Autor Thema: Ryke Geerd Hamer  (Gelesen 16227 mal)

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Offline Neubuerger

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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #75 am: 25. Oktober 2017, 13:22:47 »
Wieder onTopic: Gerade im Bereich der Krebsbehandlung ist jede (schul)medizinische Behandlung besser als den Krebs unbehandelt zu lassen. Warum Schulmedizin? Einfach weil die Schulmedizin im Gegensatz zu anderen "Ausrichtungen" (=oft Quacksalbern) empirisch beweisen muss, dass ihr Zeug funktioniert.

Ich unterscheide da in Medizin (alles was nachgewiesener Weise wirkt, egal, woher es kommt) und Pseudomedizin für den Rest. Das sollte dann klar genug sein.

Ich habe 3 Krebsfälle in der Familie und Freundeskreis und habe daher mitbekommen was sich die letzten Jahre getan hat und wie die Behandlungen das Leben der Patienten nicht nur verlängern sondern auch (relativ zum Anfangszustand) verbessern.

Das ist eben einer der Punkte, die von Anhängern von Pseudomedizin gerne übersehen wird: Es wird heute nicht mehr auf Teufel komm raus behandelt und die Patienten dabei nicht gefragt. Einer der wichtigsten Punkte dabei ist eben zu schauen, was sinnvoll ist und geht. Zur Verbesserung/Erhaltung von Lebensqualität können Behandlungen auch bei Patienten sinnvoll sein, die eigentlich vom medizinischen Standpunkt her nicht mehr "heilbar" sind. Das kann die Entfernung von knotigen Metastasen in der Haut sein, die ständig an die Krankheit erinnert, eine Strahlentherapie (die heute gerne auch stereotaktisch und damit sehr gezielt) und vieles weitere. Es gilt: Der Patient steht im Mittelpunkt.


Wenn man die wenigen Fälle ansieht die aufgrund von Hamer gestorben sind (oder zurück zur Schulmedizin) hat sich deren Zustand unter Hamer immer verschlimmert und nie verbessert. Wenn es einen Beweis dafür gibt, dass die Schulmedizin zumindest im Bereich der Krebstherapie ein absolut sinnvoller Weg ist, dann sind es die Opfer von Hamer.

Absolute Zustimmung. Vor allem, wenn man sich ansieht, wie die Opfer von Hamer und Co. verstorben sind. Da fällt mir außer "elendig verreckt" nichts als zutreffende Beschreibung ein. Und gerade ein ablehnen eine palliativen Behandlung ist da richtig übel.

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #76 am: 26. Oktober 2017, 21:09:01 »
Der Scharlatan, möge er in der Hölle brennen, wirkt leider noch immer nach

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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #77 am: 27. Oktober 2017, 00:26:19 »
Die Frage ist doch aber, weshalb man das Verbreiten des Hamer-Wahnsinns nicht als das verfolgen kann, was es ist: Eine zumindest versuchte gefährliche Körperverletzung.
 
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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #78 am: 27. Oktober 2017, 08:47:24 »
Wer daran glaubt, hat ja keinen Körperverletzungsvorsatz.

das ist das Problem bei allen Scharlatanen. Man muss ihnen nachweisen, dass sie den Scheiss selber nicht glauben ...
 
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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #79 am: 27. Oktober 2017, 10:20:42 »
Neben der möglicherweise fehlenden Schädigungsabsicht ist ein weiterer Schwachpunkt der, dass es an einem unmittelbaren, kausalen Zusammenhang doch eher mangelt. Durch das Predigen der Segnungen der NGM wird kein Mensch unmittelbar an Körper und Gesundheit (gut, an der geistigen womöglich  :facepalm:) geschädigt. Eine aktive möglicherweise schädigende Einwirkung liegt nur dann vor, wenn jemand sich neu-germanisch-medizinisch behandeln lässt. Wer von einer wirksamen Behandlungsmöglichkeit einfach keinen Gebrauch macht, weil er dem geistigen Gift der NGM folgt, wird nur indirekt geschädigt, durch Unterlassen. Der Prediger der Segnungen der NGM hält aber keinen zugelassenen Arzt oder sonstigen Mediziner von seiner Tätigkeit ab. Wenn jemand nicht durch einen NGM-Prediger pseudo-medizinisch behandelt wird, dann liegt auch kein Abhängigkeits- oder Betreuungsverhältnis vor, das den NGM-Prediger zu einer aktiven Hilfeleistung verpflichten würde. Dann ist aber auch eine Schädigung durch Unterlassen eher zu verneinen. Anders sieht es bspw. bei Eltern aus, die ihren Kindern im Glauben an die NGM echte medizinische Hilfe vorenthalten. Eltern sind gesetzlich zur Fürsorge für ihre Kinder verpflichtet, daher können sie auch belangt werden, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen.
Im Einzelfall, wenn ein Nähe-Verhältnis besteht o. dgl., kann sicher auch eine Körperverletzung durch Unterlassen erkannt werden, mir scheint das aber in vielen Fällen juristisch schwierig.
Das Verbreiten von Unsinn ist bisher für sich genommen nicht strafbar. Eine kollektive Verunglimpfung der "Medizin" an sich, der gesamten Ärzteschaft usw. ist ebenfalls in aller Regel nicht strafrechtlich etwa als eines der Ehrverletzungsdelikte verfolgbar. Erst wenn ein NGM-Prediger einen bestimmten Arzt (oder sonstigen Akteur des Gesundheitswesens, also z. B. auch einen fürs Gesundheitswesen zuständigen Minister, einen Medizin-Professor usw.) bezichtigt, kann wegen eines Ehrverletzungsdeliktes eingeschritten werden.
Gegen antisemitische Ausfälle, Verherrlichung des NS-Regimes u. dgl. kann sodann wegen Volksverhetzung vorgegangen werden, was ja auch durchaus in der Vergangenheit geschehen ist.

Vielleicht habe ich mögliche Straftatbestände übersehen oder vergessen. Unsere Juristen werden sicher noch ergänzen können. Mir scheint aber, dass das Verbreiten falscher Behauptungen an und für sich eben nur sehr begrenzt strafrechtlich verwertbar ist. Immerhin gilt ja weiterhin die Meinungs- und Pressefreiheit.
Anders als bei Ärzten kann gegen NGM-Prediger leider nicht disziplinarrechtlich vorgegangen werden. In der Regel dürften NGM-Prediger ja eben weder in einer Kammer organisiert noch im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Falls doch, so wäre natürlich ein disziplinarisches Einschreiten bis hin zur Entlassung möglich. Bei RD-Polizisten hat es ja bereits funktioniert.
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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #80 am: 27. Oktober 2017, 10:23:58 »
Fahrlässige schwere Körperverletzung wird in der Schweiz nach Art. 125 Abs. 2 StGB von Amtes wegen verfolgt. Darin könnte sich ein Potential verbergen, gegen die Scharlatane vorzugehen, die andere von einer notwendigen medizinischen Behandlung abhalten.

Das Problem wäre allerdings: Wie kann man beweisen, dass die Schädigung nicht eingetreten wäre, wenn besagte echtmedizinische Behandlung stattgefunden hätte? Die "böse Schulmedizin" ist halt ehrlich genug, dass sie zugibt, schlimme Krankheiten wie Krebs nur mit gewissen Prozentsätzen an Erfolgswahrscheinlichkeit heilen zu können. Da liegt der Hund leider begraben.

Je nach Situation kämen wohl auch Art. 127 ("Aussetzung", beträfe z.B. Eltern, die ihren Kindern keine medizinische Nothilfe zukommen liessen) oder 128 (Unterlassung der Nothilfe) in Frage.

Wie ist das denn in Deutschland?

Edit: Danke @Pantotheus , Du hast eigentlich vieles schon geschrieben, was ich hier sagen wollte.
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2017, 10:25:32 von Helvetia »
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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #81 am: 27. Oktober 2017, 10:37:20 »
Sofern dabei absichtlich gelogen wird, um Leuten die eigene Wunderheilerei zu verkaufen, könnte es unter Betrug fallen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #82 am: 27. Oktober 2017, 11:19:09 »
@dtx wollte doch erkennbar darauf hinaus, dass die NGM-Prediger schwer Kranke davon abhalten, wirksame medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sofern das "Abhalten" aktiv und unmittelbar geschieht, wird es strafrechtlich wohl schon zu ahnden sein. Meistens erfolgt es aber in der Art einer "Gehirnwäsche" allmählich und stetig, sodass die Betroffenen am Ende "freiwillig" auf wirksame Hilfe verzichten. Genau dies ist allerdings strafrechtlich nur schwer zu ahnden (ich erinnere auch an gewisse Formen der Erbschleicherei).

Wenn es um die Anpreisung der eigenen vermeintlichen Erfolge geht, um Kunden zu gewinnen, sehe ich durchaus verschiedene Ansatzpunkte: neben @Sandmännchens Betrug etwa Verstösse aus dem Bereich des unlauteren Wettbewerbs (unbegründete Anpreisungen, falsche Versprechungen), des Lebensmittel- und Medikamentenrechts (unerlaubte Anpreisung von Heilwirkungen, nicht zugelassene Medikamente), des Gewerbe- und Berufsrechts (nicht zugelassenes oder gemeldetes Gewerbe, keine Zulassung als Arzt, Medizinperson oder Heilpraktiker) usw.

@Helvetia Was StGB-CH 128 angeht, so teilt diese Bestimmung leider die Probleme, die ich oben schon angesprochen hatte.
Zitat
Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte,
wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Bestimmung fasst mehrere Ausgangslagen zusammen. Zunächst ist davon die Rede, dass jemand einen Anderen verletzt hat. In diesem Fall muss der Schädiger dem Verletzten helfen oder, wenn er dazu nicht imstande ist, wenigstens Hilfe holen. Das ist eigentlich eine moralische Binsenweisheit, die der Gesetzgeber hier aufnimmt. Im Allgemeinen dürften aber selbst NGM-Praktiker ihre Kunden nicht ohne Weiteres verletzt haben und demnach zur Hilfe verpflichtet sein. Gut, es mag Ausnahmen geben, etwa Vitaminspritzen. Man könnte auch den "Berner Wunderheiler" (einen gelernten Musiklehrer) anführen, der sogar "aufmüpfige" Kunden mit HIV infizierte. Wie immer man es dreht, in vielen, wohl sogar den meisten Fällen dürfte dieser erste Ansatz ausscheiden.
Sodann verpflichtet die Schweizer Strafbestimmung jeden, der einem Menschen, "der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt", Hilfe leisten könnte, dazu, diese Hilfe auch zu leisten, "wenn es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte". Eine ausdrückliche Verpflichtung zur Nothilfe stellt das Schweizer Recht nur für Ärzte, Krankenpfleger, Rettungssanitäter u. dgl. Berufsgruppen auf. Die allgemeine Vorschrift hier reicht nicht so weit, sie ist gleich doppelt eingeschränkt: Erstens muss sich ein Mensch in unmittelbarer Lebensgefahr befinden. Diese ist sogar bei einem schwer Kranken, der in absehbarer Zeit sterben wird, nicht automatisch gegeben. Zweitens muss die Hilfeleistung den Umständen nach dem möglichen Helfer auch zumutbar sein. Da steckt sehr viel Gummi drin.
Dann bleibt noch die Störung Dritter bei Nothilfe. Auch diese Bestimmung dürfte in vielen oder gar den meisten Fällen der NGM-Prediger nicht greifen. Diese halten ja eben in aller Regel keinen Dritten aktiv von Hilfeleistung ab, sondern bequatschen die Opfer vorher und halten diese davon ab, Hilfe zu suchen. Anders wäre es, wenn sie sich im Krankenhaus in die Behandlung einmischen o. dgl. Auch die "Gaffer" bei Verkehrsunfällen, die Polizei, Feuerwehr oder Rettungswagen im Wege stehen, der freundliche Parker, der die Notausfahrt zugeparkt hat, und dergleichen Leute würden in den Genuss dieser Bestimmung kommen. Aber die NGM-Prediger dürften auch da wieder meist leer ausgehen. Zudem ist hie von Nothilfe die Rede, was man mit "Ersthilfe" weitgehend gleichsetzen kann.
Leider trägt auch dieser Artikel nicht so weit, wie er im Fall der NGM tragen müsste. Es gibt allerdings in der Schweiz m. W. schon Urteile gegen z. B. Zeugen Jehovas, die Familienangehörige von z. B. lebensrettenden Bluttransfusionen abhielten. Das waren aber eben Familienangehörige, die sich im Krankenhaus aufhielten, den Ärzten und Pflegekräften im Weg standen und den Patienten bequatschten, keiner Transfusion zuzustimmen, und, nachdem der Patient das Bewusstsein verloren hatte, den Ärzten ihre ersatzweise Zustimmung zur gebotenen Behandlung verweigerten.
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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #83 am: 28. Oktober 2017, 22:00:57 »
Das Problem wäre allerdings: Wie kann man beweisen, dass die Schädigung nicht eingetreten wäre, wenn besagte echtmedizinische Behandlung stattgefunden hätte? Die "böse Schulmedizin" ist halt ehrlich genug, dass sie zugibt, schlimme Krankheiten wie Krebs nur mit gewissen Prozentsätzen an Erfolgswahrscheinlichkeit heilen zu können.

Das kommt immer auf den Einzelfall an. Wird der Krebs frühzeitig genug entdeckt, so daß die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Therapie nahezu 100% ist und stirbt die/der Patient/in trotzdem in einem Endstadium, nachdem keine Therapie stattgefunden hat, wird man das schon entsprechend würdigen können. Nur muß es in so einem Fall natürlich jemanden geben, der eine Obduktion veranlaßt ...
 

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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #84 am: 29. Oktober 2017, 06:56:29 »
Ich unterscheide da in Medizin (alles was nachgewiesener Weise wirkt, egal, woher es kommt) und Pseudomedizin für den Rest. Das sollte dann klar genug sein.

@Neubuerger
Wenn dem so ist, dann umfasst "deine" Medizin nur wenig (sehr wenig) Therapieoptionen... Eigentlich so gut wie keine. Der Grundsatz, nachdem (gute) Ärzte handeln heisst :Primum nihil nocere. Und das mein Lieber ist schwer genug...
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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #85 am: 29. Oktober 2017, 07:31:08 »
Und das mein Lieber ist schwer genug...

Das Motto heißt vollständig "primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare", stammt aus der Antike und muß, da es auch in der Medizin kein Licht ohne Schatten gibt, als Abwägung von Prioritäten verstanden werden. Aber auch "Primum non nocere" kann - für sich gesehen - weder heißen, die Finger von allen Lichtschaltern zu lassen, noch jeden Schalter zu betätigen, dessen man habhaft wird.
 
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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #86 am: 29. Oktober 2017, 08:29:43 »
Vergessen wir nicht, dass in der Antike, aus der dieses Motto stammt, noch die Viersäftelehre und ähnliche Theorien im Schuss waren und man von einer modernen, evidenzbasierten Medizin Lichtjahre entfernt war. Dieses "primum non nocere" und auch das "secundum cavere" (zweitens aufpassen, d.h. den Patienten genau untersuchen) hatte damals eine sehr viel todesnähere "lebensnähere" Bedeutung als heute. Manche Ärzte hinterliessen buchstäblich Berge von Leichen mit Methoden, die den Tod eher beförderten als fernhielten, und die wir heute eben als pseudomedizinisch einstufen würden. Dieser Zustand hat sich noch bis ins frühe 19.Jh. nicht wesentlich verändert, weshalb es zu Hahnemanns Zeiten gar nicht mal so abwegig war, den Begriff einer geistig zurückgebliebenen "Schulmedizin" zu kreieren.
Nur hat sich die damalige "Schulmedizin" nach Hahnemanns Zeit innerhalb weniger Jahrzehnte eben doch noch in eine Wissenschaft gewandelt. Die Viersäftelehre wurde endlich vollends über Bord geworfen und wird heute bezeichnenderweise nur noch von denen gelegentlich bemüht, die die moderne, evidenzbasierte Medizin als "Schulmedizin" diffamieren. Die heutige Medizin versteht sich also nicht nur wesentlich besser auf das sanare, sondern auch auf das nihil nocere und cavere.
Die Aussage von @Neubuerger finde ich deshalb nicht sehr abwegig. Natürlich ist die Formulierung vielleicht etwas verkürzt, aber man könnte die Aussage problemlos auf die Diagnosemethoden und die Kunst, mit gesundheitsbezogener Beratung keinen Schaden anzurichten, erweitern.
Eine andere interessante Idee, die mir in diesem Zusammenhang untergekommen ist, ist der Vergleich von "Alternativmedizin" mit dem Begriff "alternative Fakten".
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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #87 am: 29. Oktober 2017, 09:16:25 »
Vergessen wir nicht, dass in der Antike, aus der dieses Motto stammt, noch die Viersäftelehre und ähnliche Theorien im Schuss waren und man von einer modernen, evidenzbasierten Medizin Lichtjahre entfernt war. Dieses "primum non nocere" und auch das "secundum cavere" (zweitens aufpassen, d.h. den Patienten genau untersuchen) hatte damals eine sehr viel todesnähere "lebensnähere" Bedeutung als heute.

Also daran, daß eine nicht nur zufällig erfolgreiche Therapie eine eingehende Diagnose voraussetzt, hat sich bis heute nichts geändert. Außer bei Hamer, natürlich ...

 
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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #88 am: 29. Oktober 2017, 10:21:17 »
(...) modernen, evidenzbasierten Medizin Lichtjahre entfernt war. (...)
Es gibt nichts bessere als die EBM, aber von der EBM sind wir noch weit weit weg.
Beispiel gefällig?
Vorteile der Wirbelsäulen-OPs lassen sich (seit 1994!) nur schwer belegen (vergl 1), die Zahl steigt allerdings immer weiter: 790.000 im Jahr 2015 (2).
Anderes Beispiel?
Gerne!
Die therapeutische Arthroskopie des Kniegelenks bei Gonarthrose (3). Unsinn wurde häufig und noch sehr lange durchgeführt (bis 2015) obwohls schon lange bekannt war (genauer seit 2002), das die OPs keinen Nutzen haben (4).
Wenn man einen Arzt findet der seine Patienten nach EBM behandelt kann man froh sein, es gibt nur davon nicht viele...
 
(1) http://journals.lww.com/spinejournal/Abstract/1983/03000/Lumbar_Disc_Herniation__A_Controlled,_Prospective.3.aspx
(2) www1.wdr.de/verbraucher/gesundheit/op-atlas/op-atlas-wirbelsaeule-100.html
(3) https://www.iqwig.de/download/N11-01_Kurzfassung_Abschlussbericht_Arthroskopie-des-Kniegelenks-bei-Gonarthrose.pdf
(4) http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa013259
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Re: Ryke Geerd Hamer
« Antwort #89 am: 29. Oktober 2017, 11:28:49 »
(...) modernen, evidenzbasierten Medizin Lichtjahre entfernt war. (...)
Es gibt nichts bessere als die EBM, aber von der EBM sind wir noch weit weit weg.

Es mag ja stimmen, dass sich die Theorie wie immer ein wenig von der Praxis unterscheidet. An den genannten Problemen muss natürlich gearbeitet werden und die Lösung liegt ja eigentlich auf der Hand.
Das Wesentliche an dem Begriff "evidenzbasierte Medizin" ist für mich aber, dass sich die grundsätzlichen Paradigmen der Medizin dahingehend geändert haben, dass man eben wissenschaftliche Forschung betreibt - betreiben muss - um zu neuen Erkenntnissen und Therapien zu gelangen und den Nachweis von deren überwiegend positiver Wirkung nicht schuldig bleiben darf, bevor man sie auf den Markt wirft und auf die Patienten loslässt. Die früheren und die heutigen "alternativen" Ansätze unterscheiden sich davon in dem Punkt, dass ihnen als Prämisse philosophische Konzepte oder Ideologien zugrunde liegen, wie der Körper funktioniere. Diese Ideologien, für die die Viersäftelehre, Hahnemanns Lehren oder der Hamerwahn Beispiele sind, werden normalerweise nicht angezweifelt - selbst dann nicht, wenn die Patienten reihenweise kläglich dahingerafft werden, wie wir beim Hamerwahn leider sehen.
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