Autor Thema: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte  (Gelesen 15921 mal)

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Offline contra legem

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Finde den Fehler ... Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #195 am: 23. August 2017, 19:55:05 »
In meinem beruflichen Umfeld gibt es ein Sprengmittellager (nix großes, nur ein bisschen Bumm für den Hausgebrauch). Als Verantwortlicher halte ich seit Jahren dafür meinen Kopf hin. Für die Genehmigung habe ich diverse Forderungen der Aufsichtsbehörden erfüllen müssen. Das erweiterte Führungszeugnis war noch die einfachste Hürde. Bei der jährlichen Überprüfung durch einen Behördenvertreter wurden bisher nicht nur akribisch alle Zünder und die Mengen nachgezählt, sondern auch sehr genau das Umfeld betrachtet. Seit April 2015 gilt die EU-Kennzeichnungsrichtlinie 2008/43/EG der Europäischen Union und die Ergänzung 2012/4/EU zur Kennzeichnung und Nachverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke. Der bürokratische Aufwand für die Dokumentation hat sich nicht verringert.

Kann es sein, dass Ihr den Fehler begangen habt, das bei irgendwelchen Behörden anzumelden? Sowas gehört nicht in ein Gewerbe- oder Industriegebiet, sondern in ein reines Wohngebiet, damit Erschütterungszünder nicht versehentlich durch Gewerbelärm ausgelöst werden!
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Offline Danny black

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #196 am: 23. August 2017, 21:01:23 »
Ich fange von hinten an:
@R Kimble: Lagergenehmigung nach §17 SprengG (unten im Bunker)gab es. Auch für 2x100kg NEM 1,4B, also Sprengzünder, ca. 200.000Stück, wenn 1g NEM drin ist, hatte ich vor Gericht erstritten. Ich hatte den Bunker ausgebaut, mit allem was nötig ist, Tresortüren, Lüftung, E-Anlage nach DIN VDE 0166,  Das niedrigste von den Leuchten war ZGR. T4, der Rest alles T5 und T6. War alles vom Abriss. Ist aber ohne Beanstandung glatt durch den TÜV gegangen. Der vom TÜV meinte nur, das ist ja hier wie im Museum, der hat sämtliche  PTB-Nummern von allen Betriebsmitteln gegengecheckt, hatte nichts zu beanstanden, da es nicht um Gas-Ex Schutz, sondern bei der VDE 0166 um die Begrenzung der Oberflächentemperatur geht. Wenn ich hier in Berlin die Bunker von Kollegen sehe, wird mir anders. Da sagt keine Behörde was.  Aber ich werde eben politisch motiviert anders behandelt.

Erlaubnis nach §7 war auch da, wurde unter fadenscheinigen gründen widerrufen, Klage läuft noch. Um die Sprengkapseln dort einlagern zu dürfen,mussten sie von 1.1B nach 1.4B. daher hatte ich in Absprache mit der BAM Muster besorgt, wollte am Tag des 1. Übergriffs die Test-Verpackungen bauen, die wollte ich auf einem Truppenübungsplatz testen, die angebrüteten Reste der Tests hätte ich in einer nahegelegenen Sondermüllverbrennung, woher ich auch die Kapseln hatte, entsorgen können. Also im Arbeitsgang. Daraus wurde aber nichts mehr. Dann hat man mir Lagerung von 1.1B unterstellt.
Die EU-Kennzeichnungsrichtlinie kenne ich, halte es aber für Schikane rechtschaffender Menschen, da das den Terror nicht eindämmt, man sieht, die nehmen jetzt LKW oder hochempfindliche organische Peroxide. Man muss sich aber leider daran halten, mit allem Aufwand.
Wenn man Kritik äußert, dann ist man bei den Behörden auf dem Schirm. Hab die damals gefragt, wann denn Klopapier überwacht wird und erzählt, was man damit machen kann, danach sind die völlig paranoid geworden. das war kein Witz mit dem Klopapier, sondern real durchführbar.

Also bitte erst informieren, dann irgend was schreiben.

@contra legem
Rührende Geschichte, dann kannst Du ja nachvollziehen, wie ich mich fühle.
Ich lese daraus, dass Du Jurist bist. Beschäftige Dich mal mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Man hat mir ja angeblichen Abfall unterstellt.
Lies mal bitte meine Ausarbeitung dazu. Die kommt nicht vom Anwalt, sondern von mir.

Kernkraftwerke? Dann kennst Du ja die Strahlenschutzverordnung bestens. Bei mir ging es um Arbeiten, man hat aber Tätigkeiten behauptet.
Uran in seiner natürlichen Isotopenzusammensetzung, also kein Kernbrennstoff nach AtG, Radioaktivität wurde nicht ausgenutzt->Arbeiten.
Aber das ist eher ein Nebenschauplatz, da der Wert nicht so hoch ist.
Das strahlende Material war der Behörde nebenbei bemerkt vor dem 1.Übergriff bekannt und keiner hatte damit Probleme.
Ja, am VG hat der Rechtsstaat funktioniert.
Ich hoffe ja immer noch auf den Selbstregulierungsmechanismus eines Rechtsstaates.
Aber Du hast selbst erfahren müssen, was politische Verfolgung bedeutet.
Was war das für ein Gewissensdelikt? Wehrdienstverweigerung? Ich hatte Zivildienst gemacht, damals war das dann nicht mehr so krass wie früher.
 




« Letzte Änderung: 23. August 2017, 21:13:43 von Danny black »
 

Offline Noldor

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Re: Finde den Fehler ... Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #197 am: 23. August 2017, 21:10:18 »
Kann es sein, dass Ihr den Fehler begangen habt, das bei irgendwelchen Behörden anzumelden? Sowas gehört nicht in ein Gewerbe- oder Industriegebiet, sondern in ein reines Wohngebiet, damit Erschütterungszünder nicht versehentlich durch Gewerbelärm ausgelöst werden!

Am besten hoch in die Nähe eines Kindergartens: Da vermutet doch niemand ein unerlaubtes gemeingefährliches Gewerbe. Da sind doch nur Mütter/Vater mit ihren Kindern unterwegs. >:D

Der Kerl hat verdammt jung mit seinem Chemie- und Explosivzeugs angefangen. So wie ich das ergoogelt habe ist er jetzt 43 Jahre alt. Man möge mich korrigieren falls ich falsch liege.
Dann soll er mal seine "Ausbildungen" in Sachen Chemikalien - und Explosivstofflagerung vorzeigen. Vorher nehme ich ihm es nicht ab, dass er darüber wirklich Bescheid weiss. Behaupten kann er hier im Forum alles. Es sei jedem dahingestellt ihm zu glauben. Ich tue es jetzt noch nicht bis ich von Danny eines Besseren belehrt, will sagen mit überprüfbaren Angaben, worden bin.

Ich mache jetzt auch eine Chemiesammelstelle auf. Habe auch eine Ausbildung.

Aber das wir teuer, wenn ich zuerst getrennte, grundwassersichere, abwassersichere, für Ungefugte unzugängliche Räume bereitstellen muss.

Zitat
Fachbewilligung Schwimmbaddesinfektion

Themen
Einführung ins Thema
Allgemeine Grundlagen
Gesetzlichen Grundlagen
Kennzeichnung von Chemikalien
Sicherheitsdatenblatt
Lagerung Handhabung
Fachbewilligung
Badewasseraufbereitung
Reinigungsvorgänge
Ziel

Die Teilnehmer können die Chemikalien kennzeichnen und kennen die gesetzlichen Grundlagen. Sie erkennen die Gefahren im Umgang mit Chemikalien und können Massnahmen zur Arbeitssicherheit ergreifen. Sie sind in der Lage, die Badwasseraufbereitung des Schwimmbades durchzuführen und das Bad nach den neusten Vorschriften zu warten.

http://www.aquasuisse.ch/page/aquasuisse/ausbildung-kurse/anmeldung.php?kid=455

Habe ich 2012 gemacht.

Ich hatte nie Probleme mit der Lagerung. Gut es waren eigentlich nicht soviele Gefahrstoffe. Chlor-Granulat, Schwefelsäure. Noch etwas Salzsäure und Phosphorsäure zur Reinigung.
Aber wehe wenn das draussen irgendwo offen rumstand oder nicht in getrennten Räumen gelagert wurden.

Ob der Danny

Allgemeine Grundlagen
Gesetzlichen Grundlagen
Kennzeichnung von Chemikalien
Sicherheitsdatenblatt
Lagerung Handhabung

von sowas eine Ahnung hatte bezweifle ich auch wenn er es hier andauernd behauptet.

Dann würde ich vom Danny schon mal seine Qualifikationen/Bewilligungen für seine Gefahrstoffsammlung sehen. Ging ja mit den 11 Seiten Gerichtszeug auch.


Edit;

Wenn ich da etwas lese von

Zitat
Lagergenehmigung nach §17 SprengG (unten im Bunker)gab es. Auch für 2x100kg NEM 1,4B, also Sprengzünder, ca. 200.000Stück, wenn 1g NEM drin ist, hatte ich vor Gericht erstritten. Ich hatte den Bunker ausgebaut, mit allem was nötig ist, Tresortüren, Lüftung, E-Anlage nach DIN VDE 0166,  Das niedrigste von den Leuchten war ZGR. T4, der Rest alles T5 und T6. War alles vom Abriss. Ist aber ohne Beanstandung glatt durch den TÜV gegangen. Der vom TÜV meinte nur, das ist ja hier wie im Museum, der hat sämtliche  PTB-Nummern von allen Betriebsmitteln gegengecheckt, hatte nichts zu beanstanden, da es nicht um Gas-Ex Schutz, sondern bei der VDE 0166 um die Begrenzung der Oberflächentemperatur geht. Wenn ich hier in Berlin die Bunker von Kollegen sehe, wird mir anders. Da sagt keine Behörde was.  Aber ich werde eben politisch motiviert anders behandelt.

Das wurde hier doch schon des Langen und Breiten erklärt, dass es um vielleicht ordungsgemäss gelagerte Sprengzünder oder Leuchtmittel ging die halt mitentsorgt wurden. Und dafür wirst du vor Gericht vielleicht auch mal recht erhalten. Auch wenn es finanziell nicht viel bringen wird.

Mir geht es darum was du in deiner Liegenschaft offen für Chemiemüll gelagert hast.

Auf alle Fälle hast du von Lagerung von Chemikalien null Ahnung, und das werde ich hier weiter behaupten auch wenn du wieder mit zwielichtigen Angaben über "Ausbildungen" ankommen solltest.

Hättest du dich nach den ersten Problemen wegen deiner "Chemiemülldeponie" mit den Leuten dir wohl bekannten Behörden an den Tisch gesetzt
um eine Lösung der Probleme herbeizuführen, wäre es nie soweit gekommen.

Und, dass du bei der Räumung in der Psychiatrie warst und dann noch da geflüchtet bis dürfte nicht dazu beigetragen haben bei den Behörden ein wenig Entgegenkommen zu erhalten.

Ich nehme an, dass du von Anfang an die Lagerung der Chemikalien illegal und gemeingefährdend betrieben hast. Du hast gemerkt, es gibt Leute die bezahlen mich dafür, dass ich ihnen den Müll gegen Entgelt abkaufe, ich schaue mir den Müll genauer an und kann ihn vielleicht teurer weiterverkaufen. Das hat dann nicht geklappt. Und ich frage mich warum du das Zeugs umettikettiert hast. Da kann doch keine hehre Absicht dahintergestanden haben.

Und noch etwas, poste hier doch mal selber ein Bild von deine Warnungen jedem gegenüber, insbesondere den Behörden gegenüber, dein Grundstück zu betreten.  :D




« Letzte Änderung: 23. August 2017, 21:36:06 von Noldor »
 
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #198 am: 23. August 2017, 21:17:19 »
-Sachkunde nach Chemikalienverbotsverordnung
-ADR-Schein
-Fachkunde allgemeine Sprengarbeiten, kultursprengungen und Großfeuerwerk
-Elektrofachkraft

Schwimmbad?
Da hat man doch auch manchmal mit dem Giftgas Chlor zu tun? War übrigens Kampfstoff im 1. Weltkrieg

Chlorgranulat, ist damit Natriumdichlorisocyanurat gemeint? Sowas geht auch, aber nicht so gut wie Gas.

 
« Letzte Änderung: 23. August 2017, 21:24:32 von Danny black »
 
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #199 am: 23. August 2017, 21:19:33 »
Sehr geehrter  @Danny black,
Sie stellen nicht nur eine Gefahr für ihre Umwelt dar, sondern Sie schreiben hier im Forum kompletten Unsinn:
Haltbarkeitsdaten sind irrelevant,geplante Obsoleszenz(...)
Falsch! Das MHD  gibt nur den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert ein Lebensmittel ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist.
Es handelt sich nicht um das Verfallsdatum.
Schau mal aufs Kochsalz-Haltbarkeitsdatum,  nach Millionen Jahren Erdgeschichte.
Lüge! Ich habe gerade bei meinem Kochsalz (Erntesegen Ursalz grob) nachgesehen, da steht:
Zitat
Salz ist bei sachgerechter Lagerung unbegrenzt haltbar.
Eine weitere Diskussion macht mit Ihnen keinen Sinn...

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Alles gemacht und nicht dazugelernt...

« Letzte Änderung: 25. August 2017, 12:49:05 von BlueOcean »
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #200 am: 23. August 2017, 21:20:27 »
@ Danny black

Hast du nicht Bock, Chemie auch zu studieren? Du scheinst ja nicht nur Interesse, sondern auch Begabung in dem Bereich zu haben?

Und vielleicht lernst du sogar noch Sachen, die du über die Chemie noch nicht weißt. Könnte ganz interessant für dich sein.
 
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Offline Danny black

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #201 am: 23. August 2017, 21:43:15 »
Aneinander vorbei geredet. Ich meinte das Haltbarkeitsdatum bei einigen Herstellern von Chemikalien.

Das mit dem MHD kenne ich. Und Zu verbrauchen bis, ist z.B. bei Hackfleisch, da macht es auch Sinn.

Auf einer Kochsalzpackung hatte ich auch mal was gelesen, ist aber schon länger her. Marke weiß ich nicht mehr.

 
 

Offline Noldor

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #202 am: 23. August 2017, 21:45:38 »
-Sachkunde nach Chemikalienverbotsverordnung
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Schwimmbad?
Da hat man doch auch manchmal mit dem Giftgas Chlor zu tun? War übrigens Kampfstoff im 1. Weltkrieg

Chlorgranulat, ist damit Natriumdichlorisocyanurat gemeint? Sowas geht auch, aber nicht so gut wie Gas.

Gut, du kennst dich mit einigen Fachbegriffen aus.

Und was Chlor ist weiss ich auch. Schon mal richtig bedeppert hier mit "Kampfstoff im 1. Weltkrieg" aufzutauchen.

Merkst du eigentlich nicht, dass du dich genau mit solcher ♥♥♥ie hier nur lächerlich machst.


Aber ich kann mehr.

Dr. Chem

Prof. Dr. Hubert Noldor philosophisch-historisch

Prof. Dr. med. Hubert Noldor

Kurz gesagt: ich glaube dir kein Wort oder die "Ausbildungen" die hier vorführst sind auf den realen Arbeitsmarkt einen feuchten Dreck wert.

Also Zeugnisse, eingescannt, her damit. Dann kann man weiter darüber reden.

« Letzte Änderung: 23. August 2017, 21:48:24 von Noldor »
 

Offline R. Kimble

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #203 am: 23. August 2017, 21:52:33 »
Dies verlangt die Sprengschule vor Lehrgangsbeginn:

Allgemeine Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der/ des Erlaubnis/ -Befähigungsscheines zuständigen Behörde
- persönliche Eignung

Der Punkt 1 der Voraussetzungen sollte kein Problem sein, wie stets mit dem Rest?
 

Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #204 am: 23. August 2017, 21:55:18 »
[...] Lagergenehmigung nach §17 SprengG (unten im Bunker)gab es. Auch für 2x100kg NEM 1,4B, also Sprengzünder, ca. 200.000Stück, wenn 1g NEM drin ist, [...].  [...] nach DIN VDE 0166,  Das niedrigste [...] ZGR. T4, der Rest alles T5 und T6. [...] Ist aber ohne Beanstandung glatt durch den TÜV gegangen. (Hola, Einschub meinerseits: tolles Argument->) Der vom TÜV meinte nur, das ist ja hier wie im Museum, der hat sämtliche  PTB-Nummern von allen Betriebsmitteln gegengecheckt,[bla, blub] VDE 0166 [bla, blub] Oberflächentemperatur geht. (Nochma', Einschub meinerseits: tolles Argument->) Wenn ich hier in Berlin die Bunker von Kollegen sehe, wird mir anders. Da sagt keine Behörde was.  Aber ich werde eben politisch motiviert anders behandelt.

Erlaubnis nach §7 [... ]sie von 1.1B nach 1.4B. [...] BAM Muster besorgt [bla bla bla] von 1.1B unterstellt.
Die EU-Kennzeichnungsrichtlinie [...](Na Hola->) halte es aber für Schikane rechtschaffender Menschen [...der Rest ist Irrsinn].

[...]
@contra legem
[...] Kreislaufwirtschaftsgesetz.
(Nö->) Lies mal bitte meine Ausarbeitung dazu. (Ähm, genau deswegen!->) Die kommt nicht vom Anwalt, sondern von mir.

Kernkraftwerke? [...] Strahlenschutzverordnung [...]
Uran in seiner natürlichen Isotopenzusammensetzung, also kein Kernbrennstoff nach AtG, Radioaktivität wurde nicht ausgenutzt->Arbeiten. (Maaaaaaan)
Aber das ist eher ein Nebenschauplatz, da der Wert nicht so hoch ist. (Ne, so ein bisschen Alphastrahlung is‘ nich‘ schlimm im Grundwasser, da hilft, keine Ahnung, Herr Hammer?)
[...]



Und jetzt reicht's mir, ich habe in Chemie und Physik so ein bisschen rumstudiert und bin mehrmals, ich wiederhole mehrmals beruflich durch so einen Reaktor gewandert. Genauer gesagt, es waren ein paar Forschungsreaktoren und Spallationsquellen (sowas kennst Du nicht) und hab' da so rumgeforscht, auch so mit ein paar neuen Materialien und so (wieder Chemie und so), ...da kennt man sich irgendwann aus mit Chemie und Physik (nicht, dass man das studiert hätte). Wenn ich das lese, WAS Du da gebunkert hast und WIE und WO, und ich Dich dann noch in dem Video sehe, so akribisch-vertrauensvoll-seriös, DAN PLATZT MIR DER KRAGEN.

Wovon ich keine Ahnung habe, ist Juristerei. Aber wenn ich das da oben im Zitat einigermassen ordentlich zusammengestückelt habe, merkt man, dass Du keine Ahnung  von Gesetzen und Verordnungen hast. Du liest irgendwas, zerpflückst es, verstehst es nicht und baust komische Argumente ein und schwurbelst los. Das ist wie bei einem Reichi, eben nur mit Gefahrenstoffverordnungen, Strahlenschutzverordnungen etc. statt der anderweitig gern benutzten Rechtsvorschriften.
Habe fertig. Schlagt mich gern ... und sorry, ich brauchte ein wenig.
« Letzte Änderung: 23. August 2017, 22:04:39 von Herr Dr. Maiklokjes »
 

Offline Danny black

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #205 am: 23. August 2017, 22:06:47 »
Nur mal so zur Frage Was wurde denn da mit Neutronen beschossen? Soll jetzt nicht in eine technische Diskussion über Neutronenquellen ausarten.

Alphastrahlung im Grundwasser, wer in den Genuss kommen will, muss nach Schneeberg gehen,
dort gibts das gratis. Man kann dort auch Radon inhalieren. Man muss sich da nur eine Bleibe suchen.
Dagegen waren das bisschen Uransalz bei mir peanuts.

Der Rest ist Irrsinn?? Denk mal nach, was man in Klopapier aufsaugen kann. Kleiner Tipp. ist ziemlich kalt

Ich hab mal den ADR-Schein eingescannt. der Rest ist unter dem ganzen Papier von den Verfahren verwühlt, muss ich erst suchen.
Hatte beim Wiederholungsllehrgang 0 Fehler



« Letzte Änderung: 25. August 2017, 21:29:21 von Tuska »
 

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #206 am: 23. August 2017, 22:07:05 »
Aneinander vorbei geredet. Ich meinte das Haltbarkeitsdatum bei einigen Herstellern von Chemikalien.
Das mit dem MHD kenne ich. Und Zu verbrauchen bis, ist z.B. bei Hackfleisch, da macht es auch Sinn.
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@Danny black,
nee haben wir nicht... Mit Ihren Beiträgen zeigen Sie nur wie wenig Sie von den Informationen, die Sie lesen verstehen können (vom Intellekt meine ich)
Link lesen und verstehen:
http://www.wissen.de/raetsel/warum-hat-salz-ein-haltbarkeitsdatum
für mich ist hier EOD
https://www.youtube.com/watch?v=yU5bqG9Fx8g#t=3m23s
« Letzte Änderung: 25. August 2017, 12:49:44 von BlueOcean »
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #207 am: 23. August 2017, 22:15:58 »
Lieber Danny black, der Fairness halber muss ich Dich drauf hinweisen, dass Du Dich möglicherweise hier um Kopf und Kragen redest mit Deinem Geprahle, das anwesenden Fachleuten sauer aufstößt. Ich erinnere daran, dass der Faden hier öffentlich ist und auch ein 'guter Freund' von Dir hier mitlesen kann, der im anstehenden Berufungsverfahren ein Wörtchen mitzureden haben könnte.
Wundere Dich nicht, wenn Teile dieser Unterhaltung eine Rolle vor dem OVG spielen.
« Letzte Änderung: 25. August 2017, 12:10:07 von Tuska »
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #208 am: 23. August 2017, 22:19:50 »
Nur mal so zur Frage Was wurde denn da mit Neutronen beschossen? [...]
Nee, da wurde nichts wirklich beschossen.
Ich war in so einem Komplex auch nur kurzzeitig Tourleiter  für Schüler- und Besuchergruppen. Und manchmal haben wir eben Leute, welche ihren Müll auf der Anreise im Wald weggeworfen haben, auf einen Campingstuhl gesetzt und gesagt, "Schau' mal in die Sonne". 
« Letzte Änderung: 23. August 2017, 22:22:37 von Herr Dr. Maiklokjes »
 

Offline Danny black

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #209 am: 23. August 2017, 22:30:19 »
Danke für den Hinweis. Kein Problem, vor dem VG bin ich etwa genau so aufgetreten. Das ist alles bekannt.  die Akten sind ja voll davon. Also, was ich hier sage, wissen die Richter und ist Teil meiner Argumentation.
Das mit dem Uran ist beim OVG, das andere auch. Und ich schreibe ja hier nichts, was illegal ist und auch nichts, was nicht schon bekannt ist.  Wenn andere da was illegales reininterpretieren, ist das deren Problem.

So z.B. immer die Behauptung von Chemiemüll. den gab es nicht. Und wenn ich was umetikettiere, dann, weil es das Gesetz so will. Eine 40 Jahre alte Flasche hat bestimmt kein Etikett nach den heute gültigen GHS-Vorschriften. Aber dazu sollte man die Ausarbeitung gründlich lesen, da ist alles aufgeführt, mit Fotos vorher und nachher, samt rechtlichen Erklärungen.
Und wenn Leute behaupten, ich hätte Geld dafür bekommen, dass ich das abnehme, so ist dies schlichtweg falsch, eigentlich schon ein Straftatbestand der Üblen Nachrede/Verleumdung. Das ist das kranke Denken Chemikalien= Müll. Ich habe dieses Denken ausgenutzt und bin dadurch für Peanuts an wertvolles Zeug gekommen.
Auch das habe ich dargestellt. Wenn ich großes Glück hatte, war es mal geschenkt, verpacken nach ADR und abholen, auf meine Kosten.
« Letzte Änderung: 23. August 2017, 22:49:36 von Danny black »