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Bei dem Beck-Urteil fragt sich übrigens, ob hier von einer "individuellen Schöpfung" gesprochen werden kann, da es doch alle Anzeichen davon zeigt, ohne Fehlerkorrektur mittels OCR-Scan unmittelbar von einer Papier-Vorlage erzeugt worden zu sein.
Nun, die Auslassungen der Personen- und Vereinsnamen gegen meistens drei Punkte, manchmal auch völlig ersatzlos, so daß zwischen dem vor und nach dem gelöschten Namen befindlichen Wort nicht mal ein Leerzeichen verbleibt, dürften der OCR-Maschine nicht anzulasten sein. Womöglich wurde dabei auch mal der eine oder andere zufällig entdeckte Lesefehler berichtigt. Eine Zweitkorrektur, wie sie bspw. beim Projekt Gutenberg -
https://de.wikipedia.org/wiki/Projekt_Gutenberg-DE - üblich ist, dürfte es ziemlich sicher nicht gegeben haben. Wobei man allerdings anmerken muß, daß beim Projekt Gutenberg eben keine Personalkosten anfallen:
http://www.gaga.net .
Was aber vollautomatisch nach einem festen Verfahren ohne gestalterischen Willen (den nur ein Mensch haben kann) erzeugt wurde, dürfte den Schutz des Urheberrechts eher nicht erhalten.
Vollautomatisch sicher nicht, allerdings mangelt es nach meinem Empfinden bei dieser nicht besonders liebevollen Bearbeitung an irgendeiner Schöpfungshöhe.
Daß sich Beck anderweitig behilft und was er von den Aussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung hält, hat uns
@Rima882 nun schon erklärt. Hamburg ist immer eine Reise wert, aber man kann auch ohne Streit mit dem Beck-Verlag zu haben im Landgericht mal eine Runde mit dem alten Paternoster fahren.
Wie dem auch sei - es kommt darauf an, wie man sich gegen entsprechende Versuche verhält. Wenn man sich sicher ist, Recht zu haben, kann man sich einfach tot stellen. In meinem Fall hätte ich auch nichts dagegen, wenn der Rechtsdienst von Beck sich mit dem Rechtsdienst meiner Urheberrechtsgesellschaft auseinandersetzt.
Nun, die ausschnittweisen Zitate mögen unproblematisch gewesen sein; eine vom Beck-Verlag gezogene pdf-Dartei,
in der der Name des ursprünglichen Verlagskunden offen im Klartext steht, würde ich dagegen nicht weitergeben. Bei juris kann man sich vormerken lassen (s. u.).
Die Lektüre ist trotz der nicht besonders berauschenden Bearbeitung die paar Euros wert, denn so erfährt man beispielsweise, daß es wohl Überlegungen gegeben haben dürfte, die Gelder als Spenden einzusammeln, aber Fitzek davon Abstand genommen habe, um sich die Schenkungssteuer zu ersparen. Nicht minder interessant sind die Zeitabläufe, wenn man sieht, daß Fitzek keineswegs von Anfang an mit Geld überhäuft wurde, aber zwischen den ersten Ermittlungen der Bundesbank bis zu Oppis Großem Zapfenstreich eben gute fünf Jahre ins Land gingen. Diese ganze Zeit über war Fitzek klar, daß die Bankgeschäfte entgegen seinen Beteuerungen eben nicht legal zu betreiben waren.
LG Halle, Urteil vom 15.03.2017 - 672 Js 14849/13 (20/16)