Autor Thema: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht  (Gelesen 14926 mal)

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dtx

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #105 am: 14. Juli 2017, 19:02:44 »
...
Bei dem Beck-Urteil fragt sich übrigens, ob hier von einer "individuellen Schöpfung" gesprochen werden kann, da es doch alle Anzeichen davon zeigt, ohne Fehlerkorrektur mittels OCR-Scan unmittelbar von einer Papier-Vorlage erzeugt worden zu sein.

Nun, die Auslassungen der Personen- und Vereinsnamen gegen meistens drei Punkte, manchmal auch völlig ersatzlos, so daß zwischen dem vor und nach dem gelöschten Namen befindlichen Wort nicht mal ein Leerzeichen verbleibt, dürften der OCR-Maschine nicht anzulasten sein. Womöglich wurde dabei auch mal der eine oder andere zufällig entdeckte Lesefehler berichtigt. Eine Zweitkorrektur, wie sie bspw. beim Projekt Gutenberg - https://de.wikipedia.org/wiki/Projekt_Gutenberg-DE - üblich ist, dürfte es ziemlich sicher nicht gegeben haben. Wobei man allerdings anmerken muß, daß beim Projekt Gutenberg eben keine Personalkosten anfallen: http://www.gaga.net .

Was aber vollautomatisch nach einem festen Verfahren ohne gestalterischen Willen (den nur ein Mensch haben kann) erzeugt wurde, dürfte den Schutz des Urheberrechts eher nicht erhalten.

Vollautomatisch sicher nicht, allerdings mangelt es nach meinem Empfinden bei dieser nicht besonders liebevollen Bearbeitung an irgendeiner Schöpfungshöhe.
Daß sich Beck anderweitig behilft und was er von den Aussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung hält, hat uns @Rima882 nun schon erklärt. Hamburg ist immer eine Reise wert, aber man kann auch ohne Streit mit dem Beck-Verlag zu haben im Landgericht mal eine Runde mit dem alten Paternoster fahren.

Wie dem auch sei - es kommt darauf an, wie man sich gegen entsprechende Versuche verhält. Wenn man sich sicher ist, Recht zu haben, kann man sich einfach tot stellen. In meinem Fall hätte ich auch nichts dagegen, wenn der Rechtsdienst von Beck sich mit dem Rechtsdienst meiner Urheberrechtsgesellschaft auseinandersetzt.

Nun, die ausschnittweisen Zitate mögen unproblematisch gewesen sein; eine vom Beck-Verlag gezogene pdf-Dartei, in der der Name des ursprünglichen Verlagskunden offen im Klartext steht, würde ich dagegen nicht weitergeben. Bei juris kann man sich vormerken lassen (s. u.).

Die Lektüre ist trotz der nicht besonders berauschenden Bearbeitung die paar Euros wert, denn so erfährt man beispielsweise, daß es wohl Überlegungen gegeben haben dürfte, die Gelder als Spenden einzusammeln, aber Fitzek davon Abstand genommen habe, um sich die Schenkungssteuer zu ersparen. Nicht minder interessant sind die Zeitabläufe, wenn man sieht, daß Fitzek keineswegs von Anfang an mit Geld überhäuft wurde, aber zwischen den ersten Ermittlungen der Bundesbank bis zu Oppis Großem Zapfenstreich eben gute fünf Jahre ins Land gingen. Diese ganze Zeit über war Fitzek klar, daß die Bankgeschäfte entgegen seinen Beteuerungen eben nicht legal zu betreiben waren.

LG Halle, Urteil vom 15.03.2017 - 672 Js 14849/13 (20/16)
« Letzte Änderung: 14. Juli 2017, 19:32:19 von dtx »
 

Offline Tonto

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #106 am: 14. Juli 2017, 19:19:35 »
Schade, dass die Diskussion @Tano Cariddi so sehr geärgert hat, dass er aussteigen möchte. Dazu sollten Diskussionen hier bestimmt nicht führen.

Hinweisen will ich hier aber darauf, dass ich mir das Urteil in einer Uni-Bibliothek besorgt habe, die für Besucher vor Ort Zugang zur Datenbank hat. Dort steht dann eine Druck-Funktion zur Verfügung (Papier/PDF). Vielleicht ist das ja eine Möglichkeit auch für den ein oder anderen.

Ich freue mich jedenfalls jetzt auf den heutigen Abend
Spoiler
Aus dem Urteil des AG: "Der Angeklagte beschäftigt sich mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere ..., offenbar aber auch des Strafrechts, was nicht nur durch seine Ausführungen in der Hauptverhandlung, sondern auch durch das Auspacken umfangreicher Kommentarliteratur des Beck-Verlages deutlich geworden ist."
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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #107 am: 14. Juli 2017, 19:20:27 »
Ich bräuchte einmal juristische Unterstützung. Fallen Urteile unter den § 5 UrhG und sind daher gemeinfrei, d.h. ich habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das Urteil hier hereinstelle - egal, aus welcher Quelle ich es habe?

3-Seitige Foren Diskussion incomming in 3.... 2.... 1.....
 :happy1:

Off-Topic:
:like-a-sir:

Ich würde es gerne in Volltext lesen. Wer schickt es dafür an [email protected] ?!
Danke im Vorraus
 

Offline Resting Bench

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #108 am: 14. Juli 2017, 20:22:31 »
Gab es da nicht mal Bilder von luxussanierten Klos? Wenn die keinen Wasseranschluss hatten, dann war das ja wieder ein dem KRD würdiges Projekt.
Die Bilder von den Klos stammen aus Reinsdorf. Wie haben die das denn bei der Staatsgründung gemacht? Toilettenwagen und Dixiklos?

Zitat
Der Angeklagte kaufte im Frühjahr des Jahres 2009 für den Verein ... ein ehemaliges Fabrikgelände im ... einem Kaufpreis von 8000,00 €.

Aufgrund des baulichen Zustandes der dort befindlichen Gebäude erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durch den Angeklagten und Mitglieder seiner Gemeinschaft. Unter anderem wurden zwischen 15 und 20 Zimmer in den Gebäuden als Wohnräume für Mitglieder der Gemeinschaft saniert, die dann auch dort gemeinsam wohnten und lebten.

Welche Gelände war das dann bitte? Reinsdorf kann es nicht gewesen sein,
Könnte die ehemalige Brauerei Donhauser gewesen sein in Wittenberg bei dem Preis. Wo war die nochmal? Mittelstraße 7!
Da gabs doch so ein baufälliges Gebäude mit Grundstück, was Peter günstig gekauft hat und dann angeblich 100k Euro reingesteckt hatte. Später wurde es dann für 30k angeboten.
Edit: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1117.msg38300#msg38300
Dann stimmt der Preis nicht.(S.12)
 
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #109 am: 14. Juli 2017, 21:20:02 »
Halleluja, da wäscht man mal einen 1/2 Tag die Wäsche und mistet den Geschirrspüler aus und dann nimmt das ganze Ding so eine Dynamik an. Respekt. Ich mag' das Urteil gar nicht lesen, aber ob meines gefährlichen Halbwissens gern mitreden! 
 

Offline Luzifer

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #110 am: 14. Juli 2017, 21:59:27 »
Flyer Neudeutschland.pdf

Das gesamte reichsdeppische Repertoire rauf und runter - aber sie sind natürlich keine Reichsdeppen. Merken die überhaupt noch was?
 

Offline Nordmann

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #111 am: 14. Juli 2017, 22:48:02 »
Na, seid ihrs?

Wieder zig Seiten vollgerotzt und einen neuen Benutzer vergrault. Kann zu hier.
 
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Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #112 am: 14. Juli 2017, 23:08:17 »
Na, seid ihrs?

Wieder zig Seiten vollgerotzt und einen neuen Benutzer vergrault. Kann zu hier.
Ich versteh' den Beitrag nich'. Sorry, kann mir jemand helfen?
 
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dtx

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #113 am: 14. Juli 2017, 23:10:37 »
...
Dann stimmt der Preis nicht.(S.12)

... was hier ja eigentlich niemanden überrascht. Ab Dezember 2009 stand ja auch in den Sparbüchern der nette Satz
"Krisensichere Einlagensicherung in Sachwerte. Die wirklich sichere Alternative zu den Banken."
 

Offline Das Chaos

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #114 am: 14. Juli 2017, 23:36:25 »
Na, seid ihrs?

Wieder zig Seiten vollgerotzt und einen neuen Benutzer vergrault. Kann zu hier.
Ich versteh' den Beitrag nich'. Sorry, kann mir jemand helfen?

Übersetzung für prädigitale Existenzen:

Na, seid ihrs? — etwa: geht's noch?
Wieder zig Seiten vollgerotzt und einen neuen Benutzer vergrault — Was regt Ihr Euch künstlich auf und bringt erneut einen Benutzer dazu, dem SonnenstaatlandSSL den Rücken zu kehren.
Kann zu hier. — auch: Kan zu! Gamersprache: der thread sollte geschlossen werden.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #115 am: 15. Juli 2017, 00:14:03 »
Danke! Es heißt, Sprache lebt. Es scheint, sie mutiert. Sprunghaft. Ich bin zu alt für den Scheiß.  :)
 
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #116 am: 15. Juli 2017, 13:09:49 »
Wer schickt es dafür an [email protected] ?!

Bis jetzt kein Eingang in der Postbox.  :sick:
 

Offline Wittenberger

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #117 am: 18. Juli 2017, 05:27:45 »
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Thread wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.

Nun übertreib' mal nicht gleich.

Ich werde hier seit Jahren für jeden Quatsch in persönliche Haftung genommen, den eine der Wittenberger Behörden verzapft hat.

Manchmal ist das gar kein Quatsch. Wenn ich dann versuche zu erklären, wie deutsches Verwaltungshandeln real aussieht, werde ich so behandelt als ob ich das persönlich angeordnet hätte - Karmaabzug inbegriffen. Das ist nicht immer lustig.

Du hast jetzt einen blauen Fleck am Schienenbein. Ich puste auch. Aber richtig schlimm war das nun auch nicht.

So. Nun wieder aufstehen. Und ab ins Gefecht!

Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #118 am: 18. Juli 2017, 19:22:26 »
Nachdem nun die von mir - übrigens im Einklang mit § 87e UrhG - eingestellten Passagen wunschgemäß aus dem Thread wurden, bitte ich die Moderation nun noch darum, meinen Account zu löschen.

Nun übertreib' mal nicht gleich.

Ich werde hier seit Jahren für jeden Quatsch in persönliche Haftung genommen, den eine der Wittenberger Behörden verzapft hat.

Manchmal ist das gar kein Quatsch. Wenn ich dann versuche zu erklären, wie deutsches Verwaltungshandeln real aussieht, werde ich so behandelt als ob ich das persönlich angeordnet hätte - Karmaabzug inbegriffen. Das ist nicht immer lustig.

Du hast jetzt einen blauen Fleck am Schienenbein. Ich puste auch. Aber richtig schlimm war das nun auch nicht.

So. Nun wieder aufstehen. Und ab ins Gefecht!
...wenn ich jetzt Karma verteilen dürfte!
 

Offline Noldor

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #119 am: 18. Juli 2017, 19:46:16 »
...wenn ich jetzt Karma verteilen dürfte!

Ich mache das mal für dich.  ;)