@dieda:
Die, die durch Behörden ungerechtfertigt behandelt wurden und werden ...
Ich wollte ja nichts mehr schreiben, weil ich der Meinung bin, das einzige, was evtl. geeignet wäre, um Frühwald entweder direkt oder über den Umweg, seinen Strom an Neuzugängen auszutrocknen, zu 'schaden', wäre ein 'Verbraucherschutzverein' cum Selbsthilfegruppe, wie mehrmals dargetan. Eine weitere Wiederholung macht es nicht richtiger.
Ihn mit Deinen Anwälten auch noch zu verklagen, würde ja nicht schwerfallen, die Anwälte sind ja in die Materie bereits eingearbeitet, aber, wenn sie ehrlich sind und nicht nur auf weitere Gebühren aus, werden sie, wie die Juristen und Nicht-Juristen hier im Forum auch, die Ansicht vertreten, dass es an einer konkreten (strafrechtlichen) Handhabe fehlt.
Eine zivilrechtliche, etwa Schadenersatz-, -Klage wiederum will gelernt sein, denn der
Kläger ist für alles beweispflichtig, ein Fass ohne Boden mit mehreren Instanzen, bloss, um hinterher bei Frühwalds Privatinsolvenz auf den Kosten sitzenzubleiben.
Andere, Dritte, 'wir', können ausser den bereits sich zu wiederholen beginnenden Ratschlägen da nichts tun, was 'wir' nicht schon getan hätten. Selbst
wenn Behörden Fehlverhalten, gar zur Staatshaftung führendes, an den Tag gelegt hätten/haben, ist dieser Bereich bereits durch die Anwälte abgedeckt, auch wenn ich vermute, die höheren Instanzen werden da 'salomonische' Auswege finden, die den Behörden zugutehalten, dass sie im Endeffekt wegen des Kostenrisikos so hätten handeln dürfen.
Ich habe in Verfahren gegen z.B. Kernkraftwerke immer wieder erlebt, wie das Oberwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof die Sache dann "differenzierter" zu betrachten begann. Jedenfalls, wie von andern auch schon dargetan, die Hoffnung, man werde auch bei erfolgreicher Staatshaftung Millionen dadurch 'zurück'erhalten, dass alles ungerecht entsorgte zum Neupreis/Wiederverkaufswert bewertet und dann erstattet werde, halte ich für (mehr als) unwahrscheinlich. Höchstens ein Zehntel dessen, was ich vermute, dass Du Dir ausmalst, dürfte dabei herausschauen und dieses wird u.U. von anderweitigen noch gegen Dich (zurecht, jedenfalls rechtskräftig) bestehenden Forderungen aufgefressen werden, ja, diese Forderungen wären sogar durch die mittlerweile recht kurze Privatinsolvenz schneller verschwunden als durch 'Aufrechnung'.
Ich schreibe das, weil ich durchaus mit staatlicher Verfolgung sozusagen aufgewachsen bin. Wegen eines Gewissensdeliktes war ich z.B. über ein Jahrzehnt in der beobachtenden Fahndung
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/ETLEOAQZWMS2F3WIJBRQNAYZSTZUUDISund in einem anderen Falle, einem (Straf-) Klageerzwingungsverfahren wegen der Nichtverfolgung einer Straftat eines Staatsdieners habe ich schliesslich soviel Papier produziert, dass hierfür zwei Staatsanwälte extra ein- oder abgestellt werden mussten und die Sache schliesslich, nach Verweisung durch den Generalstaatsanwalt an eine andere Staatsanwaltschaft zu einer Anklage in sieben Fällen führte, obwohl -durch Zeitablauf- hunderte (!) Fälle als nicht mehr verfolgbar verjährt waren. Hätte ich nicht diesen Druck gemacht, wären natürlich auch diese sieben Fälle verjährt.
In einem anderen Falle hatte ich einen Richter wegen u.a. Rechtsbeugung angezeigt, das Verfahren wurde auch nicht etwa gar nicht erste eröffnet oder nach halbherzigen Ermittlungen wieder eingestellt, sondern aufgrund des nachvollziehbaren Strafantrags und der Beweismittel sogar mit 'Eifer' von einem jungen Staatsanwalt verfolgt. Die Hauptzeugin aber war ... die Gattin eines
anderen Richters, die plötzlich an vollständiger retrograder Amnesie litt. Der Staatsanwalt hat dann in einer sehr ausführlichen Einstellungsverfügung deren Aussage (er vernahm sie über zwei Stunden!) minutiös auseinandergenommen, um dann zum Resümee zu gelangen, dass der Zeugin aber eine bewusste Falschaussage nicht nachzuweisen sei. Die ganzen Formulierungen zeigten, dass dieser eifrige junge Mann von dem abgekarteten Spiel schwer angewidert war.
Ich könnte noch ein Dutzend weiterer Fälle anführen, u.a. dass meine Karriere dadurch auch einen ganz anderen Verlauf nahm, als ich urspr. gehofft hätte, weil mein erster -und glühender- Berufswunsch dadurch verunmöglicht wurde, dass in diesem Beruf ohne Promotion keine Karriere denkbar war und eine Promotion aufgrund der über ein Jahrzehnt dauernden Verfolgung mit möglicher Aburteilung nicht sinnvoll war, da damals die Promotionsordnungen noch einen Passus enthielten, wonach einem der Doktortitel noch
nachträglich aberkannt werden konnte, wenn man sich wegen irgendetwas anderem strafbar gemacht hatte (etwas, dem mittlerweile, soweit ich mich erinnere, das Verfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben hat). Die zweite juristische Staatsprüfung wiederum (als weiteres Studium) war dann für mich auch nicht erreichbar, weil man dazu vorübergehend als Referendar Beamter werden muss, und dazu hätte ich nach damaliger Ansicht (Willy Brandt und das Berufsverbot) nicht (mehr) 'getaugt'.
In der Zwischenzeit hat man mich mit allen möglichen (auch Steuer-) Verfahren überzogen, in denen ich mich selbst verteidigte, stets freigesprochen wurde bis auf ein abgekartetes Spiel in einem Fall zwischen Richter und Staatsanwalt, wo der Staatsanwalt auf 15 Tage plädierte, statt des verdienten Freispruches, weil es danach kein Rechtsmittel gibt (sozusagen eine 'Bagatellgrenze') [das tat er, um dem Staat die Kosten für meine erstattungsfähigen Rechtsverfolgungskosten zu ersparen und sich ein womöglich amtsgefährdendes Disziplinarverfahren, evtl. sogar Anklage wegen 'Verfolgung Unschuldiger'].
In einem Fall wollte der vorsitzende Richter am Landgericht (der mich bereits kannte
...) das Verfahren gegen eine Geldbusse von 500 DMark einstellen. Ich sagte daraufhin: "Ich erhöhe auf tausend, wenn ich die gemeinnützige Einrichtung selbst wählen darf" und er stimmte zu. Als ich die Institution dann benannte, stellte er fest, dass diese nicht im Landgerichtsbezirk im Bussgeld-Berechtigten-Verzeichnis aufgeführt war. Ich beantragte Unterbrechung der Verhandlung, rannte an die nächste Telefonzelle (sowas gab's damals noch) und bat die Geschäftsstelle um ein Fax an's Landgericht mit der Aufschrift 'Bitte sofort vorlegen'. Dann kam der Gerichtsdiener in den Versammlungsraum, der Richter stutzte leicht, denn die von mir bedachte Organisation, deren Mitglied ich war, war eine ... Juristen- und Staatsanwalts- und Polizistenvereinigung. Ja, wer hätte das gedacht.
Ich zahlte diese Einstellungsauflage dann aber nicht, weil ich prompt mit einem weiteren Verfahren überzogen wurde, und da hatte ich dann keine Lust mehr, und wollte das Verfahren wieder aufrollen und, ggf., mit dem nächsten verbinden lassen. Jedenfalls war ich sauer.
Es kam aber nie mehr eine Vorladung zur Fortsetzung des vorübergehend eingestellten Verfahrens, obwohl ich die tausend Mark ja nicht bezahlt hatte.
Auf der nächsten Jahreshauptversammlung der besagten Vereinigung sagte der Vorsitzende bei Vorstellung des Jahresabschlusses, dass erstmals in der Geschichte des Vereins "eine vierstellige Geldbusse" eingegangen sei. Ich wurde hellhörig und fragte den Rechnungsprüfer, ob er mir denn bitte sagen könnte, woher diese Busse kam. Er sagte "überraschenderweise auch noch von weit ausserhalb unseres Einzugsabezirks". Und siehe da - der vorsitzende Richter der Strafkammer am Landgericht hatte
meine tausend Mark bezahlt, damit er mich (hoffentlich
) nie mehr im Leben wieder zu Gesicht bekommt. Das grenzt schon fast an Strafvereitelung, jedenfalls hätte es ihm ein Disziplinarverfahren eingebracht, aber ich bin ja ein ritterlicher Mensch, der einem bloss Pflichtbewussten keine Prügel nachwirft.
Ein Richter hat sich mal selbst wegen Befangenheit abgelehnt und zwei Richter eines kleinen bayrischen Amtsgerichts haben sich wegen mir mal vorzeitig zur Staatsanwaltschaft versetzen lassen (was zu Personalengpässen führte, nebenbei).
Was ich damit sagen will: dem Rechtsstaat ist man nicht hilflos ausgeliefert, selbst wenn man -im Rahmen der grundgesetzlich verbrieften Spielräume- Dinge tut, die grundsätzlich erlaubt sind, auch wenn sie evtl. von irgendjemandem angezeigt und mutwillig verfolgt werden.
Ich habe aber bei all dem immer bedacht, dass
ohne Rechtsstaat Willkür, Chaos und Bürgerkrieg herrschen würden und mich daher, mit wenn auch unkonventionellen Methoden, bemüht,
ihn zu verbessern bzw. solche, die ihm schaden, notfalls zur Versetzung/'Abdankung' zu zwingen. Dass es funktionierte, beweist für mich geradezu, dass der (bundesdeutsche) Rechtsstaat, wenn auch schwerfällig und fehlerträchtig, funktioniert. Und die eine oder andere von mir verfasste Verfassungsbeschwerde hat ihn nur noch besser gemacht.
Und ich kenne trotz umfangreicher Befassung mit Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung kein System, mit dem ich unbedingt tauschen möchte, höchstens ein paar, die ähnlich gut bzw. schlecht und recht funktionieren.
Ich schreibe das, weil ich Dir immer noch eine Brücke 'zurück in die Gesellschaft' bauen möchte. Ich habe schon mehreren 'Reichsbürgern', durchaus nicht nur 'durchschnittlich intelligenten' wie Fitzek, sondern darunter eben Leuten, die weiter rechts auf der IQ-Gauss-Kurve liegen, so, wie Du, erklärt, dass sie, mit demselben Aufwand, mit dem sie Black's Law Dictionary etc. studieren, sich auch mal ein paar "Einführungen in das Recht" durchlesen sollten. Bei einigen hat's sogar funktioniert. Leider die Minderzahl, aber da bin ich wie der Missionar, der glücklich ist, wenn er nur
eine Seele retten konnte.
Noch besser verstehen es diejenigen, denen ich den einen oder anderen rechtlich einwandfreien 'Tip' gegeben habe, und siehe da, es hat auch noch funktioniert.
Auch Du hast jetzt die Erfahrung gemacht, dass der Rechtsstaat offenbar funktioniert, wenn ein Verwaltungsgericht solch deutliche Worte findet. Dass er vorher Fehler gemacht hatte, wurde hier schon oft genug diskutiert, auch, dass manche nahezu unvermeidbar waren, weil hier sozusagen zwei Züge auf dem gleichen Gleis ohne Möglichkeit sie zu stoppen aufeinander zufuhren.
Falls die obigen Worte etwas zur Vertrauensbildung beigetragen haben, dann darf ich es jetzt, daher die Vorrede, wagen, folgenden Rat zu erteilen:
Ich schliesse mich manchen Vorrednern an, dass Du Dir therapeutischen Rat und Hilfe suchen solltest. Bis dahin solltest Du alles, was nicht gerade als laufendes und ggf. an Fristen gebundenes Verfahren von Rechtsanwälten betrieben wird, zurückstellen, insbesondere Vergeltungsfeldzüge wie etwa gegen Frühwald, der u.U., wie schon Selim Sürmeli und der verstorbene 'Reichskanzler' Wolfgang Ebel, als schuldunfähig unbehelligt bleiben (der nächste Kandidat dürfte die Mehrpersönlichkeit Klasen/Hoffman/Manthey sein).
Da ich die Therapeuten-Szene etwas kenne und weiss, dass man hier zielgerichtet von einem Regen in die nächste Traufe kommen kann, noch ein paar Worte:
Psychoanalyse halte ich für ungeeignet (wenn sie überhaupt je geeignet ist), die überall beliebte und kassenfinanzierte reine Verhaltenstherapie halte ich (in
Deinem Falle) ebenfalls für verfehlt, und Therapierichtungen, von denen man selbst in Gross-Berlin womöglich keinen geeigneten Vertreter findet, halte ich für unpraktisch.
Was ich mir in Deinem speziellen Falle gut vorstellen könnte, ist dagegen die Rational-Emotive Verhaltenstherapie
https://de.wikipedia.org/wiki/Rational-Emotive_Verhaltenstherapiedenn Du brauchst kein Training für Skinnersche Ratten, sondern etwas, das Deinem Verstand und Deinem Wissen- und Hinterfragen-Wollen angemessen ist.
Viel Glück dabei!