Autor Thema: Ingo Schulz Verhandlung  (Gelesen 40108 mal)

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Offline echt?

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #285 am: 24. Februar 2018, 08:30:51 »
Tja, für mich ist er eigentlich durch. Der Zweck, anderen Volksverhetzern zu zeigen, dass es Grenzen gibt, ist erfüllt. Das LKA hat ein waches Auge auf ihn und er steht unter Bewährung. Falls er wirklich so dumm ist, sein Tun fortzusetzen, werden ihn die zuständigen Kollegen längere Zeit aus dem Verkehr ziehen.

Er selber scheint es auch, zumindest im Ansatz, kapiert zu haben. Wenn wir nicht versuchen sollten ihm eine Rückkehr ins reale Leben zu erleichtern, dann, meine Meinung:

Hat seinen Zweck erfüllt und kann weg.

PS: Der Sürmelclown mag stolzer Besitzer eines Zwanzigers sein. Da er durchaus noch in der Lage ist, andere Menschen in den - nicht nur - finanziellen Abgrund zu reißen, sollten wir uns weiter um ihn kümmern.

Gruß echt?
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Offline vollstrecker

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #286 am: 24. Februar 2018, 09:00:25 »
Bevor ich den ganzen Thread durchsuche: wissen wir, zu welchem Teil der 21 auf weichem Hirn und nicht Cannabis und Alkohol beruht?
 

Offline Gerntroll

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #287 am: 24. Februar 2018, 09:09:49 »
Ich denke das er soo durcheinander nicht ist. Er war sich bislang voll im Klaren das er mit "Schuldunfähigkeit" oder eingeschränkter glimpflich davon kommt. Dieses Mal hat es nicht geklappt und er hat wohl laut Bitstores ein deutliches Signal (mimisch) gegeben das er das sehr wohl begriffen hat. Inwieweit sich dadurch sein Verhalten ändert bleibt abzuwarten. Ich meine das er sich hinter der Unzurechnungsfähigkeit versteckt wie Rüdi es auch tut. Aber eigentlich ganz genau weiß was er da redet. Auch wenn es in unseren Augen nicht nachvollziehbar ist.
Dann könnten wir das gesamte Forum einstampfen weil es ja eigentlich ALLE Reichis betrifft. Sie haben allesamt ein weiches Hirn, oder etwa nicht?
Ich plädiere für Weiterführung des Stranges und entsprechende Beobachtung.
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Offline Das Chaos

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #288 am: 24. Februar 2018, 09:12:27 »
Bevor ich den ganzen Thread durchsuche: wissen wir, zu welchem Teil der 21 auf weichem Hirn und nicht Cannabis und Alkohol beruht?


Zitat
In dem in nicht-öffentlicher Sitzung verlesenen Gutachten kam die Sachverständige zu dem Schluss, dass wegen einer festgestellten Persönlichkeitsstörung eine verminderte Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) bei Schulz nicht ausgeschlossen werden könne, weshalb dieser in den Genuss einer Strafmilderung kam.[20]
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Dennis_Ingo_Schulz#Strafverfahren

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Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline vollstrecker

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #289 am: 24. Februar 2018, 09:27:01 »
Bevor ich den ganzen Thread durchsuche: wissen wir, zu welchem Teil der 21 auf weichem Hirn und nicht Cannabis und Alkohol beruht?


Zitat
In dem in nicht-öffentlicher Sitzung verlesenen Gutachten kam die Sachverständige zu dem Schluss, dass wegen einer festgestellten Persönlichkeitsstörung eine verminderte Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) bei Schulz nicht ausgeschlossen werden könne, weshalb dieser in den Genuss einer Strafmilderung kam.[20]
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Dennis_Ingo_Schulz#Strafverfahren

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Offline Danny black

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #290 am: 24. Februar 2018, 09:44:20 »
Ich denke, man soll Prioritäten setzen. Aufklären über die Rädelsführer von Gruppierungen, die bewusst aus wirtschaftlicher oder politischer Motivation heraus Menschen ruinieren oder in sonstiger Weise eine ernst zunehmende Gefahr darstellen. Frühwald, Fazekas, Fitzek, die Anführer des DPHW und jetzt der Volksleerer, die waren oder sind das Problem. Voll♥♥♥en wird es immer geben, das wird keiner verhindern können. Im Internetzeitalter wird youtube eben auch von Voll♥♥♥en missbraucht, solchen, die dumpf und blöd hetzen, solchen, die Prittstifte vor der Kamera aufessen Deo inhalieren oder ich Silvesterraketen in den Hintern stecken. Aber die sind kein Problem für die Gesellschaft. Das Problem sind die, die gefährliche Ideologien verbreiten und in der Lage sind, die Ängste von Menschen auszunutzen, um sie für ihre Ziele zu verheizen. Solche, die es durch ihr Auftreten schaffen, eine größere Anzahl von Menschen mit ihrer Ideologie zu infizieren. Und das ist momentan meiner Einschätzung nach der Volksleerer.
 
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dtx

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #291 am: 24. Februar 2018, 20:06:47 »
Nun, die Frage ist dann aber doch, weshalb das, was Dingo seit Jahren in fast jedem Video tut, eigentlich noch unter Strafe steht? Die Existenz des Volksleerers macht die Tiraden, den Haß und die Beleidigungen um keinen Deut weniger widerlich. Eine "Persönlichkeitsstörung" hat jeder in unserer Kundschaft. Da ist es nur schwer nachvollziehbar, warum sie die einen immer wieder "monetarisieren" können (Sürmeli, Schulz), andere (Fitzek, Plan) aber nicht.
 
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Offline Arno

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #292 am: 24. Februar 2018, 20:28:47 »
Dingo sagt im Stream es sei ein Schauprozess gewesen... :facepalm:

https://www.youtube.com/watch?v=a5Jc1tDSiiE
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 

dtx

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #293 am: 24. Februar 2018, 20:30:38 »
So, wie sein Verhalten vor Gericht geschildert wurde, hat er damit ja auch Recht.
 
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Offline Danny black

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #294 am: 24. Februar 2018, 20:37:17 »
Dass die Hasstiraden von Dingo strafbar sind und nicht geduldet werden dürfen, steht außer Frage.
Zu beachten ist aber, dass Dingo nicht so viele Anhänger um sich scharren kann. Einer, der mit seinem kümmerlichen Leben (wenigsens erkennt er das) selbst nicht klarkommt, kann keine große politische Gruppe anführen. Dem rennen höchstens einige besoffene Nazi-Rowdys hinterher.
Der Volksleerer agiert hingegen auf anderem Niveau.
 

Offline Gerntroll

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #295 am: 24. Februar 2018, 20:37:43 »
Zitat
So, wie sein Verhalten vor Gericht geschildert wurde, hat er damit ja auch Recht.


Das stimmt wohl.  ;D Die übliche fehlende Erziehung und "Anstand" ist ein Fremdwort. So hat er sich denn zu Beginn die Nase mit einem Tempo geputzt, nochmal geschaut ob das Resthirn nicht mit rausgeflutscht ist und den Lappen dann gut sichtbar vor sich auf den Tisch gelegt. Währensdessen die Staatsanwältin die Anklage verlesen hat.
Dann da gewohnte Grinsen und Nicken.
Am Ende der Anklageverlesung hat der Anwalt gleich reingegrätscht mit der Frage was denn wohl passiert wäre wenn man zu Hitlers Zeiten Heilihallo gesagt hätte. Die Antwort hatte er natürlich parat; man wäre sofoert im KZ gelandet. Deshalb kann man Dingos Begrüßung überhaupt nicht mit dem Hitlergruß vergleichen.  :facepalm:
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Müll Mann

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #296 am: 24. Februar 2018, 20:42:21 »
Am Ende der Anklageverlesung hat der Anwalt gleich reingegrätscht mit der Frage was denn wohl passiert währe wenn man zu Hitlers Zeiten Heilihallo gesagt hätte. Die Antwort hatte er natürlich parat; man währe sofoert im KZ gelandet. Deshalb kann man Dingos Begrüßung überhaupt nicht mit dem Hitlergruß vergleichen.  :facepalm:

Das hat doch die Richterin in der Urteilsbegründung gut gekonntert: Gerade weil der Gruß so ähnlich ist wäre man ins Lager gekommen. Da hat sie den Anwalt mit seinen eigenen Waffen geschlagen.
 
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Offline Gerntroll

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #297 am: 24. Februar 2018, 20:45:13 »
Richtig. Sie hatte ihm von Anfang an gezeigt das sie das Sagen hat. ;D
Auch als er in die Zeugenaussage sprang. :D
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Offline kairo

Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #298 am: 24. Februar 2018, 20:47:22 »
Am Ende der Anklageverlesung hat der Anwalt gleich reingegrätscht mit der Frage was denn wohl passiert wäre wenn man zu Hitlers Zeiten Heilihallo gesagt hätte. Die Antwort hatte er natürlich parat; man wäre sofoert im KZ gelandet. Deshalb kann man Dingos Begrüßung überhaupt nicht mit dem Hitlergruß vergleichen. 

Da ist ihm wohl die simple Tatsache entgangen, dass zu Adolfens Zeiten der Hitlergruß keineswegs verboten war und irgendwie maskiert werden musste. Man wäre eher wegen Gotteslästerung in den Bau gegangen.
 

dtx

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #299 am: 24. Februar 2018, 20:48:23 »
Dass die Hasstiraden von Dingo strafbar sind und nicht geduldet werden dürfen, steht außer Frage.
Zu beachten ist aber, dass Dingo nicht so viele Anhänger um sich scharen kann.

Nach den Videos, die wir von Curd, knakki, Schmidt und anderen kennen und nach dem, was am ersten Prozeßtag so auflief, ist er ganz gut vernetzt und wird von seinesgleichen auch geachtet. Dingo erreichte mit seinen Kanälen mehrere tausend Abonnenten, als die in Deutschland noch nicht gesperrt waren.

Der Volksleerer agiert hingegen auf anderem Niveau.

Und? Genauso wie sich jedes deutsche Finanzamt um mehrere Steuerfälle gleichzeitig kümmern kann, kann auch das SonnenstaatlandSSL mehr als einen Deppen im Auge behalten. Allerdings ist es sinnvoll, über jeden in seinem eigenen Faden zu diskutieren.