Autor Thema: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte  (Gelesen 15923 mal)

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Offline Noldor

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #210 am: 23. August 2017, 22:43:25 »
Nur mal so zur Frage Was wurde denn da mit Neutronen beschossen? Soll jetzt nicht in eine technische Diskussion über Neutronenquellen ausarten.

Ich hab mal den ADR-Schein eingescannt. der Rest ist unter dem ganzen Papier von den Verfahren verwühlt, muss ich erst suchen.
Hatte beim Wiederholungsllehrgang 0 Fehler

Also, du darfst als LKW-Chauffeur gefährliche Güter transportieren. Schon mal ok!

Das sind einfach Kurse die man machen kann oder halt muss wenn man Gefahrengut transportieren will. Wohl jeder der Benzin oder Heizöl transprtiert wird diesen Kurs machen müssen. Und wenn ich jetzt sehe wieviele Flüssigcontainer-LKWs herumfahrem muss wohl fast jeder 2. Chauffeur die Bescheinigung haben.

Also bilde dir nicht zuviel

https://de.wikipedia.org/wiki/ADR-Bescheinigung

Da musste ich leider nur für meinen Kurs mehr Tage und eine eindeutig schwerere Prüfung ablegen. Wenn ich mich erinnere: 120 Fragen unter 90 richtigen Antworten war Schluss mit der Bescheinigung.

Also, der ADR- Schein hat nix, aber auch gar nix mit Lagerung von Chemikalien auf einem Gelände zu tun.

Und auch dein zweites Bild hat nix mit Gefahrgutlagerung zu tun.

Zitat
Die ADR-Schulungsbescheinigung (auch Gefahrgutführerschein genannt) ist eine Erlaubnis zum Befördern von Gefahrgut auf der Straße.

https://de.wikipedia.org/wiki/ADR-Bescheinigung

Also hör auf uns hier auf der Nase herum zu führen.

Bescheinigungen/Bewilligungen Gefahrengut zu lagern wollen wir sehen.

 
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Offline Danny black

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #211 am: 23. August 2017, 22:54:06 »
Für das Lagern von Chemikalien unterhalb der Grenzen, die in der 4. BimschV genannt sind braucht man keine Genehmigung. Die Unterlagen zum Bunker sind bei der Geschichte, die verhandelt wurde, entsorgt worden. Ich habe alles, auch Fotos aus der Kindheit usw. dadurch verloren!!!!

p.S. Mit den Gesetzen in der Schweiz kenne ich mich nicht aus, da ist einiges anders.   Ich weiß nur, dass es da mal die Schweizer Giftklassen gab, aber das ist jetzt wohl auch anders.

Also ADR gilt da, das weiß ich, hab mal Explosivmaterialien in die Schweiz exportiert,  GHS mit ziemlicher Sicherheit auch. Wie es da mit der Lagerung ist, weiß ich nicht.
« Letzte Änderung: 23. August 2017, 23:00:07 von Danny black »
 

Offline Dr. Who

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #212 am: 23. August 2017, 22:54:26 »
Bei Danny ist doch Hopfen und Malz verloren!
Er ist beratungsresistent. Ich verstehe auch nicht warum er hier im Forum ist und seine Probleme zu unseren macht.  Wahrscheinlich redet sonst keiner mehr mit ihm und er hat Langeweile.
Er will doch nur von Anderen die Bestätigung bekommen, das er alles richtig gemacht hat!!

Hallo Danny,
mal jetzt persönlich an dich.
Du bist echt ein geiler Typ!! Du hast soviel Ahnung von Chemie und den ganzen Gesetzen! Dabei hast du nicht mal studiert sondern es dir alles selber beigebracht! Hast sogar ein Ausweis mit Bild davon. Deine Mutter ist bestimmt stolz auf ihren Jungen. Super klasse! Und du hast in der Vergangenheit auch alles richtig gemacht! Alle die was anderes sagen haben keine Ahnung und sind nur neidisch auf dich!
Irgendwann werden alle merken das du alles richtig gemacht hast und werden sich bei dir entschuldigen. Bleib so wie du bist!

So Danny,
gehts dir jetzt besser??? Mach die Hose wieder zu, wisch dir die Hände ab, und such dir andere Leute die du volltexten kannst.
 
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Offline Danny black

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #213 am: 23. August 2017, 23:02:59 »
Ich werde ja regelrecht zum Volltexten genötigt, das will ich ja gar nicht. Eigentlich geht es darum, Frühwald das Handwerk zu legen.
 

Offline R. Kimble

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #214 am: 23. August 2017, 23:04:24 »
Elektrofachkraft?  80 h Lehrgang, mache viele Ausbildungsberufe nebenbei in der Lehre

Aber spannender für mich wäre dies Papier:
Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang, Verkehr und Einfuhr von/mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich
Diese Erlaubnis benötigen Unternehmen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen. Der Umgang im Sinne des SprengG umfasst das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Verwenden, Aufbewahren, Vernichten, Verbringen sowie innerhalb der Betriebstätte das Überlassen, die Empfangnahme und den Transport dieser Stoffe. Somit benötigen Hersteller von explosionsgefährlichen Stoffen eine derartige Erlaubnis, ebenso die Firmen, die solche Stoffe kaufen und verwenden möchten.

Solchen Unterlagen werden bei uns nicht im Bunker gelagert.
Wenn ich es mir recht überlege sollte ich noch mal die Kosten für die Büromiete hinterfragen ...
 
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dtx

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #215 am: 23. August 2017, 23:05:07 »
Also, du darfst als LKW-Chauffeur gefährliche Güter transportieren. Schon mal ok!

... Und wenn ich jetzt sehe, wieviele Flüssigcontainer-LKWs herumfahren, muss wohl fast jeder 2. Chauffeur die Bescheinigung haben.

Es mag ja Leute geben, die ihr Lebtag nur Möbel oder Musikinstrumente ausliefern. Aber wenn die mal den Arbeitgeber wechseln wollen, war's das dann. Den Spaß, eine Ladung nicht annehmen zu können, weil der Mann mit dem ADR-Schein gerade nicht da ist, macht keine Spedition mit.
 
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Offline Noldor

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #216 am: 23. August 2017, 23:05:40 »
Ich werde ja regelrecht zum Volltexten genötigt, das will ich ja gar nicht. Eigentlich geht es darum, Frühwald das Handwerk zu legen.

Das wurde dir hier wohl schon zur Genüge erklärt, dass du damit hier an der falschen Adresse bist.

Edit:

Zitat von: dtx
Es mag ja Leute geben, die ihr Lebtag nur Möbel oder Musikinstrumente ausliefern. Aber wenn die mal den Arbeitgeber wechseln wollen, war's das dann. Den Spaß, eine Ladung nicht annehmen zu können, weil der Mann mit dem ADR-Schein gerade nicht da ist, macht keine Spedition mit

Da wird  der Arbeitgeber schon mal fragen ob der Stellensuchende den ADR-Schein hat. Wenn nicht stellt er ihn unter der Bedingung ein den Schein zu machen. Und wenn der Arbeitgeber denkt, den Mann kann ich brauchen und sozial eingestellt ist wird er den Kurs während der Arbeitszeit, also ohne Gehaltskürzungen machen können.
« Letzte Änderung: 23. August 2017, 23:12:07 von Noldor »
 

Offline Danny black

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #217 am: 23. August 2017, 23:12:38 »
Ich hatte bereits mehrfach geschrieben, dass die Erlaubnis unter fadenscheinigen Gründen politisch motiviert entzogen wurde und da eine Klage läuft. Herstellen durfte ich nicht, da habe ich mit Herstellern zusammengearbeitet.
Ich hatte §7 und §20 SprengG.
« Letzte Änderung: 23. August 2017, 23:19:23 von Danny black »
 

Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #218 am: 23. August 2017, 23:17:09 »
Ich hatte bereits mehrfach geschrieben, dass die Erlaubnis unter fadenscheinigen Gründen politisch motiviert entzogen wurde und da eine Klage läuft. Herstellen durfte ich nicht, da habe ich mit Herstellern zusammengearbeitet.
Ich hatte 7 und 20.
Alter, ich hatte 3 und 4, gleich gestern?
Was Du da gebunkert hast ist hoffentlich weg in der Wohnsiedlung.
Natürlich politisch motiviert.  ::)
« Letzte Änderung: 23. August 2017, 23:20:04 von Herr Dr. Maiklokjes »
 

Offline Tuska

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #219 am: 23. August 2017, 23:20:08 »
Sag mal, @Danny black, was genau versprichst du dir von deiner Aktivität im Sonnenstaatlandforum?   :scratch:
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Danny black

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #220 am: 23. August 2017, 23:20:57 »
Sorry, aber Insider wissen was mit den Zahlen anzufangen, habs geändert.


Ja, eigentlich schweift das ja ab. Ich will ja eigentlich was gegen die Polit-Snake-Oil-Verkäufer tun, bin ja selbst reingefallen. Nennt man soziale Verantwortung. Aber das driftet immer wieder auf mich ab und das nervt.
Offenbar bin ich interessanter als die Reichis.
« Letzte Änderung: 23. August 2017, 23:25:19 von Danny black »
 

dtx

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #221 am: 23. August 2017, 23:26:37 »
Sag mal, @Danny black, was genau versprichst du dir von deiner Aktivität im Sonnenstaatlandforum?   :scratch:

... Eigentlich geht es darum, Frühwald das Handwerk zu legen.

Dazu hatte sich @Leela Sunkiller schon geäußert.

Ja, eigentlich schweift das ja ab. Ich will ja eigentlich was gegen die Polit-Snake-Oil-Verkäufer tun, bin ja selbst reingefallen.

Das Thema hatten wir ja schon. Die sind eben nicht lange genug so blöd, sich permanent auf die Zehen treten zu lassen. Ein Blick auf die verlinkte Seite zeigt Dir, wo es klemmt. Sogar Koryphäen wie Sürmeli lernen noch dazu. Bei den Staatenbündlern hatte jemand mal vorgeschlagen, die Schwurbelabende auf einer Waldlichtung abzuhalten.

Nennt man soziale Verantwortung.

Das ehrt Dich, aber die Möglichkeiten sind da begrenzt. Entweder macht Frühwald einen so kapitalen Fehler, daß er von der Staatsanwaltschaft eingetütet wird oder ein Zipperlein fesselt ihn ans Bett. Wenn er es schafft, für schuldunfähig eingestuft zu werden, ist die Messe ohnehin gesungen. Merke: Für die Reichis ist ein ihrem Guru vom System verliehener 20er

Zitat
§ 20 StGB
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

exakt dasselbe wie für unsereins eine Professur.

Aber das driftet immer wieder auf mich ab und das nervt.
Offenbar bin ich interessanter als die Reichis.

Kann man so sehen, muß man aber nicht. Es gibt ja sogar in den von Dir verlinkten Zeitungsartikeln ein paar Merkwürdigkeiten. Zum Beispiel, was die erlaubte Lagermenge betrifft. Wenn man aus Kristallzucker Puderzucker macht, ist das eine Bearbeitung. Das Grundmaterial erhält eine andere Beschaffenheit. Streut man den Puderzucker auf eine Weihnachtsstolle, dann ist das eine Verarbeitung. Das Endprodukt ist nicht mehr bloßer Zucker, sondern ein Kuchen. Füllt man den Zucker dagegen von einer dreckigen Tüte in eine saubere oder von einem Sack in viele kleine Tüten, ändert sich dadurch an dem Zeug selbst gar nichts. Der Zucker ist immer noch derselbe.

« Letzte Änderung: 23. August 2017, 23:53:12 von dtx »
 

Offline Noldor

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #222 am: 23. August 2017, 23:33:02 »
Ich hatte bereits mehrfach geschrieben, dass die Erlaubnis unter fadenscheinigen Gründen politisch motiviert entzogen wurde und da eine Klage läuft. Herstellen durfte ich nicht, da habe ich mit Herstellern zusammengearbeitet.
Ich hatte §7 und §20 SprengG.

Reden wir jetzt mal nicht von Spreng... sondern von Chemikalienlagerung im Freien.
 

Offline dieda

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #223 am: 24. August 2017, 00:10:03 »
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

Zitat
§ 7 Erlaubnis
(1) Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

1.
    mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder
2.
    den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will

bedarf der Erlaubnis.
(2) Die Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder zur Wiedergewinnung explosionsgefährlicher Stoffe schließt die Erlaubnis ein, explosionsgefährliche Stoffe, auf die sich die Erlaubnis bezieht, zu vertreiben und anderen zu überlassen. Die Erlaubnis zur Herstellung pyrotechnischer Gegenstände schließt die Erlaubnis ein, pyrotechnische Munition herzustellen.

[...]

§ 20 Befähigungsschein

(1) Die in § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Buchstabe a bezeichneten verantwortlichen Personen dürfen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein besitzen. Satz 1 ist auf die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen anzuwenden, wenn sie zugleich verantwortliche Personen nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 Buchstabe a sind.
(2) Für die Erteilung des Befähigungsscheins gelten § 8 Abs. 1 und 2 Nr. 1 sowie die §§ 9 und 10 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Befähigungsschein in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen ist.
(3) In der Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 3 können auch Vorschriften der dort bezeichneten Art für die in § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 bezeichneten Personen erlassen werden.
(4) Für das Erlöschen des Befähigungsscheines gilt § 11 entsprechend.
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Danny black

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #224 am: 24. August 2017, 00:11:45 »
Chemikalienlagerung im Freien ist zulässig. Sogar noch weniger Auflagen als bei der Lagerung in Gebäuden,  die Lagerabschnitte sind durch Abstand getrennt.