Ich fange von hinten an:
@R Kimble: Lagergenehmigung nach §17 SprengG (unten im Bunker)gab es. Auch für 2x100kg NEM 1,4B, also Sprengzünder, ca. 200.000Stück, wenn 1g NEM drin ist, hatte ich vor Gericht erstritten. Ich hatte den Bunker ausgebaut, mit allem was nötig ist, Tresortüren, Lüftung, E-Anlage nach DIN VDE 0166, Das niedrigste von den Leuchten war ZGR. T4, der Rest alles T5 und T6. War alles vom Abriss. Ist aber ohne Beanstandung glatt durch den TÜV gegangen. Der vom TÜV meinte nur, das ist ja hier wie im Museum, der hat sämtliche PTB-Nummern von allen Betriebsmitteln gegengecheckt, hatte nichts zu beanstanden, da es nicht um Gas-Ex Schutz, sondern bei der VDE 0166 um die Begrenzung der Oberflächentemperatur geht. Wenn ich hier in Berlin die Bunker von Kollegen sehe, wird mir anders. Da sagt keine Behörde was. Aber ich werde eben politisch motiviert anders behandelt.
Erlaubnis nach §7 war auch da, wurde unter fadenscheinigen gründen widerrufen, Klage läuft noch. Um die Sprengkapseln dort einlagern zu dürfen,mussten sie von 1.1B nach 1.4B. daher hatte ich in Absprache mit der BAM Muster besorgt, wollte am Tag des 1. Übergriffs die Test-Verpackungen bauen, die wollte ich auf einem Truppenübungsplatz testen, die angebrüteten Reste der Tests hätte ich in einer nahegelegenen Sondermüllverbrennung, woher ich auch die Kapseln hatte, entsorgen können. Also im Arbeitsgang. Daraus wurde aber nichts mehr. Dann hat man mir Lagerung von 1.1B unterstellt.
Die EU-Kennzeichnungsrichtlinie kenne ich, halte es aber für Schikane rechtschaffender Menschen, da das den Terror nicht eindämmt, man sieht, die nehmen jetzt LKW oder hochempfindliche organische Peroxide. Man muss sich aber leider daran halten, mit allem Aufwand.
Wenn man Kritik äußert, dann ist man bei den Behörden auf dem Schirm. Hab die damals gefragt, wann denn Klopapier überwacht wird und erzählt, was man damit machen kann, danach sind die völlig paranoid geworden. das war kein Witz mit dem Klopapier, sondern real durchführbar.
Also bitte erst informieren, dann irgend was schreiben.
@contra legemRührende Geschichte, dann kannst Du ja nachvollziehen, wie ich mich fühle.
Ich lese daraus, dass Du Jurist bist. Beschäftige Dich mal mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Man hat mir ja angeblichen Abfall unterstellt.
Lies mal bitte meine Ausarbeitung dazu. Die kommt nicht vom Anwalt, sondern von mir.
Kernkraftwerke? Dann kennst Du ja die Strahlenschutzverordnung bestens. Bei mir ging es um Arbeiten, man hat aber Tätigkeiten behauptet.
Uran in seiner natürlichen Isotopenzusammensetzung, also kein Kernbrennstoff nach AtG, Radioaktivität wurde nicht ausgenutzt->Arbeiten.
Aber das ist eher ein Nebenschauplatz, da der Wert nicht so hoch ist.
Das strahlende Material war der Behörde nebenbei bemerkt vor dem 1.Übergriff bekannt und keiner hatte damit Probleme.
Ja, am VG hat der Rechtsstaat funktioniert.
Ich hoffe ja immer noch auf den Selbstregulierungsmechanismus eines Rechtsstaates.
Aber Du hast selbst erfahren müssen, was politische Verfolgung bedeutet.
Was war das für ein Gewissensdelikt? Wehrdienstverweigerung? Ich hatte Zivildienst gemacht, damals war das dann nicht mehr so krass wie früher.