Von Insolvenzverschleppung kann hier nur im übertragenen Sinne gesprochen werden. Die Gründung des "Königreiches" war vermutlich mehreren Motiven geschuldet. Zumindest eines davon bestand wohl im Wunsch, das Unvermeidliche aufschieben zu wollen. Ich wiederhole mich: Die Staatsgründungszeremonie und die Führerscheinrückgabe stehen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang. 2012 war Fatzke wieder einmal eine Fahrtensperre auferlegt worden, kaum war diese ausgelaufen, flog er wieder zu tief und wurde erneut erwischt. Ihm drohte der nun endgültige Entzug der Fahrerlaubnis. Auch andere rechtliche Schwierigkeiten dürften ihm damals auf den Pelz gerückt sein. Sein Ausweg: einen eigenen Staat gründen!
Dass seine Impertinenz notorisch klamm war, war dagegen nicht neu. Schaut man die lange Liste seiner Projekte im Wiki durch, erhellt sogleich, dass er zwar dauernd irgendetwas anfing, aber nie dabei blieb oder es ordentlich und zielstrebig durchführte. Er wollte halt immer sofort und mühelos Geld. Besonders solvent war er also nie.
Im Sinne der Strafnorm kann aber kaum von Insolvenzverschleppung gesprochen werden. Denn auch wenn es die Privatinsolvenz gibt, so besteht eine Pflicht zur Einleitung des Insolvenzverfahrens nur für die Geschäftsführer (ich setze diesen Begriff einmal als Oberbegriff für die verschiedenen Arten Leitungsorgane) oder Abwickler juristischer Personen. Entgegen der RD-Meinung war Fatzke aber nie eine juristische Person. Ebenso ist es bei schlichtweg allen seinen Konstrukten fraglich, ob diese jemals Rechtspersönlichkeit erlangten. Für NeuDeutschland ist dies durchs Registergericht festgestellt worden (Verweigerung des Eintrages), auch das Landgericht geht offensichtlich davon aus, dass die Vereine, Kassen usw. nur vorgetäuscht und der einzige Handelnde Fatzke selbst war.
Wo es keine Pflicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt, gibt es aber auch keine Insolvenzverschleppung. Weiter dürfte dieser Tatbestand mit einer Höchststrafe von 3 Jahren Freiheitsstrafe gegenüber der schweren Untreue zurücktreten, selbst wenn er gegeben wäre.
Dass einer Gläubigerin bevorzugt Geld ausgezahlt wurde, könnte ggf. den Straftatbestand der Gläubigerbevorzugung erfüllen, verschiedene "Geschäfte" dürften unter den Tatbestand des Bankrotts fallen - immer vorausgesetzt, dass wir es mit einer Insolvenz zu tun haben.
Auch Buchführungsdelikte könnte man anklagen, aber für alle diese Straftaten gilt, dass sie minder gewichtig sind als schwere Untreue. Sie würden im Urteil also kaum oder gar nicht ins Gewicht fallen.
Die fraglichen Praktiken dürften zudem ausnahmslos durch den Straftatbestand der Untreue erfasst sein. Angenommen, dass Fatzke einer "Gläubigerin" Geld auszahlte, auf das diese tatsächlich keinen Anspruch hatte, sei es, dass er ihr zu viel zahlte (also mehr, als sie eingezahlt hatte, plus etwa vereinbarte Zinsen o. dgl.), sei es auch, dass sie gar nie etwas eingezahlt hatte, also nur eine Strohfrau-Gläubigerin war, so würde dies eine Untreue gegenüber denjenigen, von denen das Geld wirklich stammte, darstellen. Für die "mild(tätig)en Gaben" und die Grundstücksgeschäfte haben wir dies bereits durchgekaut. Untreue, wohin man auch schaut. Fatzkes Absicht war wohl nie, mit dem eingenommenen Geld wirklich etwas im Sinne der abgegebenen Versprechen bzw. genannten Ziele zu machen, sondern es für sich und seine eigenen Zwecke zu verbraten.
Dass er hartnäckigen Gläubigern dann und wann etwas ausbezahlte, scheint mir nicht dagegen zu sprechen. Alle halbwegs cleveren Betrüger seit Charles Ponzi haben es immer so gehalten, dass im Einzelfall auch zahlten, um nicht vorzeitig aufzufliegen. Wenn ein Gläubiger hartnäckig war, sich als kritisch erwies o. dgl., dann haben alle lieber gezahlt, denn statt des Einen fanden sie immer mehrere Andere, die sie noch ausnehmen konnten.
Urteile werden allen Beteiligten eines Prozesses in Ausfertigung zugestellt. Interessierte Personen können Abschriften, ggf. anonymisiert, verlangen. Man müsste es halt einfach mal versuchen. Schlimmstenfalls kriegt man halt nix oder nicht genau das, was man wollte.