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Die Räumung und Entsorgung von Gefahrstoffen scheint das VG also durchaus für rechtens zu halten. Oder mache ich da einen Denkfehler?
Ich habe mir auch erstmal nur die Zusammenfassung auf Seite 2 (wo ist eigentlich Seite 1?) durchlesen können.
Aber das habe ich auch so wie
@Gast aus dem Off verstanden! Im Grunde hätte durch die Behörden und die beauftragte Räumungsfirma nur das geräumt werden dürfen was dort illegal und/oder unsachgemäß gelagert wurde - sprich Alles was "gefährlich" war. Sprich die meisten Chemikalien und Sprengstoffe sind rechtmäßig geräumt und vernichtet worden. Solche Dinge wie irgendwelche "Gasentladungslampen" fürs Museum oder so hätte man aber da lassen müssen - daher ist die Räumung in dieser Form, aber nicht vollumfänglich, unzulässig gewesen.
Vollumfänglich recht bekommen hat er also nicht! aber zumindest teilweise was auch richtig so ist wenn da Dinge geräumt und entsorgt wurden die nichts mit dem Straftatbestand zu tun hatten. Darüber hinaus wurde die Klage aber abgewiesen. Sprich die Justiz funktioniert hier wie sie soll.
Da er die Verfahrenskosten zahlen muss wird das Urteil eben erst danach vollstreckbar sein (wenn ich das richtig deute, einer unserer Juristen möge mich gerne verbessern). @Das Chaos Danke für die Verbesserung, der fehlerhafte Satz ist gestrichen da hatte ich mich verlesen!
Sprich im Grunde muss nun das Protokoll der Räumung durchgesehen werden, jenes rausgepickt werden was als "ungefährlich" gewertet werden kann und dafür kann dann eine Entschädigung verlangt werden. Einen ähnlichen Fall hatten wir hier auch schon mal vorliegen, ist ein riesen Quark das auseinander zu klauben was nicht hätte geräumt/vernichtet werden dürfen und den Verkehrswert zu ermitteln.
Hier hätten sich die Behörden tatsächlich einen Gefallen getan, wenn man vorm Abtransport alles Stück für Stück geprüft hätte - da man eh eine Liste anfertigen kann ist das normal nicht das Thema, kostet nur etwas mehr Zeit und Rücksprachen. Einige Behörden sparen sich diesen Aufwand durchaus unter dem Argument, dass man für alles unrechtmäßig geräumte den Beklagten später entschädigen kann. Eine Methodik die auch mir als jemand der gerne korrekt statt pauschal arbeitet zugegen etwas zuwider läuft.
Trotzdem bleibt das Lagern der meisten Chemikalien und Sprengstoffen illegal und dieser Teil kann recht sicher auch nicht "zurückgefordert" werden. Auch ist die Frage des Verkehrswertes so ein Thema. Normal kann nur gefordert werden was die Ware selbst erbracht hätte, sprich wenn man etwas weiterverarbeitet wollte das aber nicht tat zählt das natürlich nicht. Auch etwas "Seltenes" das keiner haben möchte ist so ein Thema, es muss dann nachgewiesen werden, dass es einen Interessenten gab ansonsten gibt es auch nur den Verkehrswert. Bei irgendwelchem Chemikalien kann ich mir vorstellen, dass man hier zwischen "Verkaufbar" und "Giftmüll" schwankt - wobei ich nicht glaube, dass für gefährliche Chemikalien hier eine Entschädigung einforderbar ist.
edit: Ich werde mir das heute Abend mal in Ruhe durchlesen, auf Arbeit wird das einfach Zuviel Zeit verschlingen. Forderungsrecht gehört durchaus zu meinen beruflichen Kompetenzen.