Autor Thema: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte  (Gelesen 15914 mal)

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Offline Danny black

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #120 am: 22. August 2017, 08:53:28 »
Auf den Punkt gebracht.
 

dtx

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #121 am: 22. August 2017, 09:10:24 »
Am Ende wird dann alles natürlich nur noch schlimmer.

Korrekt. Gilt auch für die Behörden. Die Österreicher haben im Gegensatz zu den unsrigen begriffen, daß man den Dödeln nichts durchgehen lassen darf, wenn man nicht eines schönen Tages bei jedem Parkzettel die Cobra aufbieten will.

Auf den Punkt gebracht.

Bedeutet in Deinem Fall, daß Dir dort das Amt bereits nach der ersten Verbalattacke (nennt man dort treffend "Papierterrorismus") die Reste vom Hof getragen hätte, die Deine "Wachleute" nicht gebrauchen konnten.

Nebenbei bemerkt: Wenn Du den Scan des Urteiles, welkches Du vorm VG erstritten hast, nicht anonymisieren kannst - das Aktenzeichen und das Datum des Urteiles hier reinzustellen, reicht uns auch. Die paar Zeichen abzutippen, überfordert ja nun niemanden. Das Urteil wird sich dann schon in den Datenbanken finden lassen.

« Letzte Änderung: 22. August 2017, 09:57:16 von dtx »
 

Offline Danny black

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #122 am: 22. August 2017, 11:13:53 »
Also erst mal Es gab 3 Übergriffe und die letzte Sache. Da ist unklar, warum die Leute das verwüstet haben. Es ist möglich, dass die angestiftet wurden. Der zeitliche Verlauf ist sehr merkwürdig.
Aufgrund der Situation durch die Verwüstungen durch Kriminelle, war zumindest teilweise Handlungsbedarf gegeben. Deshalb spreche ich in dem Fall auch nicht von einem Übergriff.
Ich bekomme nur 10 Seiten hochgeladen.
« Letzte Änderung: 22. August 2017, 11:15:32 von Danny black »
 
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #123 am: 22. August 2017, 11:34:40 »
So, jetzt kannst Du wieder schreiben, und die nächsten Seiten hochladen, wenn Du möchtest.

Und Achtung, ich habe gehört, ab -50 Karma kann es passieren, man wird im nächsten Leben nur als Kellerschabe wiedergeboren, weiß jetzt natürlich nicht ganz genau, weil habe ich noch nicht ausprobiert...  ;)
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Offline Das Chaos

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #124 am: 22. August 2017, 12:15:27 »
Na, mein lieber Feuerwerker, das ist doch eine veritable Klatsche für die 'Müllmänner', und Du kannst wirklich nicht behaupten, dass es Dir geht wie '33 bis 45'.
Jetzt noch eine Schadensersatzklage vor den ordentlichen Gerichten gegen das Land Berlin und Du kannst Dich zur Ruhe setzen und hast das ganze giftige Zeug (gib's zu, das hättest Du nie mehr verkauft) nicht mehr an der Backe.

... und sag' nie wieder was gegen die Funktionsfähigkeit dieses Staates: es gibt ♥♥♥r (wie Dich) auch in einer Behörde, aber das System wird im Zweifel auch mit denen fertig.
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #125 am: 22. August 2017, 12:17:35 »
Ich habe jetzt leider nicht die Zeit, alles zu lesen. Aber mir fällt die Formulierung, "soweit ungefährlich Stoffe geräumt wurden", auf.
Das liest sich für mich, als juristischen Laien, nicht wirklich nach "vollumfänglich Recht gegeben" an.
Die Räumung und Entsorgung von Gefahrstoffen scheint das VG also durchaus für rechtens zu halten. Oder mache ich da einen Denkfehler?
 

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #126 am: 22. August 2017, 12:31:34 »
Die Räumung und Entsorgung von Gefahrstoffen scheint das VG also durchaus für rechtens zu halten. Oder mache ich da einen Denkfehler?

Ich habe den ndoch etwas längeren Schriftsatz jetzt auch nur schnell überflogen.
Es wird grundsätzlich als korrekt erkannt, dass aufgrund der akuten Lage ein Eingreifen der Behörden vorgenommen wurde.
Was als rechtswidrig erkannt wurde, war
- die Räumung des gesamten Grundstücks und Entsorgung selbst ungefährlicher Dinge, obgleich eine Trennung nach den Berichten problemlos möglich gewesen wäre
- die Entsorgung der gefährlichen Stoffe unter dem Vorwand, dass angeblich keine Lagerungsmöglichkeiten existiert hätten, obwohl das nachweislich der Fall gewesen wäre
Offenbar wurde also das Gelände komplett platt gemacht, was für mich (als juristischen Laien) auch nicht nachvollziehbar ist und was auch ich als unrechtmäßig ansehen würde.
Da man hier auch nicht einfach mit dem Giftmobil gekommen und alles zusammengebaggert hat, sondern eine Fachfirma beauftragt hatte, die auch entsprechend alles dokumentiert hat, hätte eine Beseitigung der reinen Gefahrenquelle(n) wohl durchaus ausgereicht.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #127 am: 22. August 2017, 12:36:58 »
(...)
Die Räumung und Entsorgung von Gefahrstoffen scheint das VG also durchaus für rechtens zu halten. Oder mache ich da einen Denkfehler?

Ich habe mir auch erstmal nur die Zusammenfassung auf Seite 2 (wo ist eigentlich Seite 1?) durchlesen können.

Aber das habe ich auch so wie @Gast aus dem Off  verstanden! Im Grunde hätte durch die Behörden und die beauftragte Räumungsfirma nur das geräumt werden dürfen was dort illegal und/oder unsachgemäß gelagert wurde - sprich Alles was "gefährlich" war. Sprich die meisten Chemikalien und Sprengstoffe sind rechtmäßig geräumt und vernichtet worden. Solche Dinge wie irgendwelche "Gasentladungslampen" fürs Museum oder so hätte man aber da lassen müssen - daher ist die Räumung in dieser Form, aber nicht vollumfänglich, unzulässig gewesen.
Vollumfänglich recht bekommen hat er also nicht! aber zumindest teilweise was auch richtig so ist wenn da Dinge geräumt und entsorgt wurden die nichts mit dem Straftatbestand zu tun hatten. Darüber hinaus wurde die Klage aber abgewiesen. Sprich die Justiz funktioniert hier wie sie soll.

Da er die Verfahrenskosten zahlen muss wird das Urteil eben erst danach vollstreckbar sein (wenn ich das richtig deute, einer unserer Juristen möge mich gerne verbessern). @Das Chaos Danke für die Verbesserung, der fehlerhafte Satz ist gestrichen da hatte ich mich verlesen!

Sprich im Grunde muss nun das Protokoll der Räumung durchgesehen werden, jenes rausgepickt werden was als "ungefährlich" gewertet werden kann und dafür kann dann eine Entschädigung verlangt werden. Einen ähnlichen Fall hatten wir hier auch schon mal vorliegen, ist ein riesen Quark das auseinander zu klauben was nicht hätte geräumt/vernichtet werden dürfen und den Verkehrswert zu ermitteln.
Hier hätten sich die Behörden tatsächlich einen Gefallen getan, wenn man vorm Abtransport alles Stück für Stück geprüft hätte - da man eh eine Liste anfertigen kann ist das normal nicht das Thema, kostet nur etwas mehr Zeit und Rücksprachen. Einige Behörden sparen sich diesen Aufwand durchaus unter dem Argument, dass man für alles unrechtmäßig geräumte den Beklagten später entschädigen kann. Eine Methodik die auch mir als jemand der gerne korrekt statt pauschal arbeitet zugegen etwas zuwider läuft.

Trotzdem bleibt das Lagern der meisten Chemikalien und Sprengstoffen illegal und dieser Teil kann recht sicher auch nicht "zurückgefordert" werden. Auch ist die Frage des Verkehrswertes so ein Thema. Normal kann nur gefordert werden was die Ware selbst erbracht hätte, sprich wenn man etwas weiterverarbeitet wollte das aber nicht tat zählt das natürlich nicht. Auch etwas "Seltenes" das keiner haben möchte ist so ein Thema, es muss dann nachgewiesen werden, dass es einen Interessenten gab ansonsten gibt es auch nur den Verkehrswert. Bei irgendwelchem Chemikalien kann ich mir vorstellen, dass man hier zwischen "Verkaufbar" und "Giftmüll" schwankt - wobei ich nicht glaube, dass für gefährliche Chemikalien hier eine Entschädigung einforderbar ist.

edit: Ich werde mir das heute Abend mal in Ruhe durchlesen, auf Arbeit wird das einfach Zuviel Zeit verschlingen. Forderungsrecht gehört durchaus zu meinen beruflichen Kompetenzen.
« Letzte Änderung: 22. August 2017, 12:51:38 von Schattendiplomat »
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #128 am: 22. August 2017, 12:39:35 »
Denkfehler. Die Kriminellen habe alles verwüstet, Container gestohlen etc. Damit war ein sicherer zustand nicht mehr gegeben. Damit mussten die gefährlichen Stoffe sichergestellt werden. Da es aber mein Eigentum ist, darf sowas nicht entsorgt werden. Gegen die Sicherstellung hatte ich ja auch nicht geklagt. Wie gesagt, das ist der letzte Fall, es ging dabei nicht um die Übergriffe, die Fälle sind noch anhängig. Aber die Behörde ist in Berufung gegangen. Die Entsorgung war illegal, auch die eine Sicherstellung von ungefährlichen Materialien wäre dies gewesen.

So jetzt noch die bearbeitete Seite 1
« Letzte Änderung: 22. August 2017, 12:55:06 von Danny black »
 

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #129 am: 22. August 2017, 12:40:54 »
Die Räumung und Entsorgung von Gefahrstoffen scheint das VG also durchaus für rechtens zu halten. Oder mache ich da einen Denkfehler?

Ganz und gar nicht!

Dannyboy sollte sich deshalb nicht einreden, dass die Maßnahme der Sicherung ein 'Übergriff' war. Hier hat er nämlich die Klage verloren (allerdings ohne Kostenfolge für ihn). Das Grundstück wurde zu Recht beräumt, lediglich die Verwertung/Vernichtung war unrechtmäßig, wofür er entschädigt werden wird.
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #130 am: 22. August 2017, 12:48:24 »


Da er die Verfahrenskosten zahlen muss...

Da hast Du den Kostenbeschluss (letzter Absatz des Urteils) nicht genau gelesen. Der Beklagte (das Land Berlin) trägt die Kosten des Rechtsstreites, da der Anteil des Unterliegens des Klägers gegenüber seinem Obsiegen gering ist.
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #131 am: 22. August 2017, 12:52:08 »


Da er die Verfahrenskosten zahlen muss...

Da hast Du den Kostenbeschluss (letzter Absatz des Urteils) nicht genau gelesen. Der Beklagte (das Land Berlin) trägt die Kosten des Rechtsstreites, da der Anteil des Unterliegens des Klägers gegenüber seinem Obsiegen gering ist.

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #132 am: 22. August 2017, 12:53:29 »
Ich habe doch geschrieben, dass ich gegen sie Sicherstellung gar nicht geklagt hatte. Auch habe ich geschrieben, dass es sich um den letzten Fall handelt, nicht um die Übergriffe.

Ob die Kriminellen angestiftet  wurden, ist nicht bekannt. Es gibt aber Hinweise darauf, dass Behördenmitarbeiter  darin verwickelt sind. Mehr werde ich zum derzeitigen Zeitpunkt dazu nicht sagen.

Hier noch was, was ich ausgearbeitet habe und Grundlage des VG-Urteils war
 
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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #133 am: 22. August 2017, 12:59:12 »
Um mal zusammenfassen, was ich an der Geschichte verstanden habe:

1. Danny streitet sich mit der Neuköllner Behörde und frühwaldet herum.
2. Danny wird nach einiger Eskalation schließlich festgesetzt und nach einem Gutachten in die Geschlossene eingewiesen, bekommt für all das auch Presse (noch mal mehr nach seiner Flucht).
3. Um sein Lager während seines Zwangsaufenthalts nicht unbeaufsichtigt zu lassen, besorgt ihm seine Lebensgefährtin drei Männer, die aufpassen. (War das der Grund?) Die stöbern fröhlich durch das Lager, werfen alles durcheinander und erzeugen nicht nur einen grauenvoll frustrierenden Haufen wie die Einbrecher neulich in meinem Keller, sondern auch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko.
4. Als jemand in Neukölln Bescheid sagt, dass eine weiße Substanz außen auf den Gehsteig rieselt und evtl. dass es im Lagerhof aussieht wie auf einem Schlachtfeld, kriegt die ebenfalls frustrierte Behörde Muffensausen und ordert der Einfachheit halber die komplette Räumung und Beseitung der Lagerinhalte an.
5. Gegen die undifferenzierte Entsorgung seines Eigentums hat Danny geklagt und erstinstanzlich weitgehend Recht bekommen. Klagen gegen alles im Zusammenhang mit 1. und 2. laufen noch.

Richtig soweit, @Danny black ?

Fragen:
Die "3 Übergriffe" gehören in den Zeitraum von Punkt 1, richtig? Und "die letzte Sache" ist Punkt 4?
Punkt 1 ist wohl der, der hier im Forum am interessantesten ist. Er würde u.U. auch die übertriebene Behördenreaktion erklären.
 

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Re: Der Knallfrosch und der Frühverlaubte
« Antwort #134 am: 22. August 2017, 13:00:05 »
Und Moment mal, in dem Urteil geht es auch nur um die Räumungen vom 26.03.2014 bis 30.04.2014 und
"sofern es sich um ungefährliche Stoffe handelt".
Also ging also auch nur um sowas, was am 08.01.2013 nicht mitgenommen wurde.

Und ich verstehe das Urteil jetzt so, dass hier nur die Rechtswidrigkeit der Entsorgung von in diesem o.g. Zeitraum entsorgten Stoffe festgestellt wird und nicht die von der großen Beräumung vom 08.01.2013.

Das ist also nur ein Teilobsiegen in einer ganzen Reihe von Verfahren.
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