Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?
Die Vorschrift des § 5 UrhG klingt erstmal verlockend. Danach genießen Entscheidungen (will sagen: solche von Gerichten, aber auch Behörden) erstmal keinen urheberrechtlichen Schutz.
Sie sind aber nicht schutzlos. "Egal, aus welcher Quelle Du es hast", ist das eben nicht. Zur Zeit kommt als Quelle außer Beck Online ja kaum etwas anderes in Betracht. Beck Online hat seine Daten in den hier schon freundlicherweise von
@dtx ins Spiel gebrachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unabhängig vom Urheberrecht vertraglich geschützt, indem dort genau festgelegt worden ist, was der Nutzer der Datenbank darf (das ist nicht viel, reicht aber für die "normale" Arbeit durchaus aus) und was nicht (das ist ziemlich viel). Eine aus Beck Online beschaffte Entscheidung in einem Forum mit ca. 800 Mitgliedern und einer unbekannten, mutmaßlich nicht geringen Anzahl von Besuchern veröffentlichen gehört eindeutig nicht zu den Dingen, die man als Benutzer und Vertragspartner von Beck Online nach diesen AGB darf.
Dann kommt es darauf an, wer die Beck-Daten als berechtigter Nutzer der Datenbank unberechtigterweise "geleakt" hat. Bist Du das selber, kannst Du das Folgende auf Dich beziehen. Ist es jemand anders, betrifft es diesen anderen Menschen/diese andere Person. Anders als bei der Nahrungskette trifft es bei der Veröffentlichungskette nämlich nicht den Letzten, sondern den Ersten in der Kette, den Vertragspartner von Beck Online. Denn der hat gegenüber Beck Online eine Vertragsverletzung begangen, aus der sich unter anderem Schadensersatzansprüche ergeben. Und in diesen Bereichen reden wir da nicht nur von ein paar Euro Fuffzig. Man kann davon ausgehen, dass der Erste in der Veröffentlichungskette von Beck Online kräftig in die Mangel genommen wird. Hat derjenige das als angestellter Mitarbeiter einer RA-Kanzlei, eines Unternehmens oder eines Uni-Instituts gemacht, trifft es rechtlich erst einmal den Arbeitgeber, aber der wird das wahrscheinlich nicht unbedingt auf sich sitzen lassen und bei dem Mitarbeiter erstmal neugierig anfragen, was der sich eigentlich so gedacht hat. Und
@dtx hat ja hier schon mal angedeutet, dass derjenige dann demnächst sehr viel Tagesfreizeit haben wird und sich voll und ganz im SSL einbringen kann. Derjenige, also Du selbst oder ein Dritter, handelt sich also in jedem Fall eine Menge Ärger ein. Auf jeden Fall ist das Verlustrisiko hier so hoch, dass ich es nicht auf einen Rechtsstreit mit Beck Online ankommen lassen würde.
Will sagen: Lass es lieber sein !