MaLeLaleinchen hat immerhin eine gewisse Aussicht, wenn sie 70 wird, schuldenfrei zu werden: Vor wenigen Tagen las ich nämlich die Meldung, dass Parlament und Regierung einen neuerlichen Anlauf nehmen, so etwas wie die Restschuldbefreiung einzuführen. Beim Tempo, das die Schweizer Politik bisher vorgelegt hat, dürfte dies aber wohl schon noch so fünfzehn Jahre dauern, bis eine solche Regelung in Kraft tritt. Schon die Einführung der Verjährung von Verlustscheinen ging nur gegen erbitterten Widerstand durch, und die ersten Verlustscheine sind inzwischen verjährt. In dieser Zeit ruhte das Vorhaben Restschuldbefreiung. Also wenn MaLeLaleinchen Glück hat, kann sie etwa zu ihrem 67. Geburtstag auf die Einführung der Restschuldbefreiung hoffen. Aber Achtung: Es soll, wie in anderen Staaten auch, eine Wohlverhaltensphase geben. Also etwa mit siebzig könnte es dann so weit sein - falls MaLeLaleinchen bis dahin die Wohlverhaltensphase durchhält und nicht nach zehn Tagen wieder neue Schulden gemacht hat.
Da gäbe es noch die Rechtswohltat (sic!) des Privatkonkurses, aber dafür dürfte sie zu klamm sein, da muss man nämlich die Verfahrenskosten im Voraus bezahlen.