Aus Dingos E-Mail:
Ich bitte also um Verständnis,
da Sie (die Poizei) nicht für meine Sicherheit garantieren können, weil Sie mit
Pimmel-Bingo spielen, Hehlerware verticken, rassistische Prügel-Orgien sich liefern,
Tabledance tanzen, Blowjobs an Polizeikollegen mit Migrationshintergrund praktizieren,
und/oder Donuts mampfen beschäftigt sind.
Ob derartige Beleidigungen folgenlos bleiben?
Wenn sie ins laufende Vefahren eingeführt würden, könnten sie es dem Anwalt erschweren, eine positive Sozialprognose zu erreichen. Ich glaube aber nicht, daß er das überhaupt vorhat. Inwieweit Dingo damit nicht nur um Beifall bei seinen Entenküken buhlt, sondern auch auf einen 20er zielt, ...
Allerdings ist das schon ein heftiger Angriff, wenn das eine pers. Konversation mit einem Beamten in einer Mail ist, dann kann der das auf sich beziehen und dann kann es wieder sehr leicht Beleidigung sein.
Eine Konversation kann man es kaum nennen, denn die Polizei hatte sich nicht an Dingo gewandt und das als Antwort erhalten. Zudem ist Dingo eben helle genug gewesen, die Rechtsprechung zu berücksichtigen und mit dem Ausdruck "... Sie (die Polizei) ..." das nicht auf den lesenden Beamten zu beziehen, der als Berliner Kriminalbeamter persönlich ja sowieso nicht für irgendwelche Aufgaben im Chemnitzer Umland zuständig wäre.
Im Übrigen frage ich mich, wer da in HOT den Richter dazu brachte, seinen Saal zur Pilgerstätte von Dingo-Fans machen zu wollen. Vielleicht kann
@Brüllaffe etwas dazu sagen, vielleicht geht es um den Typen, den wir in dem Fred
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4415.0 fälschlicherweise in Wittenberg verortet hatten?
Und schließlich hätte Dingo auch erst seine JobCenter-Tante fragen müssen, ob er dahin fahren darf, denn der §7 Abs. 4a SGB II differenziert nicht nach wichtigen oder unwichtigen Reisen fernab des Briefkastens (das hatten wir grade im Fred von Sürmeli). Die Ladung hat er lange genug vorher gehabt, so daß ihm der Antrag durchaus zuzumuten wäre. Dingo bekäme dann nicht nur kein Geld für die Zeit der Abwesenheit, sondern müßte zusätzlich noch freiwillige Beiträge an seine Krankenkasse entrichten.