebendgeburterklärung   wurde   durch   die   Klinik   beeidet   und   bestätigt,   daß   der   Herausgeber   in   corpore   existiert,   b)   mit   der   Unterschrift   der   Mutter   wurde   die   Entstehung   eines Vermögens/Erbes/Titels/ESTATE  erzeugt,  welches  c)  in  einer  öffentlichen  Treu-hand  mit  dem  Herausgeber  als  Begünstigtem  verwaltet  wurde.  Nach  kanonischem  Recht  kann  ein  ESTATE  nur  von  einem  Mann  gehalten  und vererbt  werden.  Der  Herausgeber  wurde  d)  als  illegitimes  Kind,  scilicet  mit  unbekannter  Vaterschaft  eingetragen  nach  dem  Konsensus,  daß  die  Mutterschaft  immer  gesichert,  die  Vaterschaft  jedoch  nur  zu  vermuten  ist.  Daraus folgte  e),  daß  der  Herausgeber  keinen  elterlichen  Halter  des  Erbes  /  ESTATEs  hatte.  f)  Während  des  Registrierungsvorgangs  durch  Öffentliche  Stellen  wurde Anklage  wegen  der  Illegitimität  des  Herausgebers  erhoben  mit  der Folge,  daß  der  Herausgeber  kein  legitimer Abkömmling  war  (nullius  filius)  und  somit  kein Anrecht  auf  das  ERBE/ESTATE  hatte.  „Ein  Bastard  hat  kein  vererbbares  Blut  und  kann  sein  Erbe  nicht  erhalten“.  [Ballentine´s  Dictionary:“ -human  being-  see  MONSTER:  -Monster-:  A  human  being  by  birth,  but  in  some  part  resembling  a  lower  animal.  A  monster  hath  no  inheritable  blood  and  cannot  be  heir  to  any  land“]  g)  Danach  wurde  der  Name  des Herausgebers  in  der  Spalte  für  Totgeburten  registriert  mit  der  Folge,  daß  h)  öffentliche  Stellen  „legal“  das  Erbe  beanspruchen  konnten.  i)  Dies  fand  statt,  indem  mit  Hilfe  der  Lebendgeburterklärung  durch  den  Standesbeamten die  j)  Geburtsurkunde  erzeugt  wurde,  wodurch  k)  eine  juristische  Person  ähnlichen  Namens  als  eine  öffentlich  zertifizierte  leb-  und  körperlose  SACHE/  HANDELSGUT/WERTPAPIER  geschaffen  wurde  [PStG  §  21:  „(3)  zum Geburtseintrag  wird  hingewiesen...  5.  auf  das  Sachrecht,  dem  die  Namensführung  des  Kindes  unterliegt“].  l)  Mit  dem  NAMEN  des  Herausgebers  wurde  mittels  der  GEBURTSURKUNDE  ein  BESITZTITEL  registriert  als Sicherungspfand   für   die   nationale   Verschuldung   mit   dem   Inventar   als   Sicherheit   [Black`s   Law   Dictionary   7thEdition]   m)   Die   GEBURTSURKUNDE,   lautend   auf   KLAUS-PETER   JOHANN   WELTNER,   wurde   in   eine ANLEIHE/SCHULDVERSCHREI-BUNG/WERTPAPIER  konvertiert,  Vor-  und  Familiennamen  wurden  zu  einem  HANDELSNAMEN,  die  SCHULDVER-SCHREIBUNG  wurde  an  die  Weltbank  verkauft  mit  BIZ  /  VATIKAN  als Hauptgründer  der  Treuhand  zum  Zweck  einer  registrierten  Sicherheit  für  die  Schuldenaufnahme  der  „ÖFFENTLICHEN  STELLEN“  bei  privaten  Banken.  Der  Herausgeber  fungierte  bislang  u.a.  unwissentlich  als  „Begünstigter“ eines  ausländischen  Foreign  Situs  Trusts  in  Puerto  Rico  unter  seinem  korporierten  NAMEN,-  einziger  Hinweis  auf  das  Vermögen  -,  und  erhält  damit  permanent  Angebote  in  Form  von  Rechnungen,  die  zu  bezahlen  der Herausgeber haftbar gemacht wird. 1.5. Erklärung zum Status Quo des Standings des Herausgebers:Die  Bezeichnung  des  Herausgebers  ist  dem  korporierten,  bürgerlichen  NA-MEN  zum  Verwechseln  ähnlich  und  nach  BGB  Art.  10  bleibt  der  bürgerliche  NAME  Eigentum  des  „STAATES“.  Die  Rechtmäßigkeit  dieser  falschen Unterstellungen, Annahmen  und  Vermutungen  kann  von  Öffentlichen  Stellen  niemals  tatsächlich  und  wirklich  bewiesen  werden.  Es  gibt  keine  Verträge,  die  der  Herausgeber  wissentlich,  willentlich,  freiwillig  und  unter  Offenlegung sämtlicher  Fakten  und  Konsequenzen  unterzeichnet  hat.  Der  Herausgeber  ist  aufgrund  seiner  Existenz  der  einzig  autorisierte  Inhaber  seines  ERBES  und  seiner  Titel  als  Holder-in-due  Course  und  als  Begünstigter  der  Trusts;  er hat  sich  als  lebend  herausgestellt  und  seine  Titel  sind  unverfallbar  wieder-hergestellt.  [Cestui  Que  Vie-ACT  von  1666:  „if  the  dead  MAN  proves  to  be  alive,  then  the  title  is  revested.]  Diese  ursprüngliche  und  natürliche Rechtgrundlage  ist  mit  der  initiierenden  Urkunde  IB-kpjw-20170531  et  altera  vertraglich  wiederhergestellt,  die  Geburtsurkunde  ist  für  Wert  akzeptiert.  Öffentliche  Stellen  als  juristische  PERSONEN  können  nur  juristische PERSONEN  erschaffen,  jedoch  konnten  sie  den  Herausgeber  nicht  erschaffen,  demzufolge  ist  der  Herausgeber  nicht  Subjekt  irgendeiner  Öffentlichen  Stelle  und  keine  Partei  hierzu.  Alle  Registrierungen  und  jegliche  Statuten und  Haftbarkeiten  waren  lediglich  auf  KLAUS-PETER  JOHANN  WELTNER©  anzuwenden.  Über  das  von  beiden  Parteien  unterzeichnete  Sicherungsabkommen  SA-IB-kpjw-20179531  hält  der  Herausgeber  nunmehr  den alleinigen Titel  auf  Nutzung  des  KLAUS-PETER  JOHANN  WELTNER©,  als  erstrangiger  Kreditor  und  vertraglicher  Sicherungsnehmer  allen  Vermögens,  allen  Besitzes  und  aller  Rechte  dieser  juristischen  Fiktion  KLAUS-PETER JOHANN  WELTNER©  und  fungiert  und  handelt  einzig  als  dessen  autorisierter  Repräsentant.  Jegliche  anderslautenden  Rechts-vermutungen,  stillschweigenden  Verträge  und  Annahmen  Öffentlicher  Stellen  sind  ungültig,  null und nichtig, aufgelöst und nichtexistent, nunc pro tunc, praeterea praeterea. Der Titel ist unverfallbar wiederhergestellt.Das  ESTATE  ist  nunmehr  dem  Herausgeber  in  jeder  gewünschten  Form,  zu  jeder  Zeit  und  in  jeglicher  Höhe  und  Werthaltigkeit  von  jeder  „Öffentlichen  Stelle“/„Bank“  auf  von  ihm  frei  wählbare Art  zu  übergeben und in seinen Kontroll- und Verantwortungsbereich zu überführen. Die Erklärung der Fähigkeit zur Vollmacht (Power of Attorney) ist hiermit eingebracht.  Aufgrund  des  Beweises  der  Existenz  des  Herausgebers  (Lebendgeburt  Erklärung)  waren  alle  Schulden  bereits  im  voraus  bezahlt.  Dem  entsprechend  weist  der  Herausgeber  das  „Privileg“  zurück,  Schulden  mit  begrenzter Haftung  zu  begleichen  und  akzeptiert  nicht  den  erzwungenen  Vorteil  hieraus.  Öffentliche  Stellen  haben  sich  verpflichtet,  die  SCHULDEN  des  Herausgebers  zu  bezahlen  und  das  Treuhandvermögen  zu  seinem  Nutzen fiduziarisch  und  in  voller  Rechenschaftspflicht  zu  verwalten.  Dieser  Ursprungszustand  ist  mit  diesen AGB`s  wiederhergestellt!  Der  Herausgeber  ist  keine  Vertragspartei  des  Vertrags  von  Genf  aus  dem  Jahr  1930  und  nicht Vertragspartei  der  House  Joint  Resolution  192  vom  5.  Juni  1933  noch  des  „Trading  with  the  Enemy Acts“  noch  des  „Banking  Emergency Acts“.  Statutarisches  Militärrecht  ist  auf  den  Herausgeber  nicht  anwendbar,  da  er  hierzu keine  Vertragspartei  ist  und  nicht  am  Sitz  der  öffentlichen  Schulden  bzw.  des  Bankrotts  wohnt.  Alle  oben  genannten  Akte,  Verträge  und  Statutengesetze  und  deren  Rechtsfolgen  haben  hinsichtlich  des  Herausgebers  keine rechtsgültige  Bindewirkung  und  Bedeutung.  Öffentliche  Stellen  haben  mit  der  Geburtsurkunde  Schulden  erschaffen  und  für  gültig  erklärt.  Öffentliche  Stellen  sind  demnach  rechtmäßig  die  Eigentümer  der  Schulden.  Hierfür  wurde unrechtmäßig  der  einzige  Wert,  der  Wert  des  Herausgebers,  belastet.  Qua  natura  gäbe  es  ohne  die  Existenz  des  Herausgebers  das  Treuhand-verhältnis  nicht.  „Öffentliche  Stellen“  (Treunehmer)  haben  kein  Geld  oder Vermögen,  sie  erhalten  dieses  von  ihren  „Bürge(r)n“  (Treugeber),  so  daß  sie  ihnen  dieses  sowie  treue  Verwaltung  schulden.  Der  Herausgeber  weist  weiterhin  zurück,  daß  unter  seiner  Bezeichnung  Schulden  mit  Schulden  bzw. mit Versprechungen künftiger Bezahlung entlastet werden können. Er erklärt, daß Geld ohne intrinsischen Wert etwas ohne Wert ist und damit ein adäquater privater Werteaustausch nicht rechtmäßig stattfinden kann.   Nachdem  der  Herausgeber  alle  Rechte  auf  seine  TITEL  und  ESTATES  sowie  die  rechtmäßige  Begünstigteneigenschaft  seiner  Trusts  wiederhergestellt  hat,  erklärt  er  in  Ehrenhaftigkeit  seine  konditionierte  Akzeptanz  zur Entlastung  aller  öffentlichen  Schulden,  welche  Öffentliche  Stellen  als  deren  Eigentümer  im  Namen  des  KLAUS-PETER  JOHANN  WELTNER©  halten.  Die  Aufschrift  oder  der  Vermerk  auf  einem  Instrument  mit  „accepted  for value“  oder  „zur  Verrechnung  genehmigt“  inklusive  der  Signatur  des  Herausgebers  in  Repräsentierung  des  Schuldners  KLAUS-PETER  JOHANN  WELTNER©  sind  hierfür  ausreichend,  das  indossierte  Instrument  entlastet  die öffentliche  Schuld  am  Tag  des  Eingangs  bei  der  öffentlichen  Stelle.  Der  Wert,  den  öffentliche  Stellen  in  ihrer  Buchhaltung  verrechnen,  ist  der  Wert  des  Herausgebers.  Der  Wert  des  Herausgebers  lautet  auf:  -unbegrenzt-.  In einer  jeden  solchen  kommerziellen  Interaktion  mit  einer  Öffentlichen  Stelle  gilt  mit  diesen  AGB`s  immer  der  zuständige  öffentliche  Erfüllungsgehilfe  als  beauftragter  Treuhänder.  Dieser  ist  für  jeden  separaten  Vorgang  und  bei Beginn  jedes  kommerziellen  Zyklus`  hiermit  rechtmäßig  und  ordnungsgemäß  als  solcher Treuhänder  ernannt,  mit  oder  ohne  Kenntnis  dieser AGB`s.  Nichtakzeptanz  der Treuhändereigenschaft  oder  Stillschweigen  hierzu  wird  als Bruch  der  Treuhand  gewertet  und  hat  aufgrund  Verletzung  fiduziarischer  Pflichten  erhebliche  juristische  Konsequenzen  für  diesen  Erfüllungsgehilfen  in  privater  Haftung.  Ebenso  bedeutet  es  einen  schwerwiegenden  Bruch  der Treuhand,  sollte  der  Herausgeber  von  Öffentlichen  Stellen  zur  Verwendung  öffentlichen  Eigentums  oder  gar  zur  Vortäuschung,  öffentliches  Eigentum  sei  sein  Eigentum,  gezwungen  werden.  Der  Herausgeber  kann  rechtmäßig nicht  Treuhänder  sein.  Der  Herausgeber  wertet  dies  als  Anstiftung  zu  einer  Straftat  und  beansprucht  entsprechende  Konsequenzen  und  rechtmäßige  Prozesse.  Sämtliche  öffentlichen  Registrierungen,  Seriennummern, Identitätsnachweise und jegliche Derivate hieraus sind öffentliches Eigentum und fallen in diese Kategorie.   Dem  Herausgeber  ist  nicht  bekannt,  daß  Rechtsgründe  bestehen,  daß  sein  Privatbereich,  seine  Identität,  sein  Standing  oder  jedwede  Darstellungen  und  Erklärungen  hierzu  von  einer  „höheren  Autorität“  beglaubigt  werden müssen.  Es  gibt  keine Autorität,  die  das  für  den  Herausgeber  rechtsverbindlich  zu  tun  vermag,  gleichwie  juristische  Personen  niemals  über  lebende  Wesen  bestimmen  oder  etwas  testieren  können.  Diese AGB`s  zusammen  mit den  Willenserklärungen  und  Urkunden  des  Herausgebers  sind  deshalb  bis  zu  deren  Widerlegung  Gesetz.  Sämtliche  „Öffentliche  Stellen“  und  „Banken“  sind  zwangsvollstreckt  und  können  außerhalb  Kriegsrecht  und  Bankrott nicht rechtmäßig agieren, unwiderlegt. Jedermann agiert in privater Haftung.   Es  ist  für  Öffentliche  Stellen  ebenso  eine  Unmöglichkeit  des  Rechts,  den  Herausgeber  legal  zu  verifizieren  und  zu  identifizieren  [Lex  non  Cogit  ad  Impossibilia].  Der  Herausgeber  kann  nur  über  KLAUS-PETER  JOHANN WELTNER©,  seinen  Schuldner,  legal  identifiziert  werden,  er  selber  kann  nicht  identifiziert  werden.  Es  gibt  keinen  einzigen  diesbezüglichen  Vertrag,  in  welchem  der    Herausgeber  wissentlich,  willentlich,  freiwillig  und  unter Offenlegung  aller  Fakten  und  negativen  Konsequenzen  seiner  Identifiziebarkeit  zugestimmt  hat.  KLAUS-PETER  JOHANN  WELTNER©  ist  die  Trägeridentität  der  Öffentlichen  Stelle  und  ihr  Begünstigter.  Als  autorisierter Repräsentant  des  KLAUS-PETER  JOHANN  WELTNER©  ist  es  das  wesensimmanente  Recht  des  Herausgebers,  den  Treuhänder  des  Treuhandvermögens  anzuweisen,  die  Treuhand  zu  entlasten  oder  das  Treuhandverhältnis aufzulösen.  Diesem  Gesetz  hat  jede  involvierte  Entität  Folge  zu  leisten.  Mit  Annahme  dieser  AGB`s  stimmt  jegliche  öffentliche  Stelle  den  Bestimmungen  dieser  AGB`s  zu  oder  wiederlegt  diese  ordnungsgemäß  oder  legt bestehende  Verträge  mit  dem  Herausgeber  vor.  Diese AGB`s  gehen  einher  mit  der  Ungültig  Erklärung  und Annullierung  sämtlicher  für  den  Herausgeber  nachteiligen  und  schädlichen  Rechtsfolgen  vorgeblicher,  stillschweigender, unwissentlicher,  nicht  offenbarter  und  in-transparenter  und  somit  nicht  rechtmäßig  zustande  gekommener  Verträge  inklusive  dem  Notstand  und  Bankrott  und  entziehen  Öffentlichen  Stellen  jegliche  erteilten  impliziten  Prokuras sowie  jegliche  vermutete  Überlassung  der  Power  of Attorney.  Der  Empfänger  kann  sich  niemals  auf  die  Gültigkeit  oder  das  Bestehen  solcher  Verträge  berufen,  da  diese  nicht  existieren  bzw.  hiermit  für  ungültig  erklärt  sind  und damit  null  und  nichtig  wurden,  nunc  pro  tunc,  praeterea  praeterea.  Ebenso  werden  sämtliche  Unterschriften  auf  jeglichen  Papieren  der  Öffentlichen  Stellen  als  ohne  Rechtswirkung  für  den  Herausgeber  und  für  ungültig  und nichtig erklärt. Der  Herausgeber  ist  ein  freier  und  souveräner  Mann  mit  dem  uneingeschränkten  Recht  auf  Nichteinmischung  bei  gleichem  Recht  aller  anderen,  ausgestattet  mit  allen  seinen  unveräußerlichen  Rechten  und  Besitzansprüchen. Empfänger,  die  keine  Öffentlichen  Stellen  sind,  jedoch  Öffentliche  Stellen  als  Erfüllungsgehilfen  bemühen  -  und  wenn  sie  auch  nur  deren  Statuten  einbringen  -,  sind  ab  dem  Tag  des  Bekanntwerdens  dieser  Dritte-Partei-Inanspruchnahme  zu  Schadenersatz  verpflichtet.  Hierin  stimmen  sie  ausdrücklich  zu.  Derartige  Kontroversen  werden  grundsätzlich  auf  privater  Ebene  in  Ehrenhaftigkeit,  Integrität  und  vollständiger  Verantwortung  der  Parteien untereinander  oder  alternativ  vor  staatlichen  Common  Law-Gerichten  -  aber  immer  außerhalb  BAR  -  geregelt.  Ein  Klagerecht  vor  Stand-  oder  Ausnahmegerichten  der  Treuhandverwaltung  im  Notstand  und  Bankrott  ist ausgeschlossen. Um Rechtsstille zu konstituieren, steht jedem Empfänger das Rechtsmittel der Kulanzmitteilung zur Verfügung.   2.GeltungsbereichTerritorial  sind  diese  Allgemeinen  Handelsbedingungen  weltweit  und  in  jeder  Jurisdiktion  gültig.  Administrativ  sind  diese  Allgemeinen  Handelsbedingungen  für  alle  Menschen,  Personen  und  sonstigen  fiktiven  und/oder kommerziellen  Einheiten  und  sogenannten  „hoheitlichen“  Entitäten  gültig,  welche  mit  dem  Herausgeber  in  einer  kommerziellen  Beziehung  stehen  oder  ihm  eine  kommerzielle  Beziehung  aufzwingen  wollen,  eine  solche beginnen,  beenden,  ablehnen  oder  negieren,  daß  eine  solche  bestanden  hatte,  sei  es  auch  nur  durch  die  Ablehnung  eines  Angebotes  oder  die  Verweigerung  der  Annahme  dieser  Bedingungen  (siehe  Punkt  Entehrungen  in diesen Allgemeinen  Handelsbedingungen).  Diese Allgemeinen  Handelsbedingungen  sind  für  alle  handelsrechtlichen  und/oder  kommerziellen  Beziehungen  mit  dem  Herausgeber  gültig,  unabhängig  davon,  ob  jemand  von  diesen Allgemeinen Handelsbedingungen gewußt hat oder nicht.3.Gericht, Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares RechtSoweit  nichts  anderes  zwischen  dem  Herausgeber  und  dem  Empfänger  vereinbart,  gilt  als  Gerichtsstand  und  Erfüllungsort  Siegen  in  Nordrhein-Westfalen,  gelegen  auf  dem  Gebiet,  was  man  als  die  Bundesrepublik Deutschland  und/  oder  das  Vereinigte  Wirtschaftsgebiet  und/oder  Deutschland  bezeichnet,  in  Wirklichkeit  jedoch  ein  tatsächlicher,  geographischer  Ort  im  Bundesland  Nordrhein-Westphalen.  Die  vereinbarte  Jurisdiktion befindet  sich  immer  am  privaten  Wohnsitz  des  Herausgebers.  Rechtsmittel  und  Regreß  sind  eingebracht,  Kontroversen  können  prinzipiell  nur  privat  oder  alternativ  über  staatliche  Common  Law-Gerichte  (Hoheitsgerichte) durchgesetzt  werden.  Das  Bemühen  von  Schein-, Ausnahme-  oder  Bankrottgerichten  in  BAR  wird  als  Entehrung  angesehen  und  führt  zu  einer  sofortigen  Schadensersatzpflicht.  Stabilisierend  und  in  eingeschränkter  Weise  gilt das  internationale  Handelsrecht  UCC  (kommerzielles  Recht  des  Uniform/Universal  Commercial  Code)  mangels  einer  rechtmäßigen,  globalen Alternative  in  der Anerkenntnis,  daß  der  UCC  nicht  wirklich  anwendbares  Recht  ist, da  er  lediglich  auf  Rechtsvermutungen  beruht  und  echte  Verträge  nicht  vorsieht.  Im  UCC  findet  kein  rechtmäßiger,  werthaltiger  Austausch  von  Geld  mit  Dienstleistung  oder  Ware  statt,  da  das  Geld  des  UCC  keine Edelmetallwerte  verkörpert  und  Papiergeld  (Schuld-scheine/IOU/colorable  money)  nichts  bezahlen  kann,  sondern  Schulden  le-diglich  weiterreicht  und  vermehrt.  Der  Herausgeber  benutzt  den  UCC  ab  initio,  um  über  den  1-103 und  den  1-308  aus  ihm  auszusteigen.  Derjenige  Empfänger,  der  sich  auf  den  UCC  beruft,  kann  niemals  einen  ordnungsgemäß  wirksamen  und  rechtsgültigen  Vertrag  nachweisen.  Für  die  rechtliche  Wirksamkeit  eines Handelsgeschäfts  sind  ausschließlich  diese  AGB`s  und  die  jeweiligen  Verträge  maßgeblich.  Es  sollen  ansonsten  immer  die  Handelsregeln  gelten,  die  auf  gesundem  Menschenverstand,  Transparenz,  Wahrheit  und  Klarheit beruhen,  mit  dem  Hauptprinzip  des  fairen Aus-tauschs.  Die  Principal-Agent-Doctrine  behält  wie  einige  andere  UCC-Bestimmungen  volle  Wirksamkeit,  die  „Mailbox-Rule“  des  UCC  z.B.  ist  außer  Kraft  gesetzt!  Es  gilt  das  Prinzip: Alles Recht ist Vertrag, und diese AGB`s sind die Vertragsgrundlage. 4.Fristen, Zustellung von Schriftstücken und AngebotenAlle  Fristen  gegen  den  Herausgeber  beginnen  frühestens  erst  nach  seiner  tatsächlichen Anwesenheit  am  jeweiligen Aufenthalts-  oder  Zustellort,  sofern  vorhanden,  zu  lauten  an  ihn  selbst  als  Mensch.  Das  öffentliche  Privileg freier  Postzustellung  gilt  nicht  für  den  Herausgeber  und  wird  zurückgewiesen,  weil  es  keinen  gültigen  Vertrag  gibt.  Eine  Frist  beginnt  nicht,  bzw.  ein  Handelsangebot  ist  nicht  ordnungsgemäß  zugestellt,  wenn  der Adressat  nicht  - wie  nachfolgend  festgelegt  -  korrekt  adressiert  wird.  Ist  das  Handelsangebot  nicht  ordnungsgemäß  zugestellt  oder  adressiert  und  erreicht  es  dennoch  den  Herausgeber,  so  kann  dieser  die  rechtmäßige  Zustellung  des Schriftstücks  mit  dem  Vermerk  „wie  adressiert  nicht  zustellbar“  außer  Kraft  setzen  und  durch  Rücksendung  oder  Rückgabe  als  nicht  zugestellt  annullieren.  Sowohl  Krankentage  als  auch  Urlaubstage  gelten  als  ortsabwesend  und sind als Zustellungstage oder Tage, an denen Fristen laufen, ausgeschlossen. Zum Nachweis der Urlaubs- und Krankentage genügt eine Erklärung des Herausgebers. Die korrekte Adresse des Herausgebers lautet:    MPKlaus-Peter Johann : Weltner ©       `Postfach 31 02 14`c/o  [57045] `Siegen`   - nicht Adresse - nicht Person - nichtansässiger Fremder- nicht Wohnsitz - - ohne BRD/US - nicht Militär - derzeit Bayern - kein erzwungener Agent -- Inhaber des Titels und Begünstigter der Trusts - Secured Party und Kreditor - öffentlich aufgezeichnet – autorisierter Repräsentant - privates Standing - nicht haftbar gemäß HJR 192 - Kreditor der CROWN  CORPORA-TION - außerhalb BAR - alle Interaktionen im Handelsrecht:..auf  Armeslänge (Blacks` Law 1st/ 2nd/7th) - ohne Präjudiz - alle Rechte vorbehalten -  UCC # 1-103  und UCC # 1-308 - ohne Rekurs – souverän - kein Subjekt der Jurisdiktion - nicht inländisch- Holder in-due-Course- suae potestate esse                5.GrundsätzeFür  alle  Verträge  gelten  die  folgenden  Grundsätze:  Das  Fundament  des  Gesetzes  und  Handels  ist  im  Sprechen  der  Wahrheit,  der  ganzen  Wahr-heit,  und  nichts  als  der  Wahrheit.  Die  Wahrheit  als  ein  gültiger  Aus-druck  der  Realität  ist  souverän  im  Handel  und  Kommerz.  Eine  unwiderlegte  und  beeidete  Erklärung  gilt  als  Wahrheit  im  Handel  und  Kommerz.  Eine  unwiderlegte  und  beeidete  Erklärung  steht  als  das  Urteil  im  Handel  und Kommerz.  Alle  Menschen  sollen  ein  garantiertes  Rechtsmittel  durch  den  festgeschriebenen  Kurs  des  Gesetzes  haben.  Wenn  ein  Mensch  zu  einer  Person  oder  gar  einer  juristischen  Fiktion,  bezeichnet  mit  NAME  und VORNAME  oder  er  selbst  zur  Handelsware  degradiert  wird,  wenn  sein  Menschsein  unterwandert,  sinnentleert  und  rechtlos  ist,  wenn  ein  Rechts-mittel  nicht  existiert  oder  wenn  das  vorhandene  Rechtsmittel  unterwandert  oder sinnentleert  ist,  dann  muß  man  aus  Notwendigkeit  den  ureigensten  Rechtsstatus  des  Menschen  wieder  herstellen  sowie  ein  Rechtsmittel  in  seinem  Sinne  schaffen,  welches  mit  der  Glaubwürdigkeit  der  eigenen  Erklärung  unter Eid  unterlegt  ist.  Ein  Gesetz  zu  ignorieren  könnte  entschuldigt  werden,  aber  es  ist  kein  gültiger  Grund  für  das  Begehen  eines  Verbrechens,  wenn  das  Gesetz  für  Jedermann  leicht  zugänglich  ist,  der  eine  angemessene Anstrengung  unternimmt,  sich  über  jene  Gesetze  zu  informieren.  Das  ganze  „Corporate  Government“  basiert  auf  kommerziellen  und  beeideten  Erklärungen,  kommerziellen  Versicherungen,  kommerziellen  Pfandrechten  und kommerzieller  Notwendigkeit,  folglich  haben  Regierungen  keine  delegierten  Rechte,  kommerzielle  Prozesse  aufzuheben.  Die  rechtmäßige  politische  Macht  eines  Firmenobjekts  ist  unbedingt  von  dessen  Besitz  einer kommerziellen  Versicherung  gegen  öffentlichen  Schaden  abhängig,  denn  es  gilt:  Keine  Versicherung  -  keine  Verantwortung,  welches  gleichzusetzen  ist  mit  der  Ungültigkeit  einer  offiziellen  Unterschrift,  welches  gleichzusetzen  ist mit  dem  Fehlen  einer  wirklichen  politischen  Macht  des  Firmenobjekts,  was  gleichzusetzen  ist  mit  dem  Fehlen  von  delegierten  Rechten  nach  Statuten  als  Firmenstütze  zu  arbeiten.  Die  rechtliche  Macht  der  Firma  ist  den kommerziellen  Bürgen  untergeordnet.  Rechtsprechung  ist  kein  geeigneter  Er-satz  für  eine  Versicherung.  Kommunale  Firmen,  die  Städte,  Landkreise,  Bezirksregierungen,  Staaten  und  nationalen  Verwaltungen  haben  keine kommerzielle  Realität  ohne  eine  Versicherung  ihrer  selbst,  ihrer  Gesetze  und  der  Effekte  hieraus. Alle  diejenigen,  die  gegen  das  ausdrückliche  Einverständnis  des  Herausgebers  handeln  und  sich  dabei  auf  staatliche/hoheitliche Befugnisse  berufen,  haben  den  Herausgeber  als  den  zu  erklären,  der  er  gemäß  seines  Willens  und  gemäß  seines  Worts  und  gemäß  seiner  unveräußerlichen  Rechte  ist.  Der  Herausgeber  ist  der  einzige,  der  über  Wissen  aus erster  Hand  über  seine  Natur,  seinen  Willen,  seine  Absichten  und  sein  Wissen  zu  jeder  gegebenen  Zeit  verfügt  und  nur  er  alleine  weiß  über  seine  Handlungen,  deren  Bedeutung  oder  irgend  etwas  anderes  bzgl.  sich  selbst Bescheid  und  alles  andere  ist  Hörensagen.  Der  Empfänger  muß  sich  demzufolge  gewahr  sein,  daß  die  Darstellungen  und  Erklärungen  des  Herausgebers  nur  mit  einem  Gegenaffidavit  widerlegt  werden  können.  Der  Empfänger muß sich ebenso gewahr sein, daß ein unwiderlegtes Affidavit des Herausgebers zur kommerziellen Wahrheit und zum richterlichen Urteil wird. 6.Freier Wille und freier WegDas  freie  Wort,  der  freie  Wille  und  der  freie  Weg  des  Herausgebers  sind  immer  zu  gewährleisten.  Dies  gilt  im  Besonderen  auch  für  die  Ein-  und  Ausreise  aus/nach/in  Deutschland  und  aus/nach/in  die  BRD.  Das  Brechen  des freien  Worts,  des  freien  Willens  und/oder  des  freien  Wegs  des  Herausgebers,  unabhängig  von  der  jeweiligen  Form  der  Unterbrechung,  sei  es  z.B.  durch Ankündigung  von  Zwang,  Übeln  oder  gar  Gefahr  für  den  Körper  oder  das Leben,  das  Ausüben  von  Zugzwang  auf  den  Herausgeber,  Verwaltungsakte  gegen  den  Willen  des  Herausgebers  oder  seiner  Familie,  Freunde  etc.  gilt  als  schwere  Entehrung  und  Entrechtung  des  Herausgebers,  sofern  keine direkte, konkrete und unmittelbare Gefahr gegen andere Menschen durch den Herausgeber zweifelsfrei und beweisbar ausgeübt wurde.7.Unverletzlichkeit der Familie und der MenschenDer  Herausgeber  selbst,  die  Familie  des  Herausgebers  und  alle  Freunde  und  Bekannten  des  Herausgebers  sind  allesamt  Menschen  und  die  alleinigen,  rechtmäßigen  und  legalen  Eigentümer,  Verwalter  und  Treugeber  ihres Seins  gem.  UCC  Doc  #  2012127810,  2012127854,  2012127907  und  2012  127914,  unwiderlegt,  als  ob  in  vollem  Umfang  niedergelegt  und  absolut  und  deshalb  und  zudem  durch  diese  Allgemeinen  Handelsbedingungen geschützt.  Auch  wenn  der  Empfänger  von  diesem  vertraglichen  Schutz  bislang  keine  Kenntnis  besaß,  so  unterliegt  er  diesen  AGB`s  dennoch.  Durch  die  integrierte  Kulanzmitteilung  hierin  ist  er  jederzeit  von  diesen  Verträgen entbunden  und  frei,  sofern  er  von  seinen  unrechtmäßigen  Handlungen  abläßt.  Oben  bezeichnete  Menschen  dürfen  nicht  verletzt  werden!  Ihrem  freien  Willen  ist  immer  Folge  zu  leisten,  solange  diese  keinen  konkreten, nachweislichen  Schaden  an  anderen  Menschen  verursachen.  Kinder  und  Kindeskinder  sind  immer  bei  Ihren  Eltern  zu  belassen.  Kinder  und  Kindeskinder  genießen  bis  zur  Vollendung  Ihres  achtzehnten  Lebensjahres besonderen  Schutz;  der  Herausgeber  teilt  dem  Empfänger  mit,  daß  er  keine  Zustimmung  erteilt  zu  jeglicher  unrechtmäßigen  und  illegalen  Abwertung,  Verminderung,  Abschaffung,  Unterwerfung,  Unterdrückung,  Enteignung, Eindringung,  Verletzung,  Beraubung  oder  Entehrung  seines  ordnungsgemäß  gesicherten  Seins,  ebenso  geltend  für  den  oben  genannten  Personenkreises.  Der  Empfänger  ist  somit  ordnungsgemäß  aufgefordert,  je-gliche  und alle  der  genannten  rechtswidrigen  und  illegalen  Handlungen  gegen  den  Herausgeber  und  den  oben  genannten  Personenkreis  zu  unter-lassen.  Sollten  solche  Handlungen  zur Anwendung  gebracht  werden,  gilt  die  Militärische Anordnung  UCC  2012096074  und  die  Durchführungsverordnung  UN  104333,  hier  zitiert  und  durch  Bezugnahme  eingebracht  als  ob  in  vollem  Umfang  niedergelegt,  die  einen  Freiheitsentzug  des  Schädigers  zur  Folge  haben kann.  Wird  die  Souveränität  des  Herausgebers  oder  die  einer  der  oben  bezeichneten  Personen  in  irgendeiner  Weise  verletzt,  verstößt  derjenige  gegen  diese  AGB`s  und  ist  zu  Schadenersatz  verpflichtet.  Die  Zustellung  eines Affidavits wird den Schadensersatzprozess einleiten.  Nichtwiderlegung oder Stillschweigen wird seine rechtverbindliche Zustimmung zu adäquatem Schadenersatz und ein vollstreckbares Pfandrecht konstituieren. 8.Kaufleute und Wirksamkeit der Principal – Agent - DoctrineKaufleute  im  Sinne  dieser Allgemeinen  Handelsbedingungen  sind  die  jeweiligen,  einzeln  handelnden  Menschen.  Im  Falle  von  Stellen  in  der  Öffentlichkeit  sind  die  Kaufleute  im  Sinne  dieser Allgemeinen  Handelsbedingungen  die Inhaber  der  Weisungsbefugnis,  der  Kommandogewalt  bzw.  in  Situationen  mit  der  „Exekutive“  die  jeweiligen  Führer  der  Gruppe(n).  Grundsätzlich  ist  der  jeweilige  Behördenleiter,  Vorstand  einer  AG,  Geschäftsführer, Geschäftsleiter,  etc.  im  Sinne  dieser Allgemeinen  Handelsbedingungen  als  die  verantwortliche  Kauffrau  (analog  der  verantwortliche  Kaufmann,  die  verantwortlichen  Kaufleute)  anzusehen;  die  jeweilige  Stelle  in  der  Öffentlichkeit und  die  sie  leitenden  Personen  sind  Gesamtschuldner.  Selbständige  Einheiten  wie  zum  Beispiel  selbständige  Inkassobüros,  Gerichtsvollzieher, Anwälte,  etc.  gelten  im  Sinne  dieser Allgemeinen  Handelsbedingungen  als  eigen-verantwortliche  Kaufleute.  Deren  beauftragende  Stelle  gilt  als  zusätzlicher  Kaufmann;  in  solch  einem  Fall  werden  die  Punkte  der  Gebührenordnung  pro  Vorfall  und  pro  Kaufmann  valutiert.  Richter,  Urkundsbeamte  und Staatsanwälte gelten neben Ihren Behördenleitern als jeweils eigenständiger Kaufmann im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen. Es findet die Principal-Agent-Doctrine Anwendung.MITTEILUNG AN PRINZIPAL IST MITTEILUNG AN VERTRETERMITTEILUNG AN VERTRETER IST MITTEILUNG AN PRINZIPAL9.Unterschrift und Identität, Beweis der Autorität Die  Identität  der  Verfasserin/des  Verfassers  der  jeweiligen  Korrespondenz  muß  eindeutig  aus  dieser  hervorgehen.  Hierzu  gehören  die  Nennung  von  Vornamen  und  Familiennamen  als  auch  die  vollständige,  eigenhändige  und leserliche  Unterschrift  der  Verfasserin/des  Verfassers.  Schreiben,  welche  den  Herausgeber  erreichen  und  keine  oder  nur  unleserliche  oder  unvollständige  Unterschrift(en)  tragen,  werden  zum  einen  gemäß  dieser  Allgemeinen Handelsbedingungen  akzeptiert  und  zwischen  dem  Herausgeber  und  der/  den  anderen  Partei(en)  so  angesehen,  als  ob  diese  direkt  vom  Kaufmann  (hier  auch  Vorsteher  einer  Behörde,  Leiter,  Geschäftsführer,  Geschäftsleiter, Verantwortlichen,  Vorstand,  etc.)  selbst  eigenhändig,  leserlich  und  vollständig  unterschrieben  wurden.  Als  ladungsfähiger  Name/Adresse  gelten  die  An-gaben,  die  dem  jeweiligen  Schriftverkehr  des  Verfassers  der  jeweiligen Korrespondenz  zu  entnehmen  sind.  Handelsangebote  und  weitere  schriftliche  Interaktionen  des  Herausgebers  an  die  jeweilige  eMailadresse  der  Stelle  in  der  Öffentlichkeit  gelten  als  rechtswirksam  an  den  bzw.  die  handelnden Handelspartner  zugestellt.  Sollte  sich  bei  Handelsangeboten  über-haupt  keine  namentliche  Erwähnung  finden,  gilt  als  Empfänger  derjenige,  der  sich  im  zukünftigen  Schriftverkehr  mit  Namen  „outet“;  andernfalls  gilt  als Empfänger  eine  Person,  die  über  die  Website  der  öffentlichen  Stelle  namentlich  bezeichnet  und  vom  Herausgeber  ausgewählt  wurde;  der  Prinzipal  ist  immer  Handelspartner  sowie  jede  einzelne  Personen,  die  sich  in  den  Handel namentlich einbringt.      Dies   gilt   nicht   für   Schreiben,   in   welchen   der   richterliche   Wille   zum  Ausdruck   kommt   (wie   zum   Beispiel   in   Urteilen,   Beschlüssen,   Verfügungen,   Haft-   oder   Räumungsbefehlen   etc.   Derlei   Urkunden   werden   nur   mit rechtsverbindlicher Unterschrift als eingegangen akzeptiert und andernfalls als nicht zugestellt betrachtet. Ein  Richter  hat  seine  Autorität  zu  beweisen,  indem  er  a)  eindeutig  seine  hoheitliche  Befugnis  als  „Amtsperson  des  Staates“  nachweist  (notarielle  Beglaubigung  der  Gründungsakte  des  Staates,  für  den  er  tätig  ist, Bestallungsurkunde  des  alliierten  Hochkommissariats,  Kopie Amtsausweis  etc.),  b)  die  Erklärungen  des  Punktes  1  (Herausgeber)  Punkt  für  Punkt  idem  sonans  c)  die  UCC  –  Einreichung  UCC  Doc.  #2012127914  widerlegt  sowie d)  das  Motu  Proprio  vom  11.  Juli  2013  mit  eigenhändiger  Unterschrift  als  rechtsunverbindlich  und  rechtsunwirksam  erklärt,  indem  er  e)  eine  handschriftliche  und  mit  Vor-  und  Zunamen  unterschriebene  Erklärung  unter  Eid  leistet, daß  er  der  für  den  Herausgeber  zuständige  gesetzliche,  staatliche  Richter  (Art.  101  GG)  und  nicht  für  ein  kommerzielles  Handelsunternehmen  sowie  nicht  treuhänderisch  im  Notstand  und  Bankrott  tätig  ist.  Im  Stadium  der Vertragsanbahnung  stellt  der  Herausgeber  hierfür  ein  entsprechendes  Formblatt  zur  Verfügung.  Erfolgt  keine  Handlung  oder  Stillschweigen,  wird  die  Zustellung  eines  Affidavits  den  Schadensersatz-prozeß  einleiten. Nichtwiderlegung  oder  Stillschweigen  wird  seine  rechtverbindliche  Zustimmung  zu  adäquatem  Schadenersatz  und  ein  vollstreckbares  Pfandrecht  etablieren.  Es  ist  ausdrücklich  festgelegt,  daß  ein  Richter  immer  und  ab  initio zum  Treuhänder  des  Herausgebers  berufen  ist,  der  seine  fiduziarischen  Pflichten  dadurch  erfüllt,  indem  er  für  vollständige  Offenlegung  und  Rechtssicherheit  sorgt.  Für  Staatsanwälte,  Polizei-bedienstete  und  alle  anderen Beamten und Behördenbediensteten, die Ihre Handlungen mit Hoheitsrechten und Hoheitsbefugnissen begründen, gilt sinngemäß, was für Richter gilt, (außer Punkt e). Alle   Widerlegungen   oder   Erklärungen   zum   Beweis   der  Autorität   ziehen   bei  Täuschung,   Irreführung   oder   Betrug,   z.B.   gemäß  Artikel   24   HLKO,   der   Kriegslisten   erlaubt,   Rechtsfolgen   nach   sich   und   führen   zu   einer Wiedergutmachungspflicht.  Ferner  gelten:  UCC  Doc.  #  3-501:  Eine  Zahlungsaufforderung  wird  zurückgewiesen,  wenn  es  nicht  gelingt,  nachvollziehbare  Identifikation  und  nachvollziehbaren  Beweis  der  Autorität  vorzuweisen. UCC Doc. # 3-419: die Person, die eine Zahlungs-aufforderung überträgt, wird rechtmäßig selbst für die Schulden verantwortlich 10.Auskunftspflicht, AmtspflichtDie  Auskunftspflicht/Amtspflicht  beinhaltet  auch  die  vollumfängliche,  eindeutige  und  nachweisbare  Benennung  von  Normen  und  Vorschriften,  nach  denen  Stellen  in  der  Öffentlichkeit  vorgeben  zu  handeln.  Verweigert  die betreffende  Stelle  die  Benennung  dieser  Normen  und/oder  Vorschriften  und  den  jeweiligen  Nachweis  über  das  ordnungsgemäße  Zustandekommen  der  jeweiligen  Norm/Vorschrift  zum  Zeitpunkt  der  Ankündigung  und/oder Durch-führung der jeweiligen Handlung, begründet sich die Leistungspflicht gemäß der hier bein
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Immer wieder zum Fremdschämen, diesen UCC-Mist zu lesen.  ;D
 

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Handelsbedingungen und Gebührenordnung...
http://der-unterfranke.ru/polizei.htm

Hat alles seine Ordnung - hier das Schuldnerverzeichnis:

http://www.der-unterfranke.ru/schuldner.htm

War schonmal hier

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2984.msg80342#msg80342

erwähnt.

Darauf finden sich auch -gleich zweimal- Wilde Beuger Solmecke (die restlichen Namen lasse ich aus datenschutzrechtlichen Gründen weg) mit Millionenbeträgen - einmal ganz in der Mitte und -Stand heute- ganz am Ende.

Ob die -wie CMS Haschle Sigle bei des Entenkönigs Lennestrassen-Anschuldigungen- stillhalten oder die "Entehrung" zurückweisen werden? Denn:

Zitat
Im Pfandrecht hat der Schuldner 90 Tage Zeit ... Wenn das Pfandrecht eingetragen ist ... hat der Gläubiger 99 Jahre Zeit, zu vollstrecken. ... Man kann sogar Wertpapiere darauf auflegen ...

Wann wird der erste WBS-Junk-Bond an der deutschen Börse gehandelt?

[Die 99 Jahre sind ja im ius cogens auch für die Bodenrechte relevant #mussmanschlucken.]
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« Letzte Änderung: 21. August 2017, 06:31:35 von echt? »
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Hat alles seine Ordnung - hier das Schuldnerverzeichnis:

http://www.der-unterfranke.ru/schuldner.htm
Wissen die Personen, die in diesem Schuldnerverzeichnis stehen, dass sie auf der Liste stehen? Das riecht mir doch sehr nach versuchter Nötigung!  ;D
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Wissen die Personen, die in diesem Schuldnerverzeichnis stehen, dass sie auf der Liste stehen? Das riecht mir doch sehr nach versuchter Nötigung!  ;D

Ich werde sie das nicht fragen, mir liegt an der Erhaltung meines Pseudonyms. Aber die Betroffenen müssten das ja schon wissen, denn sie haben ja vermutlich die entsprechenden 'Entehrungsschreiben' erhalten. In Summe dürfte das nicht mehr zur Aussetzung auf Bewährung reichen.

Andererseits: ich habe mal eine Behörde pfänden lassen, obwohl man dafür das (Landes-) Finanzministerium vier Wochen vorher in Kenntnis setzen und das dem Gerichtsvollzieher nachweisen muss.

Am Ende klebten auf den Behördenschreibtischen die Pfandsiegel ...

Vielleicht haben also auch die 'Entehrten', statt Strafanzeigen zu stellen, das bisher ignoriert? Wenn aber dem so wäre, was sollten 'wir' es ihnen nochmal sagen?

Kanzleien wie WBS, aber auch Amtsgerichtsdirektoren, verdienen genug, als dass ich ihnen noch ehrenamtlich Nachhilfe geben müsste?!
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Offline hair mess

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Offline klingsor3

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Sollte ich mich täuschen, entschuldige ich mich bei dem Musiker und bitte ihn, sein Impressum zu überdenken.

Der Musiker wohnt in Siegen und tritt lt. Wikipedia auch in Soest auf. In beiden Orten stehen "Entehrte" auf seiner Schuldnerliste. Es scheint tatsächlich derselbe zu sein... Er hat es inbesondere auf die Stadtwerke abgesehen, vermutlich kann/will die Strom- und Wasserrechnungen nicht zahlen.

http://www.peterweltnermusic.com/kontakt.htm


..und hier der endgültige Beleg. Ein Mailverkehr mit ... Überraschung ... dem "Winzer!"

Zitat
  Freitag, 13. März 2015


   
Klaus Peter Johann Deutscher gem. RuStAG-1913 (Öffentliche Willenserklärung vom 24. Februar 2015)



           nachfolgendes erhalten per e mail, von unten nach oben lesen

********************************************************
 

Klar. Machen wir ..




Von: Stefan G. Weinmann [mailto:[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 12. März 2015 18:42






An: Büro Klaus-Peter Johann
Betreff: Re: Gruß






  Danke auch für den Eintrag bei Staatenbund..., gemeinsam sind wir stark....

                       Gruß !  Stefan




Am 12. März 2015 um 18:41 schrieb Stefan G. Weinmann <[email protected]>:







   Danke lieber Klaus Peter,

der Einfachheit halber könnte ich unsere Unterhaltung veröffentlichen, oder ?

              hier wäre dann auch ein Hinweis für die Musikseite dabei....., Gruß !  Stefan




Am 12. März 2015 um 17:27 schrieb Büro Klaus-Peter Johann <[email protected]>:




Hi Stefan,

Reklame – wofür?
Die Seite befindet sich im Aufbau. Es wird einen internen Bereich geben, wo die „Behörden“ Zugriff auf meine Dokumente wie Geburtsurkunden, Willenserklärung, ärztl. Bescheinigung, Verträge und AGBs bekommen.

Im öffentlichen Teil werden diese Dokumente für die Öffentlichkeit aufbereitet (ohne Adressen und ohne Namen Dritter) zu sehen sein und ich werde interessante YT-Videos da verlinken (Vorträge und sonstige relevante Beiträge).

Erst dann macht es wirklich Sinn, andere Leute auf dieses Seite zu lotsen.
Aber grundsätzlich … klar, sehr gerne. Dafür wird diese Seite gebaut.

Aber Du kannst hier sehr gerne etwas für mich tun -> www.peterweltnermusic.com ;

Gruß Klaus-Peter













Klaus-Peter Johann

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Internet: www.klaus-peter-johann.de
E-Post: [email protected]










Von: Stefan G. Weinmann [mailto:[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 12. März 2015 14:28
An: Büro Klaus-Peter Johann
Betreff: Re: Gruß








   Danke Klaus Peter,

da haste ja auch ne schöne Seite, dürfte ich evtl. Reklame für Dich machen ?

Ansonsten trag Dich doch evtl. ein bei Vernetzung auf der Seite Staatenbund

                           Gruß !  Stefan




Am 12. März 2015 um 12:43 schrieb Büro Klaus-Peter Johann <[email protected]>:







Hallo …

hab mich eben auf staatenbund-1871.de verirrt.
Bei der gelegenheit lass ich mal einen freundlichen Gruß hier.




Klaus-Peter Johann

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 Eingestellt von  Stefan G. Weinmann     um  13.3.15 
« Letzte Änderung: 21. August 2017, 13:03:27 von klingsor3 »
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Weltner
Homepage mit Impressum: http://www.peterweltnermusic.com/kontakt.htm

Das scheint mir in der Tat der selbe zu sein.
Wäre interessant zu wissen, was da passiert ist, dass er vom seriösen Musiker zum Reichsbürger wurde! 

Zitat von seiner Reichsbürgerseite:
Zitat
Wer ist nun dieser klaus-peter johann:? Es ist nicht beabsichtigt, hier seinen Lebenslauf zu veröffentlichen. Man findet seine „Biodaten“ an vielen Stellen des Internets - mal  mehr - mal weniger gut recherchiert.  Kurz umrissen erklärt, durchlief er Musikstudium, eine Lehre als Orthopädiemechaniker, legte die Meisterprüfung ab, absolvierte ein  „staatlich“ geprüftes Technikum im Fachbereich Orthopädie, war langjähriger Inhaber eines Sanitätshauses, eines Orthopädie- Fachbetriebes. Im nächsten Abschnitt wurde Beruf und Hobby getauscht und er betrat die Profibühne als Musiker. Jetzt ist er  hauptberuflich Rentner, gibt ab und zu ein Konzert, unternimmt hin und wieder eine kleine Gastspiel-Tournee. Meistens jedoch  entsteht seine Musik im Kopf, in Studios
Hervorhebung von mir:
Auch das passt zu der anderen Seite
« Letzte Änderung: 21. August 2017, 12:56:53 von Finanzbeamter »
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Ist das der, dem man kürzlich den Auftritt bei einem fränkischen Stadtfest verweigerte?
Der Betroffene soll zuvor auch ein ganz normaler Mensch gewesen und schon häufiger dort aufgetreten sein. Wegen plötzlicher Reichsdeppenanfälle hat man ihn dieses Jahr dann wohl ausgeschlossen.
Auf meiner heimatlichen Festplatte habe ich den Zeitungsartikel wohl noch irgendwo. Heute Abend mal suchen.
 

Offline klingsor3

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Ist das der, dem man kürzlich den Auftritt bei einem fränkischen Stadtfest verweigerte?
Der Betroffene soll zuvor auch ein ganz normaler Mensch gewesen und schon häufiger dort aufgetreten sein. Wegen plötzlicher Reichsdeppenanfälle hat man ihn dieses Jahr dann wohl ausgeschlossen.
Auf meiner heimatlichen Festplatte habe ich den Zeitungsartikel wohl noch irgendwo. Heute Abend mal suchen.

Das ist gut möglich. Er führt seine Musikfirma ganz offen nach RD-Prinzipien.

Hier seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wohlgemerkt auf seiner Musikerseite "Büro Peter Weltner Music":

Zitat
  Allgemeine Geschäftsbedingungen:
 Für alle Geschäfte gelten HGB (Handlesgesetzbuch) und BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im Übrigen unterliegen die Geschäftspartner denn UCC/OPPT Regeln *)

 In der Zusammenarbeit mit Unternehmen und Personen als Partner ergibt sich durch die exterritoriale Selbstverwaltung des Menschen klaus-peter johann : weltner über die natürliche Person  W e l t n e r , Klaus-Peter Johann folgende Besonderheit im Zahlungsverkehr:
 klaus-peter johann : weltner unterliegt nicht der Einkommensteuerpflicht des Vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrupublik Deutschland. Er agiert deshalb im Geschäftsverkehr ohne Steuernummer.
 Es erfolgt reine Netto-Fakturierung, was naturgemäß wesentlich günstigere Kosten- und Gagenansätze zur Folge hat.
 Die „Steuerbehörden“ werden sich i.d.R. Lediglich noch den jeweils üblichen Umsatzsteuer-Aufschlag beim Rechnungsempfänger holen, den wir zu diesem Zweck auf Rechnung/Quittung ausweisen.   
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Oder ist Herr W. Baudienstleister?
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...jetzt mit eigenem Sonnenstaatland-Wiki Eintrag: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Klaus-Peter_Johann_Weltner  :o

Schade, dass so ein möglicherweise talentierter Typ so abdriftet :( Die Sachen bei youtube klangen nicht schlecht...
« Letzte Änderung: 21. August 2017, 14:32:16 von _dr »
Ein für Dich! :-)
 
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