Im großen Kanton wird auch das, was wir als Bußgeldbescheid kennen, Strafbefehl genannt. Vermutlich hat Helvetia mit ihren Flügelschuhen falsch geparkt. [/ot]
Ehm nein, das ist so nicht richtig. Die Schweiz kennt den Unterschied zwischen "Ordnungsbusse" (bitte Schweizer Rechtschreibung beachten!), "Busse" und "Geldstrafe". "Ordnungsbussen" gab es bis 2018 nur im Bereich des Verkehrs. Wer falsch parkte, hat also in der Regel eine "Ordnungsbusse" erhalten. (2019 übrigens wurde das "Ordnungsbussenrecht" auf weitere Tatbestände ausgedehnt.)
"Busse" ist eine "Sanktion" des Strafrechts ebenso wie Geldstrafe. Beide können, müssen aber nicht durch Strafbefehl verhängt werden. Eine "Busse" kann z. B. in manchen Fällen auch neben einer anderen Strafe verhängt werden, ein Gericht hat insbesondere bei Straftaten gegen das Vermögen die Möglichkeit, eine "Busse" neben z. B. einer (bedingten oder unbedingten) Freiheitsstrafe zu verhängen - dem Grundsatz nach eine "spiegelnde Strafe".
Das "Ordnungsbussenverfahren" und das Strafbefehlsverfahren unterscheiden sich in einigen Punkten: Eine "Ordnungsbusse" wird nicht von der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Justizbehörde verhängt, sondern in der Regel von der Polizei oder von einer anderen (Verwaltungs-)Behörde. Eine individuelle Festlegung des Betrags findet nicht statt, sondern ergibt sich aus einem abstrakten Katalog von Tatbeständen, z. B. einfaches Falschparken CHF 40,00. Gegen eine "Ordnungsbusse" kann man Einspruch erheben, dann geht die Sache ins ordentliche Strafverfahren über.
Der Strafbefehl wird, anders als in Deutschland, von der Staatsanwaltschaft allein getragen und stellt einen Urteilsvorschlag dar. Wer damit nicht einverstanden ist, kann binnen zehn Tagen Einspruch erheben. Wie auch ein Gericht muss die Staatsanwaltschaft dem Einzelfall und den persönlichen Umständen Rechnung tragen. Wird Einspruch erhoben, kann die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl aufheben, abändern oder aufrecht erhalten. In letzterem Falle geht er als Anklageschrift ans Gericht. Ein Strafbefehl kann grundsätzlich alle möglichen Sanktionen des Strafrechts enthalten, die nicht einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten sind (etwa unbedingte Freiheitsstrafen, Berufsverbote, Verwahrung), aber keine "Ordnungsbussen", da diese nicht Teil des Strafrechts sind.
Ist noch irgendetwas klar?